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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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von der Beichte

einzelne Provinzialsunoden das private Sündenbekenntnis vor der Oster-
kommunion vorgeschrieben haben, bis das vierte Laterankonzil 1215 für die
ganze Christenheit anordnete: Omnis utriuscins ssxus üäolis, xostc^nÄrn g,et
anno" äisorstionis xsrvsnörit, vanite sus. solus xeooata eontitöatrir üclklitsr,
"MlZin skinöl in Milo, vroxrio sseöräoti. Ans der Bußanstalt wurde so eine
private Vorbereitung auf die Kommunion, zuletzt ein Sakrament, als dessen
Bestandteile Reue, Vorsatz, Sündenbekenntnis, Absolution und Genugtuung
angegeben werden. Das Tridentinnm belegte im dritten Kanon der vierzehnten
Sitzung jeden mit dem Anathem, der leugnen würde, daß die Johannes 20 den
Aposteln verliehene Macht, Sünden zu vergeben und zu behalten, von der
Absolution und deren Verweigerung im Bußsakrament zu versteh" sei. Der
Ausdruck Ohrenbeichte kam erst mit dem Beichtstuhl auf, der vor dem sech¬
zehnten Jahrhundert unbekannt gewesen war. Luther hat nicht die Beichte
abgeschafft, sondern nur den Beichtzwang, und die Ansicht bekämpft, daß die
göttliche Verzeihung von der vollständigen Aufzählung aller Sünden abhängig
sei. Das Bußinstitut erfuhr in der lutherischen Kirche eine eigentümliche Aus¬
bildung, wurde aber, wie der Laie aus Goethes Bericht über seine Konfirmation
im siebenten Buche vou Wahrheit und Dichtung weiß, mit der Zeit eine tote
Form, die, von Pietisten und Nationalisten gleich heftig angefochten, nach und
nach außer Brauch kam. Ganz anders verlief die Entwicklung in der katholischen
Kirche, wo die Jesuiten die Beichte zu einem wesentlichen Bestandteil der
modernen Frömmigkeit und der von ihnen ausgeklügelten Seelenleitung machten.
Die Gläubigen wurden ermahnt, so oft wie möglich die Kommunion zu em¬
pfangen, woraus sich die oftmalige Beichte von selbst ergab, weil es als
Sakrileg gilt, mit einer nicht durch die Absolution getilgten Todsünde auf
dem Gewissen zu kommunizieren, und weil es von einem, der mehrere Tage
nicht gebeichtet hat, verwegen sein würde, zu glauben, daß er von Todsünden
frei sei. Nur ganz heiligen Seelen, die der Beichtvater bis auf den Grund
kennt, gewährt er die tägliche Kommunion, auch wenn sie nur allwöchentlich
einmal beichten. Fleißig werdeu fromme Vereine und Bruderschaften gegründet,
deren Mitglieder zu öfteren -- vierteljährlichen oder monatlichen -- Empfang
der Kommunion verpflichtet sind. Das viele Beichtehören macht zu gewissen
Zeiten eine größere Anzahl von Geistlichen nötig; deswegen werden in neuerer
Zeit so oft Klostergeistliche zur Aushilfe gefordert. Ein andrer Übelstand besteht
in der Ausbildung der Kasuistik, die deswegen unerläßlich ist, weil der Beichtstuhl
als ein eorum intsnmm gilt, wo der Beichtvater des Richteramts zu walten und
je nach der Schwere des Vergehens und nach der Gesinnung des Schuldigen
die Strafe abzumessen oder auch die Absolution zu verweigern habe.

