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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Deutsche und Magyaren

Stützung der erdrückenden Mehrheit der Deutschen in Österreich gewonnen, und
von diesem Zeitpunkt an gehörte das Bekenntnis zum Dualismus für Jahr¬
zehnte zum politischen Hausrate der Deutschen. Kaiserfeld selbst wurde aller¬
dings pessimistischer, je mehr sich die Magyaren ihrem Ziele näherten. Er
erkannte, daß man auf der magyarischen Seite nicht so loyal war wie auf der
deutschen, und er sah, daß sich schon in die werdende politische Organisation
der beiden Neichshälften Abweichungen zuungunsten der Stellung des Deutsch¬
tums in Österreich einschlichen. Schon im November 1866 schreibt er: "Ich
selbst gehöre nicht zu den Bewunderern des 1865 er Elaborats, und ich gebe
mich insbesonders über die Zukunft, zu der es führen wird, schwerlich einer
Täuschung hin, wenn ich sage: die gänzliche Trennung ist eher das Ende
dieses Verlaufs als die Verschmelzung," und im November 1867 ruft er be¬
kümmert aus: "Ungarn ist staatsrechtlich ein einheitlicher Staat, wir sind es
nicht!" So trübe schaute also der Mann in die Zukunft, der als der Vater
des dualistischen Gedankens in Österreich gelten kann. Es waren pessimistische
Anwandlungen, denen die empfindliche Natur Kaiserfelds oft unterlag, die
Gestaltung der Dinge hat aber gerade sie gerechtfertigt.

Die Idee, aus dem Torso, den die Revolution von 1848 an der Donau
zurückgelassen hatte, ein neues Reich in dualistischer Form zu schaffen, in dessen
westlicher Hälfte den Deutschen, in dessen östlicher aber den Magyaren die
Führung und Herrschaft zufallen sollte, und die Erwartung, daß die Garantien
für die Dauerhaftigkeit dieses Zustandes in dem fortwährenden Einvernehmen
zwischen Deutschen und Magyaren gefunden werden könnten, beruhte auf Voraus¬
setzungen, die in Wirklichkeit nicht vorhanden waren. Ungarn, wo seit Jahr¬
hunderten eine festgefügte magyarische Adelsoligarchie bestand, die in ihrem Schoße
keine grundsätzlichen politischen Differenzen aufkommen ließ und bei dem Mangel
eines nichtmagyarischen Adels bei Hofe kein Gegengewicht hatte, füllte rasch
und leicht die Stellung aus, die ihm die dualistische Verfassung von 1867
zugewiesen hatte. Nicht so Österreich. Der Träger des Dualismus war hier
nicht eine das Land unbedingt beherrschende Nation, sondern eine national¬
politische Partei, die nicht die Kraft hatte, in Österreich dieselbe Rolle zu
spielen wie die magyarische Adelsoligarchie in Ungarn. Als die deutschliberale
Partei den Ausgleich von 1867 bewilligte, verfügte sie zwar über die Mehr¬
heit im österreichischen Reichsrate, aber während die Dualisten im ungarischen
Reichstage durch nichts in der nachdrücklichsten Ausnutzung der Verfassung von
1867 behindert wurden, standen im österreichischen Reichsrate den Deutsch-
liberalen nicht nur die nichtdeutschen sondern auch die mächtige Interessen¬
gruppe des feudalen Hochadels und die Deutschkonservativen feindlich gegen¬
über, die sich durch die kulturkämpferische Richtung der deutschliberalen Partei
von dieser abgestoßen fühlten. Österreich zu zentralisieren und zu germani¬
sieren, überdies aber auch noch den liberalen Grundsätzen in Staat und Kirche
zum Durchbruche zu verhelfen, das ging über die Kraft der deutschliberalen
Partei. Wohl hatte sie in politisch-liberaler Beziehung Erfolg; gerade dort
aber, wo sie hätte durchdringen müssen, ans staatsrechtlichen und nationalem
Gebiete, damit Österreich die durch die dualistische Verfassung gegebne Form


