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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Island am Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts

Feier der tausendjährigen Besiedlung der Insel veröffentlicht wurde. Demnach
wurde das Althing, das schon früher wiederhergestellt worden war, in Ober¬
haus und Unterhaus geteilt und mit den üblichen konstitutionellen Rechten aus¬
gestattet. Ein in Kopenhagen ansässiger Minister für Island führte nun im
Namen des Königs die Regierung und trug dem Lande gegenüber die Verant¬
wortung, wurde aber auf der Insel durch einen Landeshauptmann (IlmägjM-
äliinAi) vertreten. Aber man war auch damit nicht zufrieden. Daß der König
das Recht erhalten hatte, von den zwölf Mitgliedern des Oberhauses die Hälfte
zu ernennen, daß ferner der Minister für Island ein Däne war, der nicht
einmal isländisch verstand, und andres mehr erregte vielfache Mißstimmung.
Über eine Neuordnung der Dinge wurde viel und lebhast debattiert, und die
isländischen Zeitungen dieser Jahre legen von der Heftigkeit der geführten
Kämpfe Zeugnis ab, für die sich auch das Ausland zu interessieren begann.
Als dann aber 1901 das konservative Ministerium in Kopenhagen gestürzt und
die Linke ans Ruder gekommen war, ergriff die neue Regierung die Initiative
und legte einen Gesetzentwurf vor, durch den die alten Forderungen der Is¬
länder in liberalster Weise bewilligt wurden. Der Minister für Island sollte
der isländischen Sprache mächtig sein und seinen Sitz in Reykjavik haben, das
Wahlrecht erweitert und das Oberhaus um zwei aus der Volkswahl hervor¬
gehende Mitglieder vermehrt werden. Das neue Verfassungsgesetz ist am
1. Oktober 1904 ins Leben getreten. Der liberalen Staatsverfassung entspricht die
Ordnung des Gemeindelebens; und es mag bemerkt werden, daß zu den Gemeinde¬
wahlen auch die Frauen das aktive wie das passive Wahlrecht -- mit einigen
Einschränkungen freilich -- haben. Die alte Ordnung der evangelisch-luthe¬
rischen Landeskirche, wo ein Bischof und einschließlich der zwölf Pröpste huudert-
zweiuudvierzig Geistliche ihres Amtes walten, ist durch die Revision der Ver¬
fassung nicht berührt worden.

Einer besondern Pflege erfreut sich auf Island das Bildungswesen. Zwar
wird die Durchschnittsbildung des Jsländers, wie Gudhmundsson angibt, von
Ausländern oftmals überschätzt; aber es gibt Analphabeten doch nur wenige,
und wenn auch nicht gerade oft, aber doch hin und wieder trifft man einfache
Landleute, die mehrere Sprachen beherrschen. Öffentliche Volksschulen gibt es
etwa dreißig in den Städten und den stadtähnlichen Niederlassungen. Draußen
auf dem Laude aber wird der Unterricht in der Familie erteilt, von den Eltern
oder wie jetzt meist von den Wanderlehrern, die -- jetzt schon 180 an Zahl --
von Gemeinde zu Gemeinde ziehn und aus den benachbarten Höfen einen kleinen
Schülerkreis versammeln. Zu den Volksschulen kommen noch zwei Realschulen,
die eine im Norden, die andre im Süden, und an diese ist ein Lehrerseminar
angegliedert. Auch für die Mädchenbildung ist gesorgt: außer drei Schulen,
die die allgemeine Bildung vermitteln, gibt es noch zwei Fachschulen, in denen
Unterricht im Kochen und im Haushalt erteilt wird, beide in Reykjavik. Hier
ist auch das einzige Gymnasium, die lAtinsImli, wie man dort sagt, an der oft
Männer von hoher wissenschaftlicher Bedeutung wirken, und die eine auf der
Grundlage der alten Sprache ruhende, aber doch vielseitige Bildung gewährt.
Außerdem ist noch eine theologische und eine medizinische Schule in der Landes-


