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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Fichtes Auffassung von der akademischen Freiheit

Die sechste Vorlesung über das Wesen des Gelehrten trügt den Titel
"Über die akademische Freiheit." Er will hier ohne Polemik und ohne Satire
sprechen, nur die positive Seite hervorkehren. Die Kritik hat er einer andern
Gelegenheit vorbehalten. Sein Rektorat an der Berliner Universität tritt er an
mit einer Rede "über die einzig mögliche Störung der akademischen Freiheit."

Es versteht sich von selbst, daß ich im folgenden nicht einfach die Inhalts¬
angaben beider Arbeiten Fichtes aneinander reihen kann, zumal da noch ge¬
legentliche Äußerungen, zwar nicht in systematischem Zusammenhange vorgetragen,
in Betracht kommen. Ich will vielmehr in freieren Gedankengange das Mannig¬
faltige zur Einheit zusammenschließen, mich aber immer streng an Fichtes An¬
schauungen -- wenn auch nicht immer an ihre Form -- halten, sodaß meine
Untersuchung selbst eine rein historische Betrachtung bleibt.

Fichte selbst betrachtet sein Problem historisch, er behandelt es aber auch
systematisch. Der Begriff der akademischen Freiheit ist so alt wie der der
Akademie. Er ist aber zugleich ein von der Vernunft als mit dem Wesen der
Akademie aufs innigste verbundner, ihr wesentlich eignender Begriff, also eine
Art von Vernunftbegriff, wenn ich mich dieses Wortes in einem etwas freiern
Gebrauch bedienen darf. Und wer diesen Begriff für eine bloß momentane
Fiktion erklärt, von dem meint Fichte: er sei ebenso bar alles historischen Sinnes,
wie er bar sei aller Vernunft. Betrachten wir freilich zunächst diesen Begriff
bloß geschichtlich, so zeigt sich, daß der Vernunftzweck, der diesen Begriff rea¬
lisieren soll, und den die philosophische Betrachtung aufzudecken hat, so gut wie
gar nicht in die Erscheinung tritt.

Die Akademie als höhere Schule ist geschichtlich hervorgegangen aus den
niedern vorbereitenden Schulen, den, wie Fichte sagt, "eigentlich sogenannten
Schulen." Dieser Gegensatz bezeichnet auch den Unterschied zwischen den Stu¬
dierenden und den eigentlichen Schülern. Die spezifische Freiheit der Studierenden
muß also eine Freiheit sein, die der Schüler nicht hat, auch eine Freiheit von
einem Zwange, unter dem der Schüler steht. Worin aber besteht dieser rein
geschichtliche Unterschied? Der Unterschied der Lehrer kündigt ihn uns an. Der
Lehrer auf der Schule ist zugleich immer und überall Aufseher und Richter
über seine Schüler. Und solange es keine Universitäten gab, solange gab es
auch nur Lehrer, die über die Lernenden Aufsicht übten, sie richteten, belohnten
und bestraften. "Die Stifter der Universitäten aber, so sagt Fichte wörtlich,
waren Gelehrte von ausgezeichnetem Talent und Kraft. ... Sie konnten keines¬
wegs geneigt sein, sich zu dem Geschäft eines Aufsehers und Pädagogen ihrer
Zuhörer herunterzulassen."

Das ist aber in der Geschichte, in der geschichtlichen Entstehung der aka¬
demischen Freiheit nur ein Zug. Zu ihm gesellen sich noch einige andre,
weniger erfreuliche. Zunächst, so führt Fichte aus, zeigt die Geschichte den
Dünkel und den Hochmut des akademischen Lehrers als eine die akademische
Freiheit sehr stark bestimmende Macht. Viele hatten sich aus dem Stande
der gewöhnlichen Lehrer emporgearbeitet. Sie schauten nun von ihrem neuen
Stande aus mit Verachtung auf den alten. Sie mochten den Pädagogen nicht
bloß deswegen nicht mehr spielen, weil sie es des Gelehrten für unwürdig.


