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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Der britische Staatshaushalt

der teilzunehmen es nach Volkszahl und wirtschaftlicher Kraft zu allererst
berufen war. Mit dem unzulänglichen Mittel der Matrikularbeitrüge hat das
alte Reich noch dreihundert Jahre lang nur ein Scheindasein geführt. Wirk¬
liches Leben konnte nicht in ihm sein.

In England dagegen war Leben, volles kräftiges Leben. Da standen
der Regierung, als sie ihre Blicke unter Wilhelm dem Dritten nach außen
wandte, nicht bloß Zölle und Steuern zur Verfügung, sondern sie konnte,
wenn die regelmäßigen Einkünfte nicht ausreichten, ans den Kredit des Landes
zurückgreifen und ihre Bedürfnisse aus Anleihen decken. Das gab dem eng¬
lischen Volke in seinem Ringen um die Handels- und Seeherrschaft eine Kraft,
der auch die beispiellose Korruption des achtzehnten Jahrhunderts nichts an¬
haben konnte. Nichts kennzeichnet den Unterschied der stuartischen Zeit und
der Wilhelms des Dritten besser als die Benutzung des Kredits. Bei Karl
dem Zweiten war er noch persönlich, und die "Anleihe" von 1323000 -F, die
er mit Mühe von den Goldschmieden von London aufbrachte, unterschied sich
nur dem Namen nach von einem erpreßten Geschenke. Unter Wilhelm dem
Dritten ging man anders zu Werke. Von der Bank von England, die eigens
für den Zweck gegründet und mit Vorrechten begabt wurde, erhielt die Re¬
gierung ein Darlehen von 1200000von der Ostindischen Gesellschaft eins
von 2000000 -F. Beide bildeten den Grundstock der festen oder fundierten
Schuld, so genannt, weil ihre Verzinsung durch Anweisung fester Beträge
aus den Steuern gesichert war. Auf die feste Schuld wurde 1706 auch ein
Teil der von Karl dem Zweiten bei den Goldschmieden gemachten Anleihe
übernommen, wobei diese aber auf alle rückständigen Zinsen verzichten mußten.
Was die von ihr selbst eingegangnen Verpflichtungen betrifft, so kam die
Regierung Wilhelms ihnen jederzeit nach, und dadurch gewann sie bei der
Geschäftswelt ein Vertrauen, das ihr in ihrer ewigen Geldverlegenheit sehr
zustatten kam. Gewiß maßte den Geschäftsleuten alles daran liegen, eine
Rückkehr der Stunrts zu hindern und die neue Ordnung zu stützen. Doch
wenn sie ausgeplündert worden wären, wer weiß, ob sie sich nicht eines andern
besonnen und ihren Einfluß wieder auf die Seite des Vertriebnen Königs-
hauses geworfen hätten? Doch solange die Regierung ihre Verpflichtungen
erfüllte und für den englischen Handel eintrat, hatten sie keine Ursache, die
Stuarts zurückzuwünschen. Außer den genannten Summen der festen Schuld
erlaubten sie dem Staate, sich eine bedeutende schwebende Schuld aufzuhalsen,
die 1697, mir neun Jahre nach der Vertreibung Jakobs, schon 13 Millionen
überschritt.

Die Anleihe" mochten notwendig sein. Ob es aber notwendig war, dabei
wie ein leichtsinniger, junger Fant zu verfahren, der ohne einen Gedanken an
die Zukunft alles bewilligt, nur um für den Augenblick Geld zu erhalten?
Ein oft gebrauchtes, und wenn vernünftig gehandhabt, empfehlenswertes Mittel
der Schuldentilgung ist die Zahlung von Jcchresreutcn auf eine bestimmte
Spanne Zeit, nach deren Ablauf das Kapital als zurückgezahlt gilt, und jeder
Zinsanspruch erlischt. Wenn sich aber eine Regierung, wie damals die eng¬
lische tat, für eine Summe vou etwas über 100 -F zu einer Rente von 14 ^


Der britische Staatshaushalt

der teilzunehmen es nach Volkszahl und wirtschaftlicher Kraft zu allererst
berufen war. Mit dem unzulänglichen Mittel der Matrikularbeitrüge hat das
alte Reich noch dreihundert Jahre lang nur ein Scheindasein geführt. Wirk¬
liches Leben konnte nicht in ihm sein.

