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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Bartholomäus Sastrow

ersten Rechtshändel entwickelte sich ein zweiter, der ebenfalls bis in die dritte
Instanz getrieben wurde, dann aber hier, nämlich am Reichskammergericht in
Speyer, Hunger blieb, sodaß sich Vater Sastrow, nachdem vierunddreißig Jahre
Prozessiert worden war, endlich zum Vergleich bequemen mußte. Er erhielt
tausend Gulden, das war kaum die Hälfte seiner Forderung, während er
selbst mehr als diese Summe für Prozeßkoften aufgewandt hatte, viiniclinrn
xws tote" -- /5/".Lo^ ^"c?v -- dieses Wort des alten Hesiod fügt
Sastrow der Darstellung dieses auch wohl für jene Zeiten seltnen Prozesses
als Moral hinzu. Besser im Anfang die Hälfte zu nehmen, "als das man
das Gantze durch Erkcmtnus des Cammergerichts erhalte." Aber sein Vater
war ein hartköpfiger Mann; hätte er es ähnlich gemacht wie der Brautvater
in Goethes Götz von Berlichingen, er würde sich besser dabei gestanden haben.
Freilich kannte er, als er nach Speyer ging, das Reichskammergericht und
dessen Juristen noch nicht. "Darum, Pommer, willn zu Speir zu Rechte
gehen, so müsen drei Seckel haben, den einen mit Gelde, den andern zu den
aotsn, nud den dritten mit Gedult; pe länger du rechtest, he schmaler der
Seckel mit dem Gelde, pe größer die g,vt,su unnd geringer die Gedult wird" --
so sprach der Stralsunder Christoph Hose, Exprokuratur des Reichskammer¬
gerichts, später zu Bartholomäus.

Die aus diesem Prozeß entstehenden Kosten waren die Ursache gewesen,
daß Bartholomäus in Rostock in die geschilderte mißliche Lage geraten war.
Auch Johannes, der ältere Sohn, konnte seine Studien nicht mehr fortsetzen.
Jetzt wurden beide Söhne beritten gemacht und nach Speyer gesandt, um an
Ort und Stelle den Fortgang des Prozesses nach Möglichkeit zu beschleunigen.
Geld bekäme" sie nur, soviel zur Reise nötig war, in Speyer sollten sie sich, so
gut es gehn wollte, durchschlagen, überhaupt lernen, auf eiguen Füßen zu stehn.
Am 14. Juni 1542 brachen sie auf und gelangten über Stettin und Berlin
nach Wittenberg. Hier verabschiedete sich Johannes von Luther, "so am Kirch-
hove bei dem Buchladen gestanden." Er hatte ihn schon vor Jahren, als er
in Wittenberg studierte, kennen lernen und ihn, als den allgemeinen Gewissens¬
rat, vermocht, ein Schreiben an den Vater zu senden, da sich dieser aus Ärger
über den schleppenden Gang des Bruserschen Prozesses zum größten Leidwesen
seiner Familie vom Tische des Herrn fern gehalten hatte. Mit eindringlichen
Worten mahnt Luther deu Alten, seinem Gegner zu vergebe" und uicht sein Seelen¬
heil zu verscherzen, indem er ihn anch ans das Beispiel der protestantischen Fürsten
hinweist, "die sich doch nicht des Sacramentes enthalten, obgleich die Sache zwischen
ihnen und den Papisten noch hanget." Dieser Brief wurde fortan in der
Familie Sastrow als ein Heiligtum aufbewahrt. Bartholomäus vermacht ihn
seinen Kindern "als autoZr!ixb.uni des hocherleuchten, heiligen, um der ganzen
Werke wol vordienten teuren Maus" mit der herzlichen Bitte, das Schriftstück
ihren Kindern und Kindeskindern "zu angenemmen Gefallen zu verwahren."
Bei dem erwähnten Abschied hat anch er von Luther einen Händedruck be¬
kommen. Von Melanchthon aber erhielten die Brüder Empfehlungsschreiben
nach Speyer, und so setzten sie denn ihre Reise über Leipzig, Erfurt, Eisenach
und Frankfurt fort. In Speyer angelangt verkauften sie ihre Pferde und


