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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Von einer Erörterung des Beschlusses des Pariser Gemeinderath, der am
25. November erklärte, daß das hauptsächlichste Hindernis für den Triumph
des Schiedsgerichtsverfahrens die Zerstücklung Frankreichs vom Jahre 1871
sei, und daß alle Völker für die Sache des Rechts eintreten müßten, das
durch deu Vertrag verletzt worden sei, der Frankreich Elsaß-Lothringen ent¬
rissen habe, wollen wir einstweilen hier absehen. Der Beschluß ist zu drollig,
weil in weiterer Konsequenz die Pariser Stadtväter doch jedenfalls die Rück¬
gabe von Nizza und Savoyen an Italien hätten votieren müssen. In Frank¬
reich ist die großmütige Pose, wenigstens auf dem Papier und als Redefigur,
sehr beliebt, und es ist um so auffülliger, daß sich der Pariser Gemeinderat
die schöne Gelegenheit entgehn ließ, für Frankreich das Beispiel großmütiger
Anwandlungen "zur Herstellung des verletzten Völkerrechts" in Anspruch zu
nehmen.

Für bedeutsamer als diese Komödie des an Lust- und Trauerspielen so
reichen Pariser Stadthauses halten wir den erwähnten Aufsatz. Sein Erscheinen
an der Spitze der wissenschaftlichsten Revue Frankreichs beweist doch immerhin,
daß sein Inhalt dein Geschmack des gebildeten französischen Publikums an¬
gemessen erscheint, und da die ki-evus ckss Osux Nouclss auch außerhalb
Frankreichs viel gelesen wird, so kann uns die darin gegebne groteske und
plumpe Darstellung der Situation in Elsaß-Lothringen nicht ganz gleich-
giltig sein.

Mit einer landschaftlichen Schilderung im Zolaschen Stil beginnend ist
der Verfasser auf der vierten Seite so glücklich, in Marsal einen kleinen Jungen
zu erwischen (uns Mis et iuwUiAsuts ü^uro 6u p^s russsiu; bsauvoux av
clouosur, trof xcm as ursuton se 1a voix ssrg-of), der auf die an ihn gerichtete
Frage, ob er Deutsch spräche, die Antwort gibt: "Zuweilen." Dieser Vorgang
erhöht des Verfassers Entzücken bei der Betrachtung der militärischen Gebäude
des achtzehnten Jahrhunderts in Marsal "mit ihren Weißen und ernsten Fassaden,
mit ihren eleganten und natürlichen Verhältnissen" im Gegensatz zu den ab¬
scheulichen und kostspieligen Kasernen, die nicht weit davon in Dieuze domi¬
nieren, und die es klar zeigen, "daß bei den Deutschen die Kultur der Sinne
noch immer barbarisch ist." Leider kann Herr Barres, der die deutschen staat¬
lichen Gebäude so unschön findet, deu Deutschen doch den Sinn für die Fnndn-
mentierung des Staatsgebäudes selbst nicht absprechen, und namentlich beun¬
ruhigen ihn die Eindrücke, die er bei lothringischen Notaren über die Wirkungen
des im Jahre 1900 auch in Elsaß-Lothringen eingeführten deutscheu Bürger¬
lichen Gesetzbuches erkundet hat. In diesem Grenzlande liefern sich Frankreich
und Deutschland, die lateinische und die germanische Tradition, so klagt er,
einen ewigen Krieg. Vom Hause seiner Gastgeber aus sieht er "deu von jen¬
seits des Rheins kommenden Strom alles überschwemmen und alles ruinieren."
Sehr bedenklich scheint es ihm, daß sich die deutsche Gesetzgebung der Befestigung
der Familie und des Eigentums an Grund und Boden widmet. Sie fördert
die Wiederherstellung des Großgrundbesitzes auf dem ehemals in Tausende von
kleinen Parzellen zerstückelten Boden, indem sie den Austausch begünstigt und
über das Grab hinaus den Willen der Toten hört und respektiert. "Ein


