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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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vom Avancement

Leutnants das Schicksal an, wenn sie noch immer zu Fuß laufen müssen, anstatt
als Adjutant oder in irgendeinem andern Kommando zu wirken. Vielen glückt
es sogar, acht bis zehn Jahre hintereinander außerhalb der Front zu verbringen,
als Generalstäbler die schwere dornenvolle Zeit des Kompagniechefs, die normal
elf bis zwölf Jahre dauert, mit zwei bis höchstens drei Jahren abzutun und
endlich als Bataillonskommandeur irgendwo eine kurze Gastrolle zu geben. Daß
die auf solche Weise in die Regimentskommandeurstellung tretenden Herren häufig
weder die wünschenswerte enge Fühlung mit dem Offizierkorps und der Truppe
haben, noch die Bedürfnisse des praktischen Dienstes immer richtig zu schützen
vermögen, liegt auf der Hand. Generalsstellungen werden natürlich von Offi¬
zieren, die nur in der Tour befördert worden sind, nur selten erreicht; hin
und wieder geschiehts zwar noch, aber bei dem von Jahr zu Jahr langsamer
werdenden Avancement wird es fast zur Unmöglichkeit werden, wenn das Ka¬
binett an gewissen Altersgrenzen festhält. Von dem Tage des Eintritts in die
Armee bis zum Hauptmann sind unter normalen Verhältnissen sechzehn bis
siebzehn Jahre nötig; elf Jahre in dieser Charge ergibt ein Lebensalter von fünf¬
undvierzig bis sechsundvierzig Jahren, bis zu der die des Stabsoffiziers frühestens
erreicht wird. Bis zur Ernennung zum Bataillonskommandeur und zum Ein¬
tritt in den Gehalt eines solchen vergehn wieder anderthalb bis zwei Jahre
und bis zum Oberstleutnant noch fünf, sodaß der Offizier das fünfzigste Lebens¬
jahr gewöhnlich noch als Major erreicht, und er, da die Oberstleutnantscharge
auf drei Jahre berechnet wird, für ein Regiment nicht mehr in Frage kommt.
Als gute Versorgung gilt dann ein Bezirkskommando, allgemein übrigens ein
sehr begehrter Posten.

Leider muß man befürchten, daß das Durchschnittsalter für Hauptleute und
für Majore noch weiter hinausgeschoben wird, wenn die Verwendung der Offi¬
ziere nicht in andrer Weise geregelt wird. Zwar verfügt der Kaiser über einen
Dispositionsfonds, aus dem Offiziere, die vorübergehend nicht in etatsmäßigen
Stellen stehn, besoldet werden, aber zurzeit sind allein bei der Infanterie gegen
220 überzählige Majore vorhanden, von denen ein Teil sogar noch den Gehalt
aus offen zu haltenden Hauptmannsstellen beziehn muß, was zur Folge hat,
daß sich die Kompagnieführer, obwohl sie Hauptleute siud, solange mit dem
Oberleutnantsgehalt begnügen müssen. Natürlich leidet darunter auch das Auf¬
rücken zur ersten Gehaltsklasfe der Hauptleute. Man muß sich deshalb wundern,
daß in den letzten Jahren verhältnismäßig wenig Generale und Regiments¬
kommandeure verabschiedet worden sind, die vierzig Dienstjahre haben und also
von dem seit Jahren erwarteten neuen Pensionsgesetze gar keinen Vorteil hätten.
Solche Maßregel könnte weder befremdlich erscheinen, noch als große Härte be¬
zeichnet werden. Wie die Verhältnisse jetzt liegen, steuern wir allmählich und
ohne daß es dem Fernstehenden erkennbar ist, auf die Schaffung von zwei scharf
geschiednen Offizierklassen los: die eine der Frontdiensttuer, der die Ausbildung
der Truppe bis zum Bataillon obliegt, und die im günstigsten Falle mit dem
Oberstleutnantsgrade abschließt, und die andre, deren Angehörige in der Praxis
nur vorübergehend beschäftigt werden, die im übrigen aber im Generalstab und
bei höhern Behörden für den Beruf der Truppenführer und deren Gehilfen vor-


