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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Universitätsfragen in Rußland

wohltätigen, abklärenden Einfluß, nur ist er leider heutzutage nicht stark genug,
weil die Universitätsordnung vom Jahre 1884, die an die Stelle der vom
Jahre 1863 getreten ist, an wesentlichen Mängeln leidet.

Die Universitäten, deren es, abgesehen von den geschlossenen Unterrichts¬
anstalten, wie Lyceum und Rechtsschule, und unter andern Ressorts stehenden
höhern Spezialbildungsanstalten, neun gibt, sehen, allenfalls mit Ausnahme von
Dorpat, auf keine so ehrwürdige Geschichte zurück wie die meisten unsrer Uni¬
versitäten, die ihnen als Muster gedient haben. Sie haben mit Ausnahme von
Petersburg und Tomsk vier Fakultäten, eine historisch-philologische, eine Physi¬
kalisch-mathematische, eine juristische und eine medizinische Fakultät, Dorpat
außerdem noch eine fünfte, lutherisch-theologische. Die orthodoxe Theologie ist
ebensowenig wie die römisch-katholische vertreten. Die orthodoxe verfügt über
geistliche Seminarien als Vorbereitungsanstalt und Akademien zur Heranbildung
ihrer Kleriker. Die geschlossenen Unterrichtsanstalten stellen gewissermaßen
einzelne Fakultäten dar und sichern ihren Schülern besonders bevorzugte Stellen
im Staatsdienst. Die Zahl der Studenten sämtlicher Universitäten ist von
6145 im Jahre 1873 auf 16497 am 1. Januar 1899 gestiegen. Die höchste
Frequenz weist die Moskaner Universität mit 4407 (am 1. Januar 1899) auf.
Dafür scheint sie aber auch das traurige Privilegium zu haben, durch Un¬
ordnungen und Krawatte den ruhigen Gang des Unterrichts am meisten zu
stören und das Einschreiten der Behörden besonders oft zu veranlassen. Fast
die Hälfte aller Studenten gehört der juristischen Fakultät, nur ein geringer
Bruchteil (648 von 16497) der historisch-philologischen an.

Das Studium wird nicht nach Semestern berechnet, sondern nach Jahres¬
kursen. Es dauert vier Kurse, bei den Medizinern fünf Kurse, und wird grund¬
sätzlich auf einer Universität absolviert. Allzu anstrengend kann es nicht sein,
denn nach einer statistischen Berechnung genießt der russische Student so viel
Ferien- und Feiertage, daß er in vier Jahren etwa 304 Tage weniger arbeitet
als der deutsche Student. Dafür ist er in seiner akademischen Freiheit viel
mehr beschränkt und zum Beispiel dem Zwange unterworfen, beständig Uniform
zu tragen. Dieses Geschenk des Reglements von 1884 ist, rein äußerlich be¬
trachtet, eine nützliche Maßregel, insofern sie auch dem ärmsten Teufel das An¬
sehen seines Standes wahrt und das Gefühl der Solidarität zu fördern, eine
Art Korpsgeist zu wecken imstande sein könnte. Tatsächlich aber ist es nichts
weiter als ein Ausdruck des Mißtrauens der Staatsgewalt, als ein Mittel, die
Studentenschaft mit Hilfe der Polizei leichter und bequemer zu überwachen.
Der Lehrkörper setzt sich zusammen aus verdienten und ordentlichen Professoren,
ans außerordentlichen Professoren und aus Privatdozenten. Er soll sich be¬
stimmungsmäßig ans jungen Gelehrten ergänzen, die nach beendeten Studiuni
Noch eine Zeit lang bei der Universität bleiben, dann eine längere Studienreise
ins Ausland unternehmen und sich schließlich habilitieren, nachdem sie die erste
akademische Würde, die des Magisters, durch eine Dissertation erworben haben.
Dieser Grad und der Doktorgrad geben in der staatlichen Rangordnung (in
der das Staatsexamen schon drei "Tschius" verleiht) je einen weitern Tschin.
Überhaupt fehlt es dem Professorat nicht n" äußern Würden -- der "ver-


Universitätsfragen in Rußland

wohltätigen, abklärenden Einfluß, nur ist er leider heutzutage nicht stark genug,
weil die Universitätsordnung vom Jahre 1884, die an die Stelle der vom
Jahre 1863 getreten ist, an wesentlichen Mängeln leidet.

