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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Die Sage von, Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste

windig für Ihm aussah; Er lahm in Mräon u wolte nach ^niht gehen, u
starb zu rechter Zeit. Nachher ist ?slälmus"zu Vogd geworden, mich dieser n
der Prediger scheinen die beste Freunde nicht zu seyn. Zur Probe, und daß
der Prediger allerdings eine äsoision verlange, lege deßen Bericht ä, et. 10. Jan:
allemnthgst an. Daß der Mastbaum, deßen in diesem Schreiben erwehnet wird
wieder fortgetrieben, solches wird dem Vogd eben so leyb, als dem Prediger
thun. In der nnvcrmnhteten und gantz außerordentlichen hohen First von
4 auff d. 5!^ Jan: soll dieser Mastbaum weggetrieben sehn."

Das erwähnte Schreiben des Predigers vom 10. Januar habe ich nicht
gefunden. Ein an Damm gerichtetes, mit diesem Berichte vielleicht identisches
Schreiben des Predigers Lciner vom 18. Januar enthält die charakteristischen
Sätze: "Nun hat der Voigdt diesen Winter schon 3 Emder Seetonnen, mit
Kette geborgen, so wie vor zweh Jahr einen, ein schön Aootäsut, wenn er es
so behalten wird, ich denke aber, daß Ew. Wohlgeb: ihm ein anders erklären
werden . . . Der neulich gestrandete herrliche Mast ist wieder fort, da er doch
so schön ohne Pferde und Wagen hätte aufs land gebracht werden können,
er sol unten, wie eine Saltztoune dick und über 50 Fuß lang gewesen seyn.
. . . ?. 8. ich verlange recht nach denen Zeitungen. Die holländischen halten
Ew. Wohlgeb. wohl nicht, sonst möchte mir selbige gleichfals gehorsamst aus¬
gebeten haben." In seinem Rechtfertigungsschreiben wirft der Vogt Feldhausen
dem Amtsverwalter Damm vor, daß er alles für sich beanspruche. Die Tonnen
fielen nicht nnter das Strandrecht, da die fünf Taler, die die Stadt Emden
für eine geborgne Seetonne zahlte, nur ein Arbeitslohn seien. Die von Damm
befohlne Verteilung der sogenannten Kleinigkeiten unter den Amtsverwalter,
den Prediger, den Vogt und die Kirche beeinträchtige ihn bei seinen geringen
Einkünften sehr. Er zählt die Anteile des Amtsverwalters und des Predigers
auf und klagt: " , . . . ich kann nicht absehen wie der Amtsverwalter und
Prediger ein mehres xr^swuliren können, wenn ein Vogt auf der Insul ^niht
mit seiner ?g.initio Ehrlich bestehen soll, außer meinen geringen gehalt Von
19. rthlr. kan ich jährlich meine Gerichtsgebühren auf keine halbe Pistohle
baares Geld rechnet!, und alles was ich Von denen streitigen Kleinigkeiten
seit imirc" 17V5. habe machen können beträget jährlich nicht einmahl 10. Nthlr."
Der Vogt verdient auf Juist mit Hökerwaren bei weitem nicht so viel wie auf
Norderney und Borkum, "weil ^uisr nicht an der ?alZg.Ag lieget, so daß frembde
Schiffe daselbst anlanden und ihre Provision einnehmen können, anch fast alle
Einwohner Schiffer und kaum zeck vom Jahre zu Hanse sind, und wenn sie
zurückkommen fast alle Höckerwaaren die sie daß jähr durch nöthig haben selbst
mitbringen." Der Amtsverwalter gründet seine Ansprüche auf den zu den
Zeiten des Vogts Bolenius auf Juist üblichen Verteiluugsmodus, nach dein
bei Strandungen der Amtsverwalter neun, der Pastor zwei, die Kirche und
die Armen ebenfalls zwei, der Vogt drei Portionen erhalten sollten, das
Treibholz "von etwaigen Werth" ebenfalls zur Verteilung kam und nur "alt
Teich Holz einige wenige Stücken" dem Vogte zufielen. Schlimm ist der Vor¬
wurf, den der Amtsverwalter gegen den Vogt erhebt: "Es wehen Wohl Sand
Dünen, aber kein so kostbahres Hauß in 4 Jahr auf ssuist zusammen." Da


Die Sage von, Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste

windig für Ihm aussah; Er lahm in Mräon u wolte nach ^niht gehen, u
starb zu rechter Zeit. Nachher ist ?slälmus«zu Vogd geworden, mich dieser n
der Prediger scheinen die beste Freunde nicht zu seyn. Zur Probe, und daß
der Prediger allerdings eine äsoision verlange, lege deßen Bericht ä, et. 10. Jan:
allemnthgst an. Daß der Mastbaum, deßen in diesem Schreiben erwehnet wird
wieder fortgetrieben, solches wird dem Vogd eben so leyb, als dem Prediger
thun. In der nnvcrmnhteten und gantz außerordentlichen hohen First von
4 auff d. 5!^ Jan: soll dieser Mastbaum weggetrieben sehn."

Das erwähnte Schreiben des Predigers vom 10. Januar habe ich nicht
gefunden. Ein an Damm gerichtetes, mit diesem Berichte vielleicht identisches
Schreiben des Predigers Lciner vom 18. Januar enthält die charakteristischen
Sätze: „Nun hat der Voigdt diesen Winter schon 3 Emder Seetonnen, mit
Kette geborgen, so wie vor zweh Jahr einen, ein schön Aootäsut, wenn er es
so behalten wird, ich denke aber, daß Ew. Wohlgeb: ihm ein anders erklären
werden . . . Der neulich gestrandete herrliche Mast ist wieder fort, da er doch
so schön ohne Pferde und Wagen hätte aufs land gebracht werden können,
er sol unten, wie eine Saltztoune dick und über 50 Fuß lang gewesen seyn.
. . . ?. 8. ich verlange recht nach denen Zeitungen. Die holländischen halten
Ew. Wohlgeb. wohl nicht, sonst möchte mir selbige gleichfals gehorsamst aus¬
gebeten haben." In seinem Rechtfertigungsschreiben wirft der Vogt Feldhausen
dem Amtsverwalter Damm vor, daß er alles für sich beanspruche. Die Tonnen
fielen nicht nnter das Strandrecht, da die fünf Taler, die die Stadt Emden
für eine geborgne Seetonne zahlte, nur ein Arbeitslohn seien. Die von Damm
befohlne Verteilung der sogenannten Kleinigkeiten unter den Amtsverwalter,
den Prediger, den Vogt und die Kirche beeinträchtige ihn bei seinen geringen
Einkünften sehr. Er zählt die Anteile des Amtsverwalters und des Predigers
auf und klagt: „ , . . . ich kann nicht absehen wie der Amtsverwalter und
Prediger ein mehres xr^swuliren können, wenn ein Vogt auf der Insul ^niht
mit seiner ?g.initio Ehrlich bestehen soll, außer meinen geringen gehalt Von
19. rthlr. kan ich jährlich meine Gerichtsgebühren auf keine halbe Pistohle
baares Geld rechnet!, und alles was ich Von denen streitigen Kleinigkeiten
seit imirc» 17V5. habe machen können beträget jährlich nicht einmahl 10. Nthlr."
Der Vogt verdient auf Juist mit Hökerwaren bei weitem nicht so viel wie auf
Norderney und Borkum, „weil ^uisr nicht an der ?alZg.Ag lieget, so daß frembde
Schiffe daselbst anlanden und ihre Provision einnehmen können, anch fast alle
Einwohner Schiffer und kaum zeck vom Jahre zu Hanse sind, und wenn sie
zurückkommen fast alle Höckerwaaren die sie daß jähr durch nöthig haben selbst
mitbringen." Der Amtsverwalter gründet seine Ansprüche auf den zu den
Zeiten des Vogts Bolenius auf Juist üblichen Verteiluugsmodus, nach dein
bei Strandungen der Amtsverwalter neun, der Pastor zwei, die Kirche und
die Armen ebenfalls zwei, der Vogt drei Portionen erhalten sollten, das
Treibholz „von etwaigen Werth" ebenfalls zur Verteilung kam und nur „alt
Teich Holz einige wenige Stücken" dem Vogte zufielen. Schlimm ist der Vor¬
wurf, den der Amtsverwalter gegen den Vogt erhebt: „Es wehen Wohl Sand
Dünen, aber kein so kostbahres Hauß in 4 Jahr auf ssuist zusammen." Da


