Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.Zur lippischen Erbfolge Hausrechts in bezug auf Ebenburt geniigt, das fürstliche Haus Schaumburg- Nach allem ist aus Gründen des Rechts zu wünschen, daß die Schaum- Von der Presse aber und der öffentlichen Meinung darf man verlangen, Zur lippischen Erbfolge Hausrechts in bezug auf Ebenburt geniigt, das fürstliche Haus Schaumburg- Nach allem ist aus Gründen des Rechts zu wünschen, daß die Schaum- Von der Presse aber und der öffentlichen Meinung darf man verlangen, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0082" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/295301"/> <fw type="header" place="top"> Zur lippischen Erbfolge</fw><lb/> <p xml:id="ID_368" prev="#ID_367"> Hausrechts in bezug auf Ebenburt geniigt, das fürstliche Haus Schaumburg-<lb/> Lippe übrig, dem also meines Erachtens allein ein begründeter Anspruch auf<lb/> den demnächst zur Erledigung kommenden Thron zusteht. Und zwar würde<lb/> dieser natürlich nach der Primogenitur an den regierenden Fürsten Georg, nicht<lb/> aber an dessen jüngern Bruder, den vielgenannten Prinzen Adolf, fallen. Die<lb/> Presse sollte sich endlich abgewöhnen, den Prinzen Adolf in dieser Angelegenheit<lb/> immer nur als Schwager des Kaisers zu bezeichnen, was ja mit der Sache<lb/> gar nichts zu tun hat. Wenn Prinz Adolf durch das Vertrauen des letzten<lb/> Fürsten Woldemar zur Regentschaft berufen wurde, so ist das eine Sache für<lb/> sich, die mit seiner Erbfolge höchstens mittelbar zu tun hat. Denn Erbansprüche<lb/> auf den lippischen Thron hat Prinz Adolf nur in seiner Eigenschaft und nach<lb/> seiner Reihenfolge als lippischcr Agnat; da ihm hierin aber der regierende<lb/> Fürst Georg, dessen fünf Söhne und noch zwei Brüder — die Prinzen Her¬<lb/> mann und Otto, die älter sind als Prinz Adolf — vorangehen, so wird jeder<lb/> einsehen, daß die Erbansprüche des übrigens kinderlosen Prinzen Adolf praktisch<lb/> völlig illusorisch siud. Dies sollte man sich, um unnötige Animosität zu ver¬<lb/> meiden, immer vor Augen halten. Damit ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß<lb/> Prinz Adolf nach einem etwaigen Unterliegen der gräflichen Linien bis zur<lb/> definitiven Erledigung des Throns durch den Tod des Fürsten Alexander<lb/> wieder als Regent berufen werden könnte.</p><lb/> <p xml:id="ID_369"> Nach allem ist aus Gründen des Rechts zu wünschen, daß die Schaum-<lb/> burg-lippischen Erbansprüche, nachdem sie von neuem erhoben worden sind,<lb/> anerkannt, die Ansprüche der gräflichen Linien jedoch für alle Zeit zurückgewiesen<lb/> werden mögen. Und zwar wäre die Entscheidung um so willkommner, je rascher<lb/> sie käme, damit sich ans diesem Streit nicht eine Neuauflage des Bentinckschen<lb/> Erbfolgekriegs entwickelte, der im vorigen Jahrhundert jahrzehntelang Gerichte,<lb/> Jnristenfakultüten und die öffentliche Meinung in Atem hielt. Es Hütte wirklich<lb/> wenig Sinn, durch ein langwieriges Verfahren der Presse immer wieder Nahrung<lb/> zu endlosen Expektorationen, die meist jedes rechtlichen Verständnisses bar sind,<lb/> zu geben und dem Ausland, von dem man solches Verständnis noch weniger<lb/> erwarten kann, ein immerhin nicht erfreuliches Schauspiel zu bieten. Unter<lb/> diesen Umständen wäre es das bei weitem erfreulichste, wenn der Bundesrat<lb/> — wozu er nach Artikel 76 Absatz 1 der Reichsverfassung trotz der ab¬<lb/> weichenden Ansicht einzelner Staatsrechtslehrer berechtigt ist — die Entschei¬<lb/> dung, die ja nachgerade genügend vorbereitet sein dürfte, möglichst bald selbst<lb/> fällen würde.</p><lb/> <p xml:id="ID_370" next="#ID_371"> Von der Presse aber und der öffentlichen Meinung darf man verlangen,<lb/> daß sie endlich beginnen, diese Angelegenheit als das zu betrachten und zu be¬<lb/> handeln, was sie ist, nämlich eine bloße Rechtsfrage, anstatt sie zur politischen<lb/> und Parteisache zu stempeln. Mit billigen Phrasen über veralteten und über¬<lb/> lebten Ebenburtshumbug werden solche Fragen nicht gelöst, noch viel weniger<lb/> mit Tiraden über die Lehren moderner naturwissenschaftlicher Erkenntnis, ver¬<lb/> hängnisvolle Folgen der Inzucht, Nutzen von Blutauffrischung und dergleichen<lb/> mehr. Man spricht so viel von den Rechten des Volks, aber daß die Fürsten<lb/> vorläufig auch noch Rechte haben, davon hört man selten. Überhaupt kann</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0082]
