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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Wanderungen in der Niederlausitz

wohnten, löschen dürften, so ward uns dieses auch ausdrücklich verboten, wolle sie
Gott behüten, so wären sie behütet. . . . Indes hat es Gott doch so wunderbar
gefügt, daß nicht nur diese beiden Seitengebäude, sondern auch die ganze Stadt
im geringsten nicht versehrt worden. Das Schloß allein ist gänzlich bis auf den
Grund nebst allen Meubles und was darin gewesen, verbrannt und zusammenge¬
fallen. ... Es sind also auch diejenigen königl. Meubles, welche sonst gewöhnlich
bei der Durchreise Sr. Majestät von Dresden, das letzte Mal im October 1756
hier gebraucht worden und welche ich auf der Frau Gräfin Excellenz Befehl
bis zu S. M. Zurückkunft in einem obern Zimmer verwahren müssen, mit ver¬
brannt. ..."

Daß um diese Zeit auch Grochwitz und Nischwitz vou neuem geplündert und
teilweise verbrannt worden sind, ist schon erwähnt worden. Aber auch die andern
sächsischen Schlösser Brühls: Lindenau, Oberlichtenau und Naundorf erlitten damals
dasselbe Schicksal. Lindenau ist ein altertümliches, rings von Wasfergriiben umgebnes
Schloß am Ostrande des Schraders, nicht weit von Ortrand an der Pulsnitz
gelegen, jetzt im Besitze des Fürsten Lynar. Oberlichtenau liegt auch an der Pulsnitz,
aber weiter aufwärts, nördlich von der Stadt Pulsnitz, in einem engen Tale, wo der
Fluß die sich ihm entgegenstemmenden Granitkuppen durchbricht; Brühl hatte das
Schloß von dem Präsidenten von Holtzendorf gekauft und nach Knöffels Plänen ver¬
schönert; im Jahre 1748 hatte es Brühl dem päpstlichen Nuntius am sächsisch-polnischen
Hofe, dem Grafen Archinto, zum Landaufenthalt angewiesen; daß es im sieben¬
jährigen Kriege von den Preußen arg verwüstet worden ist, bezeugt auch das
Schumannsche Lexikon (VII, 601). Brühl ließ es gegen Ende des Krieges wieder¬
herstellen, später war es im Besitz des bekannten Grafen Marcolini. Naundorf war
wohl ein Zubehör zu dem an der Wesenitz in der Nähe von Neustadt bei Stolper
liegenden Putzkcm, das Brühl 1751 besaß, später aber an den Grafen Schall-
Riaucourt verkaufte. Dagegen weiß man in Seyffersdorf, das einige Stunden
nordöstlich von Dresden über dem lieblichen Rödertal liegend noch jetzt der Sitz
der protestantischen Linie der Grafen Brühl ist, nichts von Verwüstungen durch
Friedrich den Großen. Dieses Schloß, damals noch ein schlichter Renaissancebau
von 1531, abseits von den großen Straßen, ist den Preußen vermutlich unbe¬
kannt geblieben. Aber in Dresden forderte der Ingrimm des preußischen Königs
gegen Brühl noch ein beklagenswertes Opfer: das von Brühl 1751 auf der
Jungfernbastei nach Knöffels Plänen erbaute Belvedere wurde trotz der Fürbitte
des Kurprinzen Friedrich Christian und seiner Gemahlin Marie Antonia auf Befehl
Friedrichs zerstört, wobei er selbst von einem gegenüberliegenden Weinberg aus
mit dem Fernrohr zugesehen haben soll. Nur drei Bildwerke Gottfried Knöfflers
sind von diesem Belvedere übrig geblieben: die beiden an der Rückseite des jetzigen
Belvederes stehenden Sphiuxgruppen und ein auf dem Delphin reitender Putto über
dein Wasserbecken.