Deutsche und Magyaren

Stützung der erdrückenden Mehrheit der Deutschen in Österreich gewonnen, und
von diesem Zeitpunkt an gehörte das Bekenntnis zum Dualismus für Jahr¬
zehnte zum politischen Hausrate der Deutschen. Kaiserfeld selbst wurde aller¬
dings pessimistischer, je mehr sich die Magyaren ihrem Ziele näherten. Er
erkannte, daß man auf der magyarischen Seite nicht so loyal war wie auf der
deutschen, und er sah, daß sich schon in die werdende politische Organisation
der beiden Neichshälften Abweichungen zuungunsten der Stellung des Deutsch¬
tums in Österreich einschlichen. Schon im November 1866 schreibt er: „Ich
selbst gehöre nicht zu den Bewunderern des 1865 er Elaborats, und ich gebe
mich insbesonders über die Zukunft, zu der es führen wird, schwerlich einer
Täuschung hin, wenn ich sage: die gänzliche Trennung ist eher das Ende
dieses Verlaufs als die Verschmelzung," und im November 1867 ruft er be¬
kümmert aus: „Ungarn ist staatsrechtlich ein einheitlicher Staat, wir sind es
nicht!" So trübe schaute also der Mann in die Zukunft, der als der Vater
des dualistischen Gedankens in Österreich gelten kann. Es waren pessimistische
Anwandlungen, denen die empfindliche Natur Kaiserfelds oft unterlag, die
Gestaltung der Dinge hat aber gerade sie gerechtfertigt.

Die Idee, aus dem Torso, den die Revolution von 1848 an der Donau
zurückgelassen hatte, ein neues Reich in dualistischer Form zu schaffen, in dessen
westlicher Hälfte den Deutschen, in dessen östlicher aber den Magyaren die
Führung und Herrschaft zufallen sollte, und die Erwartung, daß die Garantien
für die Dauerhaftigkeit dieses Zustandes in dem fortwährenden Einvernehmen
zwischen Deutschen und Magyaren gefunden werden könnten, beruhte auf Voraus¬
setzungen, die in Wirklichkeit nicht vorhanden waren. Ungarn, wo seit Jahr¬
hunderten eine festgefügte magyarische Adelsoligarchie bestand, die in ihrem Schoße
keine grundsätzlichen politischen Differenzen aufkommen ließ und bei dem Mangel
eines nichtmagyarischen Adels bei Hofe kein Gegengewicht hatte, füllte rasch
und leicht die Stellung aus, die ihm die dualistische Verfassung von 1867
zugewiesen hatte. Nicht so Österreich. Der Träger des Dualismus war hier
nicht eine das Land unbedingt beherrschende Nation, sondern eine national¬
politische Partei, die nicht die Kraft hatte, in Österreich dieselbe Rolle zu
spielen wie die magyarische Adelsoligarchie in Ungarn. Als die deutschliberale
Partei den Ausgleich von 1867 bewilligte, verfügte sie zwar über die Mehr¬
heit im österreichischen Reichsrate, aber während die Dualisten im ungarischen
Reichstage durch nichts in der nachdrücklichsten Ausnutzung der Verfassung von
1867 behindert wurden, standen im österreichischen Reichsrate den Deutsch-
liberalen nicht nur die nichtdeutschen sondern auch die mächtige Interessen¬
gruppe des feudalen Hochadels und die Deutschkonservativen feindlich gegen¬
über, die sich durch die kulturkämpferische Richtung der deutschliberalen Partei
von dieser abgestoßen fühlten. Österreich zu zentralisieren und zu germani¬
sieren, überdies aber auch noch den liberalen Grundsätzen in Staat und Kirche
zum Durchbruche zu verhelfen, das ging über die Kraft der deutschliberalen
Partei. Wohl hatte sie in politisch-liberaler Beziehung Erfolg; gerade dort
aber, wo sie hätte durchdringen müssen, ans staatsrechtlichen und nationalem
Gebiete, damit Österreich die durch die dualistische Verfassung gegebne Form


