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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Kredit

nehmers zu erkundigen, wird er Hausbesitzer. Die Mittel, mit denen solche
Spekulanten ihre Pläne zu verwirklichen suchen, sind nicht immer ganz rein¬
lich -- ihre Moralitüt steht gewöhnlich auf derselben Stufe wie ihre Solvenz.
Die Notlage, in die ein bedeutender Teil der großstädtischen Bevölkerung
durch die rücksichtslose Bauspekulation versetzt wird, ist oft geschildert worden --
jede Verbesserung ihrer Einkommenverhältnisse zieht gewöhnlich eine Erhöhung
des Mietzinses und damit aller Lebensbedürfnisse nach sich.

Da die Arbeitslöhne bar bezahlt werden müssen und die Hypotheken¬
gelder in Raten mit dem allmählichen Fortschreiten des Baues ausgezahlt
werden, so ist der mittellose Unternehmer genötigt, einen ausgedehnten Wechsel¬
verkehr zu unterhalten, um sich flüssiges Geld zu verschaffen. Den notwen¬
digen Wechselkredit erhält er von der Genossenschaftsbank, deren Mitglied er
ist. Um sich zu sichern, verlangen die Kleinbauten Bürgschaft, gewöhnlich in
Gestalt von Wechselaecepten, die in diesen Kreisen manchmal gegen Entgelt
gegeben werden. Auch unter Bauhandwerkern, die ebenfalls Mitglieder solcher
Banken sind, ist der Wechselverkehr und die damit verbundne Bürgschaft häufig.
Während der Großkaufmann lieber ein Darlehn gibt als eine Bürgschaft über¬
nimmt, betrachtet der Handwerker die Bürgschaft als eine Art Ehrenpflicht,
die er seinem Verwandten, Freunde oder Bekannten gegenüber unbedingt er¬
füllen muß. Die Einlösung solcher Bürgschaften bei der Zahlungsunfähigkeit
des Wechselausstellers hat schon manche brave Handwerkerfamilie ins Unglück
gestürzt.

Die Leichtigkeit, mit der sich der solvente Kaufmann flüssige Mittel ver¬
schafft, verleitet auch viele Privatleute dazu, Wechselkredite in Anspruch zu
nehmen. Ein reeller Wechselverkehr sollte nur ein Warengeschäft zur Grund¬
lage haben und nur uuter Kaufleuten stattfinden; er hat jedoch unter Privat¬
leuten, Offizieren und Beamten, die über ihre Verhältnisse hinaus leben, einen
großen Umfang angenommen. Irgend welche Sicherheiten sind meist nicht
vorhanden, wenn man nicht das Einkommen aus Zinsen und Gehalt sowie
zukünftige Erbschaften als solche betrachten will. Die Wechselschuldner sind
oft eifrige Sportsleute und leidenschaftliche Spieler und gehn Rennwetten
vielfach auf Kredit bei den sogenannten Sportkommissionären ein, die unter
vornehmen Leuten manchmal Außenstände von 100 bis 200000 Mark haben.
Der Kaufmann betrachtet das Sportkommissionsgeschäft als anrüchig und be¬
urteilt einen Geschäftsmann, der sich mit Angelegenheiten befaßt, die außer¬
halb seiner Berufstätigkeit liegen, ungünstig, zumal wenn ein großer Aufwand
damit verknüpft ist. Infolgedessen nimmt er auch keinen Wechsel von Privat¬
leuten an, ebensowenig wie sich die Banken mit dessen Diskontierung befassen.
Solche Wechselschuldner sind deshalb auf Geldleute angewiesen, mit denen der
reelle Kaufmann nichts zu tun hat und nichts zu schaffen haben will. Welche
Manipulationen solche Geldleute anwenden, ist schon aus vielen Spieler- und
Wucherprozessen hervorgegangen. Ihre Geschäfte sind nur möglich, weil in
den Kreisen ihrer Klienten Spielschulden im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetz
als Ehrenschulden betrachtet werden.

Eine ähnliche Erscheinung finden wir in der vornehmen Damenwelt.


