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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Zur Lage der höher" Reichspostbeamten

spätern Prüfungsjahrgänge bei der Überfüllung der Laufbahn überhaupt noch
alle den Direktor oder Rat erreichen können, ist auch von offiziöser Stelle be¬
zweifelt worden. Deshalb ist in einer Anfang 1904 erschienenen umfangreichen
Denkschrift, dem "grünen Heft," das die Notlage der höhern Postbeamten nach
ihren Ursachen und Wirkungen beleuchtete, eine ausgiebige Vermehrung der
Erdstellen für höhere Beamte gefordert worden. Der Staatssekretär des Reichs¬
postamts hat im vorigen Jahr im Reichstag anerkannt, daß sich die Beförderungs¬
verhältnisse in der höhern Laufbahn gegen früher ungünstiger gestaltet haben,
und versichert, "daß die Verwaltung mit allem Nachdruck dahin wirken werde,
einer Verschlechterung der Karriere gegen den jetzigen Zustand nach Möglich¬
keit vorzubeugen." Danach hätte die Beförderung in die höhern Erdstellen
nach dem Stande von 1904 zu erfolgen, d. h, die Beamten müßten befördert
werden zum Inspektor 6 bis 7 Jahre, zum Oberinspektor 10 bis 11 Jahre, zum
Direktor 12 Jahre und zum Postrat etwa 15 Jahre nach Bestehn der höhern
Verwaltungsprüfung. Der Etat für 1905 hat denn auch fünfundachtzig neue
höhere Erdstellen und hundertzwanzig neue höhere Durchgangsstellen geschaffen.
Man hofft in den beteiligten Kreisen, daß die Stellenvermehrung noch eine
Reihe von Jahren fortgesetzt werden wird.

Durch Vermehrung der höhern Erdstellen allein wird es aber nun und
nimmer gelingen, der fortschreitenden Notlage der höhern Postbeamtenschaft zu
steuern. Dazu bedarf es vor allen Dingen auch einer Reform des Dienst¬
altersstufensystems, und dies ist die zweite Forderung, die im "grünen Heft"
von 1904 aufgestellt worden ist. Hier ist noch nichts getan worden!

Das seit dem 1. April 1895 bei der Reichspostverwaltung auf Drängen
Preußens und nach preußischem Muster eingeführte System der Dienstalters¬
stufen paßt nicht auf die buntscheckigen Personalverhältnisse der Neichspost. Es
mußte bei Anwendung auf die höhern Postbeamten schon deshalb verderblich
wirken, weil die einzelnen Gehaltstufen bei dieser Beamtenlaufbahn unmittelbar
abhängig sind von den Beförderungsverhältnissen im allgemeinen und besonders
von dem Zeitpunkte des Einrückens in eine höhere Entseelte. Deshalb hätten
die PostPersonalien vor Einführung des neuen Gehaltsystems erst gründlich
reformiert werden müssen. Das ist versäumt worden.

Nur ein Beispiel für die Wirkung des Dienstaltersstnfensystems. Es
kommt jetzt nicht selten vor, daß zwei Beamte von gleichem Dienstalter und
gleichem Examensdatum, die aus verschiednen Durchgangsstellen zu demselben
Zeitpunkt in gleiche höhere Erdstellen einrücken, Gehalte beziehn, die um
600 Mark, ja sogar zeitweise um 1200 Mark differieren. Solche einmal ent-
standne Gehaltunterschiede setzen sich aber meist dnrch die ganze spätere Lauf¬
bahn fort, sodaß viele Beamte das Endgehalt weit früher als gleichaltrige
Kollegen erhalten.