Fichtes Auffassung von der akademischen Freiheit

Die sechste Vorlesung über das Wesen des Gelehrten trügt den Titel
„Über die akademische Freiheit." Er will hier ohne Polemik und ohne Satire
sprechen, nur die positive Seite hervorkehren. Die Kritik hat er einer andern
Gelegenheit vorbehalten. Sein Rektorat an der Berliner Universität tritt er an
mit einer Rede „über die einzig mögliche Störung der akademischen Freiheit."

Es versteht sich von selbst, daß ich im folgenden nicht einfach die Inhalts¬
angaben beider Arbeiten Fichtes aneinander reihen kann, zumal da noch ge¬
legentliche Äußerungen, zwar nicht in systematischem Zusammenhange vorgetragen,
in Betracht kommen. Ich will vielmehr in freieren Gedankengange das Mannig¬
faltige zur Einheit zusammenschließen, mich aber immer streng an Fichtes An¬
schauungen — wenn auch nicht immer an ihre Form — halten, sodaß meine
Untersuchung selbst eine rein historische Betrachtung bleibt.

Fichte selbst betrachtet sein Problem historisch, er behandelt es aber auch
systematisch. Der Begriff der akademischen Freiheit ist so alt wie der der
Akademie. Er ist aber zugleich ein von der Vernunft als mit dem Wesen der
Akademie aufs innigste verbundner, ihr wesentlich eignender Begriff, also eine
Art von Vernunftbegriff, wenn ich mich dieses Wortes in einem etwas freiern
Gebrauch bedienen darf. Und wer diesen Begriff für eine bloß momentane
Fiktion erklärt, von dem meint Fichte: er sei ebenso bar alles historischen Sinnes,
wie er bar sei aller Vernunft. Betrachten wir freilich zunächst diesen Begriff
bloß geschichtlich, so zeigt sich, daß der Vernunftzweck, der diesen Begriff rea¬
lisieren soll, und den die philosophische Betrachtung aufzudecken hat, so gut wie
gar nicht in die Erscheinung tritt.

Die Akademie als höhere Schule ist geschichtlich hervorgegangen aus den
niedern vorbereitenden Schulen, den, wie Fichte sagt, „eigentlich sogenannten
Schulen." Dieser Gegensatz bezeichnet auch den Unterschied zwischen den Stu¬
dierenden und den eigentlichen Schülern. Die spezifische Freiheit der Studierenden
muß also eine Freiheit sein, die der Schüler nicht hat, auch eine Freiheit von
einem Zwange, unter dem der Schüler steht. Worin aber besteht dieser rein
geschichtliche Unterschied? Der Unterschied der Lehrer kündigt ihn uns an. Der
Lehrer auf der Schule ist zugleich immer und überall Aufseher und Richter
über seine Schüler. Und solange es keine Universitäten gab, solange gab es
auch nur Lehrer, die über die Lernenden Aufsicht übten, sie richteten, belohnten
und bestraften. „Die Stifter der Universitäten aber, so sagt Fichte wörtlich,
waren Gelehrte von ausgezeichnetem Talent und Kraft. ... Sie konnten keines¬
wegs geneigt sein, sich zu dem Geschäft eines Aufsehers und Pädagogen ihrer
Zuhörer herunterzulassen."

Das ist aber in der Geschichte, in der geschichtlichen Entstehung der aka¬
demischen Freiheit nur ein Zug. Zu ihm gesellen sich noch einige andre,
weniger erfreuliche. Zunächst, so führt Fichte aus, zeigt die Geschichte den
Dünkel und den Hochmut des akademischen Lehrers als eine die akademische
Freiheit sehr stark bestimmende Macht. Viele hatten sich aus dem Stande
der gewöhnlichen Lehrer emporgearbeitet. Sie schauten nun von ihrem neuen
Stande aus mit Verachtung auf den alten. Sie mochten den Pädagogen nicht
bloß deswegen nicht mehr spielen, weil sie es des Gelehrten für unwürdig.


