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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Die Vereinfachung der Arbeiterversicherung

verwandt werden. Als lokale Hilfsbehörden der Landesversichernngsanstalten
werden Arbeiterversicherungsämter eingerichtet, die aus einem höhern
Beamten als Vorsitzenden und mindestens zehn Beisitzern, je fünf Vertretern der
Unternehmer und der Versicherten, bestehn. Die Vertreter werden in direkter
Wahl durch die Interessenten gewählt. Was haben die Arbeiterversicherungsämter
für Rechte nud Pflichten? Sie entscheiden über die Gewährung der Kranken¬
fürsorge, ärztliche Behandlung, Krankengeld, über die Höhe der Invalidenrente,
kontrollieren die Rentenempfänger, können Rente gewähren und entziehn und
schließen Verträge mit Ärzten und Apothekern ab unter Zustimmung der Landes¬
versicherungsanstalten. Die Aufsicht über diese Ämter führt die Landesver¬
sicherungsanstalt. Wie sollen in Zukunft die Mittel für Kranken- und Ju-
validitätsversicherung aufgebracht werden? Es wird ein Beitrag nach der
bisherigen Markeneinrichtnng erhoben, die je zur Hälfte von den Unternehmern
und den Versicherten getragen wird. In kurzen Worten: dafür, daß in Zu¬
kunft auch für die Krankenversicherung Unternehmer und Arbeiter zu gleichen
Teilen beisteuern sollen, die Mehrleistung der Arbeiter also verschwindet, wird
der Einfluß der beiden Interessentengruppen auf die Verwaltung gleichmäßig
verteilt; die bisherige absolute Selbstverwaltung der Krankenkassen fällt insofern
weg, als ein gemeinsamer Unterbau für Kranken- und Jnvaliditütsversicherung
in den lokalen Arbeiterversicherungsämtern vorgeschlagen wird, über den sich
die bisherigen Landesvcrsicherungsaustalten als Aufsichts- und höhere Ver¬
waltungsorgane erheben sollen.

Düttmann will ebenfalls Vereinigung von Kranken- und Jnvaliditäts-
versichernng. Düttmann will aber nur eine Verwaltungsgemeinschaft und die
finanzielle Selbständigkeit der Krankenversicherung bestehn lassen, weil
er fürchtet, daß das Rieseuvermögen der Versicherungsanstalten den Anreiz liefern
könnte, die Ansprüche der Versicherten an die Krankenversicherung übermüßig
zu steigern. Die Mittel der Invalidenversicherung, die zur Deckung der Renten
dienen, dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt werden, durch die laufenden Aus¬
gaben der Krankenversicherung aufgezehrt zu werden. Wenn jede Verwaltungs¬
stelle im Hinblick auf das große Gesamtvermögen bei Bemessung der zu ge¬
währenden Krankengelder, Renten usw. aus dem vollen wirtschaftete, wäre
ein baldiger finanzieller Zusammenbruch sehr wahrscheinlich. Darum bleibt im
Düttmaunschen Plane die Vermögensvrrwaltung den Ortsvrgcmen überlassen.

Zunächst räumt dann Düttmann mit den verschiednen Krankenkassen auf;
er will nur Bezirkskrankenkasfen bestehn und diese durch Ortswohlfahrtsämter
für ihre eigne Rechnung verwalten lassen. Die Kapitalbestünde der Bezirks¬
krankenkassen werden durch die Landesversicherungsanstalten verwaltet, des¬
gleichen haben sie die eigentliche Entscheidung über die Rentenantrüge, während
die Erhebung der Beitrüge, die Begutachtung der Rentenantrüge den Wohl¬
fahrtsämtern verbleibt. Diese Wohlfahrtsämter, die Grundtrügcr der neuen
Organisation, bestehn aus einem Beamten als Vorsitzenden und wenigstens je
vier Vertretern der Unternehmer und der Versicherten als Beisitzern und stehn
unter der Aufsicht der Landesversicherungsanstalten. Düttmann läßt die Beisitzer
im Wege der Verhältniswahl wühlen. Außer der Verwaltung der Bezirks-


