Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.vom Avancement bereitet werden. Ob aber eine solche Trennung, die sich unwiderleglich schon Ob nun das Pensionsgesetz das Universalmittel gegen das mißliche Avance¬ vom Avancement bereitet werden. Ob aber eine solche Trennung, die sich unwiderleglich schon Ob nun das Pensionsgesetz das Universalmittel gegen das mißliche Avance¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0647" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/297026"/> <fw type="header" place="top"> vom Avancement</fw><lb/> <p xml:id="ID_2987" prev="#ID_2986"> bereitet werden. Ob aber eine solche Trennung, die sich unwiderleglich schon<lb/> seit langem vorbereitet, dem Ansehen des Standes, der Truppe und der Kamerad¬<lb/> schaft förderlich sein wird, ist eine Frage, die bestimmt verneint werden muß.<lb/> Nicht ganz so trostlos wie bei der Infanterie sieht es bei den andern Waffen<lb/> aus. Die Regimentskommandeurstellung wird dort schon durchweg von Majorem<lb/> oder von jiingern Oberstleutnants erreicht, und Majore mit Hauptmannsgehalt<lb/> finden sich nur noch bei der Kavallerie, ein Nachteil, der durch das frühe Auf¬<lb/> rücken zum Kommandeur wieder wettgemacht wird. Im übrigen ist das Verhältnis<lb/> der Stabsoffiziere zu den Hauptleuten namentlich bei der Artillerie und den<lb/> technischen Truppen günstiger als bei der Infanterie. Trotz alledem bleiben<lb/> auch dort die Hauptleute selten weniger als zehn Jahre in ihrer Stellung. Bei<lb/> der Beförderung zum Hauptmann steht die Feldartillerie bei der letzten großen<lb/> Vermehrung dieser Waffe im Herbst 1899 am günstigsten, nämlich mit dreizehn<lb/> Jahren acht Monaten Offizierdienstzeit, aber wie nach allen außerordentlichen<lb/> Verstärkungen droht auch hier schon eine Stauung einzutreten, und die jüngern<lb/> Jahrgänge werden länger auf den zweiten Stern warten müssen. Die Leutnants¬<lb/> zeit verlangt augenblicklich zehn Jahre bei den Hauptwaffen und etwa neun bei<lb/> den technischen Truppen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2988" next="#ID_2989"> Ob nun das Pensionsgesetz das Universalmittel gegen das mißliche Avance¬<lb/> ment sein wird, muß abgewartet werden; im Anfange wird es helfen. Jeden¬<lb/> falls hat die Vorlage gegen den bisherigen Zustand den Vorteil, daß auch<lb/> Hauptleuten und Stabsoffizieren ermöglicht wird, die höchste Pension, die mit<lb/> fünfunddreißig anstatt wie bisher mit vierzig Dienstjahren füllig wird, zu er-<lb/> dienen — Hauptleuten allerdings nur, wenn sie in Bezirksoffizier- und ähn¬<lb/> lichen Stellungen verwandt werden. Der Unterschied zwischen den neuen und<lb/> den zurzeit giltigen Sätzen beträgt für den Hauptmann erster Klasse etwa 575,<lb/> für den Major 750 und für den Regimentskommandeur 825 Mark, Summen,<lb/> die einem Familienvater ohne eignes Vermögen allerdings noch nicht erlauben<lb/> werden, ans andern Erwerb ganz zu verzichten. Trotz der in der Armee herr¬<lb/> schenden mißvergnügten Stimmung darf aber nicht angenommen werden, daß<lb/> nach der Erhöhung der Pensionen zahlreiche ältere Hauptleute ganz freiwillig<lb/> abgehn werden, denn deren Hauptziel wird nach wie vor immer die Stellung<lb/> des Stabsoffiziers bleiben. Ohne einen gelinden Druck von oben wird es also<lb/> nicht möglich sein. Es ist dringend zu wünschen, daß das Pensivnsgesetz, das<lb/> nachgerade zum Ladeuhüter unter den von der Negierung vorgelegten Sachen<lb/> geworden ist, endlich einmal erledigt wird, damit einerseits die allseitig als be¬<lb/> rechtigt anerkannten Wünsche erfüllt werden, und die Verbitterung unter den In¬<lb/> aktiven abnimmt, andrerseits damit das Avancement vor gänzlichem Einschlummern<lb/> bewahrt wird. Die zahlreichen andern in dieser Absicht wiederholt vorgeschlagnen<lb/> Mittel scheinen an maßgebender Stelle nicht in Betracht zu kommen, obwohl<lb/> Anzeichen genug vorhanden sind, daß der Offizierberuf einen großen Teil seiner<lb/> frühern Anziehungskraft, vielleicht gerade wegen der schlechten Aussichten, die<lb/> er bietet, eingebüßt hat. Zu diesen Anzeichen gehört vor allem die mit der<lb/> Jahrhundertwende beginnende Abnahme des Zugangs, was durch einige Zahlen<lb/> beleuchtet werden möge. Während im Jahre 1900 bei der Infanterie, der</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0647]
vom Avancement
bereitet werden. Ob aber eine solche Trennung, die sich unwiderleglich schon
seit langem vorbereitet, dem Ansehen des Standes, der Truppe und der Kamerad¬
schaft förderlich sein wird, ist eine Frage, die bestimmt verneint werden muß.