Bartholomäus Sastrow

ersten Rechtshändel entwickelte sich ein zweiter, der ebenfalls bis in die dritte
Instanz getrieben wurde, dann aber hier, nämlich am Reichskammergericht in
Speyer, Hunger blieb, sodaß sich Vater Sastrow, nachdem vierunddreißig Jahre
Prozessiert worden war, endlich zum Vergleich bequemen mußte. Er erhielt
tausend Gulden, das war kaum die Hälfte seiner Forderung, während er
selbst mehr als diese Summe für Prozeßkoften aufgewandt hatte, viiniclinrn
xws tote» — /5/».Lo^ ^»c?v — dieses Wort des alten Hesiod fügt
Sastrow der Darstellung dieses auch wohl für jene Zeiten seltnen Prozesses
als Moral hinzu. Besser im Anfang die Hälfte zu nehmen, „als das man
das Gantze durch Erkcmtnus des Cammergerichts erhalte." Aber sein Vater
war ein hartköpfiger Mann; hätte er es ähnlich gemacht wie der Brautvater
in Goethes Götz von Berlichingen, er würde sich besser dabei gestanden haben.
Freilich kannte er, als er nach Speyer ging, das Reichskammergericht und
dessen Juristen noch nicht. „Darum, Pommer, willn zu Speir zu Rechte
gehen, so müsen drei Seckel haben, den einen mit Gelde, den andern zu den
aotsn, nud den dritten mit Gedult; pe länger du rechtest, he schmaler der
Seckel mit dem Gelde, pe größer die g,vt,su unnd geringer die Gedult wird" —
so sprach der Stralsunder Christoph Hose, Exprokuratur des Reichskammer¬
gerichts, später zu Bartholomäus.

Die aus diesem Prozeß entstehenden Kosten waren die Ursache gewesen,
daß Bartholomäus in Rostock in die geschilderte mißliche Lage geraten war.
Auch Johannes, der ältere Sohn, konnte seine Studien nicht mehr fortsetzen.
Jetzt wurden beide Söhne beritten gemacht und nach Speyer gesandt, um an
Ort und Stelle den Fortgang des Prozesses nach Möglichkeit zu beschleunigen.
Geld bekäme» sie nur, soviel zur Reise nötig war, in Speyer sollten sie sich, so
gut es gehn wollte, durchschlagen, überhaupt lernen, auf eiguen Füßen zu stehn.
Am 14. Juni 1542 brachen sie auf und gelangten über Stettin und Berlin
nach Wittenberg. Hier verabschiedete sich Johannes von Luther, „so am Kirch-
hove bei dem Buchladen gestanden." Er hatte ihn schon vor Jahren, als er
in Wittenberg studierte, kennen lernen und ihn, als den allgemeinen Gewissens¬
rat, vermocht, ein Schreiben an den Vater zu senden, da sich dieser aus Ärger
über den schleppenden Gang des Bruserschen Prozesses zum größten Leidwesen
seiner Familie vom Tische des Herrn fern gehalten hatte. Mit eindringlichen
Worten mahnt Luther deu Alten, seinem Gegner zu vergebe« und uicht sein Seelen¬
heil zu verscherzen, indem er ihn anch ans das Beispiel der protestantischen Fürsten
hinweist, „die sich doch nicht des Sacramentes enthalten, obgleich die Sache zwischen
ihnen und den Papisten noch hanget." Dieser Brief wurde fortan in der
Familie Sastrow als ein Heiligtum aufbewahrt. Bartholomäus vermacht ihn
seinen Kindern „als autoZr!ixb.uni des hocherleuchten, heiligen, um der ganzen
Werke wol vordienten teuren Maus" mit der herzlichen Bitte, das Schriftstück
ihren Kindern und Kindeskindern „zu angenemmen Gefallen zu verwahren."
Bei dem erwähnten Abschied hat anch er von Luther einen Händedruck be¬
kommen. Von Melanchthon aber erhielten die Brüder Empfehlungsschreiben
nach Speyer, und so setzten sie denn ihre Reise über Leipzig, Erfurt, Eisenach
und Frankfurt fort. In Speyer angelangt verkauften sie ihre Pferde und


