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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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setzt wurden. Nicht selten war die Beteiligung am Gottesdienste vorgeschrieben,
zum mindesten für bestimmte Tage, und feierlicher Gottesdienst und Prozessionen
zeichneten auch die großen Versammlungen aus.

Wir haben ferner die militärische und die politische Seite der Zünfte zu
betrachten. Ihr regelmäßiger Waffendienst ging vom Stadtherrn aus, der ver¬
ordnete, daß jeder Zunftgenvsse, wenn es not tue, dem Banner der Zunft folgen
solle, und die Räte übernahmen das um so lieber, als die Städte bei dem
Mangel einer festen staatlichen Zentralgewalt häufig auf Selbsthilfe angewiesen
waren. Dann kehrten die Zünfte, wie erwähnt worden ist, in den Zunftunruhen
ihre militärische Kraft in das Innere der Städte selbst. Jeder Zunftgenosse
war waffenp flichtig einerseits für den Kriegsdienst, andrerseits für den Wach¬
dienst und die Mauer- und Torbewachung, indem die Mauern streckenweise wie
mich die Stadttore an die einzelnen Zünfte verteilt waren, und zwar dienten
die Zünfte meist zu Fuß. Bei Aufständen und sonstigen Anlässen mußten sie
sich bewaffnet an bestimmten Plätzen versammeln. Die Bewaffnung war viel¬
fach nach dem Vermögen abgestuft und einer von Zeit zu Zeit stattfindenden
Prüfung durch die Zunftmeister unterworfen; manche reichere Zunft hielt sich
Zelte, ferner Waffen für die Ausrüstung der Gesellen und führte unter ihrem
Kriegsmaterial später auch grobes Geschütz. Die Gliederung richtete sich nach
den Zunftverbänden, jede war eine taktische Einheit, sodaß die Zunftmeister zu¬
weilen auch Bannerherren hießen, wie wiederum die Gesamtheit der Zünfte unter
dem Befehl eines eignen Hauptmanns oder des Bürgermeisters oder eines seiner
Stellvertreter stand. Sind sie so nach wie vor der kräftigste Arm der Stadt,
und standen die Söldner und Ritter, Knechte und Ratsboten im städtischen
Dienst dahinter weit zurück, so waren sie darum nicht frei von Mängeln.
Schmoller urteilt hierüber: "Die Zunftherren waren zu furchtbaren, vernichtenden
Stößen zu brauchen in der Zeit der Not; sie waren in der Nähe der Städte
auch im kleinen Krieg jedem Gegner überlegen, aber sie waren nicht das Material,
um in die Ferne zu wirken, um dauernd in langausgesponnenen Händeln der
Rauflust des Rittertums, den beginnenden Söldnerheeren, den Fürsten- und
Ritterbünden die Wage zu halten."

Weit wandelbarer war, wie wir gesehen haben, die politische Seite der
Zünfte gewesen. Hatte sie zuerst ganz gefehlt, war sie im Laufe des vierzehnten
Jahrhunderts in wechselnder Weise festgestellt, so war mit dem Antritt des fünf¬
zehnten der politische Charakter der Zünfte entschieden. Die gesamte Bürger¬
schaft wurde jetzt in eine bestimmte Anzahl von Zünften eingeteilt, und jeder,
der Anteil am Regiment haben wollte, mußte sich in eine dieser ratsfähigen
Zünfte aufnehmen lassen. Es folgte daraus, daß da nicht jede gewerbliche
Zunft bei ihrer geringen Mitgliederzahl die Organisation als solche politische
Zunft beanspruchen konnte, mehrere zu einer solchen vereinigt wurden, ohne daß
sie dadurch in ihren übrigen Beziehungen, in ihrer Verwaltung, berührt worden
wären. Und zwar wurden dabei vielfach Handwerke und Gewerbe aneinander
gefesselt, die technisch gar nicht zueinander gehörten, wie z. B. in Basel zur
Gärtnerzunft die Obst-, die Viktualien- und die Wursthändler, die Köche,
Pastetenbäcker, Wirte, Seiler, Fuhrleute und Postillone gezählt wurden, wie die
Eßlinger Väckerzunft die Maurer, Dachdecker, Steinmetzen und Tüncher um-


vom alten deutsche» Zunftwesen

setzt wurden. Nicht selten war die Beteiligung am Gottesdienste vorgeschrieben,
zum mindesten für bestimmte Tage, und feierlicher Gottesdienst und Prozessionen
zeichneten auch die großen Versammlungen aus.

