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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr.

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Auf rätischen Alpenstraßcn

Da der Laienadel überall geneigt war, seine Kirchenlehen der Kirche zu
entfremden und seine Bogtcirechte in Herrenrechte umzuwandeln, so strebten die
rätischen Stifter, besonders das Bistum Chur, danach, diese weltlichen Grund¬
herrschaften möglichst an sich zu bringen und die Vogtei abzulösen. Das
gelang ihnen anch in ziemlichem Umfange. Schon um 1139 gingen die
Gamertingischcn Güter im Ober-Engadin durch Kauf an Chur über, durch
testamentarische Verfügungen von 1160/77 auch die Besitzungen der Edeln
von Tarasp im Unter-Engadin, vor dem Ende desselben Jahrhunderts eben¬
falls durch Schenkung die Kirchbergischen Güter im Prätigau, um Malans und
Icilius. So wurde das Bistum Chur die größte Grundherrschaft des Landes,
und es organisierte diese umfänglichen Güter nach dem Hofrecht, wie es für
die früher Gamertingischcn Güter im Ober-Engadin im ^ntiauam rsgistrnirr
von 1290/98 aufgezeichnet wurde. Im Turm von Znoz, dein Hauptort, saß
der villious in^'ar mit seinen beiden Gehilfen, dem sMarw8 (Flurschütz) und
dem WAnions (Senn, für die Alpenweiden), Der ganze Besitz zerfiel in
Maicrhöfe (eng-jorias) und ziuspflichtige Bauernhöfe, Huben (oolouig-s), deren
es zum Beispiel in Zuoz neun, in Samaden acht gab. Die Leistungen dieser
Höfe bestanden ganz überwiegend aus Naturalien (Bich, Käse, Korn) und aus
hausgewebtem Tuch, nur zum allerkleinsten Teil aus Geldzinsen. Die Rechts¬
pflege übte im Namen des Bischofs ein Ammcmn (Minister, roman. uMstigl)
an zwei jährlichen Gerichtstagen in Zuoz aus unter Mitwirkung der Hof¬
leute, die auch bei der Wahl der drei Oberbeamten (aller fünf Jahre) ein
Vorschlagsrecht hatten. In den übrigen Herrschaften des Bistums standen
ein Vogt für die Rechtspflege und das Kriegswesen, ein Vizdnm (vios-
(loininns) für die wirtschaftliche Verwaltung nebeneinander, so im Ober-Engadin,
im Münstertal, im Vintschgau, im Domleschg. Daneben aber erhielt sich überall
die alle Talgenosfen (vivini, roman. viseliwch umfassende alte Markgenossen¬
schaft (eouimunk, roman. oumsin) nnter einem Ammann oder Talkanzler
(og,n<Z6l1g.roh vM"), dem die Versammlung der Talgenossen zur Seite stand.
Auch dieses außerhalb des Hofrechts stehende Amt geriet gelegentlich in den
erblichen Besitz einer Familie, im Ober-Engadin um 1244 an die reichen
Planta in Samaden, die auch das Amt des Ammauus als Lehen an sich
brachten. In ähnlicher Weise waren alle Grundherrschaften organisiert. Die
von Disentis zerfiel im dreizehnten Jahrhundert in vier "Großhöfe" unter
Locotenenten; die Vogtei übten bis 1247 die Grafen vou Sax-Misox. seitdem
die von Werdenberg-Heiligenberg, Die Vasallen und Ministerialen, die freien
Markgenosfen und die Hörigen bildeten mit dem Klosterkouvent die univörÄt^
visMtillgnÄs. Indem gerade die geistlichen Grundherrschaften nicht nur ihren
Gasallen, sondern auch ihre": Untertanen einen reichlichen Anteil an der Ver¬
waltung und der Rechtspflege gewährten, haben sie die Grundlage geschaffen,
auf der seit dem vierzehnten Jahrhundert die republikanische Freiheit und
Selbstregierung Untiers erwachsen ist.

