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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr.

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eroberung des Sudan durch englische Truppen, woraus allmählich die voll¬
ständige englische Herrschaft über Ägypten hervorgegangen ist.

Der Suezkanal wurde durch internationalen Vertrag neutralisiert. Er
kann im Kriege auch für Kriegsschiffe nicht gesperrt werden, doch dürfen diese
nicht liegen bleiben, auch sich außer mit dem nötigsten nicht verproviantieren;
endlich muß ein feindliches Kriegsschiff dem Gegner für die Durchfahrt einen
Vorsprung von vierundzwanzig Stunden lassen. Trotz diesem Vertrage liegt
die wahre Herrschaft über den Kanal in Englands Händen. Es ist so stark,
daß sich in Kriegszeiten kein feindliches Kriegsschiff dem Kanal nähern kann,
während englische Schiffe ohne alle Behinderung durchfahren können. -- So
hat denn nun das Mittelmeer zwei Ausgänge. An dem westlichen harren die
englischen Kanonen jedes Gegners, und über den östlichen liegt die Territorial¬
herrschaft in Englands Händen. Überdies weht auf dem uneinnehmbaren Malta
die britische Flagge.

Während sich diese Dinge vollzogen, kam es im Osten wie im Westen zu
neuen wichtigen Ereignissen. Im Jahre 1876 brach der Balkankrieg aus, der
-- freilich erst nach langen vergeblichen Anstrengungen -- ein russisches Heer
fast bis vor die Tore von Konstantinopel führte. General Jgnatieff erzwang
den Frieden von San Stefano, der das heutige Bulgarien (einschließlich Ost-
rumeliens) den Russen für die Errichtung eines neuen selbständigen Balkan¬
kleinstaats in die Hände liefern sollte. Die türkische Macht brach zusammen.
Es verdient hervorgehoben zu werden, daß sie bis dahin noch das Schwarze
Meer beherrscht hatte. Rußland hatte zwar seit 1870 an der Erbauung der
Flotte gearbeitet, aber sie blieb in den Häfen, weil sie es mit der von dem
Engländer Hobart Pascha befehligten türkischen Flotte nicht aufnehmen konnte.
Der Frieden, wie Jguatiesf ihn vereinbart hatte, Hütte die Türkei den Russen
ausgeliefert. Zum letztenmal griff England ein, um seinem Schützling zu helfe".
Es ließ seine Flotte ins Marmarameer einfahren und vor der Hauptstadt ankern.
Rußland fühlte sich nicht stark genug, es mit dem neuen Gegner aufzunehmen;
es willigte in den Berliner Kongreß und auf diesem in eine Einschränkung
seiner Errungenschaften. Die Schließung des Bosporus und der Dardanellen
für Kriegsschiffe aller Nationen blieb aufrecht erhalten und gilt, wie schon be¬
merkt worden ist, noch heute. Die Welt legte aber nur noch wenig Gewicht
darauf, denn durch seinen schließlichen Sieg schien Rußlands Macht so groß,
daß die Türkei auf sein Verlangen, das im Notfall mit einer Landarmee unter¬
stützt werden konnte, die Meerengen öffnen mußte. In den nächsten Jahren
nach dem Frieden legte Rußland offenbar auf die Befestigung seiner Herrschaft
im vorder" Orient den größten Wert. Seine Parteigänger in Bulgarien be¬
seitigten den Battenberger, der Selbständigkeitsgclüste gegen den russischen Ver¬
treter Kaulbars gezeigt hatte. Allerdings war der nächste Erfolg entgegen¬
gesetzt, denn durch Stambuloff kam Bulgarien erst recht in die Tendenz der
Unabhängigkeit vom russischen Einfluß. Dann aber unterwarf sich der Koburger
der moskowitischen Politik und ließ sogar, seinem Eheversprechen zuwider, seine
Kinder von der römisch-katholischen Kirche zur russischen übertreten. Rußlands
Obergewalt im Orient war in den achtziger Jahren vollständig, und mit Sorge


eroberung des Sudan durch englische Truppen, woraus allmählich die voll¬
ständige englische Herrschaft über Ägypten hervorgegangen ist.

