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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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6>ur nordschl^swigschon Gpiantüiifrage

Es wurde diese" dänischen Untertanen der Aufenthalt hier erlaubt. Den
Zurückkehrenden sollte sowohl von der dänischen als von der preußischen Re¬
gierung eingeschärft werden, daß sie keinen Anlaß zu begründeten Klagen
geben und insonderheit keine feindliche Gesinnung gegen den preußischen Staat
und dessen Mitglieder an den Tag legen dürften, da ihnen der Aufenthalt
in Schleswig uur unter der Bedingung eines loyalen Verhaltens erlaubt
würde. Wenn sie diese Bedingung nicht erfüllten, konnte die Erlaubnis jeder¬
zeit zurückgezogen werden. Bei ihrer Rückkehr sollten sich die Optanten bei
der Polizei melden und zugleich ihren Heimatschein vorlegen. Dieser Heimat¬
schein lautete:

Da N. N., geb. in N. d. ... 13 . ., mit Bezug auf Artikel 19 in dein in
Wien abgeschlossenen Friedensvertrag seine Eigenschaft als dänischer Untertan be¬
wahrt hat, wird er (zugleich mit Fran und Kindern) mit Bezug auf vorliegenden
zufolge vorläufigen Gesetzes vom 25. Aug. 1871 ausgefertigten außerordentlichen
Heimntsscheiu hier im Lande zur Versorgung von der Gemeinde N. aufgenommen
werden, wenn er im Falle der Bedürftigkeit heimkehrt.

Unter der deutschen Bevölkerung Nordschleswigs herrschte große Unzu-
friedenheit über die Behandlung der Optautcufrage, und sie legte sich nicht
mit den Jahren, denn die Zahl der dänischen Untertanen mehrte sich natürlich.
Die heranwachsenden Generationen der loyalen Bevölkerung waren der Militär¬
pflicht unterworfen, die der Optanten nicht. Zur Abstellung dieses Mi߬
verhältnisses erließ die Staatsbehörde nach vorheriger Benachrichtigung an das
dänische Ministerium des Äußern am 28. Dezember 1882 eine Verordnung,
daß sich alle dänischen Untertanen, sobald sie das wehrpflichtige Alter erreicht
hätten, zur Stammrolle melden sollten bei Vermeidung ihrer Ausweisung.
Nach ihrer Meldung wurde und wird noch ihnen aufgegeben, ihre Aufnahme
in den preußischen Untertanenverband zu beantragen. Die dänische Negierung
wurde gegen die Neuordnung vorstellig und betonte, daß nach Absatz 3 des
Artikels 19 keiner ans Grund seiner Option an Person oder Vermögen ge¬
schädigt werden solle, worauf die preußische Regierung antwortete, daß das
Übereinkommen mit Dänemark den schleswigschen Optanten jedenfalls nicht
mehr Rechte eingeräumt hätte, als allen Ausländern zustünden.

Daß für Preußen die Verhältnisse mit den Optanten unhaltbar wurden,
beweisen folgende Zahlen. Im Jahre 1867 waren in ganz Schleswig 4142
dänische Untertanen, 1871 waren in den fünf nördlichen Kreisen, von denen
der Kreis Flensburg nur zum kleinsten Teile zu Nordschleswig zu rechnen ist,
11868, 1880 zählte ganz Schleswig-Holstein 18127. 1885 schon 29016, 1890
gar 29766. Weitaus die meisten wohnten natürlich in dem nördlichen Teil
des Landes.