Es ist kein erfreuliches Blatt aus der Geschichte Friedrichs des Großen, das
wir hier aufschlagen mußten. Seine Zeitgenossen haben, wie die Flugschrifteu-
literatur jener Tage beweist auch scharf und entschieden über die von ihm veran¬
laßten Zerstörungen geurteilt. Graf Flemming, der sächsische Gesandte in Wien,
schrieb am 20. September 1758 an Brühl: Ls roi Ah ?russs su ästruisemr oss
hö-ax mounmönts as la Laxs, su Jais8s nu a la- xvsteritö, gui tsra loi Ah ig,
Moeitö als sein of.raetsrs. visu nous vrsssrvs ins vo prines diU'varo u'stönäk
plus loin is8 sKsts as sa, ig.Zs. Später ist Gras über diese Zerstörungen ge¬
wachsen -- und bei den neuern Geschichtschreibern ist kaum davon die Rede. Mit
Unrecht. Denn das hellstrahlende Bild des großen Königs verträgt die Schatten¬
striche, die sich aus seinem durch nichts zu rechtfertigenden Verhalten gegen Brühls
Privateigentum ergeben, sehr wohl. Es lag eben in seinem Wesen, ein Erbteil
seines trefflichen Vaters, etwas schulmeisterliches. Er sah es als sein königliches
Recht an, mit Rutenstreichen zu züchtigen, auch wo er nicht dazu befugt war. Das


Wanderungen in der Niederlausitz

wohnten, löschen dürften, so ward uns dieses auch ausdrücklich verboten, wolle sie
Gott behüten, so wären sie behütet. . . . Indes hat es Gott doch so wunderbar
gefügt, daß nicht nur diese beiden Seitengebäude, sondern auch die ganze Stadt
im geringsten nicht versehrt worden. Das Schloß allein ist gänzlich bis auf den
Grund nebst allen Meubles und was darin gewesen, verbrannt und zusammenge¬
fallen. ... Es sind also auch diejenigen königl. Meubles, welche sonst gewöhnlich
bei der Durchreise Sr. Majestät von Dresden, das letzte Mal im October 1756
hier gebraucht worden und welche ich auf der Frau Gräfin Excellenz Befehl
bis zu S. M. Zurückkunft in einem obern Zimmer verwahren müssen, mit ver¬
brannt. ..."

Daß um diese Zeit auch Grochwitz und Nischwitz vou neuem geplündert und
teilweise verbrannt worden sind, ist schon erwähnt worden. Aber auch die andern
sächsischen Schlösser Brühls: Lindenau, Oberlichtenau und Naundorf erlitten damals
dasselbe Schicksal. Lindenau ist ein altertümliches, rings von Wasfergriiben umgebnes
Schloß am Ostrande des Schraders, nicht weit von Ortrand an der Pulsnitz
gelegen, jetzt im Besitze des Fürsten Lynar. Oberlichtenau liegt auch an der Pulsnitz,
aber weiter aufwärts, nördlich von der Stadt Pulsnitz, in einem engen Tale, wo der
Fluß die sich ihm entgegenstemmenden Granitkuppen durchbricht; Brühl hatte das
Schloß von dem Präsidenten von Holtzendorf gekauft und nach Knöffels Plänen ver¬
schönert; im Jahre 1748 hatte es Brühl dem päpstlichen Nuntius am sächsisch-polnischen
Hofe, dem Grafen Archinto, zum Landaufenthalt angewiesen; daß es im sieben¬
jährigen Kriege von den Preußen arg verwüstet worden ist, bezeugt auch das
Schumannsche Lexikon (VII, 601). Brühl ließ es gegen Ende des Krieges wieder¬
herstellen, später war es im Besitz des bekannten Grafen Marcolini. Naundorf war
wohl ein Zubehör zu dem an der Wesenitz in der Nähe von Neustadt bei Stolper
liegenden Putzkcm, das Brühl 1751 besaß, später aber an den Grafen Schall-
Riaucourt verkaufte. Dagegen weiß man in Seyffersdorf, das einige Stunden
nordöstlich von Dresden über dem lieblichen Rödertal liegend noch jetzt der Sitz
der protestantischen Linie der Grafen Brühl ist, nichts von Verwüstungen durch
Friedrich den Großen. Dieses Schloß, damals noch ein schlichter Renaissancebau
von 1531, abseits von den großen Straßen, ist den Preußen vermutlich unbe¬
kannt geblieben. Aber in Dresden forderte der Ingrimm des preußischen Königs
gegen Brühl noch ein beklagenswertes Opfer: das von Brühl 1751 auf der
Jungfernbastei nach Knöffels Plänen erbaute Belvedere wurde trotz der Fürbitte
des Kurprinzen Friedrich Christian und seiner Gemahlin Marie Antonia auf Befehl
Friedrichs zerstört, wobei er selbst von einem gegenüberliegenden Weinberg aus
mit dem Fernrohr zugesehen haben soll. Nur drei Bildwerke Gottfried Knöfflers
sind von diesem Belvedere übrig geblieben: die beiden an der Rückseite des jetzigen
Belvederes stehenden Sphiuxgruppen und ein auf dem Delphin reitender Putto über
dein Wasserbecken.

Es ist kein erfreuliches Blatt aus der Geschichte Friedrichs des Großen, das
wir hier aufschlagen mußten. Seine Zeitgenossen haben, wie die Flugschrifteu-
literatur jener Tage beweist auch scharf und entschieden über die von ihm veran¬
laßten Zerstörungen geurteilt. Graf Flemming, der sächsische Gesandte in Wien,
schrieb am 20. September 1758 an Brühl: Ls roi Ah ?russs su ästruisemr oss
hö-ax mounmönts as la Laxs, su Jais8s nu a la- xvsteritö, gui tsra loi Ah ig,
Moeitö als sein of.raetsrs. visu nous vrsssrvs ins vo prines diU'varo u'stönäk
plus loin is8 sKsts as sa, ig.Zs. Später ist Gras über diese Zerstörungen ge¬
wachsen — und bei den neuern Geschichtschreibern ist kaum davon die Rede. Mit
Unrecht. Denn das hellstrahlende Bild des großen Königs verträgt die Schatten¬
striche, die sich aus seinem durch nichts zu rechtfertigenden Verhalten gegen Brühls
Privateigentum ergeben, sehr wohl. Es lag eben in seinem Wesen, ein Erbteil
seines trefflichen Vaters, etwas schulmeisterliches. Er sah es als sein königliches
Recht an, mit Rutenstreichen zu züchtigen, auch wo er nicht dazu befugt war. Das


