Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die russische Volksvertretung

In den Großstädten sind nach Paragraph 19 der allgemeinen Be¬
stimmungen über die Wahlen zur Reichsduma wahlberechtigt: -Y Personen,
die innerhalb des Weichbildes der Stadt Eigentümer oder lebenslängliche Nutz¬
nießer von Immobilien sind, deren Wert nach der Schützung des städtischen
Steueramts in den Hauptstädten mindestens 3000 Rubel, in den übrigen
Städten mindestens 1500 Rubel beträgt; b) Personen, die an Gewerbesteuer
in den Hauptstädten nicht unter 500 Rubel, in den übrigen Städten nicht
unter 50 Rubel entrichten; o) Personen, die innerhalb des städtischen Weich¬
bildes die Grundtaxe der ersten Kategorie (früher erste Gilde) für ein persönlich
betriebnes Gewerbe zahlen; d) Personen, die innerhalb des Weichbildes der
Stadt eine staatliche Wohnungssteuer von der zehnten Klasse aufwärts ent¬
richten. Infolge dieser Bestimmungen sind wahlberechtigt zum Beispiel in
Petersburg gegen 9500, in Moskau 11000, in Kijew und Odessa nicht ganz
7000 Personen. Von den Wahlen ausgeschlossen ist somit praktisch die ge¬
samte Fabrikarbeiterschaft, wenngleich ein bedeutender Bruchteil von ihr als
Teilhaber am dörflichen Gemeindebesitz theoretisch in dem Hunderte Werst ent¬
fernten Dorf zur Wahl gehn darf. Ferner sind ausgeschlossen der jüngere
Privatbeamte, die große Mehrheit der Intelligenz und der mittlere Handels¬
stand. Wahlberechtigt sind zwei voneinander grundverschiedne Kategorien der
besitzenden Klassen: die Jnnnobilienbesitzer und die Zinsenverbraucher, im Gesetz
Wohnungsmieter genannt. In der Unterscheidung, wie sie zur Geltung kommt,
liegt die erste Abweichung von der Einrichtung der Wahl nach dein Vermögens¬
stande. Im Verhältnis zur geforderten Wohnnngssteuer, die einer Miete von
mindestens 1350 Rubel in Petersburg entspricht, ist nämlich die untere Grenze
für den Wert des städtischen Jmmobilienbesitzes ungemein niedrig bemessen.
Während 1350 Rubel Miete hier einem Einkommen von 6400 Rubel (zu
4 Prozent kapitalisiert ^ 160000 Rubel)''') entspricht, braucht der Besitzer eines
Grundstücks im Werte von 3000 Rubel durchaus uicht einen Zinsertrag von
120 Rubel davon zu haben, damit er wahlberechtigt ist. In die Kategorie
der Leute, die ein Haus oder Grundstück von 3000 bis 6000 Rubel besitzen,
fallen aber von den Petersburger UrWählern mindestens 50 Prozent. Ihrem
Beruf nach sind es Bauunternehmer, Gasthausbesitzer, Fuhrunternehmer, Lebens¬
mittelhändler usw., eine auf tiefem Bildungsniveau stehende Schicht der Ge¬
sellschaft, deren einziger Grundsatz in der Politik ist, sich mit dem Polizeichef
ihres Bezirks gut zu stellen. Die Leute sind die entschiedensten Gegner der
Intelligenz, die den Achtnhrladenschlnß eingeführt hat und die Arbeiter auf¬
sässig macht; sie bilden einen schweren Hemmschuh für jeden Fortschritt. Gerade
diese Menschenkategorie, die schon jetzt die Stadtverordnetenversammlungen füllt,
trägt die Schuld daran, daß die städtischen Selbstverwaltungen -- mit Peters¬
burg in der ersten Reihe -- auf so unbeschreiblich niedriger Stufe stehn. In
den Provinzstädten des Ostens, schon in Moskau, verschiebt sich das Ver-



*) In der Stadt Kijew werden die Einnahmen aus städtischem Jmmobilienbesitz mit
10 Prozent kapitalisiert, damit die Herren Hausbesitzer keine zu hohe Vermögenssteuer zu zahlen
haben. Jetzt, wo es an die Wahlen geht, hat die Stadtduma beantragt, die Kapitalisierung auf
Prozent hinunterzusetzcn.