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[0294] Deutsche und Magyaren Stützung der erdrückenden Mehrheit der Deutschen in Österreich gewonnen, und von diesem Zeitpunkt an gehörte das Bekenntnis zum Dualismus für Jahr¬ zehnte zum politischen Hausrate der Deutschen. Kaiserfeld selbst wurde aller¬ dings pessimistischer, je mehr sich die Magyaren ihrem Ziele näherten. Er erkannte, daß man auf der magyarischen Seite nicht so loyal war wie auf der deutschen, und er sah, daß sich schon in die werdende politische Organisation der beiden Neichshälften Abweichungen zuungunsten der Stellung des Deutsch¬ tums in Österreich einschlichen. Schon im November 1866 schreibt er: „Ich selbst gehöre nicht zu den Bewunderern des 1865 er Elaborats, und ich gebe mich insbesonders über die Zukunft, zu der es führen wird, schwerlich einer Täuschung hin, wenn ich sage: die gänzliche Trennung ist eher das Ende dieses Verlaufs als die Verschmelzung," und im November 1867 ruft er be¬ kümmert aus: „Ungarn ist staatsrechtlich ein einheitlicher Staat, wir sind es nicht!" So trübe schaute also der Mann in die Zukunft, der als der Vater des dualistischen Gedankens in Österreich gelten kann. Es waren pessimistische Anwandlungen, denen die empfindliche Natur Kaiserfelds oft unterlag, die Gestaltung der Dinge hat aber gerade sie gerechtfertigt. Die Idee, aus dem Torso, den die Revolution von 1848 an der Donau zurückgelassen hatte, ein neues Reich in dualistischer Form zu schaffen, in dessen westlicher Hälfte den Deutschen, in dessen östlicher aber den Magyaren die Führung und Herrschaft zufallen sollte, und die Erwartung, daß die Garantien für die Dauerhaftigkeit dieses Zustandes in dem fortwährenden Einvernehmen zwischen Deutschen und Magyaren gefunden werden könnten, beruhte auf Voraus¬ setzungen, die in Wirklichkeit nicht vorhanden waren. Ungarn, wo seit Jahr¬ hunderten eine festgefügte magyarische Adelsoligarchie bestand, die in ihrem Schoße keine grundsätzlichen politischen Differenzen aufkommen ließ und bei dem Mangel eines nichtmagyarischen Adels bei Hofe kein Gegengewicht hatte, füllte rasch und leicht die Stellung aus, die ihm die dualistische Verfassung von 1867 zugewiesen hatte. Nicht so Österreich. Der Träger des Dualismus war hier nicht eine das Land unbedingt beherrschende Nation, sondern eine national¬ politische Partei, die nicht die Kraft hatte, in Österreich dieselbe Rolle zu spielen wie die magyarische Adelsoligarchie in Ungarn. Als die deutschliberale Partei den Ausgleich von 1867 bewilligte, verfügte sie zwar über die Mehr¬ heit im österreichischen Reichsrate, aber während die Dualisten im ungarischen Reichstage durch nichts in der nachdrücklichsten Ausnutzung der Verfassung von 1867 behindert wurden, standen im österreichischen Reichsrate den Deutsch- liberalen nicht nur die nichtdeutschen sondern auch die mächtige Interessen¬ gruppe des feudalen Hochadels und die Deutschkonservativen feindlich gegen¬ über, die sich durch die kulturkämpferische Richtung der deutschliberalen Partei von dieser abgestoßen fühlten. Österreich zu zentralisieren und zu germani¬ sieren, überdies aber auch noch den liberalen Grundsätzen in Staat und Kirche zum Durchbruche zu verhelfen, das ging über die Kraft der deutschliberalen Partei. Wohl hatte sie in politisch-liberaler Beziehung Erfolg; gerade dort aber, wo sie hätte durchdringen müssen, ans staatsrechtlichen und nationalem Gebiete, damit Österreich die durch die dualistische Verfassung gegebne Form

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/294>, abgerufen am 15.01.2025.