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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Scheidung nicht gebunden. Nach mehrjähriger Dienstzeit erhielt dann der
Archivsekretär den Titel Archivar; seine Stellung war damit nicht wesentlich
geändert. Es konnten an einem Archiv mehrere Archivare zusammen sein.
Der Dienstälteste von ihnen war der Vorstand; er allein war für die ganze
Geschäftsführung verantwortlich, mußte alle Entscheidungen treffen und den
andern Beamten ihre Arbeit anweisen. Unter Sybel wurde den Vorständen
der Titel "Staatsarchivar" beigelegt; es war das keine glückliche Bezeichnung,
da sie zu vielen Mißverständnissen Anlaß gab. Jeder Archivar, ob er nun
Vorstand war oder nicht, hatte den Rang eines Regierungsassessors. Wollte
nun Sybel einen Archivar zum Staatsarchivar machen, so mußte er ihn an
ein Archiv versetzen, an dem nur jüngere Beamte tätig waren.

Das Diensteinkommen der etatmäßigen Beamten sollte aller drei Jahre
um 300 Mark steigen, bis das Maximum von 4500 Mark erreicht war. Die
Staatsarchivare genossen dabei trotz ihrer verantwortlichen Stellung keinen
Vorzug vor den andern Archivaren; sie hatten keine Funktionszulage. So
konnte zum Beispiel ein in Marburg angestellter Archivar, obwohl er dort
nur der zweite Beamte war, höhern Gehalt beziehen als die im Dienstalter
jüngern Staatsarchivare an andern Orten. Die etatmäßigen Beamten des
geheimen Staatsarchivs in Berlin bildeten eine besondre Klasse mit einem
höhern Rang und einem Einkommen bis zu 6000 Mark.

Diese Besoldungen waren nun für ein standesmüßiges Leben nicht zu¬
reichend. Mit 100 bis 125 Mark monatlich konnte wohl ein Student bei
sehr bescheidnen Ansprüchen auskommen, nicht aber ein Beamter, der gesell¬
schaftlich den Referendaren gleichstand und dementsprechend nach außen auf¬
treten mußte. Dazu war schon ein Zuschuß aus Privatmitteln nötig. Der
Anfangsgehalt des Archivsekretärs genügte wohl für einen Junggesellen, nicht
aber zum Unterhalt einer Familie. In den Genuß des Maximums von
4500 Mark trat der Beamte bei normalem, das heißt durch keine besondern
Umstände verzögerten Aufrücken erst vierundzwanzig Jahre nach seiner Er¬
nennung zum Sekretär."') Die dieser Ernennung vorausgehende Dienstzeit
als Hilfsarbeiter und Assistent hatte im Beginne von Sybels Verwaltung nur
ein bis zwei Jahre betragen; später wurde sie mehr und mehr verlängert.
Denn es gab in den Provinzen zusammen nur sechsunddreißig etatmäßige
Stellen,**) und deren Inhaber konnten nicht abzugehn gezwungen werden, so¬
lange sie dienstfähig waren und sich keine groben Amtsvergehn zuschulden
kommen ließen. So mußten die später einberufnen Hilfsarbeiter fünf bis sechs,
sogar sieben bis acht Jahre auf die Ernennung zum Sekretär warten. Da
nun, wie wir gesehen haben, die Hilfsarbeiter in der Regel erst mehrere
Jahre nach der Beendigung des akademischen Studiums einberufen wurden, so
hatten die meisten bei der Vereidigung das Sechsundzwanzigste Lebensjahr schon
überschritten.




