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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Die Wehrstener

Aus der Tntsache, daß sich eine Wehrsteuer heute in einer großen Zahl
der europäischen Staaten findet, und daß die vorhandnen -- von den be¬
sondern Verhältnissen Württembergs und Bayerns abgesehen -- bisher nicht
aufgehoben worden sind,*) daß man ferner in Deutschland sowie in Italien ernste
Versuche gemacht hatte, die Steuer einzuführen, kann man schon entnehmen,
daß sich die Berechtigung der Steuer in mancher Richtung begründen läßt.

Da steht zunächst im Vordergrund der ethische Grund. Die Gegner der
Wehrstener, wie vor allem Treitschke, betonen, daß der Charakter der allge¬
meinen Wehrpflicht entwertet werde, wenn man in der Zahlung einer Steuer
ein Äquivalent für die Wehrpflicht schaffe. "Wer nicht dient, zahlt." Dieses
Wort werde sich geltend machen, und man werde folgern, "wer zahlt, dient
nicht." Es werde sich im Volke der Gedanke einbürgern, die Steuerleistung
mit der persönlichen Leistung kongruent zu halten. Diese Anschauung ist gewiß
übertrieben. Erstens ist die Steuer nirgends so hoch bemessen, daß man im
Ernste vou einem Äquivalent reden könnte. Die Theorie und die Praxis sind
auch völlig darüber einig, daß der Steuerbetrag nicht etwa so hoch bemessen
werden solle, daß er das Blutopfer, wie man zu sagen liebt, das der Soldat
dem Staate bringt, die körperlichen Strapazen, den Zwang, den die strenge
Disziplin dem Manne auferlegt usw., voll ersetzen könnte. Was man treffen
will, ist nur ein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Beschränkt man die Steuer
auf diesen wirtschaftlichen Ausgleich, dann, so sagen die Freunde der Wehrsteuer,
kann eine Verminderung des großen idealen Wertes der allgemeinen Wehrpflicht,
eine Verkleinerung im Volksbewußtsein nicht befürchtet werden.

Wir treten diesen Ausführungen im wesentlichen bei. Davon, daß der
Wert, die Bedeutung der allgemeinen Dienstpflicht durch eine Wehrsteuer ernst¬
lich gefährdet werde, kaun in der Tat nicht die Rede sein. Ihr Kern bleibt
unbedingt trotz einer solchen Steuer sortbestehn. Aber daß ihre ideale Seite
eine gewisse Abschwächung erfahren wird, darüber wird man sich doch nicht
täuschen dürfen. Treitschke führte im Reichstag das Beispiel eines wohl¬
habenden jungen Kaufmanns an, der der Ersatzrcserve zweiter Klasse überwiesen,
nach dem Gesetzentwurf von 1881 einen Zuschlag von 500 Mark zur Ein¬
kommensteuer neben einem Kopfgeld von 4 Mark zu zahlen haben würde.
"Der Mann, fährt Treitschke fort, würde nach zwölf Jahren zweifellos sagen:
Ich habe mit meinen 6000 Mark nur meine Dienstpflicht erkauft, und alle
seine Nachbarn würden ebenso denken." Alle wohl nicht, aber ein großer Teil
gewiß. Treitschke hat nicht ganz ohne Berechtigung darauf hingewiesen, daß
unsre großen Armeeorganisatoren Boyen, Scharnhorst und Roon nicht auf den
Gedanken gekommen sind, ihre Organisationen mit eiuer Wehrsteuer zu ver¬
knüpfen, weil sie nach seiner Meinung die Idee der allgemeinen Wehrpflicht
offenbar viel zu hoch hielten, als daß nur der Schatten eines Ersatzes durch
Geld möglich wäre. Der dialektisch gewandte Reichsschatzsekretär von Scholz
sand allerdings sogleich eine Antwort und Erklärung. Er sagte: "Die Organi¬
satoren der Armee waren keine Organisatoren des Steuerwesens, sie haben
nichts damit zu tun gehabt, und es wäre ein ziemlich wunderbares Unter-



*) Siehe aber unten Frankreich und Österreich, wo Novellen nötig wurden.
Die Wehrstener

Aus der Tntsache, daß sich eine Wehrsteuer heute in einer großen Zahl
der europäischen Staaten findet, und daß die vorhandnen — von den be¬
sondern Verhältnissen Württembergs und Bayerns abgesehen — bisher nicht
aufgehoben worden sind,*) daß man ferner in Deutschland sowie in Italien ernste
Versuche gemacht hatte, die Steuer einzuführen, kann man schon entnehmen,
daß sich die Berechtigung der Steuer in mancher Richtung begründen läßt.

Da steht zunächst im Vordergrund der ethische Grund. Die Gegner der
Wehrstener, wie vor allem Treitschke, betonen, daß der Charakter der allge¬
meinen Wehrpflicht entwertet werde, wenