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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Die russische Volksvertretung

hültnis noch mehr zugunsten der gekennzeichneten Klasse. In Kijew und
Odessa tritt sie dagegen vor einem gebildetem Handelsstande zurück. Das
Gesetz trügt einer solchen Möglichkeit Rechnung, indem die eben genannten
Städte trotz ihrer 247 000 und 405000 Einwohner in derselben Linie mit
Orjvl, das nur 70000 Einwohner hat, durch je einen Abgeordneten vertreten
werden sollen.

An die zweite Stelle treten erst die gebildetem Großkaufleute, Industrielle,
Bankiers, die in Petersburg etwa 30 bis 35 Prozent der UrWühler ausmachen
dürften, während an der dritten Stelle die Vertreter der Intelligenz, wie
Professoren, Nechtscmwülte, Ärzte, Beamte, mit etwa nur 15 bis 20 Prozent
stehn. Das liegt an der so hoch festgesetzten Grenze der Wohnungssteuer.
Dabei ist die Lage der Intelligenz in Petersburg wegen ihrer durch die Ver¬
hältnisse der Neichshnuptstadt verursachten großen Zahl noch besonders günstig.
In Moskau vermag sie höchstens mit etwa 5 Prozent aufzutreten, in den
Provinzstädten dürfte sie vorwiegend ohne jede Vertretung bleiben.

In den großen Städten lag die Gefahr nahe, daß zu viel Juden Eingang
in die Duma finden könnten. Der Minister des Innern, Bulygin, hatte ihnen
deshalb das Wahlrecht vollständig aberkennen wollen. Das Ministerkomitee
wagte jedoch mit Rücksicht auf die Beherrscher des Geldmarkts, Rothschild,
Schiff >K Co., nicht, die Juden auszuschließen. Der zur Annahme gelangte
Wahlzensus, so lautet die Argumentation des Ministerkomitees, schließe die
große Masse der Juden aus; die wenigen, die vielleicht dennoch in die Duma
eindringen werden, können unmöglich einen größern Einfluß auf die vierhundert
bis fünfhundert Abgeordneten ausüben. Es sei ein Akt der politischen Klug¬
heit, die Juden nicht schlechter zu stellen als die andern Nationalitüten. Um
aber doch den Hebrüem den Eingang in die Duma zu erschweren, sind Städte
mit vorwiegend jüdischer Bevölkerung wie Witebsk mit 66000 Einwohnern
(die Einwohnerzahlen stammen aus der Volkszählung von 1897, auf Grund
deren Ergebnis das Wahlgesetz aufgebaut ist), Minsk mit 91000, Bjalystok
mit 90000 ohne Vertretung geblieben, Lodz mit 315000, Wilnci mit 160000
Einwohnern nur mit einem Abgeordneten bedacht worden. Die Zurücksetzung
der Nationalitäten findet übrigens auch an andrer Stelle krassen Ausdruck.

Die Wahl der bäuerlichen Abgeordneten vollzieht sich in drei Stufen,
wenn wir die Wahlen in die Wolostversammlung weglassen. Wahlberechtigt
sind nur die Bauern, die innerhalb den in der Wolost liegenden dörflichen
Gemeinden (sWlsKHs odsodtsolisstwo) Landbesitz haben (Paragraph 17). Das
Gesetz ändert an den für die Wolost schon längst bestehenden Wahlvorschriften
nichts. Die Wolostversammlung wird gebildet aus sämtlichen Wolost- und
Dorfgemeindebeamten und je einem Delegierten von zehn Höfen; in West¬
rußland treten hierzu noch je ein Bevollmächtigter von zwanzig Gutsleuten,
Arbeitern, Jnstleuteu usw. Infolge dieser Zusammensetzung liegt die Aus¬
führung der bäuerlichen Wahlen wie bisher vollständig in den Händen des
Dorfkulaks und des Gemeindeschreibers, der wieder seine Instruktionen vom
Sjemski-Natschalnik -- das ist ein vereidigter, dem Minister des Innern unter¬
stellter Beamter -- empfängt. Die Wahlen in die Wolostversammluug ent-


Die russische Volksvertretung

hültnis noch mehr zugunsten der gekennzeichneten Klasse. In Kijew und
Odessa tritt sie dagegen vor einem gebildetem Handelsstande zurück. Das
Gesetz trügt einer solchen Möglichkeit Rechnung, indem die eben genannten
Städte trotz ihrer 247 000 und 405000 Einwohner in derselben Linie mit
Orjvl, das nur 70000 Einwohner hat, durch je einen Abgeordneten vertreten
werden sollen.