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[0031] Bartholomäus Sastrow ersten Rechtshändel entwickelte sich ein zweiter, der ebenfalls bis in die dritte Instanz getrieben wurde, dann aber hier, nämlich am Reichskammergericht in Speyer, Hunger blieb, sodaß sich Vater Sastrow, nachdem vierunddreißig Jahre Prozessiert worden war, endlich zum Vergleich bequemen mußte. Er erhielt tausend Gulden, das war kaum die Hälfte seiner Forderung, während er selbst mehr als diese Summe für Prozeßkoften aufgewandt hatte, viiniclinrn xws tote» — /5/».Lo^ ^»c?v — dieses Wort des alten Hesiod fügt Sastrow der Darstellung dieses auch wohl für jene Zeiten seltnen Prozesses als Moral hinzu. Besser im Anfang die Hälfte zu nehmen, „als das man das Gantze durch Erkcmtnus des Cammergerichts erhalte." Aber sein Vater war ein hartköpfiger Mann; hätte er es ähnlich gemacht wie der Brautvater in Goethes Götz von Berlichingen, er würde sich besser dabei gestanden haben. Freilich kannte er, als er nach Speyer ging, das Reichskammergericht und dessen Juristen noch nicht. „Darum, Pommer, willn zu Speir zu Rechte gehen, so müsen drei Seckel haben, den einen mit Gelde, den andern zu den aotsn, nud den dritten mit Gedult; pe länger du rechtest, he schmaler der Seckel mit dem Gelde, pe größer die g,vt,su unnd geringer die Gedult wird" — so sprach der Stralsunder Christoph Hose, Exprokuratur des Reichskammer¬ gerichts, später zu Bartholomäus. Die aus diesem Prozeß entstehenden Kosten waren die Ursache gewesen, daß Bartholomäus in Rostock in die geschilderte mißliche Lage geraten war. Auch Johannes, der ältere Sohn, konnte seine Studien nicht mehr fortsetzen. Jetzt wurden beide Söhne beritten gemacht und nach Speyer gesandt, um an Ort und Stelle den Fortgang des Prozesses nach Möglichkeit zu beschleunigen. Geld bekäme» sie nur, soviel zur Reise nötig war, in Speyer sollten sie sich, so gut es gehn wollte, durchschlagen, überhaupt lernen, auf eiguen Füßen zu stehn. Am 14. Juni 1542 brachen sie auf und gelangten über Stettin und Berlin nach Wittenberg. Hier verabschiedete sich Johannes von Luther, „so am Kirch- hove bei dem Buchladen gestanden." Er hatte ihn schon vor Jahren, als er in Wittenberg studierte, kennen lernen und ihn, als den allgemeinen Gewissens¬ rat, vermocht, ein Schreiben an den Vater zu senden, da sich dieser aus Ärger über den schleppenden Gang des Bruserschen Prozesses zum größten Leidwesen seiner Familie vom Tische des Herrn fern gehalten hatte. Mit eindringlichen Worten mahnt Luther deu Alten, seinem Gegner zu vergebe« und uicht sein Seelen¬ heil zu verscherzen, indem er ihn anch ans das Beispiel der protestantischen Fürsten hinweist, „die sich doch nicht des Sacramentes enthalten, obgleich die Sache zwischen ihnen und den Papisten noch hanget." Dieser Brief wurde fortan in der Familie Sastrow als ein Heiligtum aufbewahrt. Bartholomäus vermacht ihn seinen Kindern „als autoZr!ixb.uni des hocherleuchten, heiligen, um der ganzen Werke wol vordienten teuren Maus" mit der herzlichen Bitte, das Schriftstück ihren Kindern und Kindeskindern „zu angenemmen Gefallen zu verwahren." Bei dem erwähnten Abschied hat anch er von Luther einen Händedruck be¬ kommen. Von Melanchthon aber erhielten die Brüder Empfehlungsschreiben nach Speyer, und so setzten sie denn ihre Reise über Leipzig, Erfurt, Eisenach und Frankfurt fort. In Speyer angelangt verkauften sie ihre Pferde und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/31>, abgerufen am 01.07.2024.