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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Aaiserwürde und Aaisermacht

historisch entwickeln; damit müßte aber die schärfere Ausprägung des
Kaisertums an Stelle der Präsidial- und Feldherrnattributionen Hand
in Hand gehn . . ."

Man sieht aus diesem Diktat, daß dem Fürsten Bismarck schon im
Herbst 1866 der Gedanke an "Kaiser und Reich" durchaus nicht so fern ge¬
legen hat, ebenso daß er mit dem Eintritt der Süddeutschen in die neue
nationale Gemeinschaft bestimmt gerechnet hat. Der Bundestag, später Bundes¬
rat, war ihm Ersatz für ein Reichsministerinm, dessen Ernennung Schwierig-
keiten bot. Dennoch hielt er die Entwicklung des Bundesrath zum Oberhaus
für spätere Zeiten auf historischem Wege für möglich, dann aber sollte das
Kaisertum schärfer ausgeprägt werden, d. h. ein selbständiges Machtmittel der
Reichsgesetzgebung an Stelle der Präsidial- und Feldherrnattributionen werden.
Bei einem solchen Kaisertum wurde dann auch die Ernennung von Reichs¬
ministern ausführbar.

Es ist namentlich für spätere Biographen Bismarcks nicht ohne Interesse,
festzustellen, wie in den hier abgedruckten Sätzen schon im Herbst 1866 die
Schwierigkeiten im voraus angedeutet sind, die sich im Herbst 1870 in Ver¬
sailles bei der Wiederherstellung der Kaiserwürde ergaben, nicht in der prin¬
zipiellen Abneigung König Wilhelms gegen das Kaisertum, sondern gegen einen
Kaisertitel, der nach des Königs Ansicht nur ein kostspieliges Gewand für
den xriirms moi xMes darstellte, obendrein bei einer Verfassung, die dem Neichs-
vberhanvt ein noch geringeres Maß von Machtvollkommenheiten ließ, als sogar
die Verfassung von 1867. Bei dieser war zum Beispiel die Kriegserklärung
nicht an die Zustimmung des Bundesrath gebunden; dagegen ist in der von 1871
die Einheitlichkeit des Bundesheeres sowie des Post- und des Telegraphenwesens,
wie auch bei einigen andern Bestimmungen, z. B. dem Gesandtschaftsrecht,
Bayern und Württemberg gegenüber durchbrochen, die sich weitgehende Ne-
servatrechte gesichert hatten. Diese .Konzessionen hatten wiederum in Dresden
verstimmt, wo man für Se. Privat, Beaumont und sedem dieselbe Behandlung,
wie sie Bayern und Württemberg erfahren hatten, beanspruchen zu dürfen meinte.
Eine Vermehrung der preußischen Stimmen im Bundesrat hatte nicht stattge¬
funden. Dazu traten die damals noch nicht beseitigten Ansprüche Bayerns aus
Gebietserwerb im Elsaß, und wenn man auch entschlossen war, diese nicht zu
erfüllen, sondern die im Frieden von Frankreich abzutretenden Gebietsteile un¬
geteilt als Reichsland zu verwalten, so konnte man doch schon voraussehen,
daß das Reichsland nicht eine Morgengabe für die Kaiserkrone sein werde,
sondern daß der Kaiser dort nur "im Namen des Reichs," gleichsam als sein
eigner Statthalter, nicht als selbständiger Machthaber regieren, die Landes¬
hoheit ausüben, aber nicht haben werde.

Alle diese Erwägungen zogen inmitten von Kriegssvrgen aller Art vor der
Seele des Königs vorüber. Es ist hinlänglich bekannt und entspricht auch
seiner ganzen Denkungs- und Anschauungsweise, daß er nichts weniger als
eilig nach der deutschen Kaiserkrone griff, wenngleich er seit einem Menschen¬
alter der Überzeugung war. daß Preußen und seinem Könige die Vorherrschaft
in Deutschland gebühre. Die preußische Königskrone hatte auf seinem Haupte


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historisch entwickeln; damit müßte aber die schärfere Ausprägung des
Kaisertums an Stelle der Präsidial- und Feldherrnattributionen Hand
in Hand gehn . . ."

Man sieht aus diesem Diktat, daß dem Fürsten Bismarck schon im
Herbst 1866 der Gedanke an „Kaiser und Reich" durchaus nicht so fern ge¬
legen hat, ebenso daß er mit dem Eintritt der Süddeutschen in die neue
nationale Gemeinschaft bestimmt gerechnet hat. Der Bundestag, später Bundes¬
rat, war ihm Ersatz für ein Reichsministerinm, dessen Ernennung Schwierig-
keiten bot. Dennoch hielt er die Entwicklung des Bundesrath zum Oberhaus
für spätere Zeiten auf historischem Wege für möglich, dann aber sollte das
Kaisertum schärfer ausgeprägt werden, d. h. ein selbständiges Machtmittel der
Reichsgesetzgebung an Stelle der Präsidial- und Feldherrnattributionen werden.
Bei einem solchen Kaisertum wurde dann auch die Ernennung von Reichs¬
ministern ausführbar.

Es ist namentlich für spätere Biographen Bismarcks nicht ohne Interesse,
festzustellen, wie in den hier abgedruckten Sätzen schon im Herbst 1866 die
Schwierigkeiten im voraus angedeutet sind, die sich im Herbst 1870 in Ver¬
sailles bei der Wiederherstellung der Kaiserwürde ergaben, nicht in der prin¬
zipiellen Abneigung König Wilhelms gegen das Kaisertum, sondern gegen einen
Kaisertitel, der nach des Königs Ansicht nur ein kostspieliges Gewand für
den xriirms moi xMes darstellte, obendrein bei einer Verfassung, die dem Neichs-
vberhanvt ein noch geringeres Maß von Machtvollkommenheiten ließ, als sogar
die Verfassung von 1867. Bei dieser war zum Beispiel die Kriegserklärung
nicht an die Zustimmung des Bundesrath gebunden; dagegen ist in der von 1871
die Einheitlichkeit des Bundesheeres sowie des Post- und des Telegraphenwesens,
wie auch bei einigen andern Bestimmungen, z. B. dem Gesandtschaftsrecht,
Bayern und Württemberg gegenüber durchbrochen, die sich weitgehende Ne-
servatrechte gesichert hatten. Diese .Konzessionen hatten wiederum in Dresden
verstimmt, wo man für Se. Privat, Beaumont und sedem dieselbe Behandlung,
wie sie Bayern und Württemberg erfahren hatten, beanspruchen zu dürfen meinte.
Eine Vermehrung der preußischen Stimmen im Bundesrat hatte nicht stattge¬
funden. Dazu traten die damals noch nicht beseitigten Ansprüche Bayerns aus
Gebietserwerb im Elsaß, und wenn man auch entschlossen war, diese nicht zu
erfüllen, sondern die im Frieden von Frankreich abzutretenden Gebietsteile un¬
geteilt als Reichsland zu verwalten, so konnte man doch schon voraussehen,
daß das Reichsland nicht eine Morgengabe für die Kaiserkrone sein werde,
sondern daß der Kaiser dort nur „im Namen des Reichs," gleichsam als sein
eigner Statthalter, nicht als selbständiger Machthaber regieren, die Landes¬
hoheit ausüben, aber nicht haben werde.

Alle diese Erwägungen zogen inmitten von Kriegssvrgen aller Art vor der
Seele des Königs vorüber. Es ist hinlänglich bekannt und entspricht auch
seiner ganzen Denkungs- und Anschauungsweise, daß er nichts weniger als
eilig nach der deutschen Kaiserkrone griff, wenngleich er seit einem Menschen¬
alter der Überzeugung war. daß Preußen und seinem Könige die Vorherrschaft
in Deutschland gebühre. Die preußische Königskrone hatte auf seinem Haupte


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[0074] Aaiserwürde und Aaisermacht historisch entwickeln; damit müßte aber die schärfere Ausprägung des Kaisertums an Stelle der Präsidial- und Feldherrnattributionen Hand in Hand gehn . . ." Man sieht aus diesem Diktat, daß dem Fürsten Bismarck schon im Herbst 1866 der Gedanke an „Kaiser und Reich" durchaus nicht so fern ge¬ legen hat, ebenso daß er mit dem Eintritt der Süddeutschen in die neue nationale Gemeinschaft bestimmt gerechnet hat. Der Bundestag, später Bundes¬ rat, war ihm Ersatz für ein Reichsministerinm, dessen Ernennung Schwierig- keiten bot. Dennoch hielt er die Entwicklung des Bundesrath zum Oberhaus für spätere Zeiten auf historischem Wege für möglich, dann aber sollte das Kaisertum schärfer ausgeprägt werden, d. h. ein selbständiges Machtmittel der Reichsgesetzgebung an Stelle der Präsidial- und Feldherrnattributionen werden. Bei einem solchen Kaisertum wurde dann auch die Ernennung von Reichs¬ ministern ausführbar. Es ist namentlich für spätere Biographen Bismarcks nicht ohne Interesse, festzustellen, wie in den hier abgedruckten Sätzen schon im Herbst 1866 die Schwierigkeiten im voraus angedeutet sind, die sich im Herbst 1870 in Ver¬ sailles bei der Wiederherstellung der Kaiserwürde ergaben, nicht in der prin¬ zipiellen Abneigung König Wilhelms gegen das Kaisertum, sondern gegen einen Kaisertitel, der nach des Königs Ansicht nur ein kostspieliges Gewand für den xriirms moi xMes darstellte, obendrein bei einer Verfassung, die dem Neichs- vberhanvt ein noch geringeres Maß von Machtvollkommenheiten ließ, als sogar die Verfassung von 1867. Bei dieser war zum Beispiel die Kriegserklärung nicht an die Zustimmung des Bundesrath gebunden; dagegen ist in der von 1871 die Einheitlichkeit des Bundesheeres sowie des Post- und des Telegraphenwesens, wie auch bei einigen andern Bestimmungen, z. B. dem Gesandtschaftsrecht, Bayern und Württemberg gegenüber durchbrochen, die sich weitgehende Ne- servatrechte gesichert hatten. Diese .Konzessionen hatten wiederum in Dresden verstimmt, wo man für Se. Privat, Beaumont und sedem dieselbe Behandlung, wie sie Bayern und Württemberg erfahren hatten, beanspruchen zu dürfen meinte. Eine Vermehrung der preußischen Stimmen im Bundesrat hatte nicht stattge¬ funden. Dazu traten die damals noch nicht beseitigten Ansprüche Bayerns aus Gebietserwerb im Elsaß, und wenn man auch entschlossen war, diese nicht zu erfüllen, sondern die im Frieden von Frankreich abzutretenden Gebietsteile un¬ geteilt als Reichsland zu verwalten, so konnte man doch schon voraussehen, daß das Reichsland nicht eine Morgengabe für die Kaiserkrone sein werde, sondern daß der Kaiser dort nur „im Namen des Reichs," gleichsam als sein eigner Statthalter, nicht als selbständiger Machthaber regieren, die Landes¬ hoheit ausüben, aber nicht haben werde. Alle diese Erwägungen zogen inmitten von Kriegssvrgen aller Art vor der Seele des Königs vorüber. Es ist hinlänglich bekannt und entspricht auch seiner ganzen Denkungs- und Anschauungsweise, daß er nichts weniger als eilig nach der deutschen Kaiserkrone griff, wenngleich er seit einem Menschen¬ alter der Überzeugung war. daß Preußen und seinem Könige die Vorherrschaft in Deutschland gebühre. Die preußische Königskrone hatte auf seinem Haupte

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/74>, abgerufen am 05.07.2024.