Wir haben ferner die militärische und die politische Seite der Zünfte zu
betrachten. Ihr regelmäßiger Waffendienst ging vom Stadtherrn aus, der ver¬
ordnete, daß jeder Zunftgenvsse, wenn es not tue, dem Banner der Zunft folgen
solle, und die Räte übernahmen das um so lieber, als die Städte bei dem
Mangel einer festen staatlichen Zentralgewalt häufig auf Selbsthilfe angewiesen
waren. Dann kehrten die Zünfte, wie erwähnt worden ist, in den Zunftunruhen
ihre militärische Kraft in das Innere der Städte selbst. Jeder Zunftgenosse
war waffenp flichtig einerseits für den Kriegsdienst, andrerseits für den Wach¬
dienst und die Mauer- und Torbewachung, indem die Mauern streckenweise wie
mich die Stadttore an die einzelnen Zünfte verteilt waren, und zwar dienten
die Zünfte meist zu Fuß. Bei Aufständen und sonstigen Anlässen mußten sie
sich bewaffnet an bestimmten Plätzen versammeln. Die Bewaffnung war viel¬
fach nach dem Vermögen abgestuft und einer von Zeit zu Zeit stattfindenden
Prüfung durch die Zunftmeister unterworfen; manche reichere Zunft hielt sich
Zelte, ferner Waffen für die Ausrüstung der Gesellen und führte unter ihrem
Kriegsmaterial später auch grobes Geschütz. Die Gliederung richtete sich nach
den Zunftverbänden, jede war eine taktische Einheit, sodaß die Zunftmeister zu¬
weilen auch Bannerherren hießen, wie wiederum die Gesamtheit der Zünfte unter
dem Befehl eines eignen Hauptmanns oder des Bürgermeisters oder eines seiner
Stellvertreter stand. Sind sie so nach wie vor der kräftigste Arm der Stadt,
und standen die Söldner und Ritter, Knechte und Ratsboten im städtischen
Dienst dahinter weit zurück, so waren sie darum nicht frei von Mängeln.
Schmoller urteilt hierüber: „Die Zunftherren waren zu furchtbaren, vernichtenden
Stößen zu brauchen in der Zeit der Not; sie waren in der Nähe der Städte
auch im kleinen Krieg jedem Gegner überlegen, aber sie waren nicht das Material,
um in die Ferne zu wirken, um dauernd in langausgesponnenen Händeln der
Rauflust des Rittertums, den beginnenden Söldnerheeren, den Fürsten- und
Ritterbünden die Wage zu halten."

Weit wandelbarer war, wie wir gesehen haben, die politische Seite der
Zünfte gewesen. Hatte sie zuerst ganz gefehlt, war sie im Laufe des vierzehnten
Jahrhunderts in wechselnder Weise festgestellt, so war mit dem Antritt des fünf¬
zehnten der politische Charakter der Zünfte entschieden. Die gesamte Bürger¬
schaft wurde jetzt in eine bestimmte Anzahl von Zünften eingeteilt, und jeder,
der Anteil am Regiment haben wollte, mußte sich in eine dieser ratsfähigen
Zünfte aufnehmen lassen. Es folgte daraus, daß da nicht jede gewerbliche
Zunft bei ihrer geringen Mitgliederzahl die Organisation als solche politische
Zunft beanspruchen konnte, mehrere zu einer solchen vereinigt wurden, ohne daß
sie dadurch in ihren übrigen Beziehungen, in ihrer Verwaltung, berührt worden
wären. Und zwar wurden dabei vielfach Handwerke und Gewerbe aneinander
gefesselt, die technisch gar nicht zueinander gehörten, wie z. B. in Basel zur
Gärtnerzunft die Obst-, die Viktualien- und die Wursthändler, die Köche,
Pastetenbäcker, Wirte, Seiler, Fuhrleute und Postillone gezählt wurden, wie die
Eßlinger Väckerzunft die Maurer, Dachdecker, Steinmetzen und Tüncher um-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/204>, abgerufen am 23.07.2024.