Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.Lohne die andern Natur, wenn sie die gebietende Gewalt des Weltalls bezeichnen Der erste Weihnachtstag und die Sonntage sind als Feiertage beibehalten. Cosme hat den Grundsatz des töktowlisin, d. h. der völligen Enthalt¬ Die Gemeinschaft von Cosme pflegt die Grundlagen ihrer Lebensein¬ Jede Familie hat ein Haus und einen Garten für sich. Das Eigentum Die erwachsnen Junggesellen bewohnen jeder ein eignes Haus, doch haben Ihre Einkünfte zieht die Kolonie Cosme vorwiegend aus dem Feldbau. Lohne die andern Natur, wenn sie die gebietende Gewalt des Weltalls bezeichnen Der erste Weihnachtstag und die Sonntage sind als Feiertage beibehalten. Cosme hat den Grundsatz des töktowlisin, d. h. der völligen Enthalt¬ Die Gemeinschaft von Cosme pflegt die Grundlagen ihrer Lebensein¬ Jede Familie hat ein Haus und einen Garten für sich. Das Eigentum Die erwachsnen Junggesellen bewohnen jeder ein eignes Haus, doch haben Ihre Einkünfte zieht die Kolonie Cosme vorwiegend aus dem Feldbau. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0159" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/297291"/> <fw type="header" place="top"> Lohne</fw><lb/> <p xml:id="ID_627" prev="#ID_626"> die andern Natur, wenn sie die gebietende Gewalt des Weltalls bezeichnen<lb/> wollen; jedoch die grundlegende Religionsidee in Cosme ist das Bewußtsein<lb/> des unbedingten, unverrückbaren Bestehns von Gesetzen, die alle Dinge be¬<lb/> herrschen, und die Erkenntnis der Notwendigkeit, daß jeder danach strebe, im<lb/> Einvernehmen mit diesen Gesetzen zu leben. Recht leben ist Cosmes Religion.</p><lb/> <p xml:id="ID_628"> Der erste Weihnachtstag und die Sonntage sind als Feiertage beibehalten.<lb/> Außerdem wird der Griindungstag der Kolonie, der 12. Mai, gefeiert.</p><lb/> <p xml:id="ID_629"> Cosme hat den Grundsatz des töktowlisin, d. h. der völligen Enthalt¬<lb/> samkeit von berauschenden Getränken. Jedes neu eintretende Mitglied muß sich<lb/> hierzu verpflichten.</p><lb/> <p xml:id="ID_630"> Die Gemeinschaft von Cosme pflegt die Grundlagen ihrer Lebensein¬<lb/> richtungen durch eine Reihe von Schlagwörtern zu bezeichnen. Zu ihnen<lb/> gehört außer: 00-operativ«, eommunist, äsinoorMo, tvötowl der Begriff<lb/> voiisLi'vative. Denn im Gegensatz zu andern auf die Umgestaltung des gesell¬<lb/> schaftlichen Lebens gerichteten Bestrebungen hält Cosme in einer Beziehung am<lb/> Alten fest: in Hinsicht auf die Einrichtung der Ehe und des Familienlebens.<lb/> Die Ehe steht unter den alten englischen Gesetze:,. Ehen unter Geschwister¬<lb/> kindern sind verboten. Das heiratsfähige Alter tritt für Männer mit Be¬<lb/> endigung des einundzwanzigsten, für Mädchen mit Beendigung des achtzehnten<lb/> Lebensjahres ein. Es sollen keine Heiraten mit Farbigen abgeschlossen werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_631"> Jede Familie hat ein Haus und einen Garten für sich. Das Eigentum<lb/> daran steht der Gemeinde zu, aber die Familie hat das Recht freier Nutznießung.<lb/> Sie kann also in ihren vier Wänden nach Belieben schalten und walten; in das<lb/> häusliche Leben greift die Gemeinschaft in keiner Weise ein. Über die Tätig¬<lb/> keit der verheirateten Frauen bestehn keinerlei Anordnungen. Ihr Haupt¬<lb/> arbeitsgebiet ist das Hauswesen- Außerdem übernehmen sie freiwillig gewisse<lb/> Arbeiten für die Allgemeinheit, wie das Waschen und das Flicken für die<lb/> Junggesellen, und ähnliches. Die Kinder werden im Hause der Eltern erzogen.<lb/> Für den Schulunterricht sorgt die Gemeinschaft. Er wird an Knaben vom<lb/> vollendeten fünften bis zum vollendeten fünfzehnten Jahre und an Mädchen<lb/> vom vollendeten fünften bis zum vollendeten sechzehnten Jahre, also für beide<lb/> Geschlechter bis zum Eintritt des arbeitspflichtigen Alters erteilt. Der Besuch<lb/> der Schule ist freiwillig.</p><lb/> <p xml:id="ID_632"> Die erwachsnen Junggesellen bewohnen jeder ein eignes Haus, doch haben<lb/> sie eine gemeinsame Speisestube. Witwen und Waisen leiden keine Not. Ver¬<lb/> witwete Frauen beziehn nach wie vor ihren Anteil am gemeinschaftlichen Ein¬<lb/> kommen. Für verwaiste Kinder sorgt ebenfalls die Gemeinschaft. Sie werden<lb/> einer Familie zur Pflege und zur Erziehung übergeben. Dafür bezieht diese<lb/> Familie einen entsprechend höhern Anteil am Einkommen. Die Kranken<lb/> werden freiwillig von Frauen gepflegt. Einen Verlust an Rechten und An¬<lb/> sprüchen bringt die Krankheit und die mit ihr verbundne Arbeitsunfähigkeit<lb/> nicht mit sich.</p><lb/> <p xml:id="ID_633" next="#ID_634"> Ihre Einkünfte zieht die Kolonie Cosme vorwiegend aus dem Feldbau.<lb/> Etwa die Hälfte des Landes besteht aus Urwald-, die andre aus Kampboden,<lb/> der sich wenig zum Ackerbau eignet. Von dem Waldbestande sind etwa zwei-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0159]
Lohne
die andern Natur, wenn sie die gebietende Gewalt des Weltalls bezeichnen
wollen; jedoch die grundlegende Religionsidee in Cosme ist das Bewußtsein
des unbedingten, unverrückbaren Bestehns von Gesetzen, die alle Dinge be¬
herrschen, und die Erkenntnis der Notwendigkeit, daß jeder danach strebe, im
Einvernehmen mit diesen Gesetzen zu leben. Recht leben ist Cosmes Religion.
Der erste Weihnachtstag und die Sonntage sind als Feiertage beibehalten.
Außerdem wird der Griindungstag der Kolonie, der 12. Mai, gefeiert.
Cosme hat den Grundsatz des töktowlisin, d. h. der völligen Enthalt¬
samkeit von berauschenden Getränken. Jedes neu eintretende Mitglied muß sich
hierzu verpflichten.
Die Gemeinschaft von Cosme pflegt die Grundlagen ihrer Lebensein¬
richtungen durch eine Reihe von Schlagwörtern zu bezeichnen. Zu ihnen
gehört außer: 00-operativ«, eommunist, äsinoorMo, tvötowl der Begriff
voiisLi'vative. Denn im Gegensatz zu andern auf die Umgestaltung des gesell¬
schaftlichen Lebens gerichteten Bestrebungen hält Cosme in einer Beziehung am
Alten fest: in Hinsicht auf die Einrichtung der Ehe und des Familienlebens.
Die Ehe steht unter den alten englischen Gesetze:,. Ehen unter Geschwister¬
kindern sind verboten. Das heiratsfähige Alter tritt für Männer mit Be¬
endigung des einundzwanzigsten, für Mädchen mit Beendigung des achtzehnten
Lebensjahres ein. Es sollen keine Heiraten mit Farbigen abgeschlossen werden.
Jede Familie hat ein Haus und einen Garten für sich. Das Eigentum
daran steht der Gemeinde zu, aber die Familie hat das Recht freier Nutznießung.
Sie kann also in ihren vier Wänden nach Belieben schalten und walten; in das
häusliche Leben greift die Gemeinschaft in keiner Weise ein. Über die Tätig¬
keit der verheirateten Frauen bestehn keinerlei Anordnungen. Ihr Haupt¬
arbeitsgebiet ist das Hauswesen- Außerdem übernehmen sie freiwillig gewisse
Arbeiten für die Allgemeinheit, wie das Waschen und das Flicken für die
Junggesellen, und ähnliches. Die Kinder werden im Hause der Eltern erzogen.
Für den Schulunterricht sorgt die Gemeinschaft. Er wird an Knaben vom
vollendeten fünften bis zum vollendeten fünfzehnten Jahre und an Mädchen
vom vollendeten fünften bis zum vollendeten sechzehnten Jahre, also für beide
Geschlechter bis zum Eintritt des arbeitspflichtigen Alters erteilt. Der Besuch
der Schule ist freiwillig.
Die erwachsnen Junggesellen bewohnen jeder ein eignes Haus, doch haben
sie eine gemeinsame Speisestube. Witwen und Waisen leiden keine Not. Ver¬
witwete Frauen beziehn nach wie vor ihren Anteil am gemeinschaftlichen Ein¬
kommen. Für verwaiste Kinder sorgt ebenfalls die Gemeinschaft. Sie werden
einer Familie zur Pflege und zur Erziehung übergeben. Dafür bezieht diese
Familie einen entsprechend höhern Anteil am Einkommen. Die Kranken
werden freiwillig von Frauen gepflegt. Einen Verlust an Rechten und An¬
sprüchen bringt die Krankheit und die mit ihr verbundne Arbeitsunfähigkeit
nicht mit sich.
Ihre Einkünfte zieht die Kolonie Cosme vorwiegend aus dem Feldbau.
Etwa die Hälfte des Landes besteht aus Urwald-, die andre aus Kampboden,
der sich wenig zum Ackerbau eignet. Von dem Waldbestande sind etwa zwei-
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