Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

fort. Da die Regierung nach vorübergehenden Zugeständnissen immer wieder
den Transport des Strandguts nach Norden anordnete und die Insulaner
zur Bezahlung eines Drittels der Transportkosten heranzog, wurde der Anteil
der Insulaner stark vermindert. Für die Arbeit, die ihnen aus dem Bergen und
dem Wiedereinladen des Strandguts erwuchs, und für die Kosten des Trans¬
ports nach Norden bot das seit 1781 durch den Abzug von zehn Portionen
für die ostfriesische Kriegs- und Domänenkammer geschmälerte Drittel des
Reinertrags, das ihnen nach dem Verkaufe der Strandgüter zugewiesen wurde
und nicht selten nur ein Viertel war, nach ihrem Ermessen besonders bei
"kleinen unerheblichen Strandungen" keine Entschädigung. So erhoben sie
mit lauten, zornigen Worten Protest ans Protest gegen die Schmälerung
ihres Rechts. Sie machten es der Regierung sehr schwer, die vorsichtige Hal¬
tung, die sie gegenüber dem ostfriesischen Strnndrechte beobachtete, beizubehalten.
Die Hauptaufgabe der preußischen Regierung, die Angleichung des neuen
Preußenlandes an das alte, gebot ihr die Schonung eines Brauchs, der so
fest in dem zähen Volkstum Ostfrieslands wurzelte. Der Notwendigkeit, das
Zusammenwachsen des neuen Landes mit Altpreußen zu fördern und vor
Störungen zu bewahren, mußte der Wunsch, die Strandungsordnung, womit
das damalige Preußen seiner Zeit vorausgeeilt war, nach Ostfriesland zu über¬
tragen, zunächst weichen. Dennoch bekämpfte die neue Regierung das rück¬
ständige ostfriesische Strandrecht mit einer Zähigkeit, die der seiner Verteidiger
gleichkam. Die Verfügungen, daß das Strandgut nicht auf den Inseln in
imwnt verteilt, sondern nach Norden geschafft, verknust nud in Geld verteilt
werden solle, daß die Insulaner das geborgne Strandgut wieder einladen und
einen Teil der Kosten des Transports tragen sollten, die allmählich zur Regel
werdende Gepflogenheit, nicht den wirklichen Wert des Strandgutes zu be¬
anspruche", sondern mit dem Eigentümer eine Art Lösegeld zu vereinbaren,
dessen der Armenstrandkasse und den Bergern zufallende Hälften weit ge¬
ringer waren als ein Drittel der Masse, endlich der Anspruch, den die ost¬
friesische Kaminer auf zehn Portionen des Anteils der Berger erhob, all diese
Änderungen, die die Strandguternte allmählich zu einem oft kaum mehr der
mühe- und gefahrvollen Bergearbeit entsprechenden Arbeitslöhne herabdrückten,
scheinen darauf berechnet gewesen zu sein, die wirtschaftliche Bedeutung der
Strandguternte unter möglichst weitgehender Schonung der Form des Brauchs
allmählich zu vermindern, zugleich aber die Ersetzung des Strandgntdrittels
durch einen Bergelohn und damit die Einführung der preußischen Straudungs-
ordnnng vorzubereiten. So scheinen anch die Insulaner das Borgehen der
Regierung aufgefaßt zu haben, daher der laute Zorn, der aus ihren Protesten
gegen die Eingriffe in ihr Strandrecht klingt. Es ist möglich, daß ihre
zornigen Proteste Friedrich dem Großen noch in seinen letzten Lebensjahren
zu Ohren kamen. Vielleicht waren es aber auch auf Vorgängen in Ostfries¬
land beruhende Klagen von Kaufleuten über Strandrcchtsexaktionen an der
preußischen Küste, die seine immer wache Sorge auf die in seinen alten
Küstenprovinzen schon lange musterhaft geordneten Strandverhältnisse lenkten.

