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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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Elsaß - Lothringische verfassungssragen

beförderten General auf Grund seiner frühern Verdienste eine große Huld bewahrt
hatte, und drittens auch dem Wunsche der Armee zu entsprechen, die die Statt¬
halterschaft als ein ^us eins-können ansah; auch schien es selbstverständlich, daß
im Hinblick auf die besondern militärischen Verhältnisse in Elsaß-Lothringen
ein hoher Militär an die Spitze der dortigen Verhältnisse trat, der im Kriegs¬
fall auch dort die Armeeführung übernehmen und mit großen Vollmachten
bekleidet werden konnte. Bei Manteuffel fiel ius Gewicht, daß eine gewisse
Popularität, die er sich in Frankreich erworben hatte, für seine Einführung im
Elsaß nützlich schien und der Bevölkerung gegenüber die Härte ausglich, als
die die Berufung eines Soldaten an die Spitze der Verwaltung empfunden
werden konnte. Anders freilich faßte das dortige Beamtentum die neue Statt¬
halterschaft auf. Man wußte aus der Zeit, in der Manteuffel Generalgouvemeur
in Schleswig gewesen war, daß er ein persönliches Regieren liebte, ohne den
innersten Kern der Dinge, um die es sich handelte, jedesmal voll erfaßt zu
haben, und daß er an die öffentlichen Angelegenheiten wohl mit dem Blick
des Soldaten, aber ohne große Wertschätzung für staatsrechtliche Theorien
und juristische Bedenken herantrat. Der Konflikt Manteuffels mit dem Staats¬
sekretär Herzog begann denn auch tatsächlich sofort mit dem Beginn des neuen
Regiments und führte bekanntlich dazu, daß der sehr verdienstvolle Beamte,
der aus kleinen Verhältnissen hervorgegangen vielleicht nicht die nötige Diplo¬
matie und zu viel juristisches Bewußtsein hatte, als daß er einer Persönlichkeit
wie Manteuffel gewachsen gewesen wäre, nach wenig Monaten aus dem Amte
schied. Die Äußerung Bismarcks zu ihm bei seinem Abschied im Frühjahr 1880:
"Ich hätte Ihnen mehr Diplomatie zugetraut," war in dieser Beziehung außer¬
ordentlich charakteristisch.

Es lag in Manteuffels ganzer Persönlichkeit, daß er bestrebt war, aus
der Stellung, die er am 1. Oktober 1379 antrat, möglichst viel zu machen
und ihr einen größern Inhalt zu geben, als ihr ursprünglich zuerkannt worden
war. Nach Paragraph 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1879 "kann" der Kaiser
landesherrliche Befugnisse, die ihm kraft Ausübung der Staatsgewalt in Elsaß-
Lothringen zustehn, einem Statthalter übertragen. Der Statthalter ist somit
keineswegs eine obligatorische Institution, sondern es ist sehr wohl denkbar,
daß seine Obliegenheiten auch durch einen Staatssekretär, der durch dasselbe
Gesetz geschaffen worden war, ausgefüllt werden können, wie dies nach dem
Tode Manteuffels im Jahre 1885 tatsächlich sechs Mouate laug der Fall
gewesen ist. Es muß also nicht unter allen Umstünden ein Statthalter er¬
nannt werden, sondern es wird immer darauf ankommen, ob eine für den
Posten geeignete Persönlichkeit vorhanden ist, der man diese Stellung zu¬
weisen will. Die Annahme liegt wohl nahe, daß in nicht allzu ferner Zeit
die Idee einer kronprinzlichen Statthalterschaft oder der Statthalterschaft eines
der andern Söhne des Kaisers wieder aufleben wird. Manteuffel selbst hatte
sich immer mit dem Gedanken getragen, daß Prinz Albrecht von Preußen,
der jetzige Regent von Braunschweig, dereinst sein Nachfolger in der Statt¬
halterschaft werden sollte. Ohne das Eintreten der Braunschweiger Regent-
schaftsfrage wäre es vielleicht der Fall gewesen.


