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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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vom alten deutschen Zunftwesen

waren privatrechtlicher, politischer, religiöser und geselliger Natur zugleich, mit
einem Worte eine gegenseitige Unterstützung in eilten Angelegenheiten des Lebens,
und sie wurden verfolgt durch eine Organisation, in der die oberste Leitung deu
regelmäßigen oder besonders berufnen Versammlungen der Genossen zustand,
worin die Verwaltung von einem gewählten Vorstand geführt wurde. Eintritts¬
gelder, Beiträge und Bußen machten mit dem Gildehause das Vermögen aus.

Diese Einrichtung feierte ihre größten Triumphe in England; auf dem Fest-
lmide entfaltete sie sich in Dänemark, in den Niederlanden und den deutschen
Nordseeländern besonders; sie spaltete sich mit dem Aufkommen der Städte
vor allem nach den Berufsinteressen der Mitglieder auf der einen Seite, auf
der andern beschränkte sie sich auf die Verfolgung religiöser Zwecke und bildete
sich zur geistlichen Brüderschaft aus. Beide Seiten sind von der größten
Wichtigkeit für die Zünfte geworden.

Denn bot die geistliche Brüderschaft, indem sie den Mitgliedern an allen
wichtigen Tagen des Menschenlebens ihren Beistand lieh und das Band der
brüderlichen Liebe um sie schlang, leicht die Gelegenheit, diese Genossenschaft
ans andre Zwecke zu erweitern, sobald es der Stand der Dinge forderte, so
lag in der Spaltung "ach den Berufsinteressen schon das erste Stadium der
Zünfte: wie die Kaufleute, so schlössen sich die Handwerker aneinander. Wo
aber die Zünfte nicht unmittelbar ans den alten Gilden erwuchsen, da waren
sie doch sicher ihrem Vorbilde gefolgt, wenn die Handwerker in freier Einung
sogleich mit dein Zwecke der Währung ihrer besondern Interessen zusammentraten.

Aus den verschiednen Benennungen der Genossenschaften der Handwerker
ihren Ursprung ableiten zu wollen, wenn sie etwa in Köln als Brüderschaften,
in den westfälischen Städten als Gilden, in Lübeck, Hamburg, Bremen als
Ämter, in Magdeburg und Stendal als Innungen erscheinen, wäre falsch; es
ergibt sich daraus vielmehr, daß darin willkürlich verfahren wurde, und daß es
schwierig oder unmöglich ist, einen Unterschied zwischen Amt, otlloium, opus,
Konsortium, ooininuiütg.8, sooisws, unio, Zunft, Innung, Gilde usw. aufzufinden,
nur daß Innung in Norddeutschland meist zusammenfassend der Inbegriff des
Gewerbebetriebes ist, der einer Handwerkervereinignng verliehen wird, während
in Süddeutschland der Ausdruck Zunft überwog, der im nördlichen Deutschland
bis zur Reformation ganz unbekannt blieb.

Wie schon aus den Unterschieden des Ursprungs in Nord- und in Süd-
deutschland hervorgeht, ist das ganze deutsche Zunftwesen keineswegs eine ein¬
heitliche Erscheinung, und will man es durchaus auf eine einzige Ursache zurück¬
führen, so kommt man zu Umschreibungen, die gänzlich farblos sind und Selbst¬
verständliches sagen. Es genügt festzustellen, daß das deutsche Zunftwesen ein
organischer Bestandteil des deutscheu Mittelalters, im besondern des deutschen
mittelalterlichen Städtewesens ist, und daß alle Elemente, die zu der Entwicklung
des Mittelalters beigetragen haben, auch bei der der Zünfte tätig gewesen sind,
daß es welkte und abstarb zu derselben Zeit, wo das Mittelalter in Deutschland
zu Grabe ging.