In einer die Kombination des Ostpreußischen Kommerzien- und Admirali-
tätskolleginms betreffenden Kabinettsorder ä. et. Potsdam den 25. Juli 1783


Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste

fort. Da die Regierung nach vorübergehenden Zugeständnissen immer wieder
den Transport des Strandguts nach Norden anordnete und die Insulaner
zur Bezahlung eines Drittels der Transportkosten heranzog, wurde der Anteil
der Insulaner stark vermindert. Für die Arbeit, die ihnen aus dem Bergen und
dem Wiedereinladen des Strandguts erwuchs, und für die Kosten des Trans¬
ports nach Norden bot das seit 1781 durch den Abzug von zehn Portionen
für die ostfriesische Kriegs- und Domänenkammer geschmälerte Drittel des
Reinertrags, das ihnen nach dem Verkaufe der Strandgüter zugewiesen wurde
und nicht selten nur ein Viertel war, nach ihrem Ermessen besonders bei
„kleinen unerheblichen Strandungen" keine Entschädigung. So erhoben sie
mit lauten, zornigen Worten Protest ans Protest gegen die Schmälerung
ihres Rechts. Sie machten es der Regierung sehr schwer, die vorsichtige Hal¬
tung, die sie gegenüber dem ostfriesischen Strnndrechte beobachtete, beizubehalten.
Die Hauptaufgabe der preußischen Regierung, die Angleichung des neuen
Preußenlandes an das alte, gebot ihr die Schonung eines Brauchs, der so
fest in dem zähen Volkstum Ostfrieslands wurzelte. Der Notwendigkeit, das
Zusammenwachsen des neuen Landes mit Altpreußen zu fördern und vor
Störungen zu bewahren, mußte der Wunsch, die Strandungsordnung, womit
das damalige Preußen seiner Zeit vorausgeeilt war, nach Ostfriesland zu über¬
tragen, zunächst weichen. Dennoch bekämpfte die neue Regierung das rück¬
ständige ostfriesische Strandrecht mit einer Zähigkeit, die der seiner Verteidiger
gleichkam. Die Verfügungen, daß das Strandgut nicht auf den Inseln in
imwnt verteilt, sondern nach Norden geschafft, verknust nud in Geld verteilt
werden solle, daß die Insulaner das geborgne Strandgut wieder einladen und
einen Teil der Kosten des Transports tragen sollten, die allmählich zur Regel
werdende Gepflogenheit, nicht den wirklichen Wert des Strandgutes zu be¬
anspruche», sondern mit dem Eigentümer eine Art Lösegeld zu vereinbaren,
dessen der Armenstrandkasse und den Bergern zufallende Hälften weit ge¬
ringer waren als ein Drittel der Masse, endlich der Anspruch, den die ost¬
friesische Kaminer auf zehn Portionen des Anteils der Berger erhob, all diese
Änderungen, die die Strandguternte allmählich zu einem oft kaum mehr der
mühe- und gefahrvollen Bergearbeit entsprechenden Arbeitslöhne herabdrückten,
scheinen darauf berechnet gewesen zu sein, die wirtschaftliche Bedeutung der
Strandguternte unter möglichst weitgehender Schonung der Form des Brauchs
allmählich zu vermindern, zugleich aber die Ersetzung des Strandgntdrittels
durch einen Bergelohn und damit die Einführung der preußischen Straudungs-
ordnnng vorzubereiten. So scheinen anch die Insulaner das Borgehen der
Regierung aufgefaßt zu haben, daher der laute Zorn, der aus ihren Protesten
gegen die Eingriffe in ihr Strandrecht klingt. Es ist möglich, daß ihre
zornigen Proteste Friedrich dem Großen noch in seinen letzten Lebensjahren
zu Ohren kamen. Vielleicht waren es aber auch auf Vorgängen in Ostfries¬
land beruhende Klagen von Kaufleuten über Strandrcchtsexaktionen an der
preußischen Küste, die seine immer wache Sorge auf die in seinen alten
Küstenprovinzen schon lange musterhaft geordneten Strandverhältnisse lenkten.

