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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr.

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vom alten deutschen Zunftwesen

der Hörigkeit der Gewerbetreibenden, worin sie ihren Herren gegenüber zu be¬
stimmten Arbeiten verpflichtet und zugleich in Gewerke unter herrschaftlichen
Beamten eingeteilt waren, ferner aus dem allgemeinen Umstände des Feilbietens
gleichartiger Waren im Kleinhandel an gemeinschaftlichen Stellen, Bänken oder
Hallen. Eine andre Ansicht leitete sie aus der Freiheit des Handwerkerstandes
her, woraus die Zünfte als freie Verbrüderungen hervorgegangen seien; die
Handwerker hätten, wie ihre Mitbürger, danach gestrebt, selbst ihre Angelegen¬
heiten zu ordnen, und wären so zu freien Genossenschaften zusammengetreten.
Es wurde auch, allerdings in vorsichtigen Ausdrücken, die Meinung ausge¬
sprochen, daß die Zünfte schon die Reaktion gegen den Zustand und die Folgen
der bestehenden Gewerbefreiheit und der freien Konkurrenz seien.

Nun folgt der Übergang zu einer weitern Auffassung, die das Haupt¬
gewicht darauf legte, daß die Zünfte im wesentlichen durch freie Einung ent¬
standen seien, und die schon anerkannte, daß "der Drang der Umstände, also
eine gewisse innere Notwendigkeit großen Anteil bei der Bildung der Innungen
gehabt haben mag, dies beweise zumal die Geschichte der orientalischen Zünfte
bis nach China hin, von denen doch gewiß niemand einen auch nur entfernten
Einfluß auf die germanische Rechtsbildung behaupten werde." Zum Durch¬
bruch verhalf dieser Anschauung Mitte der siebziger Jahre Schmoller. Er ver¬
weist darauf, daß eine Einrichtung, die halb Europa umfaßte, aus verschiednen
Wurzeln erwachsen sein müsse, er reiht diese Einrichtung in Deutschland ein in
die Wirtschaftsverfassung als einen Teil der städtischen Marktorganisation und
zeigt als ihren Ursprung hofrechtliche Ämter, geistliche Brüderschaften, freie
Einungen und niederdeutsche Gilden, indem er dabei den romanischen Einfluß
berücksichtigt. Der eigentliche Mittelpunkt der Bewegung sind ihm die gewerb¬
lichen Interessen, ihr weiterer Verlans jedoch vom zwölften Jahrhundert an ist
"nationalökonomisch überhaupt nicht zu erklären, er ist zu verstehn nnr im
Zusammenhange mit dem öffentlichen Recht, der Gerichtsverfassung, dem Ver¬
waltungsrecht jener Tage," und das Ziel, wonach die Zünfte rangen, war die
selbständige Ausübung der Gewerbepolizei und das Gewerbegericht. "Die
deutschen Zünfte, so umschreibt er ihr Wesen, waren Vereine oder Genossen¬
schaften von Gewerbetreibenden eines Handwerks, die gemeinsam ihre gewerb¬
lichen und sozialpolitischen Interessen verfolgten, aber ihre Vereinstätigkeit auch
auf alle Seiten des geselligen und gesellschaftlichen Daseins ausdehnten, vor
allem für politische Herrschafts- und praktische Verwaltungszwecke ihre Verbände
ausnützten oder ausnutzen ließen und damit zu Korporationen des öffentlichen
Rechts, zu Polizei- und Gerichtsbehörden wurden."

Versuchen wir nach diesem Überblick über den Gang der Forschung ein
Bild der Entwicklung des mittelalterlichen Zunftwesens zu entwerfen, so müssen
wir uns zunächst die genannten hofrechtlichen Innungen kurz vergegenwärtigen.
Ihre Ausbildung war die erste Organisation der gewerblichen Arbeit in Deutsch¬
land, und sie wird den Königshöfen, den Höfen der weltlichen und der geistlichen
Herren wie den Klöstern verdankt, die im Laufe der Zeit mehr und mehr zu
den Lehrstätten einer fortschreitenden Technik wurden, deren tätige Mönche selbst
die ersten Inhaber der Handwerksgeheimnisse waren. Als eine natürliche Folge


