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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

Allein wie sie darunter nicht anders verstehen, als daß wenn ein Strand-
Fall sich eräugnete, die gestrandete Güter bey Heiligland ankörnen auch solche
von ihnen glücklich geborgen werden möchte, so siehet einjeder leicht daß
sie mit solcher Vorbilde keinesweges etwas böses intsnüiren, noch weniger
Frembden Schiffern Unglück nnwünschen." Das im königlichen Staatsarchiv
zu Schleswig liegende Exemplar des Laßschen Werkes ist mit Schreibpapier
durchschossen, das handschriftliche Zusätze und Berichtigungen trägt. Diese
rühren, wie sich ans verschiednen Wendungen mit Sicherheit ergibt und Laß
in der Vorrede zu der 1753 erschienenen zweiten Auflage des Werkchens er¬
wähnt, von dem Coinpastor Mich. Henrich Dresler her, der seit 1751 auf
Helgoland im Amte war. Dresler äußert sich über das, was Laß vom Strand¬
segen auf Helgoland sagt, folgendermaßen: "Dies muß zu undenkl. Zeiten
geschehen, oder auch eine üble Nachrede sehn, den Niemand weiß sich zu. er¬
innern dergleichen gehört zu haben, daß es geschehen." Er vermutet, daß die
Beter nichts andres meinten, "als daß doch die arme Seelen wenigstens ge¬
rettet und dem die Güter zum Vorteil der Herrschaft des Eigeners n Landes
daselbst geborgen werden möchten," und wirft die Frage auf, "ob nicht zu
wünschen, daß solche Vorbilder möchten eingeführt werden." Nach seinen und
des Buches Angaben war es damals auf Helgoland Brauch, für "Krcmcke ^
Wassertodte, daß dieselbe mögen wieder gefunden werden j Verrcisete dahin
auch gehören (die zum Fisch-, Hummer-, Spier-Fang ausgefahrnen) Schniggen,
Lootse" am Sonntag zu beten. Im Jahre 1758 sprach Dresler an andrer
Stelle ausführlicher über diesen Gegenstand. Der dänische Kriegsassessor
Johann Friedrich Camerer schreibt in der Einleitung zu seiner 1. Nachricht
von Helgoland, die aus einem Teile der zweiten Auflage des Laßschen Werkes
besteht: "Noch eine Nachricht scheint mir merkwürdig zu seyn, welche ich einem
Gönner der nähern Beschreibung dieser Lander und Küsten zu danken habe.
Seine Worte lauten also; Es ist eine fast allgemeine Erzehlung, daß die
Helgoländer, ehemals auf den Kanzeln hätten bitten lassen, Gott wolle den
Strand bey ihnen segnen. Der Hr. Laß hat solches S. 62. berühret. Andere
behaupten gar, daß es annoch und auch in einem andern Kirchspiele geschehen
soll. Man leget bey dieser Bitte den Helgoläudern zur Last, daß sie in diesem
Gebete böse Gesinnungen an den Tag legten, und daß sie damit gewünschet
hätten, daß die Schiffe bey ihnen stranden möchten. Es ist dieses eine wunder¬
liche Auslegung. Ist diese Bitte iemals gebräuchlich gewesen, so ist unter dem
Strand nichts anders als die Fischerey verstanden worden. Ich wollte meiner
Meinung noch gewisser seyn, und habe mich dieserwegen bey dem Herrn
Pastor Dreßler erkundiget; Er antwortete mir nachstehendes: Was die Stelle
bey Herrn Laß Beschreibung von Helgoland betrifft, so hat sie ihre Richtig¬
keit, oder man müßte sie falsch erklären. Seit dein ich den Gottesdienst alhier
obgewaltet habe, ist die Vorbilde diese gewesen; Die Erhaltung des hiesigen
Fisch- Hummer- und Spierfanges. Man bittet in diesem Gebete um nichts
anders, als daß Gott des Segens, den er von den Fischen in das Wasser
geleget, uns theilhaftig werden lassen möge, und die Aus- und Einfahrende
für Gefahr behüten möge. Dieses heißt den Strand segnen. Denn die Sand-


Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

Allein wie sie darunter nicht anders verstehen, als daß wenn ein Strand-
Fall sich eräugnete, die gestrandete Güter bey Heiligland ankörnen auch solche
von ihnen glücklich geborgen werden möchte, so siehet einjeder leicht daß
sie mit solcher Vorbilde keinesweges etwas böses intsnüiren, noch weniger
Frembden Schiffern Unglück nnwünschen." Das im königlichen Staatsarchiv
zu Schleswig liegende Exemplar des Laßschen Werkes ist mit Schreibpapier
durchschossen, das handschriftliche Zusätze und Berichtigungen trägt. Diese
rühren, wie sich ans verschiednen Wendungen mit Sicherheit ergibt und Laß
in der Vorrede zu der 1753 erschienenen zweiten Auflage des Werkchens er¬
wähnt, von dem Coinpastor Mich. Henrich Dresler her, der seit 1751 auf
Helgoland im Amte war. Dresler äußert sich über das, was Laß vom Strand¬
segen auf Helgoland sagt, folgendermaßen: „Dies muß zu undenkl. Zeiten
geschehen, oder auch eine üble Nachrede sehn, den Niemand weiß sich zu. er¬
innern dergleichen gehört zu haben, daß es geschehen." Er vermutet, daß die
Beter nichts andres meinten, „als daß doch die arme Seelen wenigstens ge¬
rettet und dem die Güter zum Vorteil der Herrschaft des Eigeners n Landes
daselbst geborgen werden möchten," und wirft die Frage auf, „ob nicht zu
wünschen, daß solche Vorbilder möchten eingeführt werden." Nach seinen und
des Buches Angaben war es damals auf Helgoland Brauch, für „Krcmcke ^
Wassertodte, daß dieselbe mögen wieder gefunden werden j Verrcisete dahin
auch gehören (die zum Fisch-, Hummer-, Spier-Fang ausgefahrnen) Schniggen,
Lootse" am Sonntag zu beten. Im Jahre 1758 sprach Dresler an andrer
Stelle ausführlicher über diesen Gegenstand. Der dänische Kriegsassessor
Johann Friedrich Camerer schreibt in der Einleitung zu seiner 1. Nachricht
von Helgoland, die aus einem Teile der zweiten Auflage des Laßschen Werkes
besteht: „Noch eine Nachricht scheint mir merkwürdig zu seyn, welche ich einem
Gönner der nähern Beschreibung dieser Lander und Küsten zu danken habe.
Seine Worte lauten also; Es ist eine fast allgemeine Erzehlung, daß die
Helgoländer, ehemals auf den Kanzeln hätten bitten lassen, Gott wolle den
Strand bey ihnen segnen. Der Hr. Laß hat solches S. 62. berühret. Andere
behaupten gar, daß es annoch und auch in einem andern Kirchspiele geschehen
soll. Man leget bey dieser Bitte den Helgoläudern zur Last, daß sie in diesem
Gebete böse Gesinnungen an den Tag legten, und daß sie damit gewünschet
hätten, daß die Schiffe bey ihnen stranden möchten. Es ist dieses eine wunder¬
liche Auslegung. Ist diese Bitte iemals gebräuchlich gewesen, so ist unter dem
Strand nichts anders als die Fischerey verstanden worden. Ich wollte meiner
Meinung noch gewisser seyn, und habe mich dieserwegen bey dem Herrn
Pastor Dreßler erkundiget; Er antwortete mir nachstehendes: Was die Stelle
bey Herrn Laß Beschreibung von Helgoland betrifft, so hat sie ihre Richtig¬
keit, oder man müßte sie falsch erklären. Seit dein ich den Gottesdienst alhier
obgewaltet habe, ist die Vorbilde diese gewesen; Die Erhaltung des hiesigen
Fisch- Hummer- und Spierfanges. Man bittet in diesem Gebete um nichts
anders, als daß Gott des Segens, den er von den Fischen in das Wasser
geleget, uns theilhaftig werden lassen möge, und die Aus- und Einfahrende
für Gefahr behüten möge. Dieses heißt den Strand segnen. Denn die Sand-


