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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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die versicherten Gegenstände durch ein Feuer erleiden, dem sie ihrer Bestimmung
gemäß ausgesetzt werden," sie nur eben davor bewahrt, der Hausfrau den ver¬
brannten Braten oder den gesprnngnen Lampcnzylinder zu ersetzen. Gegen diese
mißbräuchliche Ausbeutung des Versicherungsverhältnisses kann nichts andres
nutzen, als daß die Gesellschaften eine mehr als bisher ablehnende Haltung
dagegen einnehmen und das Publikum darüber aufzuklären versuchen, daß die
Geltendmachung solcher mehr als zweifelhafter Ansprüche auf keiner höher"
sittlichen Stufe steht, als wenn man den Fiskus durch schmuggeln betrügt
(was ja auch gerade von Frauen mit Vorliebe betrieben wird), oder wenn man
durch falsche Steuererklärungen die öffentlichen Kassen um ihre Rechte bestiehlt.
In allen diesen Fällen liegt eine bewußte Schädigung der Geineinwirtschaft vor,
der der Betreffende angehört oder sich angeschlossen hat. Einer Versicherungs¬
gesellschaft tritt man bei, um von ihr Schutz gegen bestimmte schwere Schicksals¬
schläge zu erhalten, und nicht, um bei ganz unbedeutenden Zufällen ein "Ge¬
schäftchen" zu machen.

Bei großen Brandschäden wächst dieses Geschäftchen nnn freilich zu einem
recht gewinnbringenden Geschäft an, dessen Profit sich bisweilen mit vier oder
auch mehr Ziffern schreibt. Jeder Verhinderer kennt aus seiner Praxis Fälle,
wo sich der Versicherte zuletzt mit dem zehnten Teil der Summe sehr zufrieden
erklärt hat, die er anfänglich gefordert hatte, und kaum bei einem Zwanzigstel
aller Schadenregulierungen kann der Versicherungsgeber der Überzeugung sein,
daß der Versicherte wirklich nur das erhalten hat, was er von Rechts wegen
auf Grund seiner Police und der tatsächlichen Umstünde verlangen darf. Und
doch wird kaum bei der Hälfte der übrigbleibenden neunzehn Zwanzigstel Brand¬
schäden der Versicherte den Eindruck haben, wirklich voll entschädigt zu sein.
Das hängt einerseits damit zusammen, daß ihm, wie das ja ganz natürlich ist.
seine Habe, das Haus, in dem er groß geworden, der Hausrat, der ihm als
elterliches Erbteil von alten Zeiten her ans Herz gewachsen ist, das Vieh, das
er sich großgezogen, die Bibliothek, die er sich sozusagen vom Munde abgespart
hat, einen viel größern Wert zu haben scheinen, als der geschäftsmäßig denkende
und ohne persönliche Zu- oder Abneigungen rechnende Verhinderer ihnen zuer¬
kennen will, der nicht über den Betrag hinausgehn darf, der nötig ist, Sachen
derselben Art anzuschaffen, aber -- und das wollen die Versicherungsnehmer
fast niemals einsehen -- unter Abzug eines dem Unterschiede zwischen alt und
neu entsprechenden Betrages. Andrerseits schwebt der Versicherte in beständiger
Angst, irgend einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand in seiner Schaden¬
aufstellung vergessen zu haben, und um dies auszugleichen, schlüge er bei den
Wertangaben der Gegenstünde, für die er Ersatz reklamiert, gründlich vor. So
wird die Aufgabe des Regulierungsbeamten sehr schwer und verantwortungs¬
voll und verlangt neben großer Sachkenntnis fast noch eingehendere Menschen¬
kenntnis und sehr wertvolle Charaktereigenschaften. Sehr häufig, ja fast immer
ist der Regulierungsbeamte gezwungen, um den Versicherten zufrieden zu stellen,
über den Betrag hinauszugehn, den er, genau genommen, für theoretisch richtig
hält. Und die Gesellschaft muß aus demselben Grund auch diesen erhöhten
Betrag oft noch überschreiten, wenn sie nicht in einen Prozeß verwickelt werden