Wie Wirtschaft und Rechtspflege grundherrschnftlich waren, so war auch
der Verkehr auf den Mischen Alpenstraßen von den Grundherrschaften und in
ihrem Interesse organisiert, vor allein durch und für das Bistum Chur. Ihm


Auf rätischen Alpenstraßcn

Da der Laienadel überall geneigt war, seine Kirchenlehen der Kirche zu
entfremden und seine Bogtcirechte in Herrenrechte umzuwandeln, so strebten die
rätischen Stifter, besonders das Bistum Chur, danach, diese weltlichen Grund¬
herrschaften möglichst an sich zu bringen und die Vogtei abzulösen. Das
gelang ihnen anch in ziemlichem Umfange. Schon um 1139 gingen die
Gamertingischcn Güter im Ober-Engadin durch Kauf an Chur über, durch
testamentarische Verfügungen von 1160/77 auch die Besitzungen der Edeln
von Tarasp im Unter-Engadin, vor dem Ende desselben Jahrhunderts eben¬
falls durch Schenkung die Kirchbergischen Güter im Prätigau, um Malans und
Icilius. So wurde das Bistum Chur die größte Grundherrschaft des Landes,
und es organisierte diese umfänglichen Güter nach dem Hofrecht, wie es für
die früher Gamertingischcn Güter im Ober-Engadin im ^ntiauam rsgistrnirr
von 1290/98 aufgezeichnet wurde. Im Turm von Znoz, dein Hauptort, saß
der villious in^'ar mit seinen beiden Gehilfen, dem sMarw8 (Flurschütz) und
dem WAnions (Senn, für die Alpenweiden), Der ganze Besitz zerfiel in
Maicrhöfe (eng-jorias) und ziuspflichtige Bauernhöfe, Huben (oolouig-s), deren
es zum Beispiel in Zuoz neun, in Samaden acht gab. Die Leistungen dieser
Höfe bestanden ganz überwiegend aus Naturalien (Bich, Käse, Korn) und aus
hausgewebtem Tuch, nur zum allerkleinsten Teil aus Geldzinsen. Die Rechts¬
pflege übte im Namen des Bischofs ein Ammcmn (Minister, roman. uMstigl)
an zwei jährlichen Gerichtstagen in Zuoz aus unter Mitwirkung der Hof¬
leute, die auch bei der Wahl der drei Oberbeamten (aller fünf Jahre) ein
Vorschlagsrecht hatten. In den übrigen Herrschaften des Bistums standen
ein Vogt für die Rechtspflege und das Kriegswesen, ein Vizdnm (vios-
(loininns) für die wirtschaftliche Verwaltung nebeneinander, so im Ober-Engadin,
im Münstertal, im Vintschgau, im Domleschg. Daneben aber erhielt sich überall
die alle Talgenosfen (vivini, roman. viseliwch umfassende alte Markgenossen¬
schaft (eouimunk, roman. oumsin) nnter einem Ammann oder Talkanzler
(og,n<Z6l1g.roh vM«), dem die Versammlung der Talgenossen zur Seite stand.
Auch dieses außerhalb des Hofrechts stehende Amt geriet gelegentlich in den
erblichen Besitz einer Familie, im Ober-Engadin um 1244 an die reichen
Planta in Samaden, die auch das Amt des Ammauus als Lehen an sich
brachten. In ähnlicher Weise waren alle Grundherrschaften organisiert. Die
von Disentis zerfiel im dreizehnten Jahrhundert in vier „Großhöfe" unter
Locotenenten; die Vogtei übten bis 1247 die Grafen vou Sax-Misox. seitdem
die von Werdenberg-Heiligenberg, Die Vasallen und Ministerialen, die freien
Markgenosfen und die Hörigen bildeten mit dem Klosterkouvent die univörÄt^
visMtillgnÄs. Indem gerade die geistlichen Grundherrschaften nicht nur ihren
Gasallen, sondern auch ihre»: Untertanen einen reichlichen Anteil an der Ver¬
waltung und der Rechtspflege gewährten, haben sie die Grundlage geschaffen,
auf der seit dem vierzehnten Jahrhundert die republikanische Freiheit und
Selbstregierung Untiers erwachsen ist.