Die dänischen Untertanen verhielten sich meist zwar äußerlich ruhig,
nahmen nicht an protestlerischen Kundgebungen teil, aber mittelbar und im
Umgang mit Gleichgesinnten stärkten sie natürlich die Opposition und schita-
uierteu mit diesen die Deutschen. Die Regierung bewies eine bewunderns-
werte Geduld. Die dänische Partei im Lande hatte zuerst mit allen Mitteln
die Leute zur Optio" überredet, und dadurch hatte diese so großen Umfang
angenommen. Als Mitte der achtziger und Anfang der neunziger Jahre die


6>ur nordschl^swigschon Gpiantüiifrage

Es wurde diese» dänischen Untertanen der Aufenthalt hier erlaubt. Den
Zurückkehrenden sollte sowohl von der dänischen als von der preußischen Re¬
gierung eingeschärft werden, daß sie keinen Anlaß zu begründeten Klagen
geben und insonderheit keine feindliche Gesinnung gegen den preußischen Staat
und dessen Mitglieder an den Tag legen dürften, da ihnen der Aufenthalt
in Schleswig uur unter der Bedingung eines loyalen Verhaltens erlaubt
würde. Wenn sie diese Bedingung nicht erfüllten, konnte die Erlaubnis jeder¬
zeit zurückgezogen werden. Bei ihrer Rückkehr sollten sich die Optanten bei
der Polizei melden und zugleich ihren Heimatschein vorlegen. Dieser Heimat¬
schein lautete:

Da N. N., geb. in N. d. ... 13 . ., mit Bezug auf Artikel 19 in dein in
Wien abgeschlossenen Friedensvertrag seine Eigenschaft als dänischer Untertan be¬
wahrt hat, wird er (zugleich mit Fran und Kindern) mit Bezug auf vorliegenden
zufolge vorläufigen Gesetzes vom 25. Aug. 1871 ausgefertigten außerordentlichen
Heimntsscheiu hier im Lande zur Versorgung von der Gemeinde N. aufgenommen
werden, wenn er im Falle der Bedürftigkeit heimkehrt.

Unter der deutschen Bevölkerung Nordschleswigs herrschte große Unzu-
friedenheit über die Behandlung der Optautcufrage, und sie legte sich nicht
mit den Jahren, denn die Zahl der dänischen Untertanen mehrte sich natürlich.
Die heranwachsenden Generationen der loyalen Bevölkerung waren der Militär¬
pflicht unterworfen, die der Optanten nicht. Zur Abstellung dieses Mi߬
verhältnisses erließ die Staatsbehörde nach vorheriger Benachrichtigung an das
dänische Ministerium des Äußern am 28. Dezember 1882 eine Verordnung,
daß sich alle dänischen Untertanen, sobald sie das wehrpflichtige Alter erreicht
hätten, zur Stammrolle melden sollten bei Vermeidung ihrer Ausweisung.
Nach ihrer Meldung wurde und wird noch ihnen aufgegeben, ihre Aufnahme
in den preußischen Untertanenverband zu beantragen. Die dänische Negierung
wurde gegen die Neuordnung vorstellig und betonte, daß nach Absatz 3 des
Artikels 19 keiner ans Grund seiner Option an Person oder Vermögen ge¬
schädigt werden solle, worauf die preußische Regierung antwortete, daß das
Übereinkommen mit Dänemark den schleswigschen Optanten jedenfalls nicht
mehr Rechte eingeräumt hätte, als allen Ausländern zustünden.

Daß für Preußen die Verhältnisse mit den Optanten unhaltbar wurden,
beweisen folgende Zahlen. Im Jahre 1867 waren in ganz Schleswig 4142
dänische Untertanen, 1871 waren in den fünf nördlichen Kreisen, von denen
der Kreis Flensburg nur zum kleinsten Teile zu Nordschleswig zu rechnen ist,
11868, 1880 zählte ganz Schleswig-Holstein 18127. 1885 schon 29016, 1890
gar 29766. Weitaus die meisten wohnten natürlich in dem nördlichen Teil
des Landes.

