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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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Kredit

Privatunternehmungen in Aktiengesellschaften, Um das Aktienkapital nicht zu
hoch zu bemessen, wird oft von den Aktionären nur ein Betrag verlangt, der
für das Fabrikgebäude und die Maschineneinrichtung ausreicht -- die Betriebs¬
mittel liefern gewöhnlich die beteiligten Banken, die die Unterbringung der
Aktien übernommen haben. Eine solche Aktiengesellschaft arbeitet recht teuer,
da die Bankkredite verzinst werden müssen. In der Bilanz der Gesellschaften
erscheinen diese gewöhnlich nicht als Bankkredite, sie werden vielmehr in
das Wechselkonto aufgenommen, das in solchen Fällen recht hoch ist. Längere
Warenkredite nehmen Aktiengesellschaften selten in Anspruch. Um ihrem Rufe
nicht zu schaden, haben sie lieber mit einem einzigen Gläubiger, der ver¬
schwiegen ist, zu tun, als mit vielen Warengläubigern, die das Geheimnis
nicht bewahren. Die Unterbringung der Aktien gestaltet sich für die beteiligten
Banken manchmal recht schwierig, sie bleiben oft mit großen Beträgen, die sie
in ihren Bilanzen als Konsortialbeteiligungen aufführen, sitzen und nehmen
dann wohl oder übel an allen Freuden und Leiden ihrer Gesellschaften teil.
Um ihnen auf die Beine zu helfen, räumen sie oft noch große Kredite ein,
für die sie meist Sicherheit in Gestalt von Hypotheken, die auf das Fabrik¬
gebäude eingetragen werden, oder in Gestalt von hochverzinslichen Prioritäten
verlangen.

Während das Kapital der Gesellschaften mit beschränkter und unbe¬
schränkter Haftung nur von den Gründern zusammengebracht wird, wenden
sich die Aktiengesellschaften auch an das Kapitalistenpublikum durch öffentliche
Aufforderung zur Zeichnung des Aktienkapitals. Die Anteile der Gesellschaften
mit beschränkter und unbeschränkter Haftung sind vom börsenmäßigen Handel
ausgeschlossen, die Aktien wechseln durch Vermittlung der Effektenbörse häufig
ihren Besitzer und unterliegen Kursschwankungen wie alle börsenmäßig gehan¬
delten Papiere. Schriftsteller, die dem geschäftlichen Leben fernstehn, äußern
oft die Meinung, Aktiengesellschaften seien eine Art sozialistischer Unterneh¬
mungen, die durch den Zusammenschluß kleiner Geldleute entstanden seien,
sodaß auch dem kleinen Kapital die Möglichkeit geboten wäre, sich an großen
Wirtschaftsbetrieben zu beteiligen. In Wirklichkeit spielt sich die Gründung
einer Aktiengesellschaft in ganz andrer Weise ab: Gründer sind immer einige
Großkapitalisten und Banken, die erst dann mit ihrem Projekt an die Öffent¬
lichkeit treten, wenn das Unternehmen gesichert ist. Sie sind Hauptbeteiligte
und haben infolgedessen die Geschäftsleitung vollständig in Händen. Der Ein¬
fluß der kleinen Aktionäre, die noch dazu überall verstreut wohnen, ist ohne
jede Bedeutung: die Großaktionäre ernennen die Direktoren, die meist Haupt¬
beteiligte sind oder von ihnen abhängen, und wählen aus ihrer Mitte den
Aufsichtsrat.

