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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Teil unsrer Reichsgesetze, weil nur durch dürftige Minoritäten zustande ge¬
kommen, verfassungsrechtlich ungiltig ist, ist in den Grenzboten schon wieder¬
holt ausgesprochen worden. Würde der Bundesrat einfach allen nicht nach
Maßgabe des Artikels 28 der Reichsverfassung zustande gekommnen Gesetzen
die Zustimmung versagen -- und der Bundesrat hätte es ja in der Hand, das
festzustellen --, so wäre damit ein sichreres Korrektiv gegenüber der perma¬
nenten Beschlußunfähigkcit gewonnen, als es alle Diäten und sonstigen Pillen
des parlamentarischen Doktor Eisenbart zu bieten vermögen. Die Nation würde
sich einen Reichstag, der nichts zustande bringt, schwerlich sehr lange gefallen
lassen. Unser heutiger Parlamentarismus krankt vor allem an dem Mangel der
Kontrolle durch die Wähler. Sie kommen in der Verfassung nicht zu ihrem
Rechte. Sie können einen Abgeordneten ernennen, können in der Wahl und
in der Stichwahl stimmen, aber es fehlt ihnen jede gesetzliche Kontrolle über die
Ausübung des Maubads. Für diesen Zweck genügte es, an den Schluß jedes amt¬
lichen Sitzungsberichts die Präsenzliste zu stellen. Das würde sofort einen wesent¬
lich andern Reichstag geben. Vor jeder andern Verfassungsänderung möchten
wir diese Einrichtung vorschlagen, sie wäre bei weitem die erfolgreichste.

Also nun die 34 Nein! Das erste Nein fiel in der Sitzung vom
12. Mai 1871, zu der Zeit, wo der Pariser Kommuneaufstand Herrn Bebel
den Kamm mächtig geschwellt hatte. Dieses erste "Nein" der deutschen Sozial¬
demokratie gegenüber einer wirtschaftlichen Vorlage ist historisch und inhaltlich
interessant. Es galt der am 7. Juni 1871 Gesetz gewordnen Vorlage über
die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betrieb von Eisenbahnen,
Bergwerken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen. Für dieses
Gesetz, das seitdem Tausenden eine Quelle des Segens, der Bewahrung vor
Elend und Not geworden ist, war die Sozialdemokratie nicht zu haben. Warum
nicht? Herr Bebel sah wohl ein, daß das Gesetz zur Beseitigung mancher
berechtigten Unzufriedenheit führen müsse. Da aber die Sozialdemokratie
nur von der Unzufriedenheit lebt, besonders von der berechtigten, so wollte
er ihr begreiflicherweise nicht so wertvolle Nährwurzeln abschneiden helfen. Er
sprach sich am 8. Mai dahin aus (stenographischer Bericht S. 577--581), daß
das Gesetz ihm nicht genug biete. Er wünschte, "daß man sich nicht allein
daraus eingelassen hätte, die Haftpflicht der Unternehmer auszusprechen, sondern
dieses Gesetz auf einen weitern Umfang auszudehnen und es zugleich zu einem,
ich möchte sagen Arbeiterschutzgesetz umzugestalten." Zudem verspricht sich der
Redner insofern von dem Gesetze nichts, als jedenfalls ein unparteiisches Ge¬
richtsverfahren infolgedessen doch nicht zustande komme. (!) Wiederum eine
der vielen Bebelschen Voraussichten, die später durch das Gegenteil widerlegt
worden sind.