vom Avancement

Leutnants das Schicksal an, wenn sie noch immer zu Fuß laufen müssen, anstatt
als Adjutant oder in irgendeinem andern Kommando zu wirken. Vielen glückt
es sogar, acht bis zehn Jahre hintereinander außerhalb der Front zu verbringen,
als Generalstäbler die schwere dornenvolle Zeit des Kompagniechefs, die normal
elf bis zwölf Jahre dauert, mit zwei bis höchstens drei Jahren abzutun und
endlich als Bataillonskommandeur irgendwo eine kurze Gastrolle zu geben. Daß
die auf solche Weise in die Regimentskommandeurstellung tretenden Herren häufig
weder die wünschenswerte enge Fühlung mit dem Offizierkorps und der Truppe
haben, noch die Bedürfnisse des praktischen Dienstes immer richtig zu schützen
vermögen, liegt auf der Hand. Generalsstellungen werden natürlich von Offi¬
zieren, die nur in der Tour befördert worden sind, nur selten erreicht; hin
und wieder geschiehts zwar noch, aber bei dem von Jahr zu Jahr langsamer
werdenden Avancement wird es fast zur Unmöglichkeit werden, wenn das Ka¬
binett an gewissen Altersgrenzen festhält. Von dem Tage des Eintritts in die
Armee bis zum Hauptmann sind unter normalen Verhältnissen sechzehn bis
siebzehn Jahre nötig; elf Jahre in dieser Charge ergibt ein Lebensalter von fünf¬
undvierzig bis sechsundvierzig Jahren, bis zu der die des Stabsoffiziers frühestens
erreicht wird. Bis zur Ernennung zum Bataillonskommandeur und zum Ein¬
tritt in den Gehalt eines solchen vergehn wieder anderthalb bis zwei Jahre
und bis zum Oberstleutnant noch fünf, sodaß der Offizier das fünfzigste Lebens¬
jahr gewöhnlich noch als Major erreicht, und er, da die Oberstleutnantscharge
auf drei Jahre berechnet wird, für ein Regiment nicht mehr in Frage kommt.
Als gute Versorgung gilt dann ein Bezirkskommando, allgemein übrigens ein
sehr begehrter Posten.

Leider muß man befürchten, daß das Durchschnittsalter für Hauptleute und
für Majore noch weiter hinausgeschoben wird, wenn die Verwendung der Offi¬
ziere nicht in andrer Weise geregelt wird. Zwar verfügt der Kaiser über einen
Dispositionsfonds, aus dem Offiziere, die vorübergehend nicht in etatsmäßigen
Stellen stehn, besoldet werden, aber zurzeit sind allein bei der Infanterie gegen
220 überzählige Majore vorhanden, von denen ein Teil sogar noch den Gehalt
aus offen zu haltenden Hauptmannsstellen beziehn muß, was zur Folge hat,
daß sich die Kompagnieführer, obwohl sie Hauptleute siud, solange mit dem
Oberleutnantsgehalt begnügen müssen. Natürlich leidet darunter auch das Auf¬
rücken zur ersten Gehaltsklasfe der Hauptleute. Man muß sich deshalb wundern,
daß in den letzten Jahren verhältnismäßig wenig Generale und Regiments¬
kommandeure verabschiedet worden sind, die vierzig Dienstjahre haben und also
von dem seit Jahren erwarteten neuen Pensionsgesetze gar keinen Vorteil hätten.
Solche Maßregel könnte weder befremdlich erscheinen, noch als große Härte be¬
zeichnet werden. Wie die Verhältnisse jetzt liegen, steuern wir allmählich und
ohne daß es dem Fernstehenden erkennbar ist, auf die Schaffung von zwei scharf
geschiednen Offizierklassen los: die eine der Frontdiensttuer, der die Ausbildung
der Truppe bis zum Bataillon obliegt, und die im günstigsten Falle mit dem
Oberstleutnantsgrade abschließt, und die andre, deren Angehörige in der Praxis
nur vorübergehend beschäftigt werden, die im übrigen aber im Generalstab und
bei höhern Behörden für den Beruf der Truppenführer und deren Gehilfen vor-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/646>, abgerufen am 05.02.2025.