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[0483] Fichtes Auffassung von der akademischen Freiheit Die sechste Vorlesung über das Wesen des Gelehrten trügt den Titel „Über die akademische Freiheit." Er will hier ohne Polemik und ohne Satire sprechen, nur die positive Seite hervorkehren. Die Kritik hat er einer andern Gelegenheit vorbehalten. Sein Rektorat an der Berliner Universität tritt er an mit einer Rede „über die einzig mögliche Störung der akademischen Freiheit." Es versteht sich von selbst, daß ich im folgenden nicht einfach die Inhalts¬ angaben beider Arbeiten Fichtes aneinander reihen kann, zumal da noch ge¬ legentliche Äußerungen, zwar nicht in systematischem Zusammenhange vorgetragen, in Betracht kommen. Ich will vielmehr in freieren Gedankengange das Mannig¬ faltige zur Einheit zusammenschließen, mich aber immer streng an Fichtes An¬ schauungen — wenn auch nicht immer an ihre Form — halten, sodaß meine Untersuchung selbst eine rein historische Betrachtung bleibt. Fichte selbst betrachtet sein Problem historisch, er behandelt es aber auch systematisch. Der Begriff der akademischen Freiheit ist so alt wie der der Akademie. Er ist aber zugleich ein von der Vernunft als mit dem Wesen der Akademie aufs innigste verbundner, ihr wesentlich eignender Begriff, also eine Art von Vernunftbegriff, wenn ich mich dieses Wortes in einem etwas freiern Gebrauch bedienen darf. Und wer diesen Begriff für eine bloß momentane Fiktion erklärt, von dem meint Fichte: er sei ebenso bar alles historischen Sinnes, wie er bar sei aller Vernunft. Betrachten wir freilich zunächst diesen Begriff bloß geschichtlich, so zeigt sich, daß der Vernunftzweck, der diesen Begriff rea¬ lisieren soll, und den die philosophische Betrachtung aufzudecken hat, so gut wie gar nicht in die Erscheinung tritt. Die Akademie als höhere Schule ist geschichtlich hervorgegangen aus den niedern vorbereitenden Schulen, den, wie Fichte sagt, „eigentlich sogenannten Schulen." Dieser Gegensatz bezeichnet auch den Unterschied zwischen den Stu¬ dierenden und den eigentlichen Schülern. Die spezifische Freiheit der Studierenden muß also eine Freiheit sein, die der Schüler nicht hat, auch eine Freiheit von einem Zwange, unter dem der Schüler steht. Worin aber besteht dieser rein geschichtliche Unterschied? Der Unterschied der Lehrer kündigt ihn uns an. Der Lehrer auf der Schule ist zugleich immer und überall Aufseher und Richter über seine Schüler. Und solange es keine Universitäten gab, solange gab es auch nur Lehrer, die über die Lernenden Aufsicht übten, sie richteten, belohnten und bestraften. „Die Stifter der Universitäten aber, so sagt Fichte wörtlich, waren Gelehrte von ausgezeichnetem Talent und Kraft. ... Sie konnten keines¬ wegs geneigt sein, sich zu dem Geschäft eines Aufsehers und Pädagogen ihrer Zuhörer herunterzulassen." Das ist aber in der Geschichte, in der geschichtlichen Entstehung der aka¬ demischen Freiheit nur ein Zug. Zu ihm gesellen sich noch einige andre, weniger erfreuliche. Zunächst, so führt Fichte aus, zeigt die Geschichte den Dünkel und den Hochmut des akademischen Lehrers als eine die akademische Freiheit sehr stark bestimmende Macht. Viele hatten sich aus dem Stande der gewöhnlichen Lehrer emporgearbeitet. Sie schauten nun von ihrem neuen Stande aus mit Verachtung auf den alten. Sie mochten den Pädagogen nicht bloß deswegen nicht mehr spielen, weil sie es des Gelehrten für unwürdig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/483>, abgerufen am 20.10.2024.