Die beiden nächsten Nein betreffen das Gesetz vom 7. April 1876 über
die eingeschriebnen Hilfskasfen und vom 8. April 1876 betreffend die Ab¬
änderung des Titels VIII der Gewerbeordnung (Hilfskassen). Bebel verlangte,
daß der Staat das Recht des Arbeiters anerkenne, seine Kassen nach dem
Prinzip der unbeschränkten Selbstverwaltung zu verwalten, das sei in dem
Gesetzentwurf nicht geschehen. namentliche Abstimmung hat über beide Vor-


Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung

Teil unsrer Reichsgesetze, weil nur durch dürftige Minoritäten zustande ge¬
kommen, verfassungsrechtlich ungiltig ist, ist in den Grenzboten schon wieder¬
holt ausgesprochen worden. Würde der Bundesrat einfach allen nicht nach
Maßgabe des Artikels 28 der Reichsverfassung zustande gekommnen Gesetzen
die Zustimmung versagen — und der Bundesrat hätte es ja in der Hand, das
festzustellen —, so wäre damit ein sichreres Korrektiv gegenüber der perma¬
nenten Beschlußunfähigkcit gewonnen, als es alle Diäten und sonstigen Pillen
des parlamentarischen Doktor Eisenbart zu bieten vermögen. Die Nation würde
sich einen Reichstag, der nichts zustande bringt, schwerlich sehr lange gefallen
lassen. Unser heutiger Parlamentarismus krankt vor allem an dem Mangel der
Kontrolle durch die Wähler. Sie kommen in der Verfassung nicht zu ihrem
Rechte. Sie können einen Abgeordneten ernennen, können in der Wahl und
in der Stichwahl stimmen, aber es fehlt ihnen jede gesetzliche Kontrolle über die
Ausübung des Maubads. Für diesen Zweck genügte es, an den Schluß jedes amt¬
lichen Sitzungsberichts die Präsenzliste zu stellen. Das würde sofort einen wesent¬
lich andern Reichstag geben. Vor jeder andern Verfassungsänderung möchten
wir diese Einrichtung vorschlagen, sie wäre bei weitem die erfolgreichste.

Also nun die 34 Nein! Das erste Nein fiel in der Sitzung vom
12. Mai 1871, zu der Zeit, wo der Pariser Kommuneaufstand Herrn Bebel
den Kamm mächtig geschwellt hatte. Dieses erste „Nein" der deutschen Sozial¬
demokratie gegenüber einer wirtschaftlichen Vorlage ist historisch und inhaltlich
interessant. Es galt der am 7. Juni 1871 Gesetz gewordnen Vorlage über
die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betrieb von Eisenbahnen,
Bergwerken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen. Für dieses
Gesetz, das seitdem Tausenden eine Quelle des Segens, der Bewahrung vor
Elend und Not geworden ist, war die Sozialdemokratie nicht zu haben. Warum
nicht? Herr Bebel sah wohl ein, daß das Gesetz zur Beseitigung mancher
berechtigten Unzufriedenheit führen müsse. Da aber die Sozialdemokratie
nur von der Unzufriedenheit lebt, besonders von der berechtigten, so wollte
er ihr begreiflicherweise nicht so wertvolle Nährwurzeln abschneiden helfen. Er
sprach sich am 8. Mai dahin aus (stenographischer Bericht S. 577—581), daß
das Gesetz ihm nicht genug biete. Er wünschte, „daß man sich nicht allein
daraus eingelassen hätte, die Haftpflicht der Unternehmer auszusprechen, sondern
dieses Gesetz auf einen weitern Umfang auszudehnen und es zugleich zu einem,
ich möchte sagen Arbeiterschutzgesetz umzugestalten." Zudem verspricht sich der
Redner insofern von dem Gesetze nichts, als jedenfalls ein unparteiisches Ge¬
richtsverfahren infolgedessen doch nicht zustande komme. (!) Wiederum eine
der vielen Bebelschen Voraussichten, die später durch das Gegenteil widerlegt
worden sind.

Die beiden nächsten Nein betreffen das Gesetz vom 7. April 1876 über
die eingeschriebnen Hilfskasfen und vom 8. April 1876 betreffend die Ab¬
änderung des Titels VIII der Gewerbeordnung (Hilfskassen). Bebel verlangte,
daß der Staat das Recht des Arbeiters anerkenne, seine Kassen nach dem
Prinzip der unbeschränkten Selbstverwaltung zu verwalten, das sei in dem
Gesetzentwurf nicht geschehen. namentliche Abstimmung hat über beide Vor-


