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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Neufundland und das englisch-französische Abkommen

Fischereibevölkerung lieferte, erhalten, und vor allem behielt es gegen England
einen Trumpf in der Hand, der in der Zukunft sehr schwer wog, wie es das
jetzige Abkommen gezeigt hat. Der nächste Erfolg der Prämien waren die
Unterbietung und die Verdrängung des englischen Absatzes von Stockfischen, was
die Bevölkerung von Neufundland schwer schädigte und erbitterte. Aber trotz
aller Begünstigungen konnte man den Niedergang der Fischerei nicht aufhalten,
und in wenig Jahren würde schon aus Mangel an Ködern die französische
Fischerei von selbst eingegangen sein, sodaß England seine Zeit ruhig hätte ab¬
warten können, wenn nicht in Amerika von dem Senator Lodge eine Bewegung
angefacht worden wäre, Frankreich die Inselgruppe Se. Pierre Miquelon ab¬
zukaufen.

Bedeutende Gerechtsame hatte Amerika schon in Verträgen von 1818 und
1871 von England erlangt, aber es fehlte ihm an einem Depot und Um-
ladeplatz für die Fischerfahrzeuge; erst mit dem Besitz eines solchen konnte sich
die amerikanische Fischerei von den Abgaben in den englischen Häfen befreien
und sich freier entwickeln als bisher. Aber im Hintergrunde lockte noch eine
andre Möglichkeit. Die Inseln beherrschen, wenn sie befestigt und zum Kriegs¬
hafen gemacht werden, die Ostküste Kanadas; deshalb würde England niemals
eine Befestigung dulden können, ohne den Besitz Kanadas zu gefährden. Wenn
nun der gegenwärtige Besitzer Frankreich auch verpflichtet ist, die Insel nur zu
Fischereizwecken zu benutzen, so entsteht doch bei einem Verkauf die interessante
Frage, ob ein künftiger Besitzer diese Verpflichtung auch übernimmt; bei der
eigentümlichen Logik der Amerikaner erscheint es zweifelhaft.

Abgesehen von diesen in der Zukunft schlummernden, möglichen Gefahren
war es für England hohe Zeit, mit Frankreich reine Bahn zu schaffen, um
zu verhindern, daß sich die amerikanischen Ansprüche mit den französischen ver¬
quickten. In dem Abkommen verzichtet Frankreich auf seine ausschließlichen
Sonderrechte an der Westküste, erhält dafür aber seinen Bedarf an Ködern und
das Recht, auch Hummer zu fangen. Ob und inwieweit durch das Abkommen
die Möglichkeit des Verkaufs der Inseln Se. Pierre und Miquelon an einen
andern Staat ausgeschlossen ist, ist nicht bekannt.

Die Times urteilten über diesen Teil des Abkommens sehr befriedigt,
indem sie schrieben: "Die Fischereifrage starrte von verwirrenden technischen
Einzelbestimmungen und Vorbehalten und verwickelte Neufundland in ein Problem
von geradezu unheimlicher Art. Zu dem Verschwinden einer Schwierigkeit, so
unbedeutend und dennoch so voll von Zündstoffen, kann sich England nur
gratulieren." Ob diese Auffassung nicht zu optimistisch ist, muß die Zukunft
lehren. Inzwischen scheint man in Amerika die Pläne geändert zu haben. Be¬
zeichnend für die Situation ist jedenfalls folgendes Telegramm aus Newyork
vom 2. Juni: "Der Verkauf der Magdaleneninseln (Neuschottland) an ein
amerikanisches Syndikat zur Ausbeutung der vorhandnen Mangcmlager mißfällt
der kanadischen Regierung. Diese versucht, den Eigentumsübergang an das
Syndikat zu hintertreiben. Die Inselgruppe könnte als Flottenstation in fremden
Händen dem voinirüon ok Oanaclg, gefährlich werden."