So müssen wir uns auch vor Augen halten, daß es auf dem platten
Lande ebenfalls Handiverker gegeben hat, freilich mit der schärfern Ausprägung


vom alten deutschen Zunftwesen

waren privatrechtlicher, politischer, religiöser und geselliger Natur zugleich, mit
einem Worte eine gegenseitige Unterstützung in eilten Angelegenheiten des Lebens,
und sie wurden verfolgt durch eine Organisation, in der die oberste Leitung deu
regelmäßigen oder besonders berufnen Versammlungen der Genossen zustand,
worin die Verwaltung von einem gewählten Vorstand geführt wurde. Eintritts¬
gelder, Beiträge und Bußen machten mit dem Gildehause das Vermögen aus.

Diese Einrichtung feierte ihre größten Triumphe in England; auf dem Fest-
lmide entfaltete sie sich in Dänemark, in den Niederlanden und den deutschen
Nordseeländern besonders; sie spaltete sich mit dem Aufkommen der Städte
vor allem nach den Berufsinteressen der Mitglieder auf der einen Seite, auf
der andern beschränkte sie sich auf die Verfolgung religiöser Zwecke und bildete
sich zur geistlichen Brüderschaft aus. Beide Seiten sind von der größten
Wichtigkeit für die Zünfte geworden.

Denn bot die geistliche Brüderschaft, indem sie den Mitgliedern an allen
wichtigen Tagen des Menschenlebens ihren Beistand lieh und das Band der
brüderlichen Liebe um sie schlang, leicht die Gelegenheit, diese Genossenschaft
ans andre Zwecke zu erweitern, sobald es der Stand der Dinge forderte, so
lag in der Spaltung »ach den Berufsinteressen schon das erste Stadium der
Zünfte: wie die Kaufleute, so schlössen sich die Handwerker aneinander. Wo
aber die Zünfte nicht unmittelbar ans den alten Gilden erwuchsen, da waren
sie doch sicher ihrem Vorbilde gefolgt, wenn die Handwerker in freier Einung
sogleich mit dein Zwecke der Währung ihrer besondern Interessen zusammentraten.

Aus den verschiednen Benennungen der Genossenschaften der Handwerker
ihren Ursprung ableiten zu wollen, wenn sie etwa in Köln als Brüderschaften,
in den westfälischen Städten als Gilden, in Lübeck, Hamburg, Bremen als
Ämter, in Magdeburg und Stendal als Innungen erscheinen, wäre falsch; es
ergibt sich daraus vielmehr, daß darin willkürlich verfahren wurde, und daß es
schwierig oder unmöglich ist, einen Unterschied zwischen Amt, otlloium, opus,
Konsortium, ooininuiütg.8, sooisws, unio, Zunft, Innung, Gilde usw. aufzufinden,
nur daß Innung in Norddeutschland meist zusammenfassend der Inbegriff des
Gewerbebetriebes ist, der einer Handwerkervereinignng verliehen wird, während
in Süddeutschland der Ausdruck Zunft überwog, der im nördlichen Deutschland
bis zur Reformation ganz unbekannt blieb.

Wie schon aus den Unterschieden des Ursprungs in Nord- und in Süd-
deutschland hervorgeht, ist das ganze deutsche Zunftwesen keineswegs eine ein¬
heitliche Erscheinung, und will man es durchaus auf eine einzige Ursache zurück¬
führen, so kommt man zu Umschreibungen, die gänzlich farblos sind und Selbst¬
verständliches sagen. Es genügt festzustellen, daß das deutsche Zunftwesen ein
organischer Bestandteil des deutscheu Mittelalters, im besondern des deutschen
mittelalterlichen Städtewesens ist, und daß alle Elemente, die zu der Entwicklung
des Mittelalters beigetragen haben, auch bei der der Zünfte tätig gewesen sind,
daß es welkte und abstarb zu derselben Zeit, wo das Mittelalter in Deutschland
zu Grabe ging.