In England dagegen war Leben, volles kräftiges Leben. Da standen
der Regierung, als sie ihre Blicke unter Wilhelm dem Dritten nach außen
wandte, nicht bloß Zölle und Steuern zur Verfügung, sondern sie konnte,
wenn die regelmäßigen Einkünfte nicht ausreichten, ans den Kredit des Landes
zurückgreifen und ihre Bedürfnisse aus Anleihen decken. Das gab dem eng¬
lischen Volke in seinem Ringen um die Handels- und Seeherrschaft eine Kraft,
der auch die beispiellose Korruption des achtzehnten Jahrhunderts nichts an¬
haben konnte. Nichts kennzeichnet den Unterschied der stuartischen Zeit und
der Wilhelms des Dritten besser als die Benutzung des Kredits. Bei Karl
dem Zweiten war er noch persönlich, und die „Anleihe" von 1323000 -F, die
er mit Mühe von den Goldschmieden von London aufbrachte, unterschied sich
nur dem Namen nach von einem erpreßten Geschenke. Unter Wilhelm dem
Dritten ging man anders zu Werke. Von der Bank von England, die eigens
für den Zweck gegründet und mit Vorrechten begabt wurde, erhielt die Re¬
gierung ein Darlehen von 1200000von der Ostindischen Gesellschaft eins
von 2000000 -F. Beide bildeten den Grundstock der festen oder fundierten
Schuld, so genannt, weil ihre Verzinsung durch Anweisung fester Beträge
aus den Steuern gesichert war. Auf die feste Schuld wurde 1706 auch ein
Teil der von Karl dem Zweiten bei den Goldschmieden gemachten Anleihe
übernommen, wobei diese aber auf alle rückständigen Zinsen verzichten mußten.
Was die von ihr selbst eingegangnen Verpflichtungen betrifft, so kam die
Regierung Wilhelms ihnen jederzeit nach, und dadurch gewann sie bei der
Geschäftswelt ein Vertrauen, das ihr in ihrer ewigen Geldverlegenheit sehr
zustatten kam. Gewiß maßte den Geschäftsleuten alles daran liegen, eine
Rückkehr der Stunrts zu hindern und die neue Ordnung zu stützen. Doch
wenn sie ausgeplündert worden wären, wer weiß, ob sie sich nicht eines andern
besonnen und ihren Einfluß wieder auf die Seite des Vertriebnen Königs-
hauses geworfen hätten? Doch solange die Regierung ihre Verpflichtungen
erfüllte und für den englischen Handel eintrat, hatten sie keine Ursache, die
Stuarts zurückzuwünschen. Außer den genannten Summen der festen Schuld
erlaubten sie dem Staate, sich eine bedeutende schwebende Schuld aufzuhalsen,
die 1697, mir neun Jahre nach der Vertreibung Jakobs, schon 13 Millionen
überschritt.

Die Anleihe» mochten notwendig sein. Ob es aber notwendig war, dabei
wie ein leichtsinniger, junger Fant zu verfahren, der ohne einen Gedanken an
die Zukunft alles bewilligt, nur um für den Augenblick Geld zu erhalten?
Ein oft gebrauchtes, und wenn vernünftig gehandhabt, empfehlenswertes Mittel
der Schuldentilgung ist die Zahlung von Jcchresreutcn auf eine bestimmte
Spanne Zeit, nach deren Ablauf das Kapital als zurückgezahlt gilt, und jeder
Zinsanspruch erlischt. Wenn sich aber eine Regierung, wie damals die eng¬
lische tat, für eine Summe vou etwas über 100 -F zu einer Rente von 14 ^