die versicherten Gegenstände durch ein Feuer erleiden, dem sie ihrer Bestimmung
gemäß ausgesetzt werden," sie nur eben davor bewahrt, der Hausfrau den ver¬
brannten Braten oder den gesprnngnen Lampcnzylinder zu ersetzen. Gegen diese
mißbräuchliche Ausbeutung des Versicherungsverhältnisses kann nichts andres
nutzen, als daß die Gesellschaften eine mehr als bisher ablehnende Haltung
dagegen einnehmen und das Publikum darüber aufzuklären versuchen, daß die
Geltendmachung solcher mehr als zweifelhafter Ansprüche auf keiner höher«
sittlichen Stufe steht, als wenn man den Fiskus durch schmuggeln betrügt
(was ja auch gerade von Frauen mit Vorliebe betrieben wird), oder wenn man
durch falsche Steuererklärungen die öffentlichen Kassen um ihre Rechte bestiehlt.
In allen diesen Fällen liegt eine bewußte Schädigung der Geineinwirtschaft vor,
der der Betreffende angehört oder sich angeschlossen hat. Einer Versicherungs¬
gesellschaft tritt man bei, um von ihr Schutz gegen bestimmte schwere Schicksals¬
schläge zu erhalten, und nicht, um bei ganz unbedeutenden Zufällen ein „Ge¬
schäftchen" zu machen.

Bei großen Brandschäden wächst dieses Geschäftchen nnn freilich zu einem
recht gewinnbringenden Geschäft an, dessen Profit sich bisweilen mit vier oder
auch mehr Ziffern schreibt. Jeder Verhinderer kennt aus seiner Praxis Fälle,
wo sich der Versicherte zuletzt mit dem zehnten Teil der Summe sehr zufrieden
erklärt hat, die er anfänglich gefordert hatte, und kaum bei einem Zwanzigstel
aller Schadenregulierungen kann der Versicherungsgeber der Überzeugung sein,
daß der Versicherte wirklich nur das erhalten hat, was er von Rechts wegen
auf Grund seiner Police und der tatsächlichen Umstünde verlangen darf. Und
doch wird kaum bei der Hälfte der übrigbleibenden neunzehn Zwanzigstel Brand¬
schäden der Versicherte den Eindruck haben, wirklich voll entschädigt zu sein.
Das hängt einerseits damit zusammen, daß ihm, wie das ja ganz natürlich ist.
seine Habe, das Haus, in dem er groß geworden, der Hausrat, der ihm als
elterliches Erbteil von alten Zeiten her ans Herz gewachsen ist, das Vieh, das
er sich großgezogen, die Bibliothek, die er sich sozusagen vom Munde abgespart
hat, einen viel größern Wert zu haben scheinen, als der geschäftsmäßig denkende
und ohne persönliche Zu- oder Abneigungen rechnende Verhinderer ihnen zuer¬
kennen will, der nicht über den Betrag hinausgehn darf, der nötig ist, Sachen
derselben Art anzuschaffen, aber — und das wollen die Versicherungsnehmer
fast niemals einsehen — unter Abzug eines dem Unterschiede zwischen alt und
neu entsprechenden Betrages. Andrerseits schwebt der Versicherte in beständiger
Angst, irgend einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand in seiner Schaden¬
aufstellung vergessen zu haben, und um dies auszugleichen, schlüge er bei den
Wertangaben der Gegenstünde, für die er Ersatz reklamiert, gründlich vor. So
wird die Aufgabe des Regulierungsbeamten sehr schwer und verantwortungs¬
voll und verlangt neben großer Sachkenntnis fast noch eingehendere Menschen¬
kenntnis und sehr wertvolle Charaktereigenschaften. Sehr häufig, ja fast immer
ist der Regulierungsbeamte gezwungen, um den Versicherten zufrieden zu stellen,
über den Betrag hinauszugehn, den er, genau genommen, für theoretisch richtig
hält. Und die Gesellschaft muß aus demselben Grund auch diesen erhöhten
Betrag oft noch überschreiten, wenn sie nicht in einen Prozeß verwickelt werden


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/699>, abgerufen am 28.09.2024.