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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Auf Mischen Alpenstraßen

1375 bis 1380 das Erbe der Grafen von Montfort und Feldkirch (Vorarl¬
berg) ankauften und die durch Fehden und Untertanenaufstände verschuldeten
Grafen vou Werdenberg-Sargans in ein abhängiges Dienstverhältnis brachten,
auch das Bistum Chur zu unterwerfen. Gegen diese zäh festgehaltnen Pläne
schlössen sich schon 1367 die Untertanen des Bistums zum "Gotteshausbund"
zusammen und erneuerten ihn 1396 unter dem Eindrucke der glänzenden
Siege der Eidgenossen bei Sempach 1386 und Nüfels 1388, die dort die
Macht der Habsburger vollends zerstörten. Diesem Beispiele folgten 1395 die
Herren und die Gemeinden des Oberlandes, indem sie mit der Abtei Disentis
vereinigt den obern oder Grauen Bund (so genannt nach der grauen Tracht
der Bergbewohner, der Grischuns, Grigioni, Grisons) errichteten. Sie er¬
neuerten ihn 1424 durch feierlichen Eidschwur bei der Annakapclle vor Truns
uuter einem mächtigen Ahornbäume, der noch lange gestanden hat. Endlich
vereinigten sich die zehn Gerichte des Toggenburgischen 1436 angesichts des
Aussterbens der Toggenburger und gegen den Erbanspruch der Vögte von
Matsch in Dcivos zum Bund der zehn (ursprünglich nur acht) Gerichte, und
im Jahre 1471 stifteten die Gesandten aller "drei Bünde von Hochrätien" im
Hofe Vazerol den selbständigen rätischen Bundesstaat. Zugleich suchten die Bünde
oder ihre Glieder adliche Güter an sich zu bringen und ihre Besitzungen vorzu¬
schieben. Schon 1403 unterwarf sich das milde schöne Pnschlav (Poschiavo)
am Südfnße des Berninapasses freiwillig dem Bistum Chur. Von den Grafen
von Werdenberg-Sargans kaufte das "Gotteshaus Chur" 1456 Schaaf, das
Bistum Chur 1475 die von dein 1458 erloschnen Hanse Räzüns ererbten Güter
im Domleschg, von den Sax-Misox 1483 einen Teil ihres Besitzes in Vorder¬
rheintal (Films, Lugnez, Vais u. a. in.). Die Sax-Misox veräußerten freilich
anch Misox und Nheinwald an die Mailändischen Trivulzio 1497, wenig Jahre,
bevor sie ausstarben (1500), und der letzte Graf von Werdenberg, Georg, ver¬
kaufte die Stammherrschaft Sargans 1483 an die Eidgenössischen Stände, die
sie nnn dnrch ihre Landvögte als Untertanenland regieren ließen.

Trotzdem blieben manche Verhältnisse noch sehr verworren. Vor allem
verkauften die Matsch 1477 und 1496 ihre ererbten Rechte in den zehn Ge¬
richten an Österreich, sodaß dieser Bund noch in einer halben Abhängigkeit
von den Habsburger" blieb. Grenzstreitigkeiten mit Tirol im Unter-Engadin
drängten endlich den Gotteshansbnnd und den Grauen Bund 1498 zu einem
Waffenbündnis mit der Eidgenossenschaft, und da diese zu derselben Zeit die
Unterwerfung unter die Neichssteuer und das Reichskammergericht verweigert
hatte, so brach im Januar 1499 der Krieg aus auf der ganzen langen Front
von Basel bis an die graubündische Ostgrenze gegen Tirol. Die Bündner
selbst hatten sich dreier Angriffe zu erwehren, aber am 22. Mai trugen sie
unter Benedikt Fontana, dem Landvogt des Oberhalbsteins ans Reams, an
der Calven bei Mals einen glänzenden Sieg davon, den Fontana freilich mit
dem Leben bezahlte. Der Friede von Basel am 22. September 1499 be¬
siegelte die tatsächliche Unabhängigkeit auch Graubündens; dieses dem Reiche
einst so unentbehrliche Paßland trennte sich ebenso vom Reiche wie die
Schweiz, der es verbündet, "zugewandt" blieb, ohne zu ihr zu gehören.