Die Form der Aktiengesellschaft bietet den Gründern die Möglichkeit, sich
zu jeder Zeit aus dem Unternehmen herauszuziehn. Von Anfang an beab¬
sichtigt ist die Abstoßung des Aktienbesitzes bei der Umwandlung von Privat¬
unternehmungen in Aktiengesellschaften, namentlich bei den sogenannten Fa¬
miliengründungen. Der Vorbesitzer behält gewöhnlich die Leitung des Geschäfts
noch einige Zeit und tritt zurück, sobald er keine Aktien mehr hat. Manchmal


Kredit

Privatunternehmungen in Aktiengesellschaften, Um das Aktienkapital nicht zu
hoch zu bemessen, wird oft von den Aktionären nur ein Betrag verlangt, der
für das Fabrikgebäude und die Maschineneinrichtung ausreicht — die Betriebs¬
mittel liefern gewöhnlich die beteiligten Banken, die die Unterbringung der
Aktien übernommen haben. Eine solche Aktiengesellschaft arbeitet recht teuer,
da die Bankkredite verzinst werden müssen. In der Bilanz der Gesellschaften
erscheinen diese gewöhnlich nicht als Bankkredite, sie werden vielmehr in
das Wechselkonto aufgenommen, das in solchen Fällen recht hoch ist. Längere
Warenkredite nehmen Aktiengesellschaften selten in Anspruch. Um ihrem Rufe
nicht zu schaden, haben sie lieber mit einem einzigen Gläubiger, der ver¬
schwiegen ist, zu tun, als mit vielen Warengläubigern, die das Geheimnis
nicht bewahren. Die Unterbringung der Aktien gestaltet sich für die beteiligten
Banken manchmal recht schwierig, sie bleiben oft mit großen Beträgen, die sie
in ihren Bilanzen als Konsortialbeteiligungen aufführen, sitzen und nehmen
dann wohl oder übel an allen Freuden und Leiden ihrer Gesellschaften teil.
Um ihnen auf die Beine zu helfen, räumen sie oft noch große Kredite ein,
für die sie meist Sicherheit in Gestalt von Hypotheken, die auf das Fabrik¬
gebäude eingetragen werden, oder in Gestalt von hochverzinslichen Prioritäten
verlangen.

Während das Kapital der Gesellschaften mit beschränkter und unbe¬
schränkter Haftung nur von den Gründern zusammengebracht wird, wenden
sich die Aktiengesellschaften auch an das Kapitalistenpublikum durch öffentliche
Aufforderung zur Zeichnung des Aktienkapitals. Die Anteile der Gesellschaften
mit beschränkter und unbeschränkter Haftung sind vom börsenmäßigen Handel
ausgeschlossen, die Aktien wechseln durch Vermittlung der Effektenbörse häufig
ihren Besitzer und unterliegen Kursschwankungen wie alle börsenmäßig gehan¬
delten Papiere. Schriftsteller, die dem geschäftlichen Leben fernstehn, äußern
oft die Meinung, Aktiengesellschaften seien eine Art sozialistischer Unterneh¬
mungen, die durch den Zusammenschluß kleiner Geldleute entstanden seien,
sodaß auch dem kleinen Kapital die Möglichkeit geboten wäre, sich an großen
Wirtschaftsbetrieben zu beteiligen. In Wirklichkeit spielt sich die Gründung
einer Aktiengesellschaft in ganz andrer Weise ab: Gründer sind immer einige
Großkapitalisten und Banken, die erst dann mit ihrem Projekt an die Öffent¬
lichkeit treten, wenn das Unternehmen gesichert ist. Sie sind Hauptbeteiligte
und haben infolgedessen die Geschäftsleitung vollständig in Händen. Der Ein¬
fluß der kleinen Aktionäre, die noch dazu überall verstreut wohnen, ist ohne
jede Bedeutung: die Großaktionäre ernennen die Direktoren, die meist Haupt¬
beteiligte sind oder von ihnen abhängen, und wählen aus ihrer Mitte den
Aufsichtsrat.