In einer die Kombination des Ostpreußischen Kommerzien- und Admirali-
tätskolleginms betreffenden Kabinettsorder ä. et. Potsdam den 25. Juli 1783


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0215" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/295434"/>
          <fw type="header" place="top"> Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_962" prev="#ID_961"> fort. Da die Regierung nach vorübergehenden Zugeständnissen immer wieder<lb/>
den Transport des Strandguts nach Norden anordnete und die Insulaner<lb/>
zur Bezahlung eines Drittels der Transportkosten heranzog, wurde der Anteil<lb/>
der Insulaner stark vermindert. Für die Arbeit, die ihnen aus dem Bergen und<lb/>
dem Wiedereinladen des Strandguts erwuchs, und für die Kosten des Trans¬<lb/>
ports nach Norden bot das seit 1781 durch den Abzug von zehn Portionen<lb/>
für die ostfriesische Kriegs- und Domänenkammer geschmälerte Drittel des<lb/>
Reinertrags, das ihnen nach dem Verkaufe der Strandgüter zugewiesen wurde<lb/>
und nicht selten nur ein Viertel war, nach ihrem Ermessen besonders bei<lb/>
&#x201E;kleinen unerheblichen Strandungen" keine Entschädigung. So erhoben sie<lb/>
mit lauten, zornigen Worten Protest ans Protest gegen die Schmälerung<lb/>
ihres Rechts. Sie machten es der Regierung sehr schwer, die vorsichtige Hal¬<lb/>
tung, die sie gegenüber dem ostfriesischen Strnndrechte beobachtete, beizubehalten.<lb/>
Die Hauptaufgabe der preußischen Regierung, die Angleichung des neuen<lb/>
Preußenlandes an das alte, gebot ihr die Schonung eines Brauchs, der so<lb/>
fest in dem zähen Volkstum Ostfrieslands wurzelte. Der Notwendigkeit, das<lb/>
Zusammenwachsen des neuen Landes mit Altpreußen zu fördern und vor<lb/>
Störungen zu bewahren, mußte der Wunsch, die Strandungsordnung, womit<lb/>
das damalige Preußen seiner Zeit vorausgeeilt war, nach Ostfriesland zu über¬<lb/>
tragen, zunächst weichen. Dennoch bekämpfte die neue Regierung das rück¬<lb/>
ständige ostfriesische Strandrecht mit einer Zähigkeit, die der seiner Verteidiger<lb/>
gleichkam. Die Verfügungen, daß das Strandgut nicht auf den Inseln in<lb/>
imwnt verteilt, sondern nach Norden geschafft, verknust nud in Geld verteilt<lb/>
werden solle, daß die Insulaner das geborgne Strandgut wieder einladen und<lb/>
einen Teil der Kosten des Transports tragen sollten, die allmählich zur Regel<lb/>
werdende Gepflogenheit, nicht den wirklichen Wert des Strandgutes zu be¬<lb/>
anspruche», sondern mit dem Eigentümer eine Art Lösegeld zu vereinbaren,<lb/>
dessen der Armenstrandkasse und den Bergern zufallende Hälften weit ge¬<lb/>
ringer waren als ein Drittel der Masse, endlich der Anspruch, den die ost¬<lb/>
friesische Kaminer auf zehn Portionen des Anteils der Berger erhob, all diese<lb/>
Änderungen, die die Strandguternte allmählich zu einem oft kaum mehr der<lb/>
mühe- und gefahrvollen Bergearbeit entsprechenden Arbeitslöhne herabdrückten,<lb/>
scheinen darauf berechnet gewesen zu sein, die wirtschaftliche Bedeutung der<lb/>
Strandguternte unter möglichst weitgehender Schonung der Form des Brauchs<lb/>
allmählich zu vermindern, zugleich aber die Ersetzung des Strandgntdrittels<lb/>
durch einen Bergelohn und damit die Einführung der preußischen Straudungs-<lb/>
ordnnng vorzubereiten. So scheinen anch die Insulaner das Borgehen der<lb/>
Regierung aufgefaßt zu haben, daher der laute Zorn, der aus ihren Protesten<lb/>
gegen die Eingriffe in ihr Strandrecht klingt. Es ist möglich, daß ihre<lb/>
zornigen Proteste Friedrich dem Großen noch in seinen letzten Lebensjahren<lb/>
zu Ohren kamen. Vielleicht waren es aber auch auf Vorgängen in Ostfries¬<lb/>
land beruhende Klagen von Kaufleuten über Strandrcchtsexaktionen an der<lb/>
preußischen Küste, die seine immer wache Sorge auf die in seinen alten<lb/>
