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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Der Hamburger Handel

brauchen, da die daran beteiligten hochstehenden Persönlichkeiten und hervor¬
ragenden Kaufleute keine Erfahrungen in der Bearbeitung und Bewirtschaftung
von Plantagen haben sammeln können. In vielen Fällen haben die Hamburger
Kaufleute des Auslands kein eignes Einkaufshaus in ihrer Vaterstadt, sondern
unterhalten hier nur einen Einkaufer, der wohl sein eignes Einkommen in
Hamburg versteuert, aber nicht das seines Hauses. Da Hamburger Kapital in
allen Ländern tätig ist, so kann eine Zahlenangabe über dessen Größe nicht
gemacht werden.

Die Kapitalkraft des Hamburger Kaufmanns zeigt sich zunächst in seiner
Zahlweise. Hamburger Gepflogenheit ist die Barzahlung. Im Einfuhrhandel
ist sie die ausschließliche Regel: der Importeur zahlt bei dem Empfang der
Verschisfungspapiere (Konnossemente) bar, d. h. er gibt entweder einen Scheck
oder schreibt den Betrag durch seine Bank dem Ablader zu. Der Exporthandel
faßt die "Kassaregulierung" schon etwas weitherziger auf: der kapitalkräftige
Exporteur zahlt allerdings bei dein Empfang der Rechnungen bar, weniger gut
fundierte Häuser ziehen jedoch die Regulierung bis zu dreißig Tagen hinaus
und zahlen dann erst bar. Hamburger Usance ist es, auch in solchen Fällen
davon zu sprechen, daß der Exporteur keinen Kredit in Anspruch nehme. Es
gibt eine große Zahl von Hamburger Kaufleuten, die so kapitalkräftig sind, daß
sie tatsächlich leinen Kredit brauchen. In der Regel besitzen sie außer ihrem
Geschäftskapital noch Privatvermögen, das hin und wieder größer ist als ihre
Betriebsmittel. Ihr Privatvermögen pflegen sie zum Teil in Wertpapieren
anzulegen, die sich leicht realisieren lassen, sodaß sie auch in ungünstigen Zeiten
nicht in Schwierigkeiten geraten können. Viele Hamburger Kaufleute haben
jedoch für den Umfang ihres Geschäfts nicht die nötigen Betriebsmittel und
arbeiten deshalb mit Bankkrediten. Sogar Häuser, die über Millionen verfügen,
nehmen solche Hilfsquellen in Anspruch, schon weil sie dem Exporteur die
Möglichkeit gewähren, seine Verbindungen voll auszunutzen und das Warcn-
bedürfnis seiner überseeischen Geschäftsfreunde zu befriedigen, oder wenn sie
Importeure sind, bei günstigen Konjunkturen vorteilhaft einzukaufen. Diese
Kredite nnisseu sie allerdings ihrer Bank verzinsen, in guten Zeiten haben sie
aber die Aussicht, mit dem geliehenen Kapital mehr zu verdienen, als die Ver¬
zinsung ausmacht. Auf diese Weise kommt der Kaufmann in Abhängigkeit von
den Banken, und mancher hat schon in Handelskrisen ein Moratorium bei
ihnen in Anspruch nehmen müssen, während seine Lieferanten keinerlei Schaden
erlitten.

Solche Kredite gewähren die Hamburger Bankiers nur gegen Deckung oder
Bürgschaften -- offne Kredite, die auf Grund persönlichen Vertrauens eingeräumt
werden, sind sehr selten. Die Deckung besteht in den Waren, die aus- oder
Angeführt werden, die Beleihung geschieht meist zu zwei Dritteln des Verkaufs¬
preises. Der Bankier lombardiert die Ware, wenn sie am Platze lagert, und
die Freihafen-Lagerhausgcscllschaft, die sie in ihren Speichern untergebracht hat,
bürgt ihm dafür, daß sie nicht ohne Einwilligung des Kreditgebers, der die
Lagerscheine in seiner Hand hat und dadurch der Eigentümer der Ware ist,
ausgeliefert wird. Gegenstand dieses Lombardkredits sind namentlich Massen¬
güter, wie Kaffee. Getreide. Tabak, Salpeter, Häute, Felle, Baumwolle usw.


Der Hamburger Handel

brauchen, da die daran beteiligten hochstehenden Persönlichkeiten und hervor¬
ragenden Kaufleute keine Erfahrungen in der Bearbeitung und Bewirtschaftung
von Plantagen haben sammeln können. In vielen Fällen haben die Hamburger
Kaufleute des Auslands kein eignes Einkaufshaus in ihrer Vaterstadt, sondern
unterhalten hier nur einen Einkaufer, der wohl sein eignes Einkommen in
Hamburg versteuert, aber nicht das seines Hauses. Da Hamburger Kapital in
allen Ländern tätig ist, so kann eine Zahlenangabe über dessen Größe nicht
gemacht werden.

Die Kapitalkraft des Hamburger Kaufmanns zeigt sich zunächst in seiner
Zahlweise. Hamburger Gepflogenheit ist die Barzahlung. Im Einfuhrhandel
ist sie die ausschließliche Regel: der Importeur zahlt bei dem Empfang der
Verschisfungspapiere (Konnossemente) bar, d. h. er gibt entweder einen Scheck
oder schreibt den Betrag durch seine Bank dem Ablader zu. Der Exporthandel
faßt die „Kassaregulierung" schon etwas weitherziger auf: der kapitalkräftige
Exporteur zahlt allerdings bei dein Empfang der Rechnungen bar, weniger gut
fundierte Häuser ziehen jedoch die Regulierung bis zu dreißig Tagen hinaus
und zahlen dann erst bar. Hamburger Usance ist es, auch in solchen Fällen
davon zu sprechen, daß der Exporteur keinen Kredit in Anspruch nehme. Es
gibt eine große Zahl von Hamburger Kaufleuten, die so kapitalkräftig sind, daß
sie tatsächlich leinen Kredit brauchen. In der Regel besitzen sie außer ihrem
Geschäftskapital noch Privatvermögen, das hin und wieder größer ist als ihre
Betriebsmittel. Ihr Privatvermögen pflegen sie zum Teil in Wertpapieren
anzulegen, die sich leicht realisieren lassen, sodaß sie auch in ungünstigen Zeiten
nicht in Schwierigkeiten geraten können. Viele Hamburger Kaufleute haben
jedoch für den Umfang ihres Geschäfts nicht die nötigen Betriebsmittel und
arbeiten deshalb mit Bankkrediten. Sogar Häuser, die über Millionen verfügen,
nehmen solche Hilfsquellen in Anspruch, schon weil sie dem Exporteur die
Möglichkeit gewähren, seine Verbindungen voll auszunutzen und das Warcn-
bedürfnis seiner überseeischen Geschäftsfreunde zu befriedigen, oder wenn sie
Importeure sind, bei günstigen Konjunkturen vorteilhaft einzukaufen. Diese
Kredite nnisseu sie allerdings ihrer Bank verzinsen, in guten Zeiten haben sie
aber die Aussicht, mit dem geliehenen Kapital mehr zu verdienen, als die Ver¬
zinsung ausmacht. Auf diese Weise kommt der Kaufmann in Abhängigkeit von
den Banken, und mancher hat schon in Handelskrisen ein Moratorium bei
ihnen in Anspruch nehmen müssen, während seine Lieferanten keinerlei Schaden
erlitten.

Solche Kredite gewähren die Hamburger Bankiers nur gegen Deckung oder
Bürgschaften — offne Kredite, die auf Grund persönlichen Vertrauens eingeräumt
werden, sind sehr selten. Die Deckung besteht in den Waren, die aus- oder
Angeführt werden, die Beleihung geschieht meist zu zwei Dritteln des Verkaufs¬
preises. Der Bankier lombardiert die Ware, wenn sie am Platze lagert, und
die Freihafen-Lagerhausgcscllschaft, die sie in ihren Speichern untergebracht hat,
bürgt ihm dafür, daß sie nicht ohne Einwilligung des Kreditgebers, der die
Lagerscheine in seiner Hand hat und dadurch der Eigentümer der Ware ist,
ausgeliefert wird. Gegenstand dieses Lombardkredits sind namentlich Massen¬
güter, wie Kaffee. Getreide. Tabak, Salpeter, Häute, Felle, Baumwolle usw.


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[0083] Der Hamburger Handel brauchen, da die daran beteiligten hochstehenden Persönlichkeiten und hervor¬ ragenden Kaufleute keine Erfahrungen in der Bearbeitung und Bewirtschaftung von Plantagen haben sammeln können. In vielen Fällen haben die Hamburger Kaufleute des Auslands kein eignes Einkaufshaus in ihrer Vaterstadt, sondern unterhalten hier nur einen Einkaufer, der wohl sein eignes Einkommen in Hamburg versteuert, aber nicht das seines Hauses. Da Hamburger Kapital in allen Ländern tätig ist, so kann eine Zahlenangabe über dessen Größe nicht gemacht werden. Die Kapitalkraft des Hamburger Kaufmanns zeigt sich zunächst in seiner Zahlweise. Hamburger Gepflogenheit ist die Barzahlung. Im Einfuhrhandel ist sie die ausschließliche Regel: der Importeur zahlt bei dem Empfang der Verschisfungspapiere (Konnossemente) bar, d. h. er gibt entweder einen Scheck oder schreibt den Betrag durch seine Bank dem Ablader zu. Der Exporthandel faßt die „Kassaregulierung" schon etwas weitherziger auf: der kapitalkräftige Exporteur zahlt allerdings bei dein Empfang der Rechnungen bar, weniger gut fundierte Häuser ziehen jedoch die Regulierung bis zu dreißig Tagen hinaus und zahlen dann erst bar. Hamburger Usance ist es, auch in solchen Fällen davon zu sprechen, daß der Exporteur keinen Kredit in Anspruch nehme. Es gibt eine große Zahl von Hamburger Kaufleuten, die so kapitalkräftig sind, daß sie tatsächlich leinen Kredit brauchen. In der Regel besitzen sie außer ihrem Geschäftskapital noch Privatvermögen, das hin und wieder größer ist als ihre Betriebsmittel. Ihr Privatvermögen pflegen sie zum Teil in Wertpapieren anzulegen, die sich leicht realisieren lassen, sodaß sie auch in ungünstigen Zeiten nicht in Schwierigkeiten geraten können. Viele Hamburger Kaufleute haben jedoch für den Umfang ihres Geschäfts nicht die nötigen Betriebsmittel und arbeiten deshalb mit Bankkrediten. Sogar Häuser, die über Millionen verfügen, nehmen solche Hilfsquellen in Anspruch, schon weil sie dem Exporteur die Möglichkeit gewähren, seine Verbindungen voll auszunutzen und das Warcn- bedürfnis seiner überseeischen Geschäftsfreunde zu befriedigen, oder wenn sie Importeure sind, bei günstigen Konjunkturen vorteilhaft einzukaufen. Diese Kredite nnisseu sie allerdings ihrer Bank verzinsen, in guten Zeiten haben sie aber die Aussicht, mit dem geliehenen Kapital mehr zu verdienen, als die Ver¬ zinsung ausmacht. Auf diese Weise kommt der Kaufmann in Abhängigkeit von den Banken, und mancher hat schon in Handelskrisen ein Moratorium bei ihnen in Anspruch nehmen müssen, während seine Lieferanten keinerlei Schaden erlitten. Solche Kredite gewähren die Hamburger Bankiers nur gegen Deckung oder Bürgschaften — offne Kredite, die auf Grund persönlichen Vertrauens eingeräumt werden, sind sehr selten. Die Deckung besteht in den Waren, die aus- oder Angeführt werden, die Beleihung geschieht meist zu zwei Dritteln des Verkaufs¬ preises. Der Bankier lombardiert die Ware, wenn sie am Platze lagert, und die Freihafen-Lagerhausgcscllschaft, die sie in ihren Speichern untergebracht hat, bürgt ihm dafür, daß sie nicht ohne Einwilligung des Kreditgebers, der die Lagerscheine in seiner Hand hat und dadurch der Eigentümer der Ware ist, ausgeliefert wird. Gegenstand dieses Lombardkredits sind namentlich Massen¬ güter, wie Kaffee. Getreide. Tabak, Salpeter, Häute, Felle, Baumwolle usw.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/83>, abgerufen am 04.07.2024.