Grenzboten IV 1S05 39
Die russische Volksvertretung

In den Großstädten sind nach Paragraph 19 der allgemeinen Be¬
stimmungen über die Wahlen zur Reichsduma wahlberechtigt: -Y Personen,
die innerhalb des Weichbildes der Stadt Eigentümer oder lebenslängliche Nutz¬
nießer von Immobilien sind, deren Wert nach der Schützung des städtischen
Steueramts in den Hauptstädten mindestens 3000 Rubel, in den übrigen
Städten mindestens 1500 Rubel beträgt; b) Personen, die an Gewerbesteuer
in den Hauptstädten nicht unter 500 Rubel, in den übrigen Städten nicht
unter 50 Rubel entrichten; o) Personen, die innerhalb des städtischen Weich¬
bildes die Grundtaxe der ersten Kategorie (früher erste Gilde) für ein persönlich
betriebnes Gewerbe zahlen; d) Personen, die innerhalb des Weichbildes der
Stadt eine staatliche Wohnungssteuer von der zehnten Klasse aufwärts ent¬
richten. Infolge dieser Bestimmungen sind wahlberechtigt zum Beispiel in
Petersburg gegen 9500, in Moskau 11000, in Kijew und Odessa nicht ganz
7000 Personen. Von den Wahlen ausgeschlossen ist somit praktisch die ge¬
samte Fabrikarbeiterschaft, wenngleich ein bedeutender Bruchteil von ihr als
Teilhaber am dörflichen Gemeindebesitz theoretisch in dem Hunderte Werst ent¬
fernten Dorf zur Wahl gehn darf. Ferner sind ausgeschlossen der jüngere
Privatbeamte, die große Mehrheit der Intelligenz und der mittlere Handels¬
stand. Wahlberechtigt sind zwei voneinander grundverschiedne Kategorien der
besitzenden Klassen: die Jnnnobilienbesitzer und die Zinsenverbraucher, im Gesetz
Wohnungsmieter genannt. In der Unterscheidung, wie sie zur Geltung kommt,
liegt die erste Abweichung von der Einrichtung der Wahl nach dein Vermögens¬
stande. Im Verhältnis zur geforderten Wohnnngssteuer, die einer Miete von
mindestens 1350 Rubel in Petersburg entspricht, ist nämlich die untere Grenze
für den Wert des städtischen Jmmobilienbesitzes ungemein niedrig bemessen.
Während 1350 Rubel Miete hier einem Einkommen von 6400 Rubel (zu
4 Prozent kapitalisiert ^ 160000 Rubel)''') entspricht, braucht der Besitzer eines
Grundstücks im Werte von 3000 Rubel durchaus uicht einen Zinsertrag von
120 Rubel davon zu haben, damit er wahlberechtigt ist. In die Kategorie
der Leute, die ein Haus oder Grundstück von 3000 bis 6000 Rubel besitzen,
fallen aber von den Petersburger UrWählern mindestens 50 Prozent. Ihrem
Beruf nach sind es Bauunternehmer, Gasthausbesitzer, Fuhrunternehmer, Lebens¬
mittelhändler usw., eine auf tiefem Bildungsniveau stehende Schicht der Ge¬
sellschaft, deren einziger Grundsatz in der Politik ist, sich mit dem Polizeichef
ihres Bezirks gut zu stellen. Die Leute sind die entschiedensten Gegner der
Intelligenz, die den Achtnhrladenschlnß eingeführt hat und die Arbeiter auf¬
sässig macht; sie bilden einen schweren Hemmschuh für jeden Fortschritt. Gerade
diese Menschenkategorie, die schon jetzt die Stadtverordnetenversammlungen füllt,
trägt die Schuld daran, daß die städtischen Selbstverwaltungen — mit Peters¬
burg in der ersten Reihe — auf so unbeschreiblich niedriger Stufe stehn. In
den Provinzstädten des Ostens, schon in Moskau, verschiebt sich das Ver-



*) In der Stadt Kijew werden die Einnahmen aus städtischem Jmmobilienbesitz mit
10 Prozent kapitalisiert, damit die Herren Hausbesitzer keine zu hohe Vermögenssteuer zu zahlen
haben. Jetzt, wo es an die Wahlen geht, hat die Stadtduma beantragt, die Kapitalisierung auf
Prozent hinunterzusetzcn.
