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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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lvichern und die Gefängnisreform

solle. Diesem Einwurf begegnete er, indem er nachwies, daß in der Einzelhaft
nur bewirkt werden solle, was man schon immer, auch unter der alten Hastart,
dort aber auf naturwidrige Weise und mit übeln Erfolge zu erreichen versucht hatte.
Denn das dort geltende Schweigegebot sollte doch ebenfalls dem Zwecke dienen,
die Gefangnen voneinander zu trennen. Daß es notwendig sei, den Verkehr
der Gefangnen aufzuheben, war demnach im Prinzip anerkannt. Man be¬
mühte sich auch wirklich, es zu bewirken, aber ohne Sinn und Verstand und
mit dem Ergebnis innerer Unwahrheit: Betrug war alles, Lug und Schein.
Nicht einmal bei Tage und in den Arbcitssälen war es möglich, das Schweige¬
gebot durchzuführen, in der Nacht aber, wo die Gefangnen in gemeinsamen, nur
von außen her hin und wieder beaufsichtigten Schlafsälen verwahrt wurden, war
es vollends außer Giltigkeit gesetzt, sodaß also, wenn wirklich tagsüber der Verkehr
der Gefangnen untereinander verhindert worden wäre, in der Nacht der ganzen
Mühe Lohn preisgegeben wurde. Nur die Einzelhaft führt die Trennung wirklich
durch. Sie vollbringt damit aber nur, was man schon immer gern erreicht
hätte, zu erreichen aber außerstande gewesen war. Die Einzelhaft ist aber auch
durchans nicht grausamer als die gemeinsame Haft. Die größere Milde und
Menschlichkeit rühmt man dieser vielmehr sehr mit Unrecht nach. Die ge¬
meinschaftliche Einsperrung der Verurteilten ohne irgendwelche Rücksicht auf
die höhern sittlichem Verpflichtungen gegen die Gefangnen als Personen und
vollends als christliche Brüder ist ein grausames Unrecht, das das Mark der
sittlichen Natur verletzt und den Menschen im Menschen zu vernichten droht.
Dazu schließt das Schweigegebot, das diesem Unrecht begegnen soll, noch eine
neue Grausamkeit in sich ein: Menschen dicht nebeneinander zu setzen und ihnen
dann die Sprache verbieten, das ist unmenschlich. Ganz gewiß legt anch die
Einzelhaft dem Gefangnen eine harte Entbehrung auf, aber ohne Künstelei. Die
Gefangenschaft in der Einzelzelle versetzt den Sträfling in die Lage, als wäre
er der einzige Gefangne. Seine Zelle ist seine ganze Welt, und mit allen Per¬
sonen, die berechtigt und verpflichtet sind, in diese Welt einzudringen, darf er
frei und ungehindert verkehren. Also nichts Neues und Unerhörtes will und
bringt die Einzelhaft, weder eine Milderung noch eine Verschärfung der Strafe,
sondern sie ist uur die konsequente Durchführung der in der ganzen bisherigen
Verwaltung angestrebten aber unausführbar gebliebner Disziplin.

Gegen die Wichernsche Anschauung, die wir hier wiederzugeben versucht
haben, wird bekanntlich der Einwand erhoben, auch die Einzelhaft vermöge den
Verkehr der Gefangnen nicht gänzlich zu verhindern, er sei anch da noch möglich
und in Wirklichkeit gäng und gäbe. In der Tat bringt es der Gefangne auch
in der Einzelhaft noch fertig, mit seinen Schicksalsgenossen in den Nachbarzellen
Beziehungen anzuknüpfen und eine Art von Verkehr anzubahnen. Eine her¬
metische Abschließung ist eben unmöglich. Sie wird aber auch nicht erstrebt.
Das Ziel kann immer nur das sein, eine natürliche Trennung herbeizuführen,
die den Gefangnen ganz sicher davor schützt, daß er gegen seinen Willen in
einen verbotnen und schädlichen Verkehr hineingezogen wird, und die ihm, sollte
er die wohltätige Absicht dieser Einrichtung nicht begreifen können oder wollen
und dennoch nach verbotnem Verkehr streben, hierbei die schwersten Hindernisse