vom alten deutschen Zunftwesen

der Hörigkeit der Gewerbetreibenden, worin sie ihren Herren gegenüber zu be¬
stimmten Arbeiten verpflichtet und zugleich in Gewerke unter herrschaftlichen
Beamten eingeteilt waren, ferner aus dem allgemeinen Umstände des Feilbietens
gleichartiger Waren im Kleinhandel an gemeinschaftlichen Stellen, Bänken oder
Hallen. Eine andre Ansicht leitete sie aus der Freiheit des Handwerkerstandes
her, woraus die Zünfte als freie Verbrüderungen hervorgegangen seien; die
Handwerker hätten, wie ihre Mitbürger, danach gestrebt, selbst ihre Angelegen¬
heiten zu ordnen, und wären so zu freien Genossenschaften zusammengetreten.
Es wurde auch, allerdings in vorsichtigen Ausdrücken, die Meinung ausge¬
sprochen, daß die Zünfte schon die Reaktion gegen den Zustand und die Folgen
der bestehenden Gewerbefreiheit und der freien Konkurrenz seien.

Nun folgt der Übergang zu einer weitern Auffassung, die das Haupt¬
gewicht darauf legte, daß die Zünfte im wesentlichen durch freie Einung ent¬
standen seien, und die schon anerkannte, daß „der Drang der Umstände, also
eine gewisse innere Notwendigkeit großen Anteil bei der Bildung der Innungen
gehabt haben mag, dies beweise zumal die Geschichte der orientalischen Zünfte
bis nach China hin, von denen doch gewiß niemand einen auch nur entfernten
Einfluß auf die germanische Rechtsbildung behaupten werde." Zum Durch¬
bruch verhalf dieser Anschauung Mitte der siebziger Jahre Schmoller. Er ver¬
weist darauf, daß eine Einrichtung, die halb Europa umfaßte, aus verschiednen
Wurzeln erwachsen sein müsse, er reiht diese Einrichtung in Deutschland ein in
die Wirtschaftsverfassung als einen Teil der städtischen Marktorganisation und
zeigt als ihren Ursprung hofrechtliche Ämter, geistliche Brüderschaften, freie
Einungen und niederdeutsche Gilden, indem er dabei den romanischen Einfluß
berücksichtigt. Der eigentliche Mittelpunkt der Bewegung sind ihm die gewerb¬
lichen Interessen, ihr weiterer Verlans jedoch vom zwölften Jahrhundert an ist
„nationalökonomisch überhaupt nicht zu erklären, er ist zu verstehn nnr im
Zusammenhange mit dem öffentlichen Recht, der Gerichtsverfassung, dem Ver¬
waltungsrecht jener Tage," und das Ziel, wonach die Zünfte rangen, war die
selbständige Ausübung der Gewerbepolizei und das Gewerbegericht. „Die
deutschen Zünfte, so umschreibt er ihr Wesen, waren Vereine oder Genossen¬
schaften von Gewerbetreibenden eines Handwerks, die gemeinsam ihre gewerb¬
lichen und sozialpolitischen Interessen verfolgten, aber ihre Vereinstätigkeit auch
auf alle Seiten des geselligen und gesellschaftlichen Daseins ausdehnten, vor
allem für politische Herrschafts- und praktische Verwaltungszwecke ihre Verbände
ausnützten oder ausnutzen ließen und damit zu Korporationen des öffentlichen
Rechts, zu Polizei- und Gerichtsbehörden wurden."

Versuchen wir nach diesem Überblick über den Gang der Forschung ein
Bild der Entwicklung des mittelalterlichen Zunftwesens zu entwerfen, so müssen
wir uns zunächst die genannten hofrechtlichen Innungen kurz vergegenwärtigen.
Ihre Ausbildung war die erste Organisation der gewerblichen Arbeit in Deutsch¬
land, und sie wird den Königshöfen, den Höfen der weltlichen und der geistlichen
Herren wie den Klöstern verdankt, die im Laufe der Zeit mehr und mehr zu
den Lehrstätten einer fortschreitenden Technik wurden, deren tätige Mönche selbst
die ersten Inhaber der Handwerksgeheimnisse waren. Als eine natürliche Folge


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[0141] vom alten deutschen Zunftwesen der Hörigkeit der Gewerbetreibenden, worin sie ihren Herren gegenüber zu be¬ stimmten Arbeiten verpflichtet und zugleich in Gewerke unter herrschaftlichen Beamten eingeteilt waren, ferner aus dem allgemeinen Umstände des Feilbietens gleichartiger Waren im Kleinhandel an gemeinschaftlichen Stellen, Bänken oder Hallen. Eine andre Ansicht leitete sie aus der Freiheit des Handwerkerstandes her, woraus die Zünfte als freie Verbrüderungen hervorgegangen seien; die Handwerker hätten, wie ihre Mitbürger, danach gestrebt, selbst ihre Angelegen¬ heiten zu ordnen, und wären so zu freien Genossenschaften zusammengetreten. Es wurde auch, allerdings in vorsichtigen Ausdrücken, die Meinung ausge¬ sprochen, daß die Zünfte schon die Reaktion gegen den Zustand und die Folgen der bestehenden Gewerbefreiheit und der freien Konkurrenz seien. Nun folgt der Übergang zu einer weitern Auffassung, die das Haupt¬ gewicht darauf legte, daß die Zünfte im wesentlichen durch freie Einung ent¬ standen seien, und die schon anerkannte, daß „der Drang der Umstände, also eine gewisse innere Notwendigkeit großen Anteil bei der Bildung der Innungen gehabt haben mag, dies beweise zumal die Geschichte der orientalischen Zünfte bis nach China hin, von denen doch gewiß niemand einen auch nur entfernten Einfluß auf die germanische Rechtsbildung behaupten werde." Zum Durch¬ bruch verhalf dieser Anschauung Mitte der siebziger Jahre Schmoller. Er ver¬ weist darauf, daß eine Einrichtung, die halb Europa umfaßte, aus verschiednen Wurzeln erwachsen sein müsse, er reiht diese Einrichtung in Deutschland ein in die Wirtschaftsverfassung als einen Teil der städtischen Marktorganisation und zeigt als ihren Ursprung hofrechtliche Ämter, geistliche Brüderschaften, freie Einungen und niederdeutsche Gilden, indem er dabei den romanischen Einfluß berücksichtigt. Der eigentliche Mittelpunkt der Bewegung sind ihm die gewerb¬ lichen Interessen, ihr weiterer Verlans jedoch vom zwölften Jahrhundert an ist „nationalökonomisch überhaupt nicht zu erklären, er ist zu verstehn nnr im Zusammenhange mit dem öffentlichen Recht, der Gerichtsverfassung, dem Ver¬ waltungsrecht jener Tage," und das Ziel, wonach die Zünfte rangen, war die selbständige Ausübung der Gewerbepolizei und das Gewerbegericht. „Die deutschen Zünfte, so umschreibt er ihr Wesen, waren Vereine oder Genossen¬ schaften von Gewerbetreibenden eines Handwerks, die gemeinsam ihre gewerb¬ lichen und sozialpolitischen Interessen verfolgten, aber ihre Vereinstätigkeit auch auf alle Seiten des geselligen und gesellschaftlichen Daseins ausdehnten, vor allem für politische Herrschafts- und praktische Verwaltungszwecke ihre Verbände ausnützten oder ausnutzen ließen und damit zu Korporationen des öffentlichen Rechts, zu Polizei- und Gerichtsbehörden wurden." Versuchen wir nach diesem Überblick über den Gang der Forschung ein Bild der Entwicklung des mittelalterlichen Zunftwesens zu entwerfen, so müssen wir uns zunächst die genannten hofrechtlichen Innungen kurz vergegenwärtigen. Ihre Ausbildung war die erste Organisation der gewerblichen Arbeit in Deutsch¬ land, und sie wird den Königshöfen, den Höfen der weltlichen und der geistlichen Herren wie den Klöstern verdankt, die im Laufe der Zeit mehr und mehr zu den Lehrstätten einer fortschreitenden Technik wurden, deren tätige Mönche selbst die ersten Inhaber der Handwerksgeheimnisse waren. Als eine natürliche Folge

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_87477/141>, abgerufen am 23.07.2024.