Zur lippischen Erbfolge
Hausrechts in bezug auf Ebenburt geniigt, das fürstliche Haus Schaumburg-
Lippe übrig, dem also meines Erachtens allein ein begründeter Anspruch auf
den demnächst zur Erledigung kommenden Thron zusteht. Und zwar würde
dieser natürlich nach der Primogenitur an den regierenden Fürsten Georg, nicht
aber an dessen jüngern Bruder, den vielgenannten Prinzen Adolf, fallen. Die
Presse sollte sich endlich abgewöhnen, den Prinzen Adolf in dieser Angelegenheit
immer nur als Schwager des Kaisers zu bezeichnen, was ja mit der Sache
gar nichts zu tun hat. Wenn Prinz Adolf durch das Vertrauen des letzten
Fürsten Woldemar zur Regentschaft berufen wurde, so ist das eine Sache für
sich, die mit seiner Erbfolge höchstens mittelbar zu tun hat. Denn Erbansprüche
auf den lippischen Thron hat Prinz Adolf nur in seiner Eigenschaft und nach
seiner Reihenfolge als lippischcr Agnat; da ihm hierin aber der regierende
Fürst Georg, dessen fünf Söhne und noch zwei Brüder — die Prinzen Her¬
mann und Otto, die älter sind als Prinz Adolf — vorangehen, so wird jeder
einsehen, daß die Erbansprüche des übrigens kinderlosen Prinzen Adolf praktisch
völlig illusorisch siud. Dies sollte man sich, um unnötige Animosität zu ver¬
meiden, immer vor Augen halten. Damit ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß
Prinz Adolf nach einem etwaigen Unterliegen der gräflichen Linien bis zur
definitiven Erledigung des Throns durch den Tod des Fürsten Alexander
wieder als Regent berufen werden könnte.
Nach allem ist aus Gründen des Rechts zu wünschen, daß die Schaum-
burg-lippischen Erbansprüche, nachdem sie von neuem erhoben worden sind,
anerkannt, die Ansprüche der gräflichen Linien jedoch für alle Zeit zurückgewiesen
werden mögen. Und zwar wäre die Entscheidung um so willkommner, je rascher
sie käme, damit sich ans diesem Streit nicht eine Neuauflage des Bentinckschen
Erbfolgekriegs entwickelte, der im vorigen Jahrhundert jahrzehntelang Gerichte,
Jnristenfakultüten und die öffentliche Meinung in Atem hielt. Es Hütte wirklich
wenig Sinn, durch ein langwieriges Verfahren der Presse immer wieder Nahrung
zu endlosen Expektorationen, die meist jedes rechtlichen Verständnisses bar sind,
zu geben und dem Ausland, von dem man solches Verständnis noch weniger
erwarten kann, ein immerhin nicht erfreuliches Schauspiel zu bieten. Unter
diesen Umständen wäre es das bei weitem erfreulichste, wenn der Bundesrat
— wozu er nach Artikel 76 Absatz 1 der Reichsverfassung trotz der ab¬
weichenden Ansicht einzelner Staatsrechtslehrer berechtigt ist — die Entschei¬
dung, die ja nachgerade genügend vorbereitet sein dürfte, möglichst bald selbst
fällen würde.
Von der Presse aber und der öffentlichen Meinung darf man verlangen,
daß sie endlich beginnen, diese Angelegenheit als das zu betrachten und zu be¬
handeln, was sie ist, nämlich eine bloße Rechtsfrage, anstatt sie zur politischen
und Parteisache zu stempeln. Mit billigen Phrasen über veralteten und über¬
lebten Ebenburtshumbug werden solche Fragen nicht gelöst, noch viel weniger
mit Tiraden über die Lehren moderner naturwissenschaftlicher Erkenntnis, ver¬
hängnisvolle Folgen der Inzucht, Nutzen von Blutauffrischung und dergleichen
mehr. Man spricht so viel von den Rechten des Volks, aber daß die Fürsten
vorläufig auch noch Rechte haben, davon hört man selten. Überhaupt kann
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