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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Zur Lage der höhern Reichspostbeamten

zum Ausgleich der verschiednen Wartezeiten nach der Staatsprüfung das Be¬
soldungsdienstalter auf einen einheitlichen Zeitpunkt (Examenstag oder ein halbes
bis höchstens ein Jahr nach dem Examen) zurückzudatieren. Sollte diese Forderung
nicht durchführbar sein, so bliebe nur der Weg einer unwiderruflichen pensions-
fühigen Zulage von 300 Mark für den Kopf übrig.

Für die Inspektoren als die Beamten, die am längsten unter den nach¬
teiligen Wirkungen der unzureichenden Besoldungsstufen des Dienstaltersstufen¬
systems gelitten haben, wird eine völlig neue Festsetzung der Gehaltsstufen
verlangt. Die Aufgaben, die den Inspektoren als Ortsaufsichtsbeamten, als
den Stützen und Vertretern der Direktoren zufallen, gehn weiter und sind teil¬
weise ganz anders geworden als früher. Die Inspektoren sind jetzt höhere
Beamte, haben aber wie die Oberpraktikanten noch mit den Sekretaren Preußens
ein und dieselbe Besoldungsgemeinschaft von 2100 bis 4200 Mark. Schon seit
den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bis zur Einführung der Dienst-
altcrsstufen im Jahre 1895 hat der Gehalt der Kassierer, also der Vorläufer
der jetzigen Inspektoren, immer mit 2400 Mark begonnen. In Berücksichtigung
der betrüblichen Aussicht, daß in Zukunft nicht mehr alle höhern Beamten in
die jetzigen Erdstellen der Direktoren und Räte einrücken können, daß vielmehr
trotz allen Stellenvermehrungen ein großer Teil nicht mehr über die Jnspektoren-
stellen hinausgelangen wird, beansprucht man für sie eine Gehaltsskala von
2500, 3000, 3500, 4000, 4500, 5000, 5400 Mark -- eine Forderung, die
für eine neu zu schaffende Entseelte nicht unberechtigt erscheint.

Die Oberpostinspektoren scheiden sich ihrer Besoldung nach in zwei Gruppen,
je nachdem sie im Bezirksaufsichtsdienste bei den Oberpvstdirektionen oder im
Verwaltungsdienste beim Reichspostamt oder als Telegrapheningenieure be¬
schäftigt werden. Der Gehalt der ersten steigt in Zulagen von 600 Mark und
umfaßt, da es sich um Durchgangsstellen handelt, nur drei Stufen: 3000, 3600,
4200 Mark. Der Gehalt der beiden letzten hat sieben Stufen zu 500 Mark,
die mit 3000 Mark beginnen und mit 6000 Mark aufhören.

Bei der Verlangsamung der Laufbahn als Oberpraktikant und Inspektor
haben die Beamten, wenn sie Oberpostinspektor werden, in der Regel schon ein
Jahr und länger einen Gehalt von 3300 Mark bezogen. Sie treten also als
Bezirksaufsichtsbeamte nicht mehr in die erste, sondern in die zweite Gehalts¬
stufe (3600 Mark) ein. In ihr verweilen sie drei Jahre und erhalten darauf
das'Endgehalt ihrer Klasse mit 4200 Mark. Nun sitzen sie fest; denn eine
höhere Stufe gibt es für Bezirksaufsichtsbeamte noch nicht. Sie müssen auf ihren
4200 Mark so lange ausharren, bis sie Direktor oder Rat werden -- und
wenn es sechs Jahre dauert. Wird der Bezirksaufsichtsbeamte Postrat, so muß
er, da seine Vesoldungsskala zu Ende ist, und die der Räte mit 4200 Mark
beginnt, sich abermals drei Jahre mit 4200 Mark begnügen. So will es die
Norm des Dienstaltersstufensystems! Auf diese Weise kann der Beamte zurzeit
fast neun Jahre auf 4200 Mark stehn bleiben. Dagegen springt der gleich¬
altrige Oberpostinspektor im Reichspostamte, der ihn schon als solcher im Gehalt
überflügelt hat (sieben Stufen von 3000 bis 6000 Mary, bei seiner Ernennung
zum Postrat meistens sofort auf die zweite Stufe von 4800 Mark und rückt


Zur Lage der höhern Reichspostbeamten

zum Ausgleich der verschiednen Wartezeiten nach der Staatsprüfung das Be¬
soldungsdienstalter auf einen einheitlichen Zeitpunkt (Examenstag oder ein halbes
bis höchstens ein Jahr nach dem Examen) zurückzudatieren. Sollte diese Forderung
nicht durchführbar sein, so bliebe nur der Weg einer unwiderruflichen pensions-
fühigen Zulage von 300 Mark für den Kopf übrig.

Für die Inspektoren als die Beamten, die am längsten unter den nach¬
teiligen Wirkungen der unzureichenden Besoldungsstufen des Dienstaltersstufen¬
systems gelitten haben, wird eine völlig neue Festsetzung der Gehaltsstufen
verlangt. Die Aufgaben, die den Inspektoren als Ortsaufsichtsbeamten, als
den Stützen und Vertretern der Direktoren zufallen, gehn weiter und sind teil¬
weise ganz anders geworden als früher. Die Inspektoren sind jetzt höhere
Beamte, haben aber wie die Oberpraktikanten noch mit den Sekretaren Preußens
ein und dieselbe Besoldungsgemeinschaft von 2100 bis 4200 Mark. Schon seit
den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bis zur Einführung der Dienst-
altcrsstufen im Jahre 1895 hat der Gehalt der Kassierer, also der Vorläufer
der jetzigen Inspektoren, immer mit 2400 Mark begonnen. In Berücksichtigung
der betrüblichen Aussicht, daß in Zukunft nicht mehr alle höhern Beamten in
die jetzigen Erdstellen der Direktoren und Räte einrücken können, daß vielmehr
trotz allen Stellenvermehrungen ein großer Teil nicht mehr über die Jnspektoren-
stellen hinausgelangen wird, beansprucht man für sie eine Gehaltsskala von
2500, 3000, 3500, 4000, 4500, 5000, 5400 Mark — eine Forderung, die
für eine neu zu schaffende Entseelte nicht unberechtigt erscheint.

Die Oberpostinspektoren scheiden sich ihrer Besoldung nach in zwei Gruppen,
je nachdem sie im Bezirksaufsichtsdienste bei den Oberpvstdirektionen oder im
Verwaltungsdienste beim Reichspostamt oder als Telegrapheningenieure be¬
schäftigt werden. Der Gehalt der ersten steigt in Zulagen von 600 Mark und
umfaßt, da es sich um Durchgangsstellen handelt, nur drei Stufen: 3000, 3600,
4200 Mark. Der Gehalt der beiden letzten hat sieben Stufen zu 500 Mark,
die mit 3000 Mark beginnen und mit 6000 Mark aufhören.

Bei der Verlangsamung der Laufbahn als Oberpraktikant und Inspektor
haben die Beamten, wenn sie Oberpostinspektor werden, in der Regel schon ein
Jahr und länger einen Gehalt von 3300 Mark bezogen. Sie treten also als
Bezirksaufsichtsbeamte nicht mehr in die erste, sondern in die zweite Gehalts¬
stufe (3600 Mark) ein. In ihr verweilen sie drei Jahre und erhalten darauf
das'Endgehalt ihrer Klasse mit 4200 Mark. Nun sitzen sie fest; denn eine
höhere Stufe gibt es für Bezirksaufsichtsbeamte noch nicht. Sie müssen auf ihren
4200 Mark so lange ausharren, bis sie Direktor oder Rat werden — und
wenn es sechs Jahre dauert. Wird der Bezirksaufsichtsbeamte Postrat, so muß
er, da seine Vesoldungsskala zu Ende ist, und die der Räte mit 4200 Mark
beginnt, sich abermals drei Jahre mit 4200 Mark begnügen. So will es die
Norm des Dienstaltersstufensystems! Auf diese Weise kann der Beamte zurzeit
fast neun Jahre auf 4200 Mark stehn bleiben. Dagegen springt der gleich¬
altrige Oberpostinspektor im Reichspostamte, der ihn schon als solcher im Gehalt
überflügelt hat (sieben Stufen von 3000 bis 6000 Mary, bei seiner Ernennung
zum Postrat meistens sofort auf die zweite Stufe von 4800 Mark und rückt