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[0490] Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste Allein wie sie darunter nicht anders verstehen, als daß wenn ein Strand- Fall sich eräugnete, die gestrandete Güter bey Heiligland ankörnen auch solche von ihnen glücklich geborgen werden möchte, so siehet einjeder leicht daß sie mit solcher Vorbilde keinesweges etwas böses intsnüiren, noch weniger Frembden Schiffern Unglück nnwünschen." Das im königlichen Staatsarchiv zu Schleswig liegende Exemplar des Laßschen Werkes ist mit Schreibpapier durchschossen, das handschriftliche Zusätze und Berichtigungen trägt. Diese rühren, wie sich ans verschiednen Wendungen mit Sicherheit ergibt und Laß in der Vorrede zu der 1753 erschienenen zweiten Auflage des Werkchens er¬ wähnt, von dem Coinpastor Mich. Henrich Dresler her, der seit 1751 auf Helgoland im Amte war. Dresler äußert sich über das, was Laß vom Strand¬ segen auf Helgoland sagt, folgendermaßen: „Dies muß zu undenkl. Zeiten geschehen, oder auch eine üble Nachrede sehn, den Niemand weiß sich zu. er¬ innern dergleichen gehört zu haben, daß es geschehen." Er vermutet, daß die Beter nichts andres meinten, „als daß doch die arme Seelen wenigstens ge¬ rettet und dem die Güter zum Vorteil der Herrschaft des Eigeners n Landes daselbst geborgen werden möchten," und wirft die Frage auf, „ob nicht zu wünschen, daß solche Vorbilder möchten eingeführt werden." Nach seinen und des Buches Angaben war es damals auf Helgoland Brauch, für „Krcmcke ^ Wassertodte, daß dieselbe mögen wieder gefunden werden j Verrcisete dahin auch gehören (die zum Fisch-, Hummer-, Spier-Fang ausgefahrnen) Schniggen, Lootse" am Sonntag zu beten. Im Jahre 1758 sprach Dresler an andrer Stelle ausführlicher über diesen Gegenstand. Der dänische Kriegsassessor Johann Friedrich Camerer schreibt in der Einleitung zu seiner 1. Nachricht von Helgoland, die aus einem Teile der zweiten Auflage des Laßschen Werkes besteht: „Noch eine Nachricht scheint mir merkwürdig zu seyn, welche ich einem Gönner der nähern Beschreibung dieser Lander und Küsten zu danken habe. Seine Worte lauten also; Es ist eine fast allgemeine Erzehlung, daß die Helgoländer, ehemals auf den Kanzeln hätten bitten lassen, Gott wolle den Strand bey ihnen segnen. Der Hr. Laß hat solches S. 62. berühret. Andere behaupten gar, daß es annoch und auch in einem andern Kirchspiele geschehen soll. Man leget bey dieser Bitte den Helgoläudern zur Last, daß sie in diesem Gebete böse Gesinnungen an den Tag legten, und daß sie damit gewünschet hätten, daß die Schiffe bey ihnen stranden möchten. Es ist dieses eine wunder¬ liche Auslegung. Ist diese Bitte iemals gebräuchlich gewesen, so ist unter dem Strand nichts anders als die Fischerey verstanden worden. Ich wollte meiner Meinung noch gewisser seyn, und habe mich dieserwegen bey dem Herrn Pastor Dreßler erkundiget; Er antwortete mir nachstehendes: Was die Stelle bey Herrn Laß Beschreibung von Helgoland betrifft, so hat sie ihre Richtig¬ keit, oder man müßte sie falsch erklären. Seit dein ich den Gottesdienst alhier obgewaltet habe, ist die Vorbilde diese gewesen; Die Erhaltung des hiesigen Fisch- Hummer- und Spierfanges. Man bittet in diesem Gebete um nichts anders, als daß Gott des Segens, den er von den Fischen in das Wasser geleget, uns theilhaftig werden lassen möge, und die Aus- und Einfahrende für Gefahr behüten möge. Dieses heißt den Strand segnen. Denn die Sand-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/490>, abgerufen am 23.07.2024.