Grenzboten IV 1S05 39
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0307" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/296318"/>
            <fw type="header" place="top"> Die russische Volksvertretung</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1839" next="#ID_1840"> In den Großstädten sind nach Paragraph 19 der allgemeinen Be¬<lb/>
stimmungen über die Wahlen zur Reichsduma wahlberechtigt: -Y Personen,<lb/>
die innerhalb des Weichbildes der Stadt Eigentümer oder lebenslängliche Nutz¬<lb/>
nießer von Immobilien sind, deren Wert nach der Schützung des städtischen<lb/>
Steueramts in den Hauptstädten mindestens 3000 Rubel, in den übrigen<lb/>
Städten mindestens 1500 Rubel beträgt; b) Personen, die an Gewerbesteuer<lb/>
in den Hauptstädten nicht unter 500 Rubel, in den übrigen Städten nicht<lb/>
unter 50 Rubel entrichten; o) Personen, die innerhalb des städtischen Weich¬<lb/>
bildes die Grundtaxe der ersten Kategorie (früher erste Gilde) für ein persönlich<lb/>
betriebnes Gewerbe zahlen; d) Personen, die innerhalb des Weichbildes der<lb/>
Stadt eine staatliche Wohnungssteuer von der zehnten Klasse aufwärts ent¬<lb/>
richten.  Infolge dieser Bestimmungen sind wahlberechtigt zum Beispiel in<lb/>
Petersburg gegen 9500, in Moskau 11000, in Kijew und Odessa nicht ganz<lb/>
7000 Personen.  Von den Wahlen ausgeschlossen ist somit praktisch die ge¬<lb/>
samte Fabrikarbeiterschaft, wenngleich ein bedeutender Bruchteil von ihr als<lb/>
Teilhaber am dörflichen Gemeindebesitz theoretisch in dem Hunderte Werst ent¬<lb/>
fernten Dorf zur Wahl gehn darf.  Ferner sind ausgeschlossen der jüngere<lb/>
Privatbeamte, die große Mehrheit der Intelligenz und der mittlere Handels¬<lb/>
stand.  Wahlberechtigt sind zwei voneinander grundverschiedne Kategorien der<lb/>
besitzenden Klassen: die Jnnnobilienbesitzer und die Zinsenverbraucher, im Gesetz<lb/>
Wohnungsmieter genannt. In der Unterscheidung, wie sie zur Geltung kommt,<lb/>
liegt die erste Abweichung von der Einrichtung der Wahl nach dein Vermögens¬<lb/>
stande. Im Verhältnis zur geforderten Wohnnngssteuer, die einer Miete von<lb/>
mindestens 1350 Rubel in Petersburg entspricht, ist nämlich die untere Grenze<lb/>
für den Wert des städtischen Jmmobilienbesitzes ungemein niedrig bemessen.<lb/>
Während 1350 Rubel Miete hier einem Einkommen von 6400 Rubel (zu<lb/>
4 Prozent kapitalisiert ^ 160000 Rubel)''') entspricht, braucht der Besitzer eines<lb/>
Grundstücks im Werte von 3000 Rubel durchaus uicht einen Zinsertrag von<lb/>
120 Rubel davon zu haben, damit er wahlberechtigt ist.  In die Kategorie<lb/>
der Leute, die ein Haus oder Grundstück von 3000 bis 6000 Rubel besitzen,<lb/>
fallen aber von den Petersburger UrWählern mindestens 50 Prozent. Ihrem<lb/>
Beruf nach sind es Bauunternehmer, Gasthausbesitzer, Fuhrunternehmer, Lebens¬<lb/>
mittelhändler usw., eine auf tiefem Bildungsniveau stehende Schicht der Ge¬<lb/>
sellschaft, deren einziger Grundsatz in der Politik ist, sich mit dem Polizeichef<lb/>
ihres Bezirks gut zu stellen.  Die Leute sind die entschiedensten Gegner der<lb/>
Intelligenz, die den Achtnhrladenschlnß eingeführt hat und die Arbeiter auf¬<lb/>
sässig macht; sie bilden einen schweren Hemmschuh für jeden Fortschritt. Gerade<lb/>
diese Menschenkategorie, die schon jetzt die Stadtverordnetenversammlungen füllt,<lb/>
trägt die Schuld daran, daß die städtischen Selbstverwaltungen &#x2014; mit Peters¬<lb/>
burg in der ersten Reihe &#x2014; auf so unbeschreiblich niedriger Stufe stehn. In<lb/>
den Provinzstädten des Ostens, schon in Moskau, verschiebt sich das Ver-</p><lb/>
            <note xml:id="FID_21" place="foot"> *) In der Stadt Kijew werden die Einnahmen aus städtischem Jmmobilienbesitz mit<lb/>
10 Prozent kapitalisiert, damit die Herren Hausbesitzer keine zu hohe Vermögenssteuer zu zahlen<lb/>