Küstenprovinzen schon lange musterhaft geordneten Strandverhältnisse lenkten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_963" next="#ID_964"> In einer die Kombination des Ostpreußischen Kommerzien- und Admirali-<lb/>
tätskolleginms betreffenden Kabinettsorder ä. et. Potsdam den 25. Juli 1783</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0215] Die Sage vom Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Rüste fort. Da die Regierung nach vorübergehenden Zugeständnissen immer wieder den Transport des Strandguts nach Norden anordnete und die Insulaner zur Bezahlung eines Drittels der Transportkosten heranzog, wurde der Anteil der Insulaner stark vermindert. Für die Arbeit, die ihnen aus dem Bergen und dem Wiedereinladen des Strandguts erwuchs, und für die Kosten des Trans¬ ports nach Norden bot das seit 1781 durch den Abzug von zehn Portionen für die ostfriesische Kriegs- und Domänenkammer geschmälerte Drittel des Reinertrags, das ihnen nach dem Verkaufe der Strandgüter zugewiesen wurde und nicht selten nur ein Viertel war, nach ihrem Ermessen besonders bei „kleinen unerheblichen Strandungen" keine Entschädigung. So erhoben sie mit lauten, zornigen Worten Protest ans Protest gegen die Schmälerung ihres Rechts. Sie machten es der Regierung sehr schwer, die vorsichtige Hal¬ tung, die sie gegenüber dem ostfriesischen Strnndrechte beobachtete, beizubehalten. Die Hauptaufgabe der preußischen Regierung, die Angleichung des neuen Preußenlandes an das alte, gebot ihr die Schonung eines Brauchs, der so fest in dem zähen Volkstum Ostfrieslands wurzelte. Der Notwendigkeit, das Zusammenwachsen des neuen Landes mit Altpreußen zu fördern und vor Störungen zu bewahren, mußte der Wunsch, die Strandungsordnung, womit das damalige Preußen seiner Zeit vorausgeeilt war, nach Ostfriesland zu über¬ tragen, zunächst weichen. Dennoch bekämpfte die neue Regierung das rück¬ ständige ostfriesische Strandrecht mit einer Zähigkeit, die der seiner Verteidiger gleichkam. Die Verfügungen, daß das Strandgut nicht auf den Inseln in imwnt verteilt, sondern nach Norden geschafft, verknust nud in Geld verteilt werden solle, daß die Insulaner das geborgne Strandgut wieder einladen und einen Teil der Kosten des Transports tragen sollten, die allmählich zur Regel werdende Gepflogenheit, nicht den wirklichen Wert des Strandgutes zu be¬ anspruche», sondern mit dem Eigentümer eine Art Lösegeld zu vereinbaren, dessen der Armenstrandkasse und den Bergern zufallende Hälften weit ge¬ ringer waren als ein Drittel der Masse, endlich der Anspruch, den die ost¬ friesische Kaminer auf zehn Portionen des Anteils der Berger erhob, all diese Änderungen, die die Strandguternte allmählich zu einem oft kaum mehr der mühe- und gefahrvollen Bergearbeit entsprechenden Arbeitslöhne herabdrückten, scheinen darauf berechnet gewesen zu sein, die wirtschaftliche Bedeutung der Strandguternte unter möglichst weitgehender Schonung der Form des Brauchs allmählich zu vermindern, zugleich aber die Ersetzung des Strandgntdrittels durch einen Bergelohn und damit die Einführung der preußischen Straudungs- ordnnng vorzubereiten. So scheinen anch die Insulaner das Borgehen der Regierung aufgefaßt zu haben, daher der laute Zorn, der aus ihren Protesten gegen die Eingriffe in ihr Strandrecht klingt. Es ist möglich, daß ihre zornigen Proteste Friedrich dem Großen noch in seinen letzten Lebensjahren zu Ohren kamen. Vielleicht waren es aber auch auf Vorgängen in Ostfries¬ land beruhende Klagen von Kaufleuten über Strandrcchtsexaktionen an der preußischen Küste, die seine immer wache Sorge auf die in seinen alten Küstenprovinzen schon lange musterhaft geordneten Strandverhältnisse lenkten. In einer die Kombination des Ostpreußischen Kommerzien- und Admirali- tätskolleginms betreffenden Kabinettsorder ä. et. Potsdam den 25. Juli 1783

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/215
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/215>, abgerufen am 23.07.2024.