Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.vom alten dentschen Zunftwesen Aber diese Genossenschaften, die so durch ihre wirtschaftlichen Angelegen¬ vom alten dentschen Zunftwesen Aber diese Genossenschaften, die so durch ihre wirtschaftlichen Angelegen¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0203" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/87681"/> <fw type="header" place="top"> vom alten dentschen Zunftwesen</fw><lb/> <p xml:id="ID_806" next="#ID_807"> Aber diese Genossenschaften, die so durch ihre wirtschaftlichen Angelegen¬<lb/> heiten, und was aus ihnen folgte, schon mit den stärksten Klammern zusammen¬<lb/> gehalten, wurden, begnügten sich nicht damit, den Menschen an dieser einen Seite<lb/> zu erfassen, Sie schrieben vor, wie es in einer Urkunde hieß, Liebe und Leid<lb/> miteinander zu tragen, sie ließen ein reiches geselliges und religiöses Leben er¬<lb/> blühen. Der Mittelpunkt der ganzen Zunft war ihr eignes Haus, die Zunft¬<lb/> stube, zugleich ein äußerer Ausdruck ihrer Kraft, wie denn die Limburger Chronik<lb/> das der Kölner Wollenweber „ein großgemain Hauß nennt, das gleichet sich<lb/> einem großen Palast." Oftmals wurde das Zeichen der Zunftstube, etwa ein<lb/> Bär, ein Spiegel, eine Blume, zum Wappen der Zunft und kam in ihr Siegel,<lb/> wenn dazu nicht das Symbol ihrer Tätigkeit oder ihr Schutzpatron verwandt<lb/> wurde. Schon im dreizehnten Jahrhundert fingen Wein und Bier an, ihre<lb/> Rolle bei der Aufnahme zu spielen, doch findet sich sonst von der geselligen<lb/> Seite noch keine Andeutung. Später bildeten dann das tägliche Leben auf den<lb/> Zunftstuben und die verschiednen feierlichen Gelegenheiten einen reichen Schmuck<lb/> fester, nicht selten poetischer Sitten und Gebräuche aus; zahlreiche Vorschriften<lb/> über das gesellige Benehmen sind überliefert. Uuerwiesene und unwahre Ver¬<lb/> leumdungen und Ehrenkränkungen werden durch eine bestimmte Geldsumme ge¬<lb/> ahndet. Fremde werden von der Trinkstube am liebsten ferngehalten, denn man<lb/> hatte ja kein rechtes Mittel, ihre etwaige Zügellosigkeit einzuschränken; sie sollen<lb/> also nur dann auf die Stube gebracht werden dürfen, wenn der Einführende<lb/> mit ihnen verwandt ist oder sie als sittsam und ehrbar kennt; auch die Gesellen<lb/> und die Lehrlinge sind im allgemeinen von der Zunftstube ausgeschlossen. Ver¬<lb/> geht sich jemand gegen die festgesetzte Ordnung, so ändert sich die Strafe nach der<lb/> Person des Missetäters. Ist er ein Bruder, so zahlt er ein Maß Wein, einen<lb/> Gesellen weist der Büttel vor die Tür, ist es ein Gast, so zahlt ihm der Büttel<lb/> seine Zeche und sagt ihm, daß er daheim verbleibe. Solche Bestimmungen hatte<lb/> dann jedermann auf einer Tafel verzeichnet in der Kneipe vor Augen. Von<lb/> den weltlichen Freuden reichte die Gemeinschaft weiter bis an das Grab und<lb/> darüber hinaus. Verarmte Meister und Gesellen wurden von der Zunft unter¬<lb/> stützt, kranke verpflegt, verstorbne auf Kosten der Zunft bestattet, den Witwen<lb/> und Waisen bot sie eine sorgende Hand. Bei Strafe mußte den Zunftgenossen<lb/> und ihren Familienangehörigen die letzte Ehre erwiesen werden, die jüngsten<lb/> Meister sollten den Sarg tragen, vielfach war die Teilnahme an den Exequien<lb/> vorgeschriebe», und die Zunft ließ auch wohl selbst die Seelenmessen lesen,<lb/> Ihre Kasse wurde zugleich zur Armen-, Kranken- und Sterbekasse, die Zunft<lb/> zur Begrübinsgenossenschaft. Sie war außerdem eine religiöse Brüderschaft. Die<lb/> kirchliche Seite war ja bei den Organisationen des Mittelalters fast selbstver¬<lb/> ständlich, trat aber in der ältern Zeit der Zünfte nicht so stark hervor. Stand<lb/> schon jede Zunft, wie erwähnt, unter ihrem eignen Schutzpatron, so hatte manche<lb/> sogar eine eigne Kapelle, viele einen besondern Altar in der Kirche, und es<lb/> fehlte nicht an der Stiftung von Messen und Glasfenstern, an der Fürsorge<lb/> für Wachskerzen auf den Altären; weshalb der Wachsvorrat, gebildet aus den<lb/> in Wachs gezählten Eintrittsgeldern oder den Strafen, einen wichtigen Teil des<lb/> Zunftvermögens darstellte, zu dessen Verwaltung besondre Kerzenmeister einge-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0203]