Kurz vor dem Angriff der Armada, also vor 316 Jahren, schrieb der be-


Neufundland und das englisch-französische Abkommen

Fischereibevölkerung lieferte, erhalten, und vor allem behielt es gegen England
einen Trumpf in der Hand, der in der Zukunft sehr schwer wog, wie es das
jetzige Abkommen gezeigt hat. Der nächste Erfolg der Prämien waren die
Unterbietung und die Verdrängung des englischen Absatzes von Stockfischen, was
die Bevölkerung von Neufundland schwer schädigte und erbitterte. Aber trotz
aller Begünstigungen konnte man den Niedergang der Fischerei nicht aufhalten,
und in wenig Jahren würde schon aus Mangel an Ködern die französische
Fischerei von selbst eingegangen sein, sodaß England seine Zeit ruhig hätte ab¬
warten können, wenn nicht in Amerika von dem Senator Lodge eine Bewegung
angefacht worden wäre, Frankreich die Inselgruppe Se. Pierre Miquelon ab¬
zukaufen.

Bedeutende Gerechtsame hatte Amerika schon in Verträgen von 1818 und
1871 von England erlangt, aber es fehlte ihm an einem Depot und Um-
ladeplatz für die Fischerfahrzeuge; erst mit dem Besitz eines solchen konnte sich
die amerikanische Fischerei von den Abgaben in den englischen Häfen befreien
und sich freier entwickeln als bisher. Aber im Hintergrunde lockte noch eine
andre Möglichkeit. Die Inseln beherrschen, wenn sie befestigt und zum Kriegs¬
hafen gemacht werden, die Ostküste Kanadas; deshalb würde England niemals
eine Befestigung dulden können, ohne den Besitz Kanadas zu gefährden. Wenn
nun der gegenwärtige Besitzer Frankreich auch verpflichtet ist, die Insel nur zu
Fischereizwecken zu benutzen, so entsteht doch bei einem Verkauf die interessante
Frage, ob ein künftiger Besitzer diese Verpflichtung auch übernimmt; bei der
eigentümlichen Logik der Amerikaner erscheint es zweifelhaft.

Abgesehen von diesen in der Zukunft schlummernden, möglichen Gefahren
war es für England hohe Zeit, mit Frankreich reine Bahn zu schaffen, um
zu verhindern, daß sich die amerikanischen Ansprüche mit den französischen ver¬
quickten. In dem Abkommen verzichtet Frankreich auf seine ausschließlichen
Sonderrechte an der Westküste, erhält dafür aber seinen Bedarf an Ködern und
das Recht, auch Hummer zu fangen. Ob und inwieweit durch das Abkommen
die Möglichkeit des Verkaufs der Inseln Se. Pierre und Miquelon an einen
andern Staat ausgeschlossen ist, ist nicht bekannt.

Die Times urteilten über diesen Teil des Abkommens sehr befriedigt,
indem sie schrieben: „Die Fischereifrage starrte von verwirrenden technischen
Einzelbestimmungen und Vorbehalten und verwickelte Neufundland in ein Problem
von geradezu unheimlicher Art. Zu dem Verschwinden einer Schwierigkeit, so
unbedeutend und dennoch so voll von Zündstoffen, kann sich England nur
gratulieren." Ob diese Auffassung nicht zu optimistisch ist, muß die Zukunft
lehren. Inzwischen scheint man in Amerika die Pläne geändert zu haben. Be¬
zeichnend für die Situation ist jedenfalls folgendes Telegramm aus Newyork
vom 2. Juni: „Der Verkauf der Magdaleneninseln (Neuschottland) an ein
amerikanisches Syndikat zur Ausbeutung der vorhandnen Mangcmlager mißfällt
der kanadischen Regierung. Diese versucht, den Eigentumsübergang an das
Syndikat zu hintertreiben. Die Inselgruppe könnte als Flottenstation in fremden
Händen dem voinirüon ok Oanaclg, gefährlich werden."