Wie Wirtschaft und Rechtspflege grundherrschnftlich waren, so war auch
der Verkehr auf den Mischen Alpenstraßen von den Grundherrschaften und in
ihrem Interesse organisiert, vor allein durch und für das Bistum Chur. Ihm


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[0193] Auf rätischen Alpenstraßcn Da der Laienadel überall geneigt war, seine Kirchenlehen der Kirche zu entfremden und seine Bogtcirechte in Herrenrechte umzuwandeln, so strebten die rätischen Stifter, besonders das Bistum Chur, danach, diese weltlichen Grund¬ herrschaften möglichst an sich zu bringen und die Vogtei abzulösen. Das gelang ihnen anch in ziemlichem Umfange. Schon um 1139 gingen die Gamertingischcn Güter im Ober-Engadin durch Kauf an Chur über, durch testamentarische Verfügungen von 1160/77 auch die Besitzungen der Edeln von Tarasp im Unter-Engadin, vor dem Ende desselben Jahrhunderts eben¬ falls durch Schenkung die Kirchbergischen Güter im Prätigau, um Malans und Icilius. So wurde das Bistum Chur die größte Grundherrschaft des Landes, und es organisierte diese umfänglichen Güter nach dem Hofrecht, wie es für die früher Gamertingischcn Güter im Ober-Engadin im ^ntiauam rsgistrnirr von 1290/98 aufgezeichnet wurde. Im Turm von Znoz, dein Hauptort, saß der villious in^'ar mit seinen beiden Gehilfen, dem sMarw8 (Flurschütz) und dem WAnions (Senn, für die Alpenweiden), Der ganze Besitz zerfiel in Maicrhöfe (eng-jorias) und ziuspflichtige Bauernhöfe, Huben (oolouig-s), deren es zum Beispiel in Zuoz neun, in Samaden acht gab. Die Leistungen dieser Höfe bestanden ganz überwiegend aus Naturalien (Bich, Käse, Korn) und aus hausgewebtem Tuch, nur zum allerkleinsten Teil aus Geldzinsen. Die Rechts¬ pflege übte im Namen des Bischofs ein Ammcmn (Minister, roman. uMstigl) an zwei jährlichen Gerichtstagen in Zuoz aus unter Mitwirkung der Hof¬ leute, die auch bei der Wahl der drei Oberbeamten (aller fünf Jahre) ein Vorschlagsrecht hatten. In den übrigen Herrschaften des Bistums standen ein Vogt für die Rechtspflege und das Kriegswesen, ein Vizdnm (vios- (loininns) für die wirtschaftliche Verwaltung nebeneinander, so im Ober-Engadin, im Münstertal, im Vintschgau, im Domleschg. Daneben aber erhielt sich überall die alle Talgenosfen (vivini, roman. viseliwch umfassende alte Markgenossen¬ schaft (eouimunk, roman. oumsin) nnter einem Ammann oder Talkanzler (og,n<Z6l1g.roh vM«), dem die Versammlung der Talgenossen zur Seite stand. Auch dieses außerhalb des Hofrechts stehende Amt geriet gelegentlich in den erblichen Besitz einer Familie, im Ober-Engadin um 1244 an die reichen Planta in Samaden, die auch das Amt des Ammauus als Lehen an sich brachten. In ähnlicher Weise waren alle Grundherrschaften organisiert. Die von Disentis zerfiel im dreizehnten Jahrhundert in vier „Großhöfe" unter Locotenenten; die Vogtei übten bis 1247 die Grafen vou Sax-Misox. seitdem die von Werdenberg-Heiligenberg, Die Vasallen und Ministerialen, die freien Markgenosfen und die Hörigen bildeten mit dem Klosterkouvent die univörÄt^ visMtillgnÄs. Indem gerade die geistlichen Grundherrschaften nicht nur ihren Gasallen, sondern auch ihre»: Untertanen einen reichlichen Anteil an der Ver¬ waltung und der Rechtspflege gewährten, haben sie die Grundlage geschaffen, auf der seit dem vierzehnten Jahrhundert die republikanische Freiheit und Selbstregierung Untiers erwachsen ist. Wie Wirtschaft und Rechtspflege grundherrschnftlich waren, so war auch der Verkehr auf den Mischen Alpenstraßen von den Grundherrschaften und in ihrem Interesse organisiert, vor allein durch und für das Bistum Chur. Ihm

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_295218/193>, abgerufen am 23.07.2024.