Eine Reform des Instituts wird von einem Dogma ausgehn müssen, das
in die Katechismen aufgenommen worden ist, nämlich daß ein Sünder, der
vollkommne, d. h. rein aus Liebe zu Gott ohne Rücksicht auf den eignen
Nutzen oder Schaden hervorgehende Reue (oontritio) empfindet, durch diese
schon gerechtfertigt ist, ehe er die priesterliche Absolution empfängt. Aus dem
Theologischen ins Vernünftige übersetzt, bedeutet dies: das Verhältnis Gottes
zum Menschen und dessen Schicksal in der Ewigkeit hängt ganz allein von


von der Beichte

einzelne Provinzialsunoden das private Sündenbekenntnis vor der Oster-
kommunion vorgeschrieben haben, bis das vierte Laterankonzil 1215 für die
ganze Christenheit anordnete: Omnis utriuscins ssxus üäolis, xostc^nÄrn g,et
anno« äisorstionis xsrvsnörit, vanite sus. solus xeooata eontitöatrir üclklitsr,
«MlZin skinöl in Milo, vroxrio sseöräoti. Ans der Bußanstalt wurde so eine
private Vorbereitung auf die Kommunion, zuletzt ein Sakrament, als dessen
Bestandteile Reue, Vorsatz, Sündenbekenntnis, Absolution und Genugtuung
angegeben werden. Das Tridentinnm belegte im dritten Kanon der vierzehnten
Sitzung jeden mit dem Anathem, der leugnen würde, daß die Johannes 20 den
Aposteln verliehene Macht, Sünden zu vergeben und zu behalten, von der
Absolution und deren Verweigerung im Bußsakrament zu versteh» sei. Der
Ausdruck Ohrenbeichte kam erst mit dem Beichtstuhl auf, der vor dem sech¬
zehnten Jahrhundert unbekannt gewesen war. Luther hat nicht die Beichte
abgeschafft, sondern nur den Beichtzwang, und die Ansicht bekämpft, daß die
göttliche Verzeihung von der vollständigen Aufzählung aller Sünden abhängig
sei. Das Bußinstitut erfuhr in der lutherischen Kirche eine eigentümliche Aus¬
bildung, wurde aber, wie der Laie aus Goethes Bericht über seine Konfirmation
im siebenten Buche vou Wahrheit und Dichtung weiß, mit der Zeit eine tote
Form, die, von Pietisten und Nationalisten gleich heftig angefochten, nach und
nach außer Brauch kam. Ganz anders verlief die Entwicklung in der katholischen
Kirche, wo die Jesuiten die Beichte zu einem wesentlichen Bestandteil der
modernen Frömmigkeit und der von ihnen ausgeklügelten Seelenleitung machten.
Die Gläubigen wurden ermahnt, so oft wie möglich die Kommunion zu em¬
pfangen, woraus sich die oftmalige Beichte von selbst ergab, weil es als
Sakrileg gilt, mit einer nicht durch die Absolution getilgten Todsünde auf
dem Gewissen zu kommunizieren, und weil es von einem, der mehrere Tage
nicht gebeichtet hat, verwegen sein würde, zu glauben, daß er von Todsünden
frei sei. Nur ganz heiligen Seelen, die der Beichtvater bis auf den Grund
kennt, gewährt er die tägliche Kommunion, auch wenn sie nur allwöchentlich
einmal beichten. Fleißig werdeu fromme Vereine und Bruderschaften gegründet,
deren Mitglieder zu öfteren — vierteljährlichen oder monatlichen — Empfang
der Kommunion verpflichtet sind. Das viele Beichtehören macht zu gewissen
Zeiten eine größere Anzahl von Geistlichen nötig; deswegen werden in neuerer
Zeit so oft Klostergeistliche zur Aushilfe gefordert. Ein andrer Übelstand besteht
in der Ausbildung der Kasuistik, die deswegen unerläßlich ist, weil der Beichtstuhl
als ein eorum intsnmm gilt, wo der Beichtvater des Richteramts zu walten und
je nach der Schwere des Vergehens und nach der Gesinnung des Schuldigen
die Strafe abzumessen oder auch die Absolution zu verweigern habe.