Die Universitäten, deren es, abgesehen von den geschlossenen Unterrichts¬
anstalten, wie Lyceum und Rechtsschule, und unter andern Ressorts stehenden
höhern Spezialbildungsanstalten, neun gibt, sehen, allenfalls mit Ausnahme von
Dorpat, auf keine so ehrwürdige Geschichte zurück wie die meisten unsrer Uni¬
versitäten, die ihnen als Muster gedient haben. Sie haben mit Ausnahme von
Petersburg und Tomsk vier Fakultäten, eine historisch-philologische, eine Physi¬
kalisch-mathematische, eine juristische und eine medizinische Fakultät, Dorpat
außerdem noch eine fünfte, lutherisch-theologische. Die orthodoxe Theologie ist
ebensowenig wie die römisch-katholische vertreten. Die orthodoxe verfügt über
geistliche Seminarien als Vorbereitungsanstalt und Akademien zur Heranbildung
ihrer Kleriker. Die geschlossenen Unterrichtsanstalten stellen gewissermaßen
einzelne Fakultäten dar und sichern ihren Schülern besonders bevorzugte Stellen
im Staatsdienst. Die Zahl der Studenten sämtlicher Universitäten ist von
6145 im Jahre 1873 auf 16497 am 1. Januar 1899 gestiegen. Die höchste
Frequenz weist die Moskaner Universität mit 4407 (am 1. Januar 1899) auf.
Dafür scheint sie aber auch das traurige Privilegium zu haben, durch Un¬
ordnungen und Krawatte den ruhigen Gang des Unterrichts am meisten zu
stören und das Einschreiten der Behörden besonders oft zu veranlassen. Fast
die Hälfte aller Studenten gehört der juristischen Fakultät, nur ein geringer
Bruchteil (648 von 16497) der historisch-philologischen an.

Das Studium wird nicht nach Semestern berechnet, sondern nach Jahres¬
kursen. Es dauert vier Kurse, bei den Medizinern fünf Kurse, und wird grund¬
sätzlich auf einer Universität absolviert. Allzu anstrengend kann es nicht sein,
denn nach einer statistischen Berechnung genießt der russische Student so viel
Ferien- und Feiertage, daß er in vier Jahren etwa 304 Tage weniger arbeitet
als der deutsche Student. Dafür ist er in seiner akademischen Freiheit viel
mehr beschränkt und zum Beispiel dem Zwange unterworfen, beständig Uniform
zu tragen. Dieses Geschenk des Reglements von 1884 ist, rein äußerlich be¬
trachtet, eine nützliche Maßregel, insofern sie auch dem ärmsten Teufel das An¬
sehen seines Standes wahrt und das Gefühl der Solidarität zu fördern, eine
Art Korpsgeist zu wecken imstande sein könnte. Tatsächlich aber ist es nichts
weiter als ein Ausdruck des Mißtrauens der Staatsgewalt, als ein Mittel, die
Studentenschaft mit Hilfe der Polizei leichter und bequemer zu überwachen.
Der Lehrkörper setzt sich zusammen aus verdienten und ordentlichen Professoren,
ans außerordentlichen Professoren und aus Privatdozenten. Er soll sich be¬
stimmungsmäßig ans jungen Gelehrten ergänzen, die nach beendeten Studiuni
Noch eine Zeit lang bei der Universität bleiben, dann eine längere Studienreise
ins Ausland unternehmen und sich schließlich habilitieren, nachdem sie die erste
akademische Würde, die des Magisters, durch eine Dissertation erworben haben.
Dieser Grad und der Doktorgrad geben in der staatlichen Rangordnung (in
der das Staatsexamen schon drei „Tschius" verleiht) je einen weitern Tschin.
Überhaupt fehlt es dem Professorat nicht n» äußern Würden — der „ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/211>, abgerufen am 05.02.2025.