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Von einer Erörterung des Beschlusses des Pariser Gemeinderath, der am
25. November erklärte, daß das hauptsächlichste Hindernis für den Triumph
des Schiedsgerichtsverfahrens die Zerstücklung Frankreichs vom Jahre 1871
sei, und daß alle Völker für die Sache des Rechts eintreten müßten, das
durch deu Vertrag verletzt worden sei, der Frankreich Elsaß-Lothringen ent¬
rissen habe, wollen wir einstweilen hier absehen. Der Beschluß ist zu drollig,
weil in weiterer Konsequenz die Pariser Stadtväter doch jedenfalls die Rück¬
gabe von Nizza und Savoyen an Italien hätten votieren müssen. In Frank¬
reich ist die großmütige Pose, wenigstens auf dem Papier und als Redefigur,
sehr beliebt, und es ist um so auffülliger, daß sich der Pariser Gemeinderat
die schöne Gelegenheit entgehn ließ, für Frankreich das Beispiel großmütiger
Anwandlungen „zur Herstellung des verletzten Völkerrechts" in Anspruch zu
nehmen.

Für bedeutsamer als diese Komödie des an Lust- und Trauerspielen so
reichen Pariser Stadthauses halten wir den erwähnten Aufsatz. Sein Erscheinen
an der Spitze der wissenschaftlichsten Revue Frankreichs beweist doch immerhin,
daß sein Inhalt dein Geschmack des gebildeten französischen Publikums an¬
gemessen erscheint, und da die ki-evus ckss Osux Nouclss auch außerhalb
Frankreichs viel gelesen wird, so kann uns die darin gegebne groteske und
plumpe Darstellung der Situation in Elsaß-Lothringen nicht ganz gleich-
giltig sein.

Mit einer landschaftlichen Schilderung im Zolaschen Stil beginnend ist
der Verfasser auf der vierten Seite so glücklich, in Marsal einen kleinen Jungen
zu erwischen (uns Mis et iuwUiAsuts ü^uro 6u p^s russsiu; bsauvoux av
clouosur, trof xcm as ursuton se 1a voix ssrg-of), der auf die an ihn gerichtete
Frage, ob er Deutsch spräche, die Antwort gibt: „Zuweilen." Dieser Vorgang
erhöht des Verfassers Entzücken bei der Betrachtung der militärischen Gebäude
des achtzehnten Jahrhunderts in Marsal „mit ihren Weißen und ernsten Fassaden,
mit ihren eleganten und natürlichen Verhältnissen" im Gegensatz zu den ab¬
scheulichen und kostspieligen Kasernen, die nicht weit davon in Dieuze domi¬
nieren, und die es klar zeigen, „daß bei den Deutschen die Kultur der Sinne
noch immer barbarisch ist." Leider kann Herr Barres, der die deutschen staat¬
lichen Gebäude so unschön findet, deu Deutschen doch den Sinn für die Fnndn-
mentierung des Staatsgebäudes selbst nicht absprechen, und namentlich beun¬
ruhigen ihn die Eindrücke, die er bei lothringischen Notaren über die Wirkungen
des im Jahre 1900 auch in Elsaß-Lothringen eingeführten deutscheu Bürger¬
lichen Gesetzbuches erkundet hat. In diesem Grenzlande liefern sich Frankreich
und Deutschland, die lateinische und die germanische Tradition, so klagt er,
einen ewigen Krieg. Vom Hause seiner Gastgeber aus sieht er „deu von jen¬
seits des Rheins kommenden Strom alles überschwemmen und alles ruinieren."
Sehr bedenklich scheint es ihm, daß sich die deutsche Gesetzgebung der Befestigung
der Familie und des Eigentums an Grund und Boden widmet. Sie fördert
die Wiederherstellung des Großgrundbesitzes auf dem ehemals in Tausende von
kleinen Parzellen zerstückelten Boden, indem sie den Austausch begünstigt und
über das Grab hinaus den Willen der Toten hört und respektiert. „Ein


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/722>, abgerufen am 29.06.2024.