Island am Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts

Feier der tausendjährigen Besiedlung der Insel veröffentlicht wurde. Demnach
wurde das Althing, das schon früher wiederhergestellt worden war, in Ober¬
haus und Unterhaus geteilt und mit den üblichen konstitutionellen Rechten aus¬
gestattet. Ein in Kopenhagen ansässiger Minister für Island führte nun im
Namen des Königs die Regierung und trug dem Lande gegenüber die Verant¬
wortung, wurde aber auf der Insel durch einen Landeshauptmann (IlmägjM-
äliinAi) vertreten. Aber man war auch damit nicht zufrieden. Daß der König
das Recht erhalten hatte, von den zwölf Mitgliedern des Oberhauses die Hälfte
zu ernennen, daß ferner der Minister für Island ein Däne war, der nicht
einmal isländisch verstand, und andres mehr erregte vielfache Mißstimmung.
Über eine Neuordnung der Dinge wurde viel und lebhast debattiert, und die
isländischen Zeitungen dieser Jahre legen von der Heftigkeit der geführten
Kämpfe Zeugnis ab, für die sich auch das Ausland zu interessieren begann.
Als dann aber 1901 das konservative Ministerium in Kopenhagen gestürzt und
die Linke ans Ruder gekommen war, ergriff die neue Regierung die Initiative
und legte einen Gesetzentwurf vor, durch den die alten Forderungen der Is¬
länder in liberalster Weise bewilligt wurden. Der Minister für Island sollte
der isländischen Sprache mächtig sein und seinen Sitz in Reykjavik haben, das
Wahlrecht erweitert und das Oberhaus um zwei aus der Volkswahl hervor¬
gehende Mitglieder vermehrt werden. Das neue Verfassungsgesetz ist am
1. Oktober 1904 ins Leben getreten. Der liberalen Staatsverfassung entspricht die
Ordnung des Gemeindelebens; und es mag bemerkt werden, daß zu den Gemeinde¬
wahlen auch die Frauen das aktive wie das passive Wahlrecht — mit einigen
Einschränkungen freilich — haben. Die alte Ordnung der evangelisch-luthe¬
rischen Landeskirche, wo ein Bischof und einschließlich der zwölf Pröpste huudert-
zweiuudvierzig Geistliche ihres Amtes walten, ist durch die Revision der Ver¬
fassung nicht berührt worden.

Einer besondern Pflege erfreut sich auf Island das Bildungswesen. Zwar
wird die Durchschnittsbildung des Jsländers, wie Gudhmundsson angibt, von
Ausländern oftmals überschätzt; aber es gibt Analphabeten doch nur wenige,
und wenn auch nicht gerade oft, aber doch hin und wieder trifft man einfache
Landleute, die mehrere Sprachen beherrschen. Öffentliche Volksschulen gibt es
etwa dreißig in den Städten und den stadtähnlichen Niederlassungen. Draußen
auf dem Laude aber wird der Unterricht in der Familie erteilt, von den Eltern
oder wie jetzt meist von den Wanderlehrern, die — jetzt schon 180 an Zahl —
von Gemeinde zu Gemeinde ziehn und aus den benachbarten Höfen einen kleinen
Schülerkreis versammeln. Zu den Volksschulen kommen noch zwei Realschulen,
die eine im Norden, die andre im Süden, und an diese ist ein Lehrerseminar
angegliedert. Auch für die Mädchenbildung ist gesorgt: außer drei Schulen,
die die allgemeine Bildung vermitteln, gibt es noch zwei Fachschulen, in denen
Unterricht im Kochen und im Haushalt erteilt wird, beide in Reykjavik. Hier
ist auch das einzige Gymnasium, die lAtinsImli, wie man dort sagt, an der oft
Männer von hoher wissenschaftlicher Bedeutung wirken, und die eine auf der
Grundlage der alten Sprache ruhende, aber doch vielseitige Bildung gewährt.
Außerdem ist noch eine theologische und eine medizinische Schule in der Landes-