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[0213] Die Sage von, Strandsegen und das Strandrecht an der deutschen Küste windig für Ihm aussah; Er lahm in Mräon u wolte nach ^niht gehen, u starb zu rechter Zeit. Nachher ist ?slälmus«zu Vogd geworden, mich dieser n der Prediger scheinen die beste Freunde nicht zu seyn. Zur Probe, und daß der Prediger allerdings eine äsoision verlange, lege deßen Bericht ä, et. 10. Jan: allemnthgst an. Daß der Mastbaum, deßen in diesem Schreiben erwehnet wird wieder fortgetrieben, solches wird dem Vogd eben so leyb, als dem Prediger thun. In der nnvcrmnhteten und gantz außerordentlichen hohen First von 4 auff d. 5!^ Jan: soll dieser Mastbaum weggetrieben sehn." Das erwähnte Schreiben des Predigers vom 10. Januar habe ich nicht gefunden. Ein an Damm gerichtetes, mit diesem Berichte vielleicht identisches Schreiben des Predigers Lciner vom 18. Januar enthält die charakteristischen Sätze: „Nun hat der Voigdt diesen Winter schon 3 Emder Seetonnen, mit Kette geborgen, so wie vor zweh Jahr einen, ein schön Aootäsut, wenn er es so behalten wird, ich denke aber, daß Ew. Wohlgeb: ihm ein anders erklären werden . . . Der neulich gestrandete herrliche Mast ist wieder fort, da er doch so schön ohne Pferde und Wagen hätte aufs land gebracht werden können, er sol unten, wie eine Saltztoune dick und über 50 Fuß lang gewesen seyn. . . . ?. 8. ich verlange recht nach denen Zeitungen. Die holländischen halten Ew. Wohlgeb. wohl nicht, sonst möchte mir selbige gleichfals gehorsamst aus¬ gebeten haben." In seinem Rechtfertigungsschreiben wirft der Vogt Feldhausen dem Amtsverwalter Damm vor, daß er alles für sich beanspruche. Die Tonnen fielen nicht nnter das Strandrecht, da die fünf Taler, die die Stadt Emden für eine geborgne Seetonne zahlte, nur ein Arbeitslohn seien. Die von Damm befohlne Verteilung der sogenannten Kleinigkeiten unter den Amtsverwalter, den Prediger, den Vogt und die Kirche beeinträchtige ihn bei seinen geringen Einkünften sehr. Er zählt die Anteile des Amtsverwalters und des Predigers auf und klagt: „ , . . . ich kann nicht absehen wie der Amtsverwalter und Prediger ein mehres xr^swuliren können, wenn ein Vogt auf der Insul ^niht mit seiner ?g.initio Ehrlich bestehen soll, außer meinen geringen gehalt Von 19. rthlr. kan ich jährlich meine Gerichtsgebühren auf keine halbe Pistohle baares Geld rechnet!, und alles was ich Von denen streitigen Kleinigkeiten seit imirc» 17V5. habe machen können beträget jährlich nicht einmahl 10. Nthlr." Der Vogt verdient auf Juist mit Hökerwaren bei weitem nicht so viel wie auf Norderney und Borkum, „weil ^uisr nicht an der ?alZg.Ag lieget, so daß frembde Schiffe daselbst anlanden und ihre Provision einnehmen können, anch fast alle Einwohner Schiffer und kaum zeck vom Jahre zu Hanse sind, und wenn sie zurückkommen fast alle Höckerwaaren die sie daß jähr durch nöthig haben selbst mitbringen." Der Amtsverwalter gründet seine Ansprüche auf den zu den Zeiten des Vogts Bolenius auf Juist üblichen Verteiluugsmodus, nach dein bei Strandungen der Amtsverwalter neun, der Pastor zwei, die Kirche und die Armen ebenfalls zwei, der Vogt drei Portionen erhalten sollten, das Treibholz „von etwaigen Werth" ebenfalls zur Verteilung kam und nur „alt Teich Holz einige wenige Stücken" dem Vogte zufielen. Schlimm ist der Vor¬ wurf, den der Amtsverwalter gegen den Vogt erhebt: „Es wehen Wohl Sand Dünen, aber kein so kostbahres Hauß in 4 Jahr auf ssuist zusammen." Da

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/213>, abgerufen am 23.07.2024.