Grenzboten IV 1904 26
Auf Mischen Alpenstraßen

1375 bis 1380 das Erbe der Grafen von Montfort und Feldkirch (Vorarl¬
berg) ankauften und die durch Fehden und Untertanenaufstände verschuldeten
Grafen vou Werdenberg-Sargans in ein abhängiges Dienstverhältnis brachten,
auch das Bistum Chur zu unterwerfen. Gegen diese zäh festgehaltnen Pläne
schlössen sich schon 1367 die Untertanen des Bistums zum „Gotteshausbund"
zusammen und erneuerten ihn 1396 unter dem Eindrucke der glänzenden
Siege der Eidgenossen bei Sempach 1386 und Nüfels 1388, die dort die
Macht der Habsburger vollends zerstörten. Diesem Beispiele folgten 1395 die
Herren und die Gemeinden des Oberlandes, indem sie mit der Abtei Disentis
vereinigt den obern oder Grauen Bund (so genannt nach der grauen Tracht
der Bergbewohner, der Grischuns, Grigioni, Grisons) errichteten. Sie er¬
neuerten ihn 1424 durch feierlichen Eidschwur bei der Annakapclle vor Truns
uuter einem mächtigen Ahornbäume, der noch lange gestanden hat. Endlich
vereinigten sich die zehn Gerichte des Toggenburgischen 1436 angesichts des
Aussterbens der Toggenburger und gegen den Erbanspruch der Vögte von
Matsch in Dcivos zum Bund der zehn (ursprünglich nur acht) Gerichte, und
im Jahre 1471 stifteten die Gesandten aller „drei Bünde von Hochrätien" im
Hofe Vazerol den selbständigen rätischen Bundesstaat. Zugleich suchten die Bünde
oder ihre Glieder adliche Güter an sich zu bringen und ihre Besitzungen vorzu¬
schieben. Schon 1403 unterwarf sich das milde schöne Pnschlav (Poschiavo)
am Südfnße des Berninapasses freiwillig dem Bistum Chur. Von den Grafen
von Werdenberg-Sargans kaufte das „Gotteshaus Chur" 1456 Schaaf, das
Bistum Chur 1475 die von dein 1458 erloschnen Hanse Räzüns ererbten Güter
im Domleschg, von den Sax-Misox 1483 einen Teil ihres Besitzes in Vorder¬
rheintal (Films, Lugnez, Vais u. a. in.). Die Sax-Misox veräußerten freilich
anch Misox und Nheinwald an die Mailändischen Trivulzio 1497, wenig Jahre,
bevor sie ausstarben (1500), und der letzte Graf von Werdenberg, Georg, ver¬
kaufte die Stammherrschaft Sargans 1483 an die Eidgenössischen Stände, die
sie nnn dnrch ihre Landvögte als Untertanenland regieren ließen.

Trotzdem blieben manche Verhältnisse noch sehr verworren. Vor allem
verkauften die Matsch 1477 und 1496 ihre ererbten Rechte in den zehn Ge¬
richten an Österreich, sodaß dieser Bund noch in einer halben Abhängigkeit
von den Habsburger« blieb. Grenzstreitigkeiten mit Tirol im Unter-Engadin
drängten endlich den Gotteshansbnnd und den Grauen Bund 1498 zu einem
Waffenbündnis mit der Eidgenossenschaft, und da diese zu derselben Zeit die
Unterwerfung unter die Neichssteuer und das Reichskammergericht verweigert
hatte, so brach im Januar 1499 der Krieg aus auf der ganzen langen Front
von Basel bis an die graubündische Ostgrenze gegen Tirol. Die Bündner
selbst hatten sich dreier Angriffe zu erwehren, aber am 22. Mai trugen sie
unter Benedikt Fontana, dem Landvogt des Oberhalbsteins ans Reams, an
der Calven bei Mals einen glänzenden Sieg davon, den Fontana freilich mit
dem Leben bezahlte. Der Friede von Basel am 22. September 1499 be¬
siegelte die tatsächliche Unabhängigkeit auch Graubündens; dieses dem Reiche
einst so unentbehrliche Paßland trennte sich ebenso vom Reiche wie die
Schweiz, der es verbündet, „zugewandt" blieb, ohne zu ihr zu gehören.