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[0415] Der britische Staatshaushalt der teilzunehmen es nach Volkszahl und wirtschaftlicher Kraft zu allererst berufen war. Mit dem unzulänglichen Mittel der Matrikularbeitrüge hat das alte Reich noch dreihundert Jahre lang nur ein Scheindasein geführt. Wirk¬ liches Leben konnte nicht in ihm sein. In England dagegen war Leben, volles kräftiges Leben. Da standen der Regierung, als sie ihre Blicke unter Wilhelm dem Dritten nach außen wandte, nicht bloß Zölle und Steuern zur Verfügung, sondern sie konnte, wenn die regelmäßigen Einkünfte nicht ausreichten, ans den Kredit des Landes zurückgreifen und ihre Bedürfnisse aus Anleihen decken. Das gab dem eng¬ lischen Volke in seinem Ringen um die Handels- und Seeherrschaft eine Kraft, der auch die beispiellose Korruption des achtzehnten Jahrhunderts nichts an¬ haben konnte. Nichts kennzeichnet den Unterschied der stuartischen Zeit und der Wilhelms des Dritten besser als die Benutzung des Kredits. Bei Karl dem Zweiten war er noch persönlich, und die „Anleihe" von 1323000 -F, die er mit Mühe von den Goldschmieden von London aufbrachte, unterschied sich nur dem Namen nach von einem erpreßten Geschenke. Unter Wilhelm dem Dritten ging man anders zu Werke. Von der Bank von England, die eigens für den Zweck gegründet und mit Vorrechten begabt wurde, erhielt die Re¬ gierung ein Darlehen von 1200000von der Ostindischen Gesellschaft eins von 2000000 -F. Beide bildeten den Grundstock der festen oder fundierten Schuld, so genannt, weil ihre Verzinsung durch Anweisung fester Beträge aus den Steuern gesichert war. Auf die feste Schuld wurde 1706 auch ein Teil der von Karl dem Zweiten bei den Goldschmieden gemachten Anleihe übernommen, wobei diese aber auf alle rückständigen Zinsen verzichten mußten. Was die von ihr selbst eingegangnen Verpflichtungen betrifft, so kam die Regierung Wilhelms ihnen jederzeit nach, und dadurch gewann sie bei der Geschäftswelt ein Vertrauen, das ihr in ihrer ewigen Geldverlegenheit sehr zustatten kam. Gewiß maßte den Geschäftsleuten alles daran liegen, eine Rückkehr der Stunrts zu hindern und die neue Ordnung zu stützen. Doch wenn sie ausgeplündert worden wären, wer weiß, ob sie sich nicht eines andern besonnen und ihren Einfluß wieder auf die Seite des Vertriebnen Königs- hauses geworfen hätten? Doch solange die Regierung ihre Verpflichtungen erfüllte und für den englischen Handel eintrat, hatten sie keine Ursache, die Stuarts zurückzuwünschen. Außer den genannten Summen der festen Schuld erlaubten sie dem Staate, sich eine bedeutende schwebende Schuld aufzuhalsen, die 1697, mir neun Jahre nach der Vertreibung Jakobs, schon 13 Millionen überschritt. Die Anleihe» mochten notwendig sein. Ob es aber notwendig war, dabei wie ein leichtsinniger, junger Fant zu verfahren, der ohne einen Gedanken an die Zukunft alles bewilligt, nur um für den Augenblick Geld zu erhalten? Ein oft gebrauchtes, und wenn vernünftig gehandhabt, empfehlenswertes Mittel der Schuldentilgung ist die Zahlung von Jcchresreutcn auf eine bestimmte Spanne Zeit, nach deren Ablauf das Kapital als zurückgezahlt gilt, und jeder Zinsanspruch erlischt. Wenn sich aber eine Regierung, wie damals die eng¬ lische tat, für eine Summe vou etwas über 100 -F zu einer Rente von 14 ^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/415>, abgerufen am 06.02.2025.