Die Vereinfachung der Arbeiterversicherung

verwandt werden. Als lokale Hilfsbehörden der Landesversichernngsanstalten
werden Arbeiterversicherungsämter eingerichtet, die aus einem höhern
Beamten als Vorsitzenden und mindestens zehn Beisitzern, je fünf Vertretern der
Unternehmer und der Versicherten, bestehn. Die Vertreter werden in direkter
Wahl durch die Interessenten gewählt. Was haben die Arbeiterversicherungsämter
für Rechte nud Pflichten? Sie entscheiden über die Gewährung der Kranken¬
fürsorge, ärztliche Behandlung, Krankengeld, über die Höhe der Invalidenrente,
kontrollieren die Rentenempfänger, können Rente gewähren und entziehn und
schließen Verträge mit Ärzten und Apothekern ab unter Zustimmung der Landes¬
versicherungsanstalten. Die Aufsicht über diese Ämter führt die Landesver¬
sicherungsanstalt. Wie sollen in Zukunft die Mittel für Kranken- und Ju-
validitätsversicherung aufgebracht werden? Es wird ein Beitrag nach der
bisherigen Markeneinrichtnng erhoben, die je zur Hälfte von den Unternehmern
und den Versicherten getragen wird. In kurzen Worten: dafür, daß in Zu¬
kunft auch für die Krankenversicherung Unternehmer und Arbeiter zu gleichen
Teilen beisteuern sollen, die Mehrleistung der Arbeiter also verschwindet, wird
der Einfluß der beiden Interessentengruppen auf die Verwaltung gleichmäßig
verteilt; die bisherige absolute Selbstverwaltung der Krankenkassen fällt insofern
weg, als ein gemeinsamer Unterbau für Kranken- und Jnvaliditütsversicherung
in den lokalen Arbeiterversicherungsämtern vorgeschlagen wird, über den sich
die bisherigen Landesvcrsicherungsaustalten als Aufsichts- und höhere Ver¬
waltungsorgane erheben sollen.

Düttmann will ebenfalls Vereinigung von Kranken- und Jnvaliditäts-
versichernng. Düttmann will aber nur eine Verwaltungsgemeinschaft und die
finanzielle Selbständigkeit der Krankenversicherung bestehn lassen, weil
er fürchtet, daß das Rieseuvermögen der Versicherungsanstalten den Anreiz liefern
könnte, die Ansprüche der Versicherten an die Krankenversicherung übermüßig
zu steigern. Die Mittel der Invalidenversicherung, die zur Deckung der Renten
dienen, dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt werden, durch die laufenden Aus¬
gaben der Krankenversicherung aufgezehrt zu werden. Wenn jede Verwaltungs¬
stelle im Hinblick auf das große Gesamtvermögen bei Bemessung der zu ge¬
währenden Krankengelder, Renten usw. aus dem vollen wirtschaftete, wäre
ein baldiger finanzieller Zusammenbruch sehr wahrscheinlich. Darum bleibt im
Düttmaunschen Plane die Vermögensvrrwaltung den Ortsvrgcmen überlassen.

Zunächst räumt dann Düttmann mit den verschiednen Krankenkassen auf;
er will nur Bezirkskrankenkasfen bestehn und diese durch Ortswohlfahrtsämter
für ihre eigne Rechnung verwalten lassen. Die Kapitalbestünde der Bezirks¬
krankenkassen werden durch die Landesversicherungsanstalten verwaltet, des¬
gleichen haben sie die eigentliche Entscheidung über die Rentenantrüge, während
die Erhebung der Beitrüge, die Begutachtung der Rentenantrüge den Wohl¬
fahrtsämtern verbleibt. Diese Wohlfahrtsämter, die Grundtrügcr der neuen
Organisation, bestehn aus einem Beamten als Vorsitzenden und wenigstens je
vier Vertretern der Unternehmer und der Versicherten als Beisitzern und stehn
unter der Aufsicht der Landesversicherungsanstalten. Düttmann läßt die Beisitzer
im Wege der Verhältniswahl wühlen. Außer der Verwaltung der Bezirks-