An die zweite Stelle treten erst die gebildetem Großkaufleute, Industrielle,
Bankiers, die in Petersburg etwa 30 bis 35 Prozent der UrWühler ausmachen
dürften, während an der dritten Stelle die Vertreter der Intelligenz, wie
Professoren, Nechtscmwülte, Ärzte, Beamte, mit etwa nur 15 bis 20 Prozent
stehn. Das liegt an der so hoch festgesetzten Grenze der Wohnungssteuer.
Dabei ist die Lage der Intelligenz in Petersburg wegen ihrer durch die Ver¬
hältnisse der Neichshnuptstadt verursachten großen Zahl noch besonders günstig.
In Moskau vermag sie höchstens mit etwa 5 Prozent aufzutreten, in den
Provinzstädten dürfte sie vorwiegend ohne jede Vertretung bleiben.

In den großen Städten lag die Gefahr nahe, daß zu viel Juden Eingang
in die Duma finden könnten. Der Minister des Innern, Bulygin, hatte ihnen
deshalb das Wahlrecht vollständig aberkennen wollen. Das Ministerkomitee
wagte jedoch mit Rücksicht auf die Beherrscher des Geldmarkts, Rothschild,
Schiff >K Co., nicht, die Juden auszuschließen. Der zur Annahme gelangte
Wahlzensus, so lautet die Argumentation des Ministerkomitees, schließe die
große Masse der Juden aus; die wenigen, die vielleicht dennoch in die Duma
eindringen werden, können unmöglich einen größern Einfluß auf die vierhundert
bis fünfhundert Abgeordneten ausüben. Es sei ein Akt der politischen Klug¬
heit, die Juden nicht schlechter zu stellen als die andern Nationalitüten. Um
aber doch den Hebrüem den Eingang in die Duma zu erschweren, sind Städte
mit vorwiegend jüdischer Bevölkerung wie Witebsk mit 66000 Einwohnern
(die Einwohnerzahlen stammen aus der Volkszählung von 1897, auf Grund
deren Ergebnis das Wahlgesetz aufgebaut ist), Minsk mit 91000, Bjalystok
mit 90000 ohne Vertretung geblieben, Lodz mit 315000, Wilnci mit 160000
Einwohnern nur mit einem Abgeordneten bedacht worden. Die Zurücksetzung
der Nationalitäten findet übrigens auch an andrer Stelle krassen Ausdruck.

Die Wahl der bäuerlichen Abgeordneten vollzieht sich in drei Stufen,
wenn wir die Wahlen in die Wolostversammlung weglassen. Wahlberechtigt
sind nur die Bauern, die innerhalb den in der Wolost liegenden dörflichen
Gemeinden (sWlsKHs odsodtsolisstwo) Landbesitz haben (Paragraph 17). Das
Gesetz ändert an den für die Wolost schon längst bestehenden Wahlvorschriften
nichts. Die Wolostversammlung wird gebildet aus sämtlichen Wolost- und
Dorfgemeindebeamten und je einem Delegierten von zehn Höfen; in West¬
rußland treten hierzu noch je ein Bevollmächtigter von zwanzig Gutsleuten,
Arbeitern, Jnstleuteu usw. Infolge dieser Zusammensetzung liegt die Aus¬
führung der bäuerlichen Wahlen wie bisher vollständig in den Händen des
Dorfkulaks und des Gemeindeschreibers, der wieder seine Instruktionen vom
Sjemski-Natschalnik — das ist ein vereidigter, dem Minister des Innern unter¬
stellter Beamter — empfängt. Die Wahlen in die Wolostversammluug ent-