Der Suezkanal wurde durch internationalen Vertrag neutralisiert. Er
kann im Kriege auch für Kriegsschiffe nicht gesperrt werden, doch dürfen diese
nicht liegen bleiben, auch sich außer mit dem nötigsten nicht verproviantieren;
endlich muß ein feindliches Kriegsschiff dem Gegner für die Durchfahrt einen
Vorsprung von vierundzwanzig Stunden lassen. Trotz diesem Vertrage liegt
die wahre Herrschaft über den Kanal in Englands Händen. Es ist so stark,
daß sich in Kriegszeiten kein feindliches Kriegsschiff dem Kanal nähern kann,
während englische Schiffe ohne alle Behinderung durchfahren können. — So
hat denn nun das Mittelmeer zwei Ausgänge. An dem westlichen harren die
englischen Kanonen jedes Gegners, und über den östlichen liegt die Territorial¬
herrschaft in Englands Händen. Überdies weht auf dem uneinnehmbaren Malta
die britische Flagge.

Während sich diese Dinge vollzogen, kam es im Osten wie im Westen zu
neuen wichtigen Ereignissen. Im Jahre 1876 brach der Balkankrieg aus, der
— freilich erst nach langen vergeblichen Anstrengungen — ein russisches Heer
fast bis vor die Tore von Konstantinopel führte. General Jgnatieff erzwang
den Frieden von San Stefano, der das heutige Bulgarien (einschließlich Ost-
rumeliens) den Russen für die Errichtung eines neuen selbständigen Balkan¬
kleinstaats in die Hände liefern sollte. Die türkische Macht brach zusammen.
Es verdient hervorgehoben zu werden, daß sie bis dahin noch das Schwarze
Meer beherrscht hatte. Rußland hatte zwar seit 1870 an der Erbauung der
Flotte gearbeitet, aber sie blieb in den Häfen, weil sie es mit der von dem
Engländer Hobart Pascha befehligten türkischen Flotte nicht aufnehmen konnte.
Der Frieden, wie Jguatiesf ihn vereinbart hatte, Hütte die Türkei den Russen
ausgeliefert. Zum letztenmal griff England ein, um seinem Schützling zu helfe».
Es ließ seine Flotte ins Marmarameer einfahren und vor der Hauptstadt ankern.
Rußland fühlte sich nicht stark genug, es mit dem neuen Gegner aufzunehmen;
es willigte in den Berliner Kongreß und auf diesem in eine Einschränkung
seiner Errungenschaften. Die Schließung des Bosporus und der Dardanellen
für Kriegsschiffe aller Nationen blieb aufrecht erhalten und gilt, wie schon be¬
merkt worden ist, noch heute. Die Welt legte aber nur noch wenig Gewicht
darauf, denn durch seinen schließlichen Sieg schien Rußlands Macht so groß,
daß die Türkei auf sein Verlangen, das im Notfall mit einer Landarmee unter¬
stützt werden konnte, die Meerengen öffnen mußte. In den nächsten Jahren
nach dem Frieden legte Rußland offenbar auf die Befestigung seiner Herrschaft
im vorder» Orient den größten Wert. Seine Parteigänger in Bulgarien be¬
seitigten den Battenberger, der Selbständigkeitsgclüste gegen den russischen Ver¬
treter Kaulbars gezeigt hatte. Allerdings war der nächste Erfolg entgegen¬
gesetzt, denn durch Stambuloff kam Bulgarien erst recht in die Tendenz der
Unabhängigkeit vom russischen Einfluß. Dann aber unterwarf sich der Koburger
der moskowitischen Politik und ließ sogar, seinem Eheversprechen zuwider, seine
Kinder von der römisch-katholischen Kirche zur russischen übertreten. Rußlands
Obergewalt im Orient war in den achtziger Jahren vollständig, und mit Sorge