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[0434] Die deutsche Sozialdemokratie und die sozialpolitische Gesetzgebung Teil unsrer Reichsgesetze, weil nur durch dürftige Minoritäten zustande ge¬ kommen, verfassungsrechtlich ungiltig ist, ist in den Grenzboten schon wieder¬ holt ausgesprochen worden. Würde der Bundesrat einfach allen nicht nach Maßgabe des Artikels 28 der Reichsverfassung zustande gekommnen Gesetzen die Zustimmung versagen — und der Bundesrat hätte es ja in der Hand, das festzustellen —, so wäre damit ein sichreres Korrektiv gegenüber der perma¬ nenten Beschlußunfähigkcit gewonnen, als es alle Diäten und sonstigen Pillen des parlamentarischen Doktor Eisenbart zu bieten vermögen. Die Nation würde sich einen Reichstag, der nichts zustande bringt, schwerlich sehr lange gefallen lassen. Unser heutiger Parlamentarismus krankt vor allem an dem Mangel der Kontrolle durch die Wähler. Sie kommen in der Verfassung nicht zu ihrem Rechte. Sie können einen Abgeordneten ernennen, können in der Wahl und in der Stichwahl stimmen, aber es fehlt ihnen jede gesetzliche Kontrolle über die Ausübung des Maubads. Für diesen Zweck genügte es, an den Schluß jedes amt¬ lichen Sitzungsberichts die Präsenzliste zu stellen. Das würde sofort einen wesent¬ lich andern Reichstag geben. Vor jeder andern Verfassungsänderung möchten wir diese Einrichtung vorschlagen, sie wäre bei weitem die erfolgreichste. Also nun die 34 Nein! Das erste Nein fiel in der Sitzung vom 12. Mai 1871, zu der Zeit, wo der Pariser Kommuneaufstand Herrn Bebel den Kamm mächtig geschwellt hatte. Dieses erste „Nein" der deutschen Sozial¬ demokratie gegenüber einer wirtschaftlichen Vorlage ist historisch und inhaltlich interessant. Es galt der am 7. Juni 1871 Gesetz gewordnen Vorlage über die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betrieb von Eisenbahnen, Bergwerken usw. herbeigeführten Tötungen und Körperverletzungen. Für dieses Gesetz, das seitdem Tausenden eine Quelle des Segens, der Bewahrung vor Elend und Not geworden ist, war die Sozialdemokratie nicht zu haben. Warum nicht? Herr Bebel sah wohl ein, daß das Gesetz zur Beseitigung mancher berechtigten Unzufriedenheit führen müsse. Da aber die Sozialdemokratie nur von der Unzufriedenheit lebt, besonders von der berechtigten, so wollte er ihr begreiflicherweise nicht so wertvolle Nährwurzeln abschneiden helfen. Er sprach sich am 8. Mai dahin aus (stenographischer Bericht S. 577—581), daß das Gesetz ihm nicht genug biete. Er wünschte, „daß man sich nicht allein daraus eingelassen hätte, die Haftpflicht der Unternehmer auszusprechen, sondern dieses Gesetz auf einen weitern Umfang auszudehnen und es zugleich zu einem, ich möchte sagen Arbeiterschutzgesetz umzugestalten." Zudem verspricht sich der Redner insofern von dem Gesetze nichts, als jedenfalls ein unparteiisches Ge¬ richtsverfahren infolgedessen doch nicht zustande komme. (!) Wiederum eine der vielen Bebelschen Voraussichten, die später durch das Gegenteil widerlegt worden sind. Die beiden nächsten Nein betreffen das Gesetz vom 7. April 1876 über die eingeschriebnen Hilfskasfen und vom 8. April 1876 betreffend die Ab¬ änderung des Titels VIII der Gewerbeordnung (Hilfskassen). Bebel verlangte, daß der Staat das Recht des Arbeiters anerkenne, seine Kassen nach dem Prinzip der unbeschränkten Selbstverwaltung zu verwalten, das sei in dem Gesetzentwurf nicht geschehen. namentliche Abstimmung hat über beide Vor-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/434>, abgerufen am 19.10.2024.