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[0286] Island am Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts Feier der tausendjährigen Besiedlung der Insel veröffentlicht wurde. Demnach wurde das Althing, das schon früher wiederhergestellt worden war, in Ober¬ haus und Unterhaus geteilt und mit den üblichen konstitutionellen Rechten aus¬ gestattet. Ein in Kopenhagen ansässiger Minister für Island führte nun im Namen des Königs die Regierung und trug dem Lande gegenüber die Verant¬ wortung, wurde aber auf der Insel durch einen Landeshauptmann (IlmägjM- äliinAi) vertreten. Aber man war auch damit nicht zufrieden. Daß der König das Recht erhalten hatte, von den zwölf Mitgliedern des Oberhauses die Hälfte zu ernennen, daß ferner der Minister für Island ein Däne war, der nicht einmal isländisch verstand, und andres mehr erregte vielfache Mißstimmung. Über eine Neuordnung der Dinge wurde viel und lebhast debattiert, und die isländischen Zeitungen dieser Jahre legen von der Heftigkeit der geführten Kämpfe Zeugnis ab, für die sich auch das Ausland zu interessieren begann. Als dann aber 1901 das konservative Ministerium in Kopenhagen gestürzt und die Linke ans Ruder gekommen war, ergriff die neue Regierung die Initiative und legte einen Gesetzentwurf vor, durch den die alten Forderungen der Is¬ länder in liberalster Weise bewilligt wurden. Der Minister für Island sollte der isländischen Sprache mächtig sein und seinen Sitz in Reykjavik haben, das Wahlrecht erweitert und das Oberhaus um zwei aus der Volkswahl hervor¬ gehende Mitglieder vermehrt werden. Das neue Verfassungsgesetz ist am 1. Oktober 1904 ins Leben getreten. Der liberalen Staatsverfassung entspricht die Ordnung des Gemeindelebens; und es mag bemerkt werden, daß zu den Gemeinde¬ wahlen auch die Frauen das aktive wie das passive Wahlrecht — mit einigen Einschränkungen freilich — haben. Die alte Ordnung der evangelisch-luthe¬ rischen Landeskirche, wo ein Bischof und einschließlich der zwölf Pröpste huudert- zweiuudvierzig Geistliche ihres Amtes walten, ist durch die Revision der Ver¬ fassung nicht berührt worden. Einer besondern Pflege erfreut sich auf Island das Bildungswesen. Zwar wird die Durchschnittsbildung des Jsländers, wie Gudhmundsson angibt, von Ausländern oftmals überschätzt; aber es gibt Analphabeten doch nur wenige, und wenn auch nicht gerade oft, aber doch hin und wieder trifft man einfache Landleute, die mehrere Sprachen beherrschen. Öffentliche Volksschulen gibt es etwa dreißig in den Städten und den stadtähnlichen Niederlassungen. Draußen auf dem Laude aber wird der Unterricht in der Familie erteilt, von den Eltern oder wie jetzt meist von den Wanderlehrern, die — jetzt schon 180 an Zahl — von Gemeinde zu Gemeinde ziehn und aus den benachbarten Höfen einen kleinen Schülerkreis versammeln. Zu den Volksschulen kommen noch zwei Realschulen, die eine im Norden, die andre im Süden, und an diese ist ein Lehrerseminar angegliedert. Auch für die Mädchenbildung ist gesorgt: außer drei Schulen, die die allgemeine Bildung vermitteln, gibt es noch zwei Fachschulen, in denen Unterricht im Kochen und im Haushalt erteilt wird, beide in Reykjavik. Hier ist auch das einzige Gymnasium, die lAtinsImli, wie man dort sagt, an der oft Männer von hoher wissenschaftlicher Bedeutung wirken, und die eine auf der Grundlage der alten Sprache ruhende, aber doch vielseitige Bildung gewährt. Außerdem ist noch eine theologische und eine medizinische Schule in der Landes-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/286>, abgerufen am 23.07.2024.