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[0473] Wanderungen in der Niederlausitz wohnten, löschen dürften, so ward uns dieses auch ausdrücklich verboten, wolle sie Gott behüten, so wären sie behütet. . . . Indes hat es Gott doch so wunderbar gefügt, daß nicht nur diese beiden Seitengebäude, sondern auch die ganze Stadt im geringsten nicht versehrt worden. Das Schloß allein ist gänzlich bis auf den Grund nebst allen Meubles und was darin gewesen, verbrannt und zusammenge¬ fallen. ... Es sind also auch diejenigen königl. Meubles, welche sonst gewöhnlich bei der Durchreise Sr. Majestät von Dresden, das letzte Mal im October 1756 hier gebraucht worden und welche ich auf der Frau Gräfin Excellenz Befehl bis zu S. M. Zurückkunft in einem obern Zimmer verwahren müssen, mit ver¬ brannt. ..." Daß um diese Zeit auch Grochwitz und Nischwitz vou neuem geplündert und teilweise verbrannt worden sind, ist schon erwähnt worden. Aber auch die andern sächsischen Schlösser Brühls: Lindenau, Oberlichtenau und Naundorf erlitten damals dasselbe Schicksal. Lindenau ist ein altertümliches, rings von Wasfergriiben umgebnes Schloß am Ostrande des Schraders, nicht weit von Ortrand an der Pulsnitz gelegen, jetzt im Besitze des Fürsten Lynar. Oberlichtenau liegt auch an der Pulsnitz, aber weiter aufwärts, nördlich von der Stadt Pulsnitz, in einem engen Tale, wo der Fluß die sich ihm entgegenstemmenden Granitkuppen durchbricht; Brühl hatte das Schloß von dem Präsidenten von Holtzendorf gekauft und nach Knöffels Plänen ver¬ schönert; im Jahre 1748 hatte es Brühl dem päpstlichen Nuntius am sächsisch-polnischen Hofe, dem Grafen Archinto, zum Landaufenthalt angewiesen; daß es im sieben¬ jährigen Kriege von den Preußen arg verwüstet worden ist, bezeugt auch das Schumannsche Lexikon (VII, 601). Brühl ließ es gegen Ende des Krieges wieder¬ herstellen, später war es im Besitz des bekannten Grafen Marcolini. Naundorf war wohl ein Zubehör zu dem an der Wesenitz in der Nähe von Neustadt bei Stolper liegenden Putzkcm, das Brühl 1751 besaß, später aber an den Grafen Schall- Riaucourt verkaufte. Dagegen weiß man in Seyffersdorf, das einige Stunden nordöstlich von Dresden über dem lieblichen Rödertal liegend noch jetzt der Sitz der protestantischen Linie der Grafen Brühl ist, nichts von Verwüstungen durch Friedrich den Großen. Dieses Schloß, damals noch ein schlichter Renaissancebau von 1531, abseits von den großen Straßen, ist den Preußen vermutlich unbe¬ kannt geblieben. Aber in Dresden forderte der Ingrimm des preußischen Königs gegen Brühl noch ein beklagenswertes Opfer: das von Brühl 1751 auf der Jungfernbastei nach Knöffels Plänen erbaute Belvedere wurde trotz der Fürbitte des Kurprinzen Friedrich Christian und seiner Gemahlin Marie Antonia auf Befehl Friedrichs zerstört, wobei er selbst von einem gegenüberliegenden Weinberg aus mit dem Fernrohr zugesehen haben soll. Nur drei Bildwerke Gottfried Knöfflers sind von diesem Belvedere übrig geblieben: die beiden an der Rückseite des jetzigen Belvederes stehenden Sphiuxgruppen und ein auf dem Delphin reitender Putto über dein Wasserbecken. Es ist kein erfreuliches Blatt aus der Geschichte Friedrichs des Großen, das wir hier aufschlagen mußten. Seine Zeitgenossen haben, wie die Flugschrifteu- literatur jener Tage beweist auch scharf und entschieden über die von ihm veran¬ laßten Zerstörungen geurteilt. Graf Flemming, der sächsische Gesandte in Wien, schrieb am 20. September 1758 an Brühl: Ls roi Ah ?russs su ästruisemr oss hö-ax mounmönts as la Laxs, su Jais8s nu a la- xvsteritö, gui tsra loi Ah ig, Moeitö als sein of.raetsrs. visu nous vrsssrvs ins vo prines diU'varo u'stönäk plus loin is8 sKsts as sa, ig.Zs. Später ist Gras über diese Zerstörungen ge¬ wachsen — und bei den neuern Geschichtschreibern ist kaum davon die Rede. Mit Unrecht. Denn das hellstrahlende Bild des großen Königs verträgt die Schatten¬ striche, die sich aus seinem durch nichts zu rechtfertigenden Verhalten gegen Brühls Privateigentum ergeben, sehr wohl. Es lag eben in seinem Wesen, ein Erbteil seines trefflichen Vaters, etwas schulmeisterliches. Er sah es als sein königliches Recht an, mit Rutenstreichen zu züchtigen, auch wo er nicht dazu befugt war. Das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/473>, abgerufen am 26.06.2024.