haben. Jetzt, wo es an die Wahlen geht, hat die Stadtduma beantragt, die Kapitalisierung auf<lb/>
Prozent hinunterzusetzcn.</note><lb/>
            <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1S05 39</fw><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0307] Die russische Volksvertretung In den Großstädten sind nach Paragraph 19 der allgemeinen Be¬ stimmungen über die Wahlen zur Reichsduma wahlberechtigt: -Y Personen, die innerhalb des Weichbildes der Stadt Eigentümer oder lebenslängliche Nutz¬ nießer von Immobilien sind, deren Wert nach der Schützung des städtischen Steueramts in den Hauptstädten mindestens 3000 Rubel, in den übrigen Städten mindestens 1500 Rubel beträgt; b) Personen, die an Gewerbesteuer in den Hauptstädten nicht unter 500 Rubel, in den übrigen Städten nicht unter 50 Rubel entrichten; o) Personen, die innerhalb des städtischen Weich¬ bildes die Grundtaxe der ersten Kategorie (früher erste Gilde) für ein persönlich betriebnes Gewerbe zahlen; d) Personen, die innerhalb des Weichbildes der Stadt eine staatliche Wohnungssteuer von der zehnten Klasse aufwärts ent¬ richten. Infolge dieser Bestimmungen sind wahlberechtigt zum Beispiel in Petersburg gegen 9500, in Moskau 11000, in Kijew und Odessa nicht ganz 7000 Personen. Von den Wahlen ausgeschlossen ist somit praktisch die ge¬ samte Fabrikarbeiterschaft, wenngleich ein bedeutender Bruchteil von ihr als Teilhaber am dörflichen Gemeindebesitz theoretisch in dem Hunderte Werst ent¬ fernten Dorf zur Wahl gehn darf. Ferner sind ausgeschlossen der jüngere Privatbeamte, die große Mehrheit der Intelligenz und der mittlere Handels¬ stand. Wahlberechtigt sind zwei voneinander grundverschiedne Kategorien der besitzenden Klassen: die Jnnnobilienbesitzer und die Zinsenverbraucher, im Gesetz Wohnungsmieter genannt. In der Unterscheidung, wie sie zur Geltung kommt, liegt die erste Abweichung von der Einrichtung der Wahl nach dein Vermögens¬ stande. Im Verhältnis zur geforderten Wohnnngssteuer, die einer Miete von mindestens 1350 Rubel in Petersburg entspricht, ist nämlich die untere Grenze für den Wert des städtischen Jmmobilienbesitzes ungemein niedrig bemessen. Während 1350 Rubel Miete hier einem Einkommen von 6400 Rubel (zu 4 Prozent kapitalisiert ^ 160000 Rubel)''') entspricht, braucht der Besitzer eines Grundstücks im Werte von 3000 Rubel durchaus uicht einen Zinsertrag von 120 Rubel davon zu haben, damit er wahlberechtigt ist. In die Kategorie der Leute, die ein Haus oder Grundstück von 3000 bis 6000 Rubel besitzen, fallen aber von den Petersburger UrWählern mindestens 50 Prozent. Ihrem Beruf nach sind es Bauunternehmer, Gasthausbesitzer, Fuhrunternehmer, Lebens¬ mittelhändler usw., eine auf tiefem Bildungsniveau stehende Schicht der Ge¬ sellschaft, deren einziger Grundsatz in der Politik ist, sich mit dem Polizeichef ihres Bezirks gut zu stellen. Die Leute sind die entschiedensten Gegner der Intelligenz, die den Achtnhrladenschlnß eingeführt hat und die Arbeiter auf¬ sässig macht; sie bilden einen schweren Hemmschuh für jeden Fortschritt. Gerade diese Menschenkategorie, die schon jetzt die Stadtverordnetenversammlungen füllt, trägt die Schuld daran, daß die städtischen Selbstverwaltungen — mit Peters¬ burg in der ersten Reihe — auf so unbeschreiblich niedriger Stufe stehn. In den Provinzstädten des Ostens, schon in Moskau, verschiebt sich das Ver- *) In der Stadt Kijew werden die Einnahmen aus städtischem Jmmobilienbesitz mit 10 Prozent kapitalisiert, damit die Herren Hausbesitzer keine zu hohe Vermögenssteuer zu zahlen haben. Jetzt, wo es an die Wahlen geht, hat die Stadtduma beantragt, die Kapitalisierung auf Prozent hinunterzusetzcn. Grenzboten IV 1S05 39

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/307
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/307>, abgerufen am 15.01.2025.