Nicht ganz so trostlos wie bei der Infanterie sieht es bei den andern Waffen
aus. Die Regimentskommandeurstellung wird dort schon durchweg von Majorem
oder von jiingern Oberstleutnants erreicht, und Majore mit Hauptmannsgehalt
finden sich nur noch bei der Kavallerie, ein Nachteil, der durch das frühe Auf¬
rücken zum Kommandeur wieder wettgemacht wird. Im übrigen ist das Verhältnis
der Stabsoffiziere zu den Hauptleuten namentlich bei der Artillerie und den
technischen Truppen günstiger als bei der Infanterie. Trotz alledem bleiben
auch dort die Hauptleute selten weniger als zehn Jahre in ihrer Stellung. Bei
der Beförderung zum Hauptmann steht die Feldartillerie bei der letzten großen
Vermehrung dieser Waffe im Herbst 1899 am günstigsten, nämlich mit dreizehn
Jahren acht Monaten Offizierdienstzeit, aber wie nach allen außerordentlichen
Verstärkungen droht auch hier schon eine Stauung einzutreten, und die jüngern
Jahrgänge werden länger auf den zweiten Stern warten müssen. Die Leutnants¬
zeit verlangt augenblicklich zehn Jahre bei den Hauptwaffen und etwa neun bei
den technischen Truppen.
Ob nun das Pensionsgesetz das Universalmittel gegen das mißliche Avance¬
ment sein wird, muß abgewartet werden; im Anfange wird es helfen. Jeden¬
falls hat die Vorlage gegen den bisherigen Zustand den Vorteil, daß auch
Hauptleuten und Stabsoffizieren ermöglicht wird, die höchste Pension, die mit
fünfunddreißig anstatt wie bisher mit vierzig Dienstjahren füllig wird, zu er-
dienen — Hauptleuten allerdings nur, wenn sie in Bezirksoffizier- und ähn¬
lichen Stellungen verwandt werden. Der Unterschied zwischen den neuen und
den zurzeit giltigen Sätzen beträgt für den Hauptmann erster Klasse etwa 575,
für den Major 750 und für den Regimentskommandeur 825 Mark, Summen,
die einem Familienvater ohne eignes Vermögen allerdings noch nicht erlauben
werden, ans andern Erwerb ganz zu verzichten. Trotz der in der Armee herr¬
schenden mißvergnügten Stimmung darf aber nicht angenommen werden, daß
nach der Erhöhung der Pensionen zahlreiche ältere Hauptleute ganz freiwillig
abgehn werden, denn deren Hauptziel wird nach wie vor immer die Stellung
des Stabsoffiziers bleiben. Ohne einen gelinden Druck von oben wird es also
nicht möglich sein. Es ist dringend zu wünschen, daß das Pensivnsgesetz, das
nachgerade zum Ladeuhüter unter den von der Negierung vorgelegten Sachen
geworden ist, endlich einmal erledigt wird, damit einerseits die allseitig als be¬
rechtigt anerkannten Wünsche erfüllt werden, und die Verbitterung unter den In¬
aktiven abnimmt, andrerseits damit das Avancement vor gänzlichem Einschlummern
bewahrt wird. Die zahlreichen andern in dieser Absicht wiederholt vorgeschlagnen
Mittel scheinen an maßgebender Stelle nicht in Betracht zu kommen, obwohl
Anzeichen genug vorhanden sind, daß der Offizierberuf einen großen Teil seiner
frühern Anziehungskraft, vielleicht gerade wegen der schlechten Aussichten, die
er bietet, eingebüßt hat. Zu diesen Anzeichen gehört vor allem die mit der
Jahrhundertwende beginnende Abnahme des Zugangs, was durch einige Zahlen
beleuchtet werden möge. Während im Jahre 1900 bei der Infanterie, der
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