Kurz vor dem Angriff der Armada, also vor 316 Jahren, schrieb der be-


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[0746] Neufundland und das englisch-französische Abkommen Fischereibevölkerung lieferte, erhalten, und vor allem behielt es gegen England einen Trumpf in der Hand, der in der Zukunft sehr schwer wog, wie es das jetzige Abkommen gezeigt hat. Der nächste Erfolg der Prämien waren die Unterbietung und die Verdrängung des englischen Absatzes von Stockfischen, was die Bevölkerung von Neufundland schwer schädigte und erbitterte. Aber trotz aller Begünstigungen konnte man den Niedergang der Fischerei nicht aufhalten, und in wenig Jahren würde schon aus Mangel an Ködern die französische Fischerei von selbst eingegangen sein, sodaß England seine Zeit ruhig hätte ab¬ warten können, wenn nicht in Amerika von dem Senator Lodge eine Bewegung angefacht worden wäre, Frankreich die Inselgruppe Se. Pierre Miquelon ab¬ zukaufen. Bedeutende Gerechtsame hatte Amerika schon in Verträgen von 1818 und 1871 von England erlangt, aber es fehlte ihm an einem Depot und Um- ladeplatz für die Fischerfahrzeuge; erst mit dem Besitz eines solchen konnte sich die amerikanische Fischerei von den Abgaben in den englischen Häfen befreien und sich freier entwickeln als bisher. Aber im Hintergrunde lockte noch eine andre Möglichkeit. Die Inseln beherrschen, wenn sie befestigt und zum Kriegs¬ hafen gemacht werden, die Ostküste Kanadas; deshalb würde England niemals eine Befestigung dulden können, ohne den Besitz Kanadas zu gefährden. Wenn nun der gegenwärtige Besitzer Frankreich auch verpflichtet ist, die Insel nur zu Fischereizwecken zu benutzen, so entsteht doch bei einem Verkauf die interessante Frage, ob ein künftiger Besitzer diese Verpflichtung auch übernimmt; bei der eigentümlichen Logik der Amerikaner erscheint es zweifelhaft. Abgesehen von diesen in der Zukunft schlummernden, möglichen Gefahren war es für England hohe Zeit, mit Frankreich reine Bahn zu schaffen, um zu verhindern, daß sich die amerikanischen Ansprüche mit den französischen ver¬ quickten. In dem Abkommen verzichtet Frankreich auf seine ausschließlichen Sonderrechte an der Westküste, erhält dafür aber seinen Bedarf an Ködern und das Recht, auch Hummer zu fangen. Ob und inwieweit durch das Abkommen die Möglichkeit des Verkaufs der Inseln Se. Pierre und Miquelon an einen andern Staat ausgeschlossen ist, ist nicht bekannt. Die Times urteilten über diesen Teil des Abkommens sehr befriedigt, indem sie schrieben: „Die Fischereifrage starrte von verwirrenden technischen Einzelbestimmungen und Vorbehalten und verwickelte Neufundland in ein Problem von geradezu unheimlicher Art. Zu dem Verschwinden einer Schwierigkeit, so unbedeutend und dennoch so voll von Zündstoffen, kann sich England nur gratulieren." Ob diese Auffassung nicht zu optimistisch ist, muß die Zukunft lehren. Inzwischen scheint man in Amerika die Pläne geändert zu haben. Be¬ zeichnend für die Situation ist jedenfalls folgendes Telegramm aus Newyork vom 2. Juni: „Der Verkauf der Magdaleneninseln (Neuschottland) an ein amerikanisches Syndikat zur Ausbeutung der vorhandnen Mangcmlager mißfällt der kanadischen Regierung. Diese versucht, den Eigentumsübergang an das Syndikat zu hintertreiben. Die Inselgruppe könnte als Flottenstation in fremden Händen dem voinirüon ok Oanaclg, gefährlich werden." Kurz vor dem Angriff der Armada, also vor 316 Jahren, schrieb der be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/746>, abgerufen am 30.06.2024.