Früher rückten die Beamten durch die Durchgangsstellen <Oberpostpraktikant,
Inspektor, Oberinspektor) in die höhern Erdstellen (Direktor, Rat usw.) nicht
nur schneller als jetzt auf, sondern sie kamen auch in den Durchgangsstellen
eher in auskömmliche Gehaltsverhältnisse. So erhielten vor der Einführung
des Dienstaltersstufensystems die Bureaubeamten erster Klasse bei den Ober-


Zur Lage der höher» Reichspostbeamten

spätern Prüfungsjahrgänge bei der Überfüllung der Laufbahn überhaupt noch
alle den Direktor oder Rat erreichen können, ist auch von offiziöser Stelle be¬
zweifelt worden. Deshalb ist in einer Anfang 1904 erschienenen umfangreichen
Denkschrift, dem „grünen Heft," das die Notlage der höhern Postbeamten nach
ihren Ursachen und Wirkungen beleuchtete, eine ausgiebige Vermehrung der
Erdstellen für höhere Beamte gefordert worden. Der Staatssekretär des Reichs¬
postamts hat im vorigen Jahr im Reichstag anerkannt, daß sich die Beförderungs¬
verhältnisse in der höhern Laufbahn gegen früher ungünstiger gestaltet haben,
und versichert, „daß die Verwaltung mit allem Nachdruck dahin wirken werde,
einer Verschlechterung der Karriere gegen den jetzigen Zustand nach Möglich¬
keit vorzubeugen." Danach hätte die Beförderung in die höhern Erdstellen
nach dem Stande von 1904 zu erfolgen, d. h, die Beamten müßten befördert
werden zum Inspektor 6 bis 7 Jahre, zum Oberinspektor 10 bis 11 Jahre, zum
Direktor 12 Jahre und zum Postrat etwa 15 Jahre nach Bestehn der höhern
Verwaltungsprüfung. Der Etat für 1905 hat denn auch fünfundachtzig neue
höhere Erdstellen und hundertzwanzig neue höhere Durchgangsstellen geschaffen.
Man hofft in den beteiligten Kreisen, daß die Stellenvermehrung noch eine
Reihe von Jahren fortgesetzt werden wird.

Durch Vermehrung der höhern Erdstellen allein wird es aber nun und
nimmer gelingen, der fortschreitenden Notlage der höhern Postbeamtenschaft zu
steuern. Dazu bedarf es vor allen Dingen auch einer Reform des Dienst¬
altersstufensystems, und dies ist die zweite Forderung, die im „grünen Heft"
von 1904 aufgestellt worden ist. Hier ist noch nichts getan worden!

Das seit dem 1. April 1895 bei der Reichspostverwaltung auf Drängen
Preußens und nach preußischem Muster eingeführte System der Dienstalters¬
stufen paßt nicht auf die buntscheckigen Personalverhältnisse der Neichspost. Es
mußte bei Anwendung auf die höhern Postbeamten schon deshalb verderblich
wirken, weil die einzelnen Gehaltstufen bei dieser Beamtenlaufbahn unmittelbar
abhängig sind von den Beförderungsverhältnissen im allgemeinen und besonders
von dem Zeitpunkte des Einrückens in eine höhere Entseelte. Deshalb hätten
die PostPersonalien vor Einführung des neuen Gehaltsystems erst gründlich
reformiert werden müssen. Das ist versäumt worden.

Nur ein Beispiel für die Wirkung des Dienstaltersstnfensystems. Es
kommt jetzt nicht selten vor, daß zwei Beamte von gleichem Dienstalter und
gleichem Examensdatum, die aus verschiednen Durchgangsstellen zu demselben
Zeitpunkt in gleiche höhere Erdstellen einrücken, Gehalte beziehn, die um
600 Mark, ja sogar zeitweise um 1200 Mark differieren. Solche einmal ent-
standne Gehaltunterschiede setzen sich aber meist dnrch die ganze spätere Lauf¬
bahn fort, sodaß viele Beamte das Endgehalt weit früher als gleichaltrige
Kollegen erhalten.