Die Form der Aktiengesellschaft bietet den Gründern die Möglichkeit, sich
zu jeder Zeit aus dem Unternehmen herauszuziehn. Von Anfang an beab¬
sichtigt ist die Abstoßung des Aktienbesitzes bei der Umwandlung von Privat¬
unternehmungen in Aktiengesellschaften, namentlich bei den sogenannten Fa¬
miliengründungen. Der Vorbesitzer behält gewöhnlich die Leitung des Geschäfts
noch einige Zeit und tritt zurück, sobald er keine Aktien mehr hat. Manchmal


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[0276] Kredit Privatunternehmungen in Aktiengesellschaften, Um das Aktienkapital nicht zu hoch zu bemessen, wird oft von den Aktionären nur ein Betrag verlangt, der für das Fabrikgebäude und die Maschineneinrichtung ausreicht — die Betriebs¬ mittel liefern gewöhnlich die beteiligten Banken, die die Unterbringung der Aktien übernommen haben. Eine solche Aktiengesellschaft arbeitet recht teuer, da die Bankkredite verzinst werden müssen. In der Bilanz der Gesellschaften erscheinen diese gewöhnlich nicht als Bankkredite, sie werden vielmehr in das Wechselkonto aufgenommen, das in solchen Fällen recht hoch ist. Längere Warenkredite nehmen Aktiengesellschaften selten in Anspruch. Um ihrem Rufe nicht zu schaden, haben sie lieber mit einem einzigen Gläubiger, der ver¬ schwiegen ist, zu tun, als mit vielen Warengläubigern, die das Geheimnis nicht bewahren. Die Unterbringung der Aktien gestaltet sich für die beteiligten Banken manchmal recht schwierig, sie bleiben oft mit großen Beträgen, die sie in ihren Bilanzen als Konsortialbeteiligungen aufführen, sitzen und nehmen dann wohl oder übel an allen Freuden und Leiden ihrer Gesellschaften teil. Um ihnen auf die Beine zu helfen, räumen sie oft noch große Kredite ein, für die sie meist Sicherheit in Gestalt von Hypotheken, die auf das Fabrik¬ gebäude eingetragen werden, oder in Gestalt von hochverzinslichen Prioritäten verlangen. Während das Kapital der Gesellschaften mit beschränkter und unbe¬ schränkter Haftung nur von den Gründern zusammengebracht wird, wenden sich die Aktiengesellschaften auch an das Kapitalistenpublikum durch öffentliche Aufforderung zur Zeichnung des Aktienkapitals. Die Anteile der Gesellschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung sind vom börsenmäßigen Handel ausgeschlossen, die Aktien wechseln durch Vermittlung der Effektenbörse häufig ihren Besitzer und unterliegen Kursschwankungen wie alle börsenmäßig gehan¬ delten Papiere. Schriftsteller, die dem geschäftlichen Leben fernstehn, äußern oft die Meinung, Aktiengesellschaften seien eine Art sozialistischer Unterneh¬ mungen, die durch den Zusammenschluß kleiner Geldleute entstanden seien, sodaß auch dem kleinen Kapital die Möglichkeit geboten wäre, sich an großen Wirtschaftsbetrieben zu beteiligen. In Wirklichkeit spielt sich die Gründung einer Aktiengesellschaft in ganz andrer Weise ab: Gründer sind immer einige Großkapitalisten und Banken, die erst dann mit ihrem Projekt an die Öffent¬ lichkeit treten, wenn das Unternehmen gesichert ist. Sie sind Hauptbeteiligte und haben infolgedessen die Geschäftsleitung vollständig in Händen. Der Ein¬ fluß der kleinen Aktionäre, die noch dazu überall verstreut wohnen, ist ohne jede Bedeutung: die Großaktionäre ernennen die Direktoren, die meist Haupt¬ beteiligte sind oder von ihnen abhängen, und wählen aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat. Die Form der Aktiengesellschaft bietet den Gründern die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit aus dem Unternehmen herauszuziehn. Von Anfang an beab¬ sichtigt ist die Abstoßung des Aktienbesitzes bei der Umwandlung von Privat¬ unternehmungen in Aktiengesellschaften, namentlich bei den sogenannten Fa¬ miliengründungen. Der Vorbesitzer behält gewöhnlich die Leitung des Geschäfts noch einige Zeit und tritt zurück, sobald er keine Aktien mehr hat. Manchmal

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/276>, abgerufen am 22.12.2024.