vom alten dentschen Zunftwesen
Aber diese Genossenschaften, die so durch ihre wirtschaftlichen Angelegen¬
heiten, und was aus ihnen folgte, schon mit den stärksten Klammern zusammen¬
gehalten, wurden, begnügten sich nicht damit, den Menschen an dieser einen Seite
zu erfassen, Sie schrieben vor, wie es in einer Urkunde hieß, Liebe und Leid
miteinander zu tragen, sie ließen ein reiches geselliges und religiöses Leben er¬
blühen. Der Mittelpunkt der ganzen Zunft war ihr eignes Haus, die Zunft¬
stube, zugleich ein äußerer Ausdruck ihrer Kraft, wie denn die Limburger Chronik
das der Kölner Wollenweber „ein großgemain Hauß nennt, das gleichet sich
einem großen Palast." Oftmals wurde das Zeichen der Zunftstube, etwa ein
Bär, ein Spiegel, eine Blume, zum Wappen der Zunft und kam in ihr Siegel,
wenn dazu nicht das Symbol ihrer Tätigkeit oder ihr Schutzpatron verwandt
wurde. Schon im dreizehnten Jahrhundert fingen Wein und Bier an, ihre
Rolle bei der Aufnahme zu spielen, doch findet sich sonst von der geselligen
Seite noch keine Andeutung. Später bildeten dann das tägliche Leben auf den
Zunftstuben und die verschiednen feierlichen Gelegenheiten einen reichen Schmuck
fester, nicht selten poetischer Sitten und Gebräuche aus; zahlreiche Vorschriften
über das gesellige Benehmen sind überliefert. Uuerwiesene und unwahre Ver¬
leumdungen und Ehrenkränkungen werden durch eine bestimmte Geldsumme ge¬
ahndet. Fremde werden von der Trinkstube am liebsten ferngehalten, denn man
hatte ja kein rechtes Mittel, ihre etwaige Zügellosigkeit einzuschränken; sie sollen
also nur dann auf die Stube gebracht werden dürfen, wenn der Einführende
mit ihnen verwandt ist oder sie als sittsam und ehrbar kennt; auch die Gesellen
und die Lehrlinge sind im allgemeinen von der Zunftstube ausgeschlossen. Ver¬
geht sich jemand gegen die festgesetzte Ordnung, so ändert sich die Strafe nach der
Person des Missetäters. Ist er ein Bruder, so zahlt er ein Maß Wein, einen
Gesellen weist der Büttel vor die Tür, ist es ein Gast, so zahlt ihm der Büttel
seine Zeche und sagt ihm, daß er daheim verbleibe. Solche Bestimmungen hatte
dann jedermann auf einer Tafel verzeichnet in der Kneipe vor Augen. Von
den weltlichen Freuden reichte die Gemeinschaft weiter bis an das Grab und
darüber hinaus. Verarmte Meister und Gesellen wurden von der Zunft unter¬
stützt, kranke verpflegt, verstorbne auf Kosten der Zunft bestattet, den Witwen
und Waisen bot sie eine sorgende Hand. Bei Strafe mußte den Zunftgenossen
und ihren Familienangehörigen die letzte Ehre erwiesen werden, die jüngsten
Meister sollten den Sarg tragen, vielfach war die Teilnahme an den Exequien
vorgeschriebe», und die Zunft ließ auch wohl selbst die Seelenmessen lesen,
Ihre Kasse wurde zugleich zur Armen-, Kranken- und Sterbekasse, die Zunft
zur Begrübinsgenossenschaft. Sie war außerdem eine religiöse Brüderschaft. Die
kirchliche Seite war ja bei den Organisationen des Mittelalters fast selbstver¬
ständlich, trat aber in der ältern Zeit der Zünfte nicht so stark hervor. Stand
schon jede Zunft, wie erwähnt, unter ihrem eignen Schutzpatron, so hatte manche
sogar eine eigne Kapelle, viele einen besondern Altar in der Kirche, und es
fehlte nicht an der Stiftung von Messen und Glasfenstern, an der Fürsorge
für Wachskerzen auf den Altären; weshalb der Wachsvorrat, gebildet aus den
in Wachs gezählten Eintrittsgeldern oder den Strafen, einen wichtigen Teil des
Zunftvermögens darstellte, zu dessen Verwaltung besondre Kerzenmeister einge-
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