*) Scharf beleuchtet sind diese Verhältnisse in dem offenbar von einem Eingeweihten ver-
haßten Artikel "Die Archivlaufbahn" in den Grenzboten 1894, Bd. I. S. 607.
Nämlich zweiundzwanzig Staatsarchivare und Archivare, vierzehn Archivsekretäre nach
dem Etat von 1886.
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

Scheidung nicht gebunden. Nach mehrjähriger Dienstzeit erhielt dann der
Archivsekretär den Titel Archivar; seine Stellung war damit nicht wesentlich
geändert. Es konnten an einem Archiv mehrere Archivare zusammen sein.
Der Dienstälteste von ihnen war der Vorstand; er allein war für die ganze
Geschäftsführung verantwortlich, mußte alle Entscheidungen treffen und den
andern Beamten ihre Arbeit anweisen. Unter Sybel wurde den Vorständen
der Titel „Staatsarchivar" beigelegt; es war das keine glückliche Bezeichnung,
da sie zu vielen Mißverständnissen Anlaß gab. Jeder Archivar, ob er nun
Vorstand war oder nicht, hatte den Rang eines Regierungsassessors. Wollte
nun Sybel einen Archivar zum Staatsarchivar machen, so mußte er ihn an
ein Archiv versetzen, an dem nur jüngere Beamte tätig waren.

Das Diensteinkommen der etatmäßigen Beamten sollte aller drei Jahre
um 300 Mark steigen, bis das Maximum von 4500 Mark erreicht war. Die
Staatsarchivare genossen dabei trotz ihrer verantwortlichen Stellung keinen
Vorzug vor den andern Archivaren; sie hatten keine Funktionszulage. So
konnte zum Beispiel ein in Marburg angestellter Archivar, obwohl er dort
nur der zweite Beamte war, höhern Gehalt beziehen als die im Dienstalter
jüngern Staatsarchivare an andern Orten. Die etatmäßigen Beamten des
geheimen Staatsarchivs in Berlin bildeten eine besondre Klasse mit einem
höhern Rang und einem Einkommen bis zu 6000 Mark.

Diese Besoldungen waren nun für ein standesmüßiges Leben nicht zu¬
reichend. Mit 100 bis 125 Mark monatlich konnte wohl ein Student bei
sehr bescheidnen Ansprüchen auskommen, nicht aber ein Beamter, der gesell¬
schaftlich den Referendaren gleichstand und dementsprechend nach außen auf¬
treten mußte. Dazu war schon ein Zuschuß aus Privatmitteln nötig. Der
Anfangsgehalt des Archivsekretärs genügte wohl für einen Junggesellen, nicht
aber zum Unterhalt einer Familie. In den Genuß des Maximums von
4500 Mark trat der Beamte bei normalem, das heißt durch keine besondern
Umstände verzögerten Aufrücken erst vierundzwanzig Jahre nach seiner Er¬
nennung zum Sekretär."') Die dieser Ernennung vorausgehende Dienstzeit
als Hilfsarbeiter und Assistent hatte im Beginne von Sybels Verwaltung nur
ein bis zwei Jahre betragen; später wurde sie mehr und mehr verlängert.
Denn es gab in den Provinzen zusammen nur sechsunddreißig etatmäßige
Stellen,**) und deren Inhaber konnten nicht abzugehn gezwungen werden, so¬
lange sie dienstfähig waren und sich keine groben Amtsvergehn zuschulden
kommen ließen. So mußten die später einberufnen Hilfsarbeiter fünf bis sechs,
sogar sieben bis acht Jahre auf die Ernennung zum Sekretär warten. Da
nun, wie wir gesehen haben, die Hilfsarbeiter in der Regel erst mehrere
Jahre nach der Beendigung des akademischen Studiums einberufen wurden, so
hatten die meisten bei der Vereidigung das Sechsundzwanzigste Lebensjahr schon
überschritten.




*) Scharf beleuchtet sind diese Verhältnisse in dem offenbar von einem Eingeweihten ver-
haßten Artikel „Die Archivlaufbahn" in den Grenzboten 1894, Bd. I. S. 607.
Nämlich zweiundzwanzig Staatsarchivare und Archivare, vierzehn Archivsekretäre nach
dem Etat von 1886.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/450>, abgerufen am 28.09.2024.