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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

in der Zeit von 1803 bis 1815 stattfanden. Bei jeder solchen Veränderung
mußten die Archivalien, die die abgetretnen Gebiete betrafen, mit ausgeliefert
werden. Erst im Jahre 1816 waren die Verhältnisse so weit gefestigt, daß
eine systematische Ordnung der Archive möglich wurde. Nun mußten aber die
Gerichte und die Verwaltungsbehörden bei ihren Entscheidungen in Streit¬
fällen fortwährend auf die ältern Rechtsordnungen zurückgreifen und das
Material dazu aus den Archiven fordern. So haben bei den Prozessen, die
in den Jahren 1819 bis 1840 über Nutzungsrechte an Gemeindewäldern in
der Eifel (hauptsächlich im Kreise Prüm) geführt wurden, die alten Weistümer
als Beweismittel gedient. Die Archivbeamten mußten also zunächst alle Stücke
hervorsuchen, die für die Staatsverwaltung und die Rechtsprechung nutzbar
waren. Die andern Archivalien wurden rasch in eine gewisse Ordnung gebracht
und kurz verzeichnet. Die in jener Zeit angefertigten Repertorien genügen
deshalb den heutigen Anforderungen bei weitem nicht mehr. Unter dem Drucke
der napoleonischen Fremdherrschaft war aber auch das Interesse für die ältere
deutsche Geschichte neu erwacht; die Forscher verlangten Werke, in denen die
historisch wichtigen Urkunden möglichst vollständig und getreu abgedruckt waren.
Solche Urkundenbücher konnten nur die Archivare selbst zusammenstellen, da
nur ihnen das Material unbeschränkt zugänglich war. So entstanden Ur¬
kundenbücher, die trotz vieler Mängel noch heute unentbehrlich sind. Da aber
diese Werke nur eine nach bestimmten Rücksichten getrosfne Auswahl aus der
Masse des vorhandnen Stoffs bringen konnten, so hinderten sie den gleich¬
müßigen Fortgang der Ordnungsarbeiten.

Ein charakteristisches Beispiel der in jener Zeit vorgenommnen Ordnung
bietet das sogenannte Abschnittsarchiv in Osnabrück. Dort hatte man seit dem
Jahre 1815 die Akten der frühern Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und
der ausgehöhlten geistlichen Institute zusammengefaßt und nach einem noch im
achtzehnten Jahrhundert für die damalige Regieruugsregistratur aufgestellten
Schema in 387 Abschnitte geteilt. Davon enthielt Abschnitt 1 die Neichs-
und Kreissachen im allgemeinen, Abschnitt 2 die Akten über den Reichstag zu
Regensburg, Abschnitt 3 und 4 Angelegenheiten des niederrheinisch-westfülischen
Kreises (zu diesem gehörte das Fürstentum Osnabrück). Dann folgen Abschnitte
über Verhandlungen mit den benachbarten Territorien, über Wahl, Tod und
Personalien der Bischöfe, über die Landstände und über die einzelnen Zweige
der Staatsverwaltung. Innerhalb jedes Abschnitts sind die einzelnen Akten¬
bündel nicht nach ihrer Herkunft oder ihrem Inhalte, sondern nur nach ihren
Anfangsjahren geordnet. Nun befand sich unter der Registratur des im
Jahre 1803 ausgehöhlten Domkapitels der gesamte schriftliche Nachlaß des Bischofs
Franz Wilhelm, Grafen von Wartenberg, der von 1626 bis Z661 regierte.
Dieser Mann hatte während des Dreißigjährigen Kriegs eine lebhafte diplo¬
matische Tätigkeit für die katholische Partei entfaltet und darum eine aus¬
gedehnte politische Korrespondenz mit andern Reichsfürsten sowie mit kaiser¬
lichen und spanischen Staatsmännern geführt.*) Seine Korrespondenz ist