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[0129] eroberung des Sudan durch englische Truppen, woraus allmählich die voll¬ ständige englische Herrschaft über Ägypten hervorgegangen ist. Der Suezkanal wurde durch internationalen Vertrag neutralisiert. Er kann im Kriege auch für Kriegsschiffe nicht gesperrt werden, doch dürfen diese nicht liegen bleiben, auch sich außer mit dem nötigsten nicht verproviantieren; endlich muß ein feindliches Kriegsschiff dem Gegner für die Durchfahrt einen Vorsprung von vierundzwanzig Stunden lassen. Trotz diesem Vertrage liegt die wahre Herrschaft über den Kanal in Englands Händen. Es ist so stark, daß sich in Kriegszeiten kein feindliches Kriegsschiff dem Kanal nähern kann, während englische Schiffe ohne alle Behinderung durchfahren können. — So hat denn nun das Mittelmeer zwei Ausgänge. An dem westlichen harren die englischen Kanonen jedes Gegners, und über den östlichen liegt die Territorial¬ herrschaft in Englands Händen. Überdies weht auf dem uneinnehmbaren Malta die britische Flagge. Während sich diese Dinge vollzogen, kam es im Osten wie im Westen zu neuen wichtigen Ereignissen. Im Jahre 1876 brach der Balkankrieg aus, der — freilich erst nach langen vergeblichen Anstrengungen — ein russisches Heer fast bis vor die Tore von Konstantinopel führte. General Jgnatieff erzwang den Frieden von San Stefano, der das heutige Bulgarien (einschließlich Ost- rumeliens) den Russen für die Errichtung eines neuen selbständigen Balkan¬ kleinstaats in die Hände liefern sollte. Die türkische Macht brach zusammen. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß sie bis dahin noch das Schwarze Meer beherrscht hatte. Rußland hatte zwar seit 1870 an der Erbauung der Flotte gearbeitet, aber sie blieb in den Häfen, weil sie es mit der von dem Engländer Hobart Pascha befehligten türkischen Flotte nicht aufnehmen konnte. Der Frieden, wie Jguatiesf ihn vereinbart hatte, Hütte die Türkei den Russen ausgeliefert. Zum letztenmal griff England ein, um seinem Schützling zu helfe». Es ließ seine Flotte ins Marmarameer einfahren und vor der Hauptstadt ankern. Rußland fühlte sich nicht stark genug, es mit dem neuen Gegner aufzunehmen; es willigte in den Berliner Kongreß und auf diesem in eine Einschränkung seiner Errungenschaften. Die Schließung des Bosporus und der Dardanellen für Kriegsschiffe aller Nationen blieb aufrecht erhalten und gilt, wie schon be¬ merkt worden ist, noch heute. Die Welt legte aber nur noch wenig Gewicht darauf, denn durch seinen schließlichen Sieg schien Rußlands Macht so groß, daß die Türkei auf sein Verlangen, das im Notfall mit einer Landarmee unter¬ stützt werden konnte, die Meerengen öffnen mußte. In den nächsten Jahren nach dem Frieden legte Rußland offenbar auf die Befestigung seiner Herrschaft im vorder» Orient den größten Wert. Seine Parteigänger in Bulgarien be¬ seitigten den Battenberger, der Selbständigkeitsgclüste gegen den russischen Ver¬ treter Kaulbars gezeigt hatte. Allerdings war der nächste Erfolg entgegen¬ gesetzt, denn durch Stambuloff kam Bulgarien erst recht in die Tendenz der Unabhängigkeit vom russischen Einfluß. Dann aber unterwarf sich der Koburger der moskowitischen Politik und ließ sogar, seinem Eheversprechen zuwider, seine Kinder von der römisch-katholischen Kirche zur russischen übertreten. Rußlands Obergewalt im Orient war in den achtziger Jahren vollständig, und mit Sorge

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296764/129>, abgerufen am 05.02.2025.