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[0022] Die Vereinfachung der Arbeiterversicherung verwandt werden. Als lokale Hilfsbehörden der Landesversichernngsanstalten werden Arbeiterversicherungsämter eingerichtet, die aus einem höhern Beamten als Vorsitzenden und mindestens zehn Beisitzern, je fünf Vertretern der Unternehmer und der Versicherten, bestehn. Die Vertreter werden in direkter Wahl durch die Interessenten gewählt. Was haben die Arbeiterversicherungsämter für Rechte nud Pflichten? Sie entscheiden über die Gewährung der Kranken¬ fürsorge, ärztliche Behandlung, Krankengeld, über die Höhe der Invalidenrente, kontrollieren die Rentenempfänger, können Rente gewähren und entziehn und schließen Verträge mit Ärzten und Apothekern ab unter Zustimmung der Landes¬ versicherungsanstalten. Die Aufsicht über diese Ämter führt die Landesver¬ sicherungsanstalt. Wie sollen in Zukunft die Mittel für Kranken- und Ju- validitätsversicherung aufgebracht werden? Es wird ein Beitrag nach der bisherigen Markeneinrichtnng erhoben, die je zur Hälfte von den Unternehmern und den Versicherten getragen wird. In kurzen Worten: dafür, daß in Zu¬ kunft auch für die Krankenversicherung Unternehmer und Arbeiter zu gleichen Teilen beisteuern sollen, die Mehrleistung der Arbeiter also verschwindet, wird der Einfluß der beiden Interessentengruppen auf die Verwaltung gleichmäßig verteilt; die bisherige absolute Selbstverwaltung der Krankenkassen fällt insofern weg, als ein gemeinsamer Unterbau für Kranken- und Jnvaliditütsversicherung in den lokalen Arbeiterversicherungsämtern vorgeschlagen wird, über den sich die bisherigen Landesvcrsicherungsaustalten als Aufsichts- und höhere Ver¬ waltungsorgane erheben sollen. Düttmann will ebenfalls Vereinigung von Kranken- und Jnvaliditäts- versichernng. Düttmann will aber nur eine Verwaltungsgemeinschaft und die finanzielle Selbständigkeit der Krankenversicherung bestehn lassen, weil er fürchtet, daß das Rieseuvermögen der Versicherungsanstalten den Anreiz liefern könnte, die Ansprüche der Versicherten an die Krankenversicherung übermüßig zu steigern. Die Mittel der Invalidenversicherung, die zur Deckung der Renten dienen, dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt werden, durch die laufenden Aus¬ gaben der Krankenversicherung aufgezehrt zu werden. Wenn jede Verwaltungs¬ stelle im Hinblick auf das große Gesamtvermögen bei Bemessung der zu ge¬ währenden Krankengelder, Renten usw. aus dem vollen wirtschaftete, wäre ein baldiger finanzieller Zusammenbruch sehr wahrscheinlich. Darum bleibt im Düttmaunschen Plane die Vermögensvrrwaltung den Ortsvrgcmen überlassen. Zunächst räumt dann Düttmann mit den verschiednen Krankenkassen auf; er will nur Bezirkskrankenkasfen bestehn und diese durch Ortswohlfahrtsämter für ihre eigne Rechnung verwalten lassen. Die Kapitalbestünde der Bezirks¬ krankenkassen werden durch die Landesversicherungsanstalten verwaltet, des¬ gleichen haben sie die eigentliche Entscheidung über die Rentenantrüge, während die Erhebung der Beitrüge, die Begutachtung der Rentenantrüge den Wohl¬ fahrtsämtern verbleibt. Diese Wohlfahrtsämter, die Grundtrügcr der neuen Organisation, bestehn aus einem Beamten als Vorsitzenden und wenigstens je vier Vertretern der Unternehmer und der Versicherten als Beisitzern und stehn unter der Aufsicht der Landesversicherungsanstalten. Düttmann läßt die Beisitzer im Wege der Verhältniswahl wühlen. Außer der Verwaltung der Bezirks-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/22>, abgerufen am 15.01.2025.