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[0697] Zur Lage der höhern Reichspostbeamten zum Ausgleich der verschiednen Wartezeiten nach der Staatsprüfung das Be¬ soldungsdienstalter auf einen einheitlichen Zeitpunkt (Examenstag oder ein halbes bis höchstens ein Jahr nach dem Examen) zurückzudatieren. Sollte diese Forderung nicht durchführbar sein, so bliebe nur der Weg einer unwiderruflichen pensions- fühigen Zulage von 300 Mark für den Kopf übrig. Für die Inspektoren als die Beamten, die am längsten unter den nach¬ teiligen Wirkungen der unzureichenden Besoldungsstufen des Dienstaltersstufen¬ systems gelitten haben, wird eine völlig neue Festsetzung der Gehaltsstufen verlangt. Die Aufgaben, die den Inspektoren als Ortsaufsichtsbeamten, als den Stützen und Vertretern der Direktoren zufallen, gehn weiter und sind teil¬ weise ganz anders geworden als früher. Die Inspektoren sind jetzt höhere Beamte, haben aber wie die Oberpraktikanten noch mit den Sekretaren Preußens ein und dieselbe Besoldungsgemeinschaft von 2100 bis 4200 Mark. Schon seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bis zur Einführung der Dienst- altcrsstufen im Jahre 1895 hat der Gehalt der Kassierer, also der Vorläufer der jetzigen Inspektoren, immer mit 2400 Mark begonnen. In Berücksichtigung der betrüblichen Aussicht, daß in Zukunft nicht mehr alle höhern Beamten in die jetzigen Erdstellen der Direktoren und Räte einrücken können, daß vielmehr trotz allen Stellenvermehrungen ein großer Teil nicht mehr über die Jnspektoren- stellen hinausgelangen wird, beansprucht man für sie eine Gehaltsskala von 2500, 3000, 3500, 4000, 4500, 5000, 5400 Mark — eine Forderung, die für eine neu zu schaffende Entseelte nicht unberechtigt erscheint. Die Oberpostinspektoren scheiden sich ihrer Besoldung nach in zwei Gruppen, je nachdem sie im Bezirksaufsichtsdienste bei den Oberpvstdirektionen oder im Verwaltungsdienste beim Reichspostamt oder als Telegrapheningenieure be¬ schäftigt werden. Der Gehalt der ersten steigt in Zulagen von 600 Mark und umfaßt, da es sich um Durchgangsstellen handelt, nur drei Stufen: 3000, 3600, 4200 Mark. Der Gehalt der beiden letzten hat sieben Stufen zu 500 Mark, die mit 3000 Mark beginnen und mit 6000 Mark aufhören. Bei der Verlangsamung der Laufbahn als Oberpraktikant und Inspektor haben die Beamten, wenn sie Oberpostinspektor werden, in der Regel schon ein Jahr und länger einen Gehalt von 3300 Mark bezogen. Sie treten also als Bezirksaufsichtsbeamte nicht mehr in die erste, sondern in die zweite Gehalts¬ stufe (3600 Mark) ein. In ihr verweilen sie drei Jahre und erhalten darauf das'Endgehalt ihrer Klasse mit 4200 Mark. Nun sitzen sie fest; denn eine höhere Stufe gibt es für Bezirksaufsichtsbeamte noch nicht. Sie müssen auf ihren 4200 Mark so lange ausharren, bis sie Direktor oder Rat werden — und wenn es sechs Jahre dauert. Wird der Bezirksaufsichtsbeamte Postrat, so muß er, da seine Vesoldungsskala zu Ende ist, und die der Räte mit 4200 Mark beginnt, sich abermals drei Jahre mit 4200 Mark begnügen. So will es die Norm des Dienstaltersstufensystems! Auf diese Weise kann der Beamte zurzeit fast neun Jahre auf 4200 Mark stehn bleiben. Dagegen springt der gleich¬ altrige Oberpostinspektor im Reichspostamte, der ihn schon als solcher im Gehalt überflügelt hat (sieben Stufen von 3000 bis 6000 Mary, bei seiner Ernennung zum Postrat meistens sofort auf die zweite Stufe von 4800 Mark und rückt

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/697>, abgerufen am 15.01.2025.