Elsaß - Lothringische verfassungssragen

beförderten General auf Grund seiner frühern Verdienste eine große Huld bewahrt
hatte, und drittens auch dem Wunsche der Armee zu entsprechen, die die Statt¬
halterschaft als ein ^us eins-können ansah; auch schien es selbstverständlich, daß
im Hinblick auf die besondern militärischen Verhältnisse in Elsaß-Lothringen
ein hoher Militär an die Spitze der dortigen Verhältnisse trat, der im Kriegs¬
fall auch dort die Armeeführung übernehmen und mit großen Vollmachten
bekleidet werden konnte. Bei Manteuffel fiel ius Gewicht, daß eine gewisse
Popularität, die er sich in Frankreich erworben hatte, für seine Einführung im
Elsaß nützlich schien und der Bevölkerung gegenüber die Härte ausglich, als
die die Berufung eines Soldaten an die Spitze der Verwaltung empfunden
werden konnte. Anders freilich faßte das dortige Beamtentum die neue Statt¬
halterschaft auf. Man wußte aus der Zeit, in der Manteuffel Generalgouvemeur
in Schleswig gewesen war, daß er ein persönliches Regieren liebte, ohne den
innersten Kern der Dinge, um die es sich handelte, jedesmal voll erfaßt zu
haben, und daß er an die öffentlichen Angelegenheiten wohl mit dem Blick
des Soldaten, aber ohne große Wertschätzung für staatsrechtliche Theorien
und juristische Bedenken herantrat. Der Konflikt Manteuffels mit dem Staats¬
sekretär Herzog begann denn auch tatsächlich sofort mit dem Beginn des neuen
Regiments und führte bekanntlich dazu, daß der sehr verdienstvolle Beamte,
der aus kleinen Verhältnissen hervorgegangen vielleicht nicht die nötige Diplo¬
matie und zu viel juristisches Bewußtsein hatte, als daß er einer Persönlichkeit
wie Manteuffel gewachsen gewesen wäre, nach wenig Monaten aus dem Amte
schied. Die Äußerung Bismarcks zu ihm bei seinem Abschied im Frühjahr 1880:
„Ich hätte Ihnen mehr Diplomatie zugetraut," war in dieser Beziehung außer¬
ordentlich charakteristisch.

Es lag in Manteuffels ganzer Persönlichkeit, daß er bestrebt war, aus
der Stellung, die er am 1. Oktober 1379 antrat, möglichst viel zu machen
und ihr einen größern Inhalt zu geben, als ihr ursprünglich zuerkannt worden
war. Nach Paragraph 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1879 „kann" der Kaiser
landesherrliche Befugnisse, die ihm kraft Ausübung der Staatsgewalt in Elsaß-
Lothringen zustehn, einem Statthalter übertragen. Der Statthalter ist somit
keineswegs eine obligatorische Institution, sondern es ist sehr wohl denkbar,
daß seine Obliegenheiten auch durch einen Staatssekretär, der durch dasselbe
Gesetz geschaffen worden war, ausgefüllt werden können, wie dies nach dem
Tode Manteuffels im Jahre 1885 tatsächlich sechs Mouate laug der Fall
gewesen ist. Es muß also nicht unter allen Umstünden ein Statthalter er¬
nannt werden, sondern es wird immer darauf ankommen, ob eine für den
Posten geeignete Persönlichkeit vorhanden ist, der man diese Stellung zu¬
weisen will. Die Annahme liegt wohl nahe, daß in nicht allzu ferner Zeit
die Idee einer kronprinzlichen Statthalterschaft oder der Statthalterschaft eines
der andern Söhne des Kaisers wieder aufleben wird. Manteuffel selbst hatte
sich immer mit dem Gedanken getragen, daß Prinz Albrecht von Preußen,
der jetzige Regent von Braunschweig, dereinst sein Nachfolger in der Statt¬
halterschaft werden sollte. Ohne das Eintreten der Braunschweiger Regent-
schaftsfrage wäre es vielleicht der Fall gewesen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/18>, abgerufen am 05.02.2025.