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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Hdland und Tandeskultur im Herzogtum Gldenburg

und die Brukterer geraten schon im vierten oder fünften Jahrhundert unter die
Oberherrschaft der aus der untern Elbgegend hinzu kommenden Altsachsen, und
ihre Namen gehn für die Zukunft in deren Namen auf. Damit treten wir
in eine politisch bekanntere Geschichtszeit.

Als nomadisierende Hirtenvölker waren die germanischen Stämme, nachdem
es ihnen bei wachsender Volkszahl an ausreichendem Weideland zu mangeln
begann, immer weiter westwärts vorgedrungen. Überall da, wo sie in noch nicht
fest besiedelte Gebiete kamen oder die angesiedelten frühern Besitzer des Landes
vollständig verdrängten, teilten sie den gemeinsam eroberten und deshalb allen
gemeinsamen Grund und Boden, bald nachdem sie selbst sich zur Nieder¬
lassung entschlossen hatten, nach bestimmten gleichmäßigen Grundsätzen, nämlich
-- ihrer militärischen Organisation und zugleich der wirtschaftlichen Zweck¬
mäßigkeit Rechnung tragend -- nnter ihre Hundertschaften^) auf und führten
überall die typisch germanische Grundbesitzverfassung, nämlich die haufenförmigen
Gewaundörfer mit Hufenverfassung und Gemengelage der bewirtschafteten Grund¬
stücke ein. Das bei dieser Aufteilung übrig bleibende, der gemeinsamen Nutzung
freistehende unverteilte Volksland in der Umgebung und zwischen den An^
Siedlungen mit ihren "Dorfmarken" war "die gemeine Mark."

Die Nutzung wie die Verwaltung dieser Marken, die Rechtsprechung einge¬
schlossen, verblieb der Hundertschaft-Dorfgenossenschaft, die sich als Markgenossen¬
schaft, als ein wirtschaftlicher Verband nach innen, als ein rechtlich-politischer
Verband nach außen mit besondern Ordnungen und Funktionen organisierte,
auch dann noch, als sich im Laufe der Jahrhunderte nach und nach an den
den Einzelwirtschaften zugewiesenen Ländereien, der eigentlichen Hufe, ein mehr
oder minder ciusgesprochnes Jndividualeigentum ausgebildet hatte, was erst
etwa zur Karolingerzeit feststeht.

Etwas anders entwickelte sich die Sache in den Landstrichen, wo, wie in
den unsrigen, die einwandernden germanischen Stämme auf schon zu fester
Ansiedlung niedergelassene keltische Völker stießen, die das Land in der ihnen
typischen Form der Einzelhöfe besiedelt hatten und in wirtschaftlicher Beziehung
keineswegs als auf niedriger Kulturstufe stehend zu denken sind, sondern darin
ihren Überwintern weit überlegen waren-

Hier fanden also die deutschen Nomaden die Einzelhöfe schon in kultivierten
Zustande vor, umgeben von dem mit Hecken, Gruben und Zäunen eingehegten
Wirtschaftsland und Weidekümpen für Jung- und Nutzvieh, besetzt mit dem
dreischiffigen keltischen Hofgebäude, das der Familie und der Viehherde vor¬
treffliche, gesicherte Unterkunft bot. Jeder Hof genügte den Bedürfnissen einer
Bauernwirtschaft mit ihrem Gesinde und bestand selbständig wie eine besondre
(germanische) Flur im unkultivierten Lande. In diese Höfe setzten sich die er¬
obernden germanischen Einwandrer einfach hinein -- bequemer konnten sie es nicht
haben -- und zwangen den nicht entwichnen Rest der keltischen Bevölkerung,
als Knechte die Wirtschaft fortzusetzen, -- um so begreiflicher, wenn man be-



*) Das sind nach der alten volkstümlichen Rechnung 120, nämlich 10 Dutzend, Familien¬
väter und waffenfähige Freie mit ihrem Anhang, etwa 1000 Köpfe, 3600 Stuck Großvieh mit
einem Bedarf von etwa 3 Quadrntmeilen Weideland.
Hdland und Tandeskultur im Herzogtum Gldenburg

und die Brukterer geraten schon im vierten oder fünften Jahrhundert unter die
Oberherrschaft der aus der untern Elbgegend hinzu kommenden Altsachsen, und
ihre Namen gehn für die Zukunft in deren Namen auf. Damit treten wir
in eine politisch bekanntere Geschichtszeit.

Als nomadisierende Hirtenvölker waren die germanischen Stämme, nachdem
es ihnen bei wachsender Volkszahl an ausreichendem Weideland zu mangeln
begann, immer weiter westwärts vorgedrungen. Überall da, wo sie in noch nicht
fest besiedelte Gebiete kamen oder die angesiedelten frühern Besitzer des Landes
vollständig verdrängten, teilten sie den gemeinsam eroberten und deshalb allen
gemeinsamen Grund und Boden, bald nachdem sie selbst sich zur Nieder¬
lassung entschlossen hatten, nach bestimmten gleichmäßigen Grundsätzen, nämlich
— ihrer militärischen Organisation und zugleich der wirtschaftlichen Zweck¬
mäßigkeit Rechnung tragend — nnter ihre Hundertschaften^) auf und führten
überall die typisch germanische Grundbesitzverfassung, nämlich die haufenförmigen
Gewaundörfer mit Hufenverfassung und Gemengelage der bewirtschafteten Grund¬
stücke ein. Das bei dieser Aufteilung übrig bleibende, der gemeinsamen Nutzung
freistehende unverteilte Volksland in der Umgebung und zwischen den An^
Siedlungen mit ihren „Dorfmarken" war „die gemeine Mark."

Die Nutzung wie die Verwaltung dieser Marken, die Rechtsprechung einge¬
schlossen, verblieb der Hundertschaft-Dorfgenossenschaft, die sich als Markgenossen¬
schaft, als ein wirtschaftlicher Verband nach innen, als ein rechtlich-politischer
Verband nach außen mit besondern Ordnungen und Funktionen organisierte,
auch dann noch, als sich im Laufe der Jahrhunderte nach und nach an den
den Einzelwirtschaften zugewiesenen Ländereien, der eigentlichen Hufe, ein mehr
oder minder ciusgesprochnes Jndividualeigentum ausgebildet hatte, was erst
etwa zur Karolingerzeit feststeht.

Etwas anders entwickelte sich die Sache in den Landstrichen, wo, wie in
den unsrigen, die einwandernden germanischen Stämme auf schon zu fester
Ansiedlung niedergelassene keltische Völker stießen, die das Land in der ihnen
typischen Form der Einzelhöfe besiedelt hatten und in wirtschaftlicher Beziehung
keineswegs als auf niedriger Kulturstufe stehend zu denken sind, sondern darin
ihren Überwintern weit überlegen waren-

Hier fanden also die deutschen Nomaden die Einzelhöfe schon in kultivierten
Zustande vor, umgeben von dem mit Hecken, Gruben und Zäunen eingehegten
Wirtschaftsland und Weidekümpen für Jung- und Nutzvieh, besetzt mit dem
dreischiffigen keltischen Hofgebäude, das der Familie und der Viehherde vor¬
treffliche, gesicherte Unterkunft bot. Jeder Hof genügte den Bedürfnissen einer
Bauernwirtschaft mit ihrem Gesinde und bestand selbständig wie eine besondre
(germanische) Flur im unkultivierten Lande. In diese Höfe setzten sich die er¬
obernden germanischen Einwandrer einfach hinein — bequemer konnten sie es nicht
haben — und zwangen den nicht entwichnen Rest der keltischen Bevölkerung,
als Knechte die Wirtschaft fortzusetzen, — um so begreiflicher, wenn man be-



*) Das sind nach der alten volkstümlichen Rechnung 120, nämlich 10 Dutzend, Familien¬
väter und waffenfähige Freie mit ihrem Anhang, etwa 1000 Köpfe, 3600 Stuck Großvieh mit
einem Bedarf von etwa 3 Quadrntmeilen Weideland.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/80>, abgerufen am 25.08.2024.