Grenzboten IV 1904 26
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[0195] Auf Mischen Alpenstraßen 1375 bis 1380 das Erbe der Grafen von Montfort und Feldkirch (Vorarl¬ berg) ankauften und die durch Fehden und Untertanenaufstände verschuldeten Grafen vou Werdenberg-Sargans in ein abhängiges Dienstverhältnis brachten, auch das Bistum Chur zu unterwerfen. Gegen diese zäh festgehaltnen Pläne schlössen sich schon 1367 die Untertanen des Bistums zum „Gotteshausbund" zusammen und erneuerten ihn 1396 unter dem Eindrucke der glänzenden Siege der Eidgenossen bei Sempach 1386 und Nüfels 1388, die dort die Macht der Habsburger vollends zerstörten. Diesem Beispiele folgten 1395 die Herren und die Gemeinden des Oberlandes, indem sie mit der Abtei Disentis vereinigt den obern oder Grauen Bund (so genannt nach der grauen Tracht der Bergbewohner, der Grischuns, Grigioni, Grisons) errichteten. Sie er¬ neuerten ihn 1424 durch feierlichen Eidschwur bei der Annakapclle vor Truns uuter einem mächtigen Ahornbäume, der noch lange gestanden hat. Endlich vereinigten sich die zehn Gerichte des Toggenburgischen 1436 angesichts des Aussterbens der Toggenburger und gegen den Erbanspruch der Vögte von Matsch in Dcivos zum Bund der zehn (ursprünglich nur acht) Gerichte, und im Jahre 1471 stifteten die Gesandten aller „drei Bünde von Hochrätien" im Hofe Vazerol den selbständigen rätischen Bundesstaat. Zugleich suchten die Bünde oder ihre Glieder adliche Güter an sich zu bringen und ihre Besitzungen vorzu¬ schieben. Schon 1403 unterwarf sich das milde schöne Pnschlav (Poschiavo) am Südfnße des Berninapasses freiwillig dem Bistum Chur. Von den Grafen von Werdenberg-Sargans kaufte das „Gotteshaus Chur" 1456 Schaaf, das Bistum Chur 1475 die von dein 1458 erloschnen Hanse Räzüns ererbten Güter im Domleschg, von den Sax-Misox 1483 einen Teil ihres Besitzes in Vorder¬ rheintal (Films, Lugnez, Vais u. a. in.). Die Sax-Misox veräußerten freilich anch Misox und Nheinwald an die Mailändischen Trivulzio 1497, wenig Jahre, bevor sie ausstarben (1500), und der letzte Graf von Werdenberg, Georg, ver¬ kaufte die Stammherrschaft Sargans 1483 an die Eidgenössischen Stände, die sie nnn dnrch ihre Landvögte als Untertanenland regieren ließen. Trotzdem blieben manche Verhältnisse noch sehr verworren. Vor allem verkauften die Matsch 1477 und 1496 ihre ererbten Rechte in den zehn Ge¬ richten an Österreich, sodaß dieser Bund noch in einer halben Abhängigkeit von den Habsburger« blieb. Grenzstreitigkeiten mit Tirol im Unter-Engadin drängten endlich den Gotteshansbnnd und den Grauen Bund 1498 zu einem Waffenbündnis mit der Eidgenossenschaft, und da diese zu derselben Zeit die Unterwerfung unter die Neichssteuer und das Reichskammergericht verweigert hatte, so brach im Januar 1499 der Krieg aus auf der ganzen langen Front von Basel bis an die graubündische Ostgrenze gegen Tirol. Die Bündner selbst hatten sich dreier Angriffe zu erwehren, aber am 22. Mai trugen sie unter Benedikt Fontana, dem Landvogt des Oberhalbsteins ans Reams, an der Calven bei Mals einen glänzenden Sieg davon, den Fontana freilich mit dem Leben bezahlte. Der Friede von Basel am 22. September 1499 be¬ siegelte die tatsächliche Unabhängigkeit auch Graubündens; dieses dem Reiche einst so unentbehrliche Paßland trennte sich ebenso vom Reiche wie die Schweiz, der es verbündet, „zugewandt" blieb, ohne zu ihr zu gehören. Grenzboten IV 1904 26

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/195>, abgerufen am 23.07.2024.