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[0308] Die russische Volksvertretung hültnis noch mehr zugunsten der gekennzeichneten Klasse. In Kijew und Odessa tritt sie dagegen vor einem gebildetem Handelsstande zurück. Das Gesetz trügt einer solchen Möglichkeit Rechnung, indem die eben genannten Städte trotz ihrer 247 000 und 405000 Einwohner in derselben Linie mit Orjvl, das nur 70000 Einwohner hat, durch je einen Abgeordneten vertreten werden sollen. An die zweite Stelle treten erst die gebildetem Großkaufleute, Industrielle, Bankiers, die in Petersburg etwa 30 bis 35 Prozent der UrWühler ausmachen dürften, während an der dritten Stelle die Vertreter der Intelligenz, wie Professoren, Nechtscmwülte, Ärzte, Beamte, mit etwa nur 15 bis 20 Prozent stehn. Das liegt an der so hoch festgesetzten Grenze der Wohnungssteuer. Dabei ist die Lage der Intelligenz in Petersburg wegen ihrer durch die Ver¬ hältnisse der Neichshnuptstadt verursachten großen Zahl noch besonders günstig. In Moskau vermag sie höchstens mit etwa 5 Prozent aufzutreten, in den Provinzstädten dürfte sie vorwiegend ohne jede Vertretung bleiben. In den großen Städten lag die Gefahr nahe, daß zu viel Juden Eingang in die Duma finden könnten. Der Minister des Innern, Bulygin, hatte ihnen deshalb das Wahlrecht vollständig aberkennen wollen. Das Ministerkomitee wagte jedoch mit Rücksicht auf die Beherrscher des Geldmarkts, Rothschild, Schiff >K Co., nicht, die Juden auszuschließen. Der zur Annahme gelangte Wahlzensus, so lautet die Argumentation des Ministerkomitees, schließe die große Masse der Juden aus; die wenigen, die vielleicht dennoch in die Duma eindringen werden, können unmöglich einen größern Einfluß auf die vierhundert bis fünfhundert Abgeordneten ausüben. Es sei ein Akt der politischen Klug¬ heit, die Juden nicht schlechter zu stellen als die andern Nationalitüten. Um aber doch den Hebrüem den Eingang in die Duma zu erschweren, sind Städte mit vorwiegend jüdischer Bevölkerung wie Witebsk mit 66000 Einwohnern (die Einwohnerzahlen stammen aus der Volkszählung von 1897, auf Grund deren Ergebnis das Wahlgesetz aufgebaut ist), Minsk mit 91000, Bjalystok mit 90000 ohne Vertretung geblieben, Lodz mit 315000, Wilnci mit 160000 Einwohnern nur mit einem Abgeordneten bedacht worden. Die Zurücksetzung der Nationalitäten findet übrigens auch an andrer Stelle krassen Ausdruck. Die Wahl der bäuerlichen Abgeordneten vollzieht sich in drei Stufen, wenn wir die Wahlen in die Wolostversammlung weglassen. Wahlberechtigt sind nur die Bauern, die innerhalb den in der Wolost liegenden dörflichen Gemeinden (sWlsKHs odsodtsolisstwo) Landbesitz haben (Paragraph 17). Das Gesetz ändert an den für die Wolost schon längst bestehenden Wahlvorschriften nichts. Die Wolostversammlung wird gebildet aus sämtlichen Wolost- und Dorfgemeindebeamten und je einem Delegierten von zehn Höfen; in West¬ rußland treten hierzu noch je ein Bevollmächtigter von zwanzig Gutsleuten, Arbeitern, Jnstleuteu usw. Infolge dieser Zusammensetzung liegt die Aus¬ führung der bäuerlichen Wahlen wie bisher vollständig in den Händen des Dorfkulaks und des Gemeindeschreibers, der wieder seine Instruktionen vom Sjemski-Natschalnik — das ist ein vereidigter, dem Minister des Innern unter¬ stellter Beamter — empfängt. Die Wahlen in die Wolostversammluug ent-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/308>, abgerufen am 15.01.2025.