Früher rückten die Beamten durch die Durchgangsstellen <Oberpostpraktikant,
Inspektor, Oberinspektor) in die höhern Erdstellen (Direktor, Rat usw.) nicht
nur schneller als jetzt auf, sondern sie kamen auch in den Durchgangsstellen
eher in auskömmliche Gehaltsverhältnisse. So erhielten vor der Einführung
des Dienstaltersstufensystems die Bureaubeamten erster Klasse bei den Ober-


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[0695] Zur Lage der höher» Reichspostbeamten spätern Prüfungsjahrgänge bei der Überfüllung der Laufbahn überhaupt noch alle den Direktor oder Rat erreichen können, ist auch von offiziöser Stelle be¬ zweifelt worden. Deshalb ist in einer Anfang 1904 erschienenen umfangreichen Denkschrift, dem „grünen Heft," das die Notlage der höhern Postbeamten nach ihren Ursachen und Wirkungen beleuchtete, eine ausgiebige Vermehrung der Erdstellen für höhere Beamte gefordert worden. Der Staatssekretär des Reichs¬ postamts hat im vorigen Jahr im Reichstag anerkannt, daß sich die Beförderungs¬ verhältnisse in der höhern Laufbahn gegen früher ungünstiger gestaltet haben, und versichert, „daß die Verwaltung mit allem Nachdruck dahin wirken werde, einer Verschlechterung der Karriere gegen den jetzigen Zustand nach Möglich¬ keit vorzubeugen." Danach hätte die Beförderung in die höhern Erdstellen nach dem Stande von 1904 zu erfolgen, d. h, die Beamten müßten befördert werden zum Inspektor 6 bis 7 Jahre, zum Oberinspektor 10 bis 11 Jahre, zum Direktor 12 Jahre und zum Postrat etwa 15 Jahre nach Bestehn der höhern Verwaltungsprüfung. Der Etat für 1905 hat denn auch fünfundachtzig neue höhere Erdstellen und hundertzwanzig neue höhere Durchgangsstellen geschaffen. Man hofft in den beteiligten Kreisen, daß die Stellenvermehrung noch eine Reihe von Jahren fortgesetzt werden wird. Durch Vermehrung der höhern Erdstellen allein wird es aber nun und nimmer gelingen, der fortschreitenden Notlage der höhern Postbeamtenschaft zu steuern. Dazu bedarf es vor allen Dingen auch einer Reform des Dienst¬ altersstufensystems, und dies ist die zweite Forderung, die im „grünen Heft" von 1904 aufgestellt worden ist. Hier ist noch nichts getan worden! Das seit dem 1. April 1895 bei der Reichspostverwaltung auf Drängen Preußens und nach preußischem Muster eingeführte System der Dienstalters¬ stufen paßt nicht auf die buntscheckigen Personalverhältnisse der Neichspost. Es mußte bei Anwendung auf die höhern Postbeamten schon deshalb verderblich wirken, weil die einzelnen Gehaltstufen bei dieser Beamtenlaufbahn unmittelbar abhängig sind von den Beförderungsverhältnissen im allgemeinen und besonders von dem Zeitpunkte des Einrückens in eine höhere Entseelte. Deshalb hätten die PostPersonalien vor Einführung des neuen Gehaltsystems erst gründlich reformiert werden müssen. Das ist versäumt worden. Nur ein Beispiel für die Wirkung des Dienstaltersstnfensystems. Es kommt jetzt nicht selten vor, daß zwei Beamte von gleichem Dienstalter und gleichem Examensdatum, die aus verschiednen Durchgangsstellen zu demselben Zeitpunkt in gleiche höhere Erdstellen einrücken, Gehalte beziehn, die um 600 Mark, ja sogar zeitweise um 1200 Mark differieren. Solche einmal ent- standne Gehaltunterschiede setzen sich aber meist dnrch die ganze spätere Lauf¬ bahn fort, sodaß viele Beamte das Endgehalt weit früher als gleichaltrige Kollegen erhalten. Früher rückten die Beamten durch die Durchgangsstellen <Oberpostpraktikant, Inspektor, Oberinspektor) in die höhern Erdstellen (Direktor, Rat usw.) nicht nur schneller als jetzt auf, sondern sie kamen auch in den Durchgangsstellen eher in auskömmliche Gehaltsverhältnisse. So erhielten vor der Einführung des Dienstaltersstufensystems die Bureaubeamten erster Klasse bei den Ober-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/695>, abgerufen am 15.01.2025.