*) Ein kleiner Teil dieser Korrespondenz ist im 68. Bande der "Publikationen aus den
Königlich Preußischen Staatsarchiven" veröffentlicht.
Erinnerungen aus der preußischen Archivverwaltung

in der Zeit von 1803 bis 1815 stattfanden. Bei jeder solchen Veränderung
mußten die Archivalien, die die abgetretnen Gebiete betrafen, mit ausgeliefert
werden. Erst im Jahre 1816 waren die Verhältnisse so weit gefestigt, daß
eine systematische Ordnung der Archive möglich wurde. Nun mußten aber die
Gerichte und die Verwaltungsbehörden bei ihren Entscheidungen in Streit¬
fällen fortwährend auf die ältern Rechtsordnungen zurückgreifen und das
Material dazu aus den Archiven fordern. So haben bei den Prozessen, die
in den Jahren 1819 bis 1840 über Nutzungsrechte an Gemeindewäldern in
der Eifel (hauptsächlich im Kreise Prüm) geführt wurden, die alten Weistümer
als Beweismittel gedient. Die Archivbeamten mußten also zunächst alle Stücke
hervorsuchen, die für die Staatsverwaltung und die Rechtsprechung nutzbar
waren. Die andern Archivalien wurden rasch in eine gewisse Ordnung gebracht
und kurz verzeichnet. Die in jener Zeit angefertigten Repertorien genügen
deshalb den heutigen Anforderungen bei weitem nicht mehr. Unter dem Drucke
der napoleonischen Fremdherrschaft war aber auch das Interesse für die ältere
deutsche Geschichte neu erwacht; die Forscher verlangten Werke, in denen die
historisch wichtigen Urkunden möglichst vollständig und getreu abgedruckt waren.
Solche Urkundenbücher konnten nur die Archivare selbst zusammenstellen, da
nur ihnen das Material unbeschränkt zugänglich war. So entstanden Ur¬
kundenbücher, die trotz vieler Mängel noch heute unentbehrlich sind. Da aber
diese Werke nur eine nach bestimmten Rücksichten getrosfne Auswahl aus der
Masse des vorhandnen Stoffs bringen konnten, so hinderten sie den gleich¬
müßigen Fortgang der Ordnungsarbeiten.

Ein charakteristisches Beispiel der in jener Zeit vorgenommnen Ordnung
bietet das sogenannte Abschnittsarchiv in Osnabrück. Dort hatte man seit dem
Jahre 1815 die Akten der frühern Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und
der ausgehöhlten geistlichen Institute zusammengefaßt und nach einem noch im
achtzehnten Jahrhundert für die damalige Regieruugsregistratur aufgestellten
Schema in 387 Abschnitte geteilt. Davon enthielt Abschnitt 1 die Neichs-
und Kreissachen im allgemeinen, Abschnitt 2 die Akten über den Reichstag zu
Regensburg, Abschnitt 3 und 4 Angelegenheiten des niederrheinisch-westfülischen
Kreises (zu diesem gehörte das Fürstentum Osnabrück). Dann folgen Abschnitte
über Verhandlungen mit den benachbarten Territorien, über Wahl, Tod und
Personalien der Bischöfe, über die Landstände und über die einzelnen Zweige
der Staatsverwaltung. Innerhalb jedes Abschnitts sind die einzelnen Akten¬
bündel nicht nach ihrer Herkunft oder ihrem Inhalte, sondern nur nach ihren
Anfangsjahren geordnet. Nun befand sich unter der Registratur des im
Jahre 1803 ausgehöhlten Domkapitels der gesamte schriftliche Nachlaß des Bischofs
Franz Wilhelm, Grafen von Wartenberg, der von 1626 bis Z661 regierte.
Dieser Mann hatte während des Dreißigjährigen Kriegs eine lebhafte diplo¬
matische Tätigkeit für die katholische Partei entfaltet und darum eine aus¬
gedehnte politische Korrespondenz mit andern Reichsfürsten sowie mit kaiser¬
lichen und spanischen Staatsmännern geführt.*) Seine Korrespondenz ist



*) Ein kleiner Teil dieser Korrespondenz ist im 68. Bande der „Publikationen aus den
Königlich Preußischen Staatsarchiven" veröffentlicht.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/334>, abgerufen am 23.07.2024.