So müssen wir uns auch vor Augen halten, daß es auf dem platten
Lande ebenfalls Handiverker gegeben hat, freilich mit der schärfern Ausprägung


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[0144] vom alten deutschen Zunftwesen waren privatrechtlicher, politischer, religiöser und geselliger Natur zugleich, mit einem Worte eine gegenseitige Unterstützung in eilten Angelegenheiten des Lebens, und sie wurden verfolgt durch eine Organisation, in der die oberste Leitung deu regelmäßigen oder besonders berufnen Versammlungen der Genossen zustand, worin die Verwaltung von einem gewählten Vorstand geführt wurde. Eintritts¬ gelder, Beiträge und Bußen machten mit dem Gildehause das Vermögen aus. Diese Einrichtung feierte ihre größten Triumphe in England; auf dem Fest- lmide entfaltete sie sich in Dänemark, in den Niederlanden und den deutschen Nordseeländern besonders; sie spaltete sich mit dem Aufkommen der Städte vor allem nach den Berufsinteressen der Mitglieder auf der einen Seite, auf der andern beschränkte sie sich auf die Verfolgung religiöser Zwecke und bildete sich zur geistlichen Brüderschaft aus. Beide Seiten sind von der größten Wichtigkeit für die Zünfte geworden. Denn bot die geistliche Brüderschaft, indem sie den Mitgliedern an allen wichtigen Tagen des Menschenlebens ihren Beistand lieh und das Band der brüderlichen Liebe um sie schlang, leicht die Gelegenheit, diese Genossenschaft ans andre Zwecke zu erweitern, sobald es der Stand der Dinge forderte, so lag in der Spaltung »ach den Berufsinteressen schon das erste Stadium der Zünfte: wie die Kaufleute, so schlössen sich die Handwerker aneinander. Wo aber die Zünfte nicht unmittelbar ans den alten Gilden erwuchsen, da waren sie doch sicher ihrem Vorbilde gefolgt, wenn die Handwerker in freier Einung sogleich mit dein Zwecke der Währung ihrer besondern Interessen zusammentraten. Aus den verschiednen Benennungen der Genossenschaften der Handwerker ihren Ursprung ableiten zu wollen, wenn sie etwa in Köln als Brüderschaften, in den westfälischen Städten als Gilden, in Lübeck, Hamburg, Bremen als Ämter, in Magdeburg und Stendal als Innungen erscheinen, wäre falsch; es ergibt sich daraus vielmehr, daß darin willkürlich verfahren wurde, und daß es schwierig oder unmöglich ist, einen Unterschied zwischen Amt, otlloium, opus, Konsortium, ooininuiütg.8, sooisws, unio, Zunft, Innung, Gilde usw. aufzufinden, nur daß Innung in Norddeutschland meist zusammenfassend der Inbegriff des Gewerbebetriebes ist, der einer Handwerkervereinignng verliehen wird, während in Süddeutschland der Ausdruck Zunft überwog, der im nördlichen Deutschland bis zur Reformation ganz unbekannt blieb. Wie schon aus den Unterschieden des Ursprungs in Nord- und in Süd- deutschland hervorgeht, ist das ganze deutsche Zunftwesen keineswegs eine ein¬ heitliche Erscheinung, und will man es durchaus auf eine einzige Ursache zurück¬ führen, so kommt man zu Umschreibungen, die gänzlich farblos sind und Selbst¬ verständliches sagen. Es genügt festzustellen, daß das deutsche Zunftwesen ein organischer Bestandteil des deutscheu Mittelalters, im besondern des deutschen mittelalterlichen Städtewesens ist, und daß alle Elemente, die zu der Entwicklung des Mittelalters beigetragen haben, auch bei der der Zünfte tätig gewesen sind, daß es welkte und abstarb zu derselben Zeit, wo das Mittelalter in Deutschland zu Grabe ging. So müssen wir uns auch vor Augen halten, daß es auf dem platten Lande ebenfalls Handiverker gegeben hat, freilich mit der schärfern Ausprägung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/144>, abgerufen am 23.07.2024.