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nehmers zu erkundigen, wird er Hausbesitzer. Die Mittel, mit denen solche
Spekulanten ihre Pläne zu verwirklichen suchen, sind nicht immer ganz rein¬
lich — ihre Moralitüt steht gewöhnlich auf derselben Stufe wie ihre Solvenz.
Die Notlage, in die ein bedeutender Teil der großstädtischen Bevölkerung
durch die rücksichtslose Bauspekulation versetzt wird, ist oft geschildert worden —
jede Verbesserung ihrer Einkommenverhältnisse zieht gewöhnlich eine Erhöhung
des Mietzinses und damit aller Lebensbedürfnisse nach sich.

Da die Arbeitslöhne bar bezahlt werden müssen und die Hypotheken¬
gelder in Raten mit dem allmählichen Fortschreiten des Baues ausgezahlt
werden, so ist der mittellose Unternehmer genötigt, einen ausgedehnten Wechsel¬
verkehr zu unterhalten, um sich flüssiges Geld zu verschaffen. Den notwen¬
digen Wechselkredit erhält er von der Genossenschaftsbank, deren Mitglied er
ist. Um sich zu sichern, verlangen die Kleinbauten Bürgschaft, gewöhnlich in
Gestalt von Wechselaecepten, die in diesen Kreisen manchmal gegen Entgelt
gegeben werden. Auch unter Bauhandwerkern, die ebenfalls Mitglieder solcher
Banken sind, ist der Wechselverkehr und die damit verbundne Bürgschaft häufig.
Während der Großkaufmann lieber ein Darlehn gibt als eine Bürgschaft über¬
nimmt, betrachtet der Handwerker die Bürgschaft als eine Art Ehrenpflicht,
die er seinem Verwandten, Freunde oder Bekannten gegenüber unbedingt er¬
füllen muß. Die Einlösung solcher Bürgschaften bei der Zahlungsunfähigkeit
des Wechselausstellers hat schon manche brave Handwerkerfamilie ins Unglück
gestürzt.

Die Leichtigkeit, mit der sich der solvente Kaufmann flüssige Mittel ver¬
schafft, verleitet auch viele Privatleute dazu, Wechselkredite in Anspruch zu
nehmen. Ein reeller Wechselverkehr sollte nur ein Warengeschäft zur Grund¬
lage haben und nur uuter Kaufleuten stattfinden; er hat jedoch unter Privat¬
leuten, Offizieren und Beamten, die über ihre Verhältnisse hinaus leben, einen
großen Umfang angenommen. Irgend welche Sicherheiten sind meist nicht
vorhanden, wenn man nicht das Einkommen aus Zinsen und Gehalt sowie
zukünftige Erbschaften als solche betrachten will. Die Wechselschuldner sind
oft eifrige Sportsleute und leidenschaftliche Spieler und gehn Rennwetten
vielfach auf Kredit bei den sogenannten Sportkommissionären ein, die unter
vornehmen Leuten manchmal Außenstände von 100 bis 200000 Mark haben.
Der Kaufmann betrachtet das Sportkommissionsgeschäft als anrüchig und be¬
urteilt einen Geschäftsmann, der sich mit Angelegenheiten befaßt, die außer¬
halb seiner Berufstätigkeit liegen, ungünstig, zumal wenn ein großer Aufwand
damit verknüpft ist. Infolgedessen nimmt er auch keinen Wechsel von Privat¬
leuten an, ebensowenig wie sich die Banken mit dessen Diskontierung befassen.
Solche Wechselschuldner sind deshalb auf Geldleute angewiesen, mit denen der
reelle Kaufmann nichts zu tun hat und nichts zu schaffen haben will. Welche
Manipulationen solche Geldleute anwenden, ist schon aus vielen Spieler- und
Wucherprozessen hervorgegangen. Ihre Geschäfte sind nur möglich, weil in
den Kreisen ihrer Klienten Spielschulden im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetz
als Ehrenschulden betrachtet werden.

Eine ähnliche Erscheinung finden wir in der vornehmen Damenwelt.