Eine Reform des Instituts wird von einem Dogma ausgehn müssen, das
in die Katechismen aufgenommen worden ist, nämlich daß ein Sünder, der
vollkommne, d. h. rein aus Liebe zu Gott ohne Rücksicht auf den eignen
Nutzen oder Schaden hervorgehende Reue (oontritio) empfindet, durch diese
schon gerechtfertigt ist, ehe er die priesterliche Absolution empfängt. Aus dem
Theologischen ins Vernünftige übersetzt, bedeutet dies: das Verhältnis Gottes
zum Menschen und dessen Schicksal in der Ewigkeit hängt ganz allein von


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[0658] von der Beichte einzelne Provinzialsunoden das private Sündenbekenntnis vor der Oster- kommunion vorgeschrieben haben, bis das vierte Laterankonzil 1215 für die ganze Christenheit anordnete: Omnis utriuscins ssxus üäolis, xostc^nÄrn g,et anno« äisorstionis xsrvsnörit, vanite sus. solus xeooata eontitöatrir üclklitsr, «MlZin skinöl in Milo, vroxrio sseöräoti. Ans der Bußanstalt wurde so eine private Vorbereitung auf die Kommunion, zuletzt ein Sakrament, als dessen Bestandteile Reue, Vorsatz, Sündenbekenntnis, Absolution und Genugtuung angegeben werden. Das Tridentinnm belegte im dritten Kanon der vierzehnten Sitzung jeden mit dem Anathem, der leugnen würde, daß die Johannes 20 den Aposteln verliehene Macht, Sünden zu vergeben und zu behalten, von der Absolution und deren Verweigerung im Bußsakrament zu versteh» sei. Der Ausdruck Ohrenbeichte kam erst mit dem Beichtstuhl auf, der vor dem sech¬ zehnten Jahrhundert unbekannt gewesen war. Luther hat nicht die Beichte abgeschafft, sondern nur den Beichtzwang, und die Ansicht bekämpft, daß die göttliche Verzeihung von der vollständigen Aufzählung aller Sünden abhängig sei. Das Bußinstitut erfuhr in der lutherischen Kirche eine eigentümliche Aus¬ bildung, wurde aber, wie der Laie aus Goethes Bericht über seine Konfirmation im siebenten Buche vou Wahrheit und Dichtung weiß, mit der Zeit eine tote Form, die, von Pietisten und Nationalisten gleich heftig angefochten, nach und nach außer Brauch kam. Ganz anders verlief die Entwicklung in der katholischen Kirche, wo die Jesuiten die Beichte zu einem wesentlichen Bestandteil der modernen Frömmigkeit und der von ihnen ausgeklügelten Seelenleitung machten. Die Gläubigen wurden ermahnt, so oft wie möglich die Kommunion zu em¬ pfangen, woraus sich die oftmalige Beichte von selbst ergab, weil es als Sakrileg gilt, mit einer nicht durch die Absolution getilgten Todsünde auf dem Gewissen zu kommunizieren, und weil es von einem, der mehrere Tage nicht gebeichtet hat, verwegen sein würde, zu glauben, daß er von Todsünden frei sei. Nur ganz heiligen Seelen, die der Beichtvater bis auf den Grund kennt, gewährt er die tägliche Kommunion, auch wenn sie nur allwöchentlich einmal beichten. Fleißig werdeu fromme Vereine und Bruderschaften gegründet, deren Mitglieder zu öfteren — vierteljährlichen oder monatlichen — Empfang der Kommunion verpflichtet sind. Das viele Beichtehören macht zu gewissen Zeiten eine größere Anzahl von Geistlichen nötig; deswegen werden in neuerer Zeit so oft Klostergeistliche zur Aushilfe gefordert. Ein andrer Übelstand besteht in der Ausbildung der Kasuistik, die deswegen unerläßlich ist, weil der Beichtstuhl als ein eorum intsnmm gilt, wo der Beichtvater des Richteramts zu walten und je nach der Schwere des Vergehens und nach der Gesinnung des Schuldigen die Strafe abzumessen oder auch die Absolution zu verweigern habe. Eine Reform des Instituts wird von einem Dogma ausgehn müssen, das in die Katechismen aufgenommen worden ist, nämlich daß ein Sünder, der vollkommne, d. h. rein aus Liebe zu Gott ohne Rücksicht auf den eignen Nutzen oder Schaden hervorgehende Reue (oontritio) empfindet, durch diese schon gerechtfertigt ist, ehe er die priesterliche Absolution empfängt. Aus dem Theologischen ins Vernünftige übersetzt, bedeutet dies: das Verhältnis Gottes zum Menschen und dessen Schicksal in der Ewigkeit hängt ganz allein von

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/658>, abgerufen am 15.01.2025.