Die dänischen Untertanen verhielten sich meist zwar äußerlich ruhig,
nahmen nicht an protestlerischen Kundgebungen teil, aber mittelbar und im
Umgang mit Gleichgesinnten stärkten sie natürlich die Opposition und schita-
uierteu mit diesen die Deutschen. Die Regierung bewies eine bewunderns-
werte Geduld. Die dänische Partei im Lande hatte zuerst mit allen Mitteln
die Leute zur Optio» überredet, und dadurch hatte diese so großen Umfang
angenommen. Als Mitte der achtziger und Anfang der neunziger Jahre die


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[0560] 6>ur nordschl^swigschon Gpiantüiifrage Es wurde diese» dänischen Untertanen der Aufenthalt hier erlaubt. Den Zurückkehrenden sollte sowohl von der dänischen als von der preußischen Re¬ gierung eingeschärft werden, daß sie keinen Anlaß zu begründeten Klagen geben und insonderheit keine feindliche Gesinnung gegen den preußischen Staat und dessen Mitglieder an den Tag legen dürften, da ihnen der Aufenthalt in Schleswig uur unter der Bedingung eines loyalen Verhaltens erlaubt würde. Wenn sie diese Bedingung nicht erfüllten, konnte die Erlaubnis jeder¬ zeit zurückgezogen werden. Bei ihrer Rückkehr sollten sich die Optanten bei der Polizei melden und zugleich ihren Heimatschein vorlegen. Dieser Heimat¬ schein lautete: Da N. N., geb. in N. d. ... 13 . ., mit Bezug auf Artikel 19 in dein in Wien abgeschlossenen Friedensvertrag seine Eigenschaft als dänischer Untertan be¬ wahrt hat, wird er (zugleich mit Fran und Kindern) mit Bezug auf vorliegenden zufolge vorläufigen Gesetzes vom 25. Aug. 1871 ausgefertigten außerordentlichen Heimntsscheiu hier im Lande zur Versorgung von der Gemeinde N. aufgenommen werden, wenn er im Falle der Bedürftigkeit heimkehrt. Unter der deutschen Bevölkerung Nordschleswigs herrschte große Unzu- friedenheit über die Behandlung der Optautcufrage, und sie legte sich nicht mit den Jahren, denn die Zahl der dänischen Untertanen mehrte sich natürlich. Die heranwachsenden Generationen der loyalen Bevölkerung waren der Militär¬ pflicht unterworfen, die der Optanten nicht. Zur Abstellung dieses Mi߬ verhältnisses erließ die Staatsbehörde nach vorheriger Benachrichtigung an das dänische Ministerium des Äußern am 28. Dezember 1882 eine Verordnung, daß sich alle dänischen Untertanen, sobald sie das wehrpflichtige Alter erreicht hätten, zur Stammrolle melden sollten bei Vermeidung ihrer Ausweisung. Nach ihrer Meldung wurde und wird noch ihnen aufgegeben, ihre Aufnahme in den preußischen Untertanenverband zu beantragen. Die dänische Negierung wurde gegen die Neuordnung vorstellig und betonte, daß nach Absatz 3 des Artikels 19 keiner ans Grund seiner Option an Person oder Vermögen ge¬ schädigt werden solle, worauf die preußische Regierung antwortete, daß das Übereinkommen mit Dänemark den schleswigschen Optanten jedenfalls nicht mehr Rechte eingeräumt hätte, als allen Ausländern zustünden. Daß für Preußen die Verhältnisse mit den Optanten unhaltbar wurden, beweisen folgende Zahlen. Im Jahre 1867 waren in ganz Schleswig 4142 dänische Untertanen, 1871 waren in den fünf nördlichen Kreisen, von denen der Kreis Flensburg nur zum kleinsten Teile zu Nordschleswig zu rechnen ist, 11868, 1880 zählte ganz Schleswig-Holstein 18127. 1885 schon 29016, 1890 gar 29766. Weitaus die meisten wohnten natürlich in dem nördlichen Teil des Landes. Die dänischen Untertanen verhielten sich meist zwar äußerlich ruhig, nahmen nicht an protestlerischen Kundgebungen teil, aber mittelbar und im Umgang mit Gleichgesinnten stärkten sie natürlich die Opposition und schita- uierteu mit diesen die Deutschen. Die Regierung bewies eine bewunderns- werte Geduld. Die dänische Partei im Lande hatte zuerst mit allen Mitteln die Leute zur Optio» überredet, und dadurch hatte diese so großen Umfang angenommen. Als Mitte der achtziger und Anfang der neunziger Jahre die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/560>, abgerufen am 26.06.2024.