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[0279] Kredit nehmers zu erkundigen, wird er Hausbesitzer. Die Mittel, mit denen solche Spekulanten ihre Pläne zu verwirklichen suchen, sind nicht immer ganz rein¬ lich — ihre Moralitüt steht gewöhnlich auf derselben Stufe wie ihre Solvenz. Die Notlage, in die ein bedeutender Teil der großstädtischen Bevölkerung durch die rücksichtslose Bauspekulation versetzt wird, ist oft geschildert worden — jede Verbesserung ihrer Einkommenverhältnisse zieht gewöhnlich eine Erhöhung des Mietzinses und damit aller Lebensbedürfnisse nach sich. Da die Arbeitslöhne bar bezahlt werden müssen und die Hypotheken¬ gelder in Raten mit dem allmählichen Fortschreiten des Baues ausgezahlt werden, so ist der mittellose Unternehmer genötigt, einen ausgedehnten Wechsel¬ verkehr zu unterhalten, um sich flüssiges Geld zu verschaffen. Den notwen¬ digen Wechselkredit erhält er von der Genossenschaftsbank, deren Mitglied er ist. Um sich zu sichern, verlangen die Kleinbauten Bürgschaft, gewöhnlich in Gestalt von Wechselaecepten, die in diesen Kreisen manchmal gegen Entgelt gegeben werden. Auch unter Bauhandwerkern, die ebenfalls Mitglieder solcher Banken sind, ist der Wechselverkehr und die damit verbundne Bürgschaft häufig. Während der Großkaufmann lieber ein Darlehn gibt als eine Bürgschaft über¬ nimmt, betrachtet der Handwerker die Bürgschaft als eine Art Ehrenpflicht, die er seinem Verwandten, Freunde oder Bekannten gegenüber unbedingt er¬ füllen muß. Die Einlösung solcher Bürgschaften bei der Zahlungsunfähigkeit des Wechselausstellers hat schon manche brave Handwerkerfamilie ins Unglück gestürzt. Die Leichtigkeit, mit der sich der solvente Kaufmann flüssige Mittel ver¬ schafft, verleitet auch viele Privatleute dazu, Wechselkredite in Anspruch zu nehmen. Ein reeller Wechselverkehr sollte nur ein Warengeschäft zur Grund¬ lage haben und nur uuter Kaufleuten stattfinden; er hat jedoch unter Privat¬ leuten, Offizieren und Beamten, die über ihre Verhältnisse hinaus leben, einen großen Umfang angenommen. Irgend welche Sicherheiten sind meist nicht vorhanden, wenn man nicht das Einkommen aus Zinsen und Gehalt sowie zukünftige Erbschaften als solche betrachten will. Die Wechselschuldner sind oft eifrige Sportsleute und leidenschaftliche Spieler und gehn Rennwetten vielfach auf Kredit bei den sogenannten Sportkommissionären ein, die unter vornehmen Leuten manchmal Außenstände von 100 bis 200000 Mark haben. Der Kaufmann betrachtet das Sportkommissionsgeschäft als anrüchig und be¬ urteilt einen Geschäftsmann, der sich mit Angelegenheiten befaßt, die außer¬ halb seiner Berufstätigkeit liegen, ungünstig, zumal wenn ein großer Aufwand damit verknüpft ist. Infolgedessen nimmt er auch keinen Wechsel von Privat¬ leuten an, ebensowenig wie sich die Banken mit dessen Diskontierung befassen. Solche Wechselschuldner sind deshalb auf Geldleute angewiesen, mit denen der reelle Kaufmann nichts zu tun hat und nichts zu schaffen haben will. Welche Manipulationen solche Geldleute anwenden, ist schon aus vielen Spieler- und Wucherprozessen hervorgegangen. Ihre Geschäfte sind nur möglich, weil in den Kreisen ihrer Klienten Spielschulden im Gegensatz zum Bürgerlichen Gesetz als Ehrenschulden betrachtet werden. Eine ähnliche Erscheinung finden wir in der vornehmen Damenwelt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/279>, abgerufen am 23.07.2024.