lvichern und die Gefängnisreform

solle. Diesem Einwurf begegnete er, indem er nachwies, daß in der Einzelhaft
nur bewirkt werden solle, was man schon immer, auch unter der alten Hastart,
dort aber auf naturwidrige Weise und mit übeln Erfolge zu erreichen versucht hatte.
Denn das dort geltende Schweigegebot sollte doch ebenfalls dem Zwecke dienen,
die Gefangnen voneinander zu trennen. Daß es notwendig sei, den Verkehr
der Gefangnen aufzuheben, war demnach im Prinzip anerkannt. Man be¬
mühte sich auch wirklich, es zu bewirken, aber ohne Sinn und Verstand und
mit dem Ergebnis innerer Unwahrheit: Betrug war alles, Lug und Schein.
Nicht einmal bei Tage und in den Arbcitssälen war es möglich, das Schweige¬
gebot durchzuführen, in der Nacht aber, wo die Gefangnen in gemeinsamen, nur
von außen her hin und wieder beaufsichtigten Schlafsälen verwahrt wurden, war
es vollends außer Giltigkeit gesetzt, sodaß also, wenn wirklich tagsüber der Verkehr
der Gefangnen untereinander verhindert worden wäre, in der Nacht der ganzen
Mühe Lohn preisgegeben wurde. Nur die Einzelhaft führt die Trennung wirklich
durch. Sie vollbringt damit aber nur, was man schon immer gern erreicht
hätte, zu erreichen aber außerstande gewesen war. Die Einzelhaft ist aber auch
durchans nicht grausamer als die gemeinsame Haft. Die größere Milde und
Menschlichkeit rühmt man dieser vielmehr sehr mit Unrecht nach. Die ge¬
meinschaftliche Einsperrung der Verurteilten ohne irgendwelche Rücksicht auf
die höhern sittlichem Verpflichtungen gegen die Gefangnen als Personen und
vollends als christliche Brüder ist ein grausames Unrecht, das das Mark der
sittlichen Natur verletzt und den Menschen im Menschen zu vernichten droht.
Dazu schließt das Schweigegebot, das diesem Unrecht begegnen soll, noch eine
neue Grausamkeit in sich ein: Menschen dicht nebeneinander zu setzen und ihnen
dann die Sprache verbieten, das ist unmenschlich. Ganz gewiß legt anch die
Einzelhaft dem Gefangnen eine harte Entbehrung auf, aber ohne Künstelei. Die
Gefangenschaft in der Einzelzelle versetzt den Sträfling in die Lage, als wäre
er der einzige Gefangne. Seine Zelle ist seine ganze Welt, und mit allen Per¬
sonen, die berechtigt und verpflichtet sind, in diese Welt einzudringen, darf er
frei und ungehindert verkehren. Also nichts Neues und Unerhörtes will und
bringt die Einzelhaft, weder eine Milderung noch eine Verschärfung der Strafe,
sondern sie ist uur die konsequente Durchführung der in der ganzen bisherigen
Verwaltung angestrebten aber unausführbar gebliebner Disziplin.

Gegen die Wichernsche Anschauung, die wir hier wiederzugeben versucht
haben, wird bekanntlich der Einwand erhoben, auch die Einzelhaft vermöge den
Verkehr der Gefangnen nicht gänzlich zu verhindern, er sei anch da noch möglich
und in Wirklichkeit gäng und gäbe. In der Tat bringt es der Gefangne auch
in der Einzelhaft noch fertig, mit seinen Schicksalsgenossen in den Nachbarzellen
Beziehungen anzuknüpfen und eine Art von Verkehr anzubahnen. Eine her¬
metische Abschließung ist eben unmöglich. Sie wird aber auch nicht erstrebt.
Das Ziel kann immer nur das sein, eine natürliche Trennung herbeizuführen,
die den Gefangnen ganz sicher davor schützt, daß er gegen seinen Willen in
einen verbotnen und schädlichen Verkehr hineingezogen wird, und die ihm, sollte
er die wohltätige Absicht dieser Einrichtung nicht begreifen können oder wollen
und dennoch nach verbotnem Verkehr streben, hierbei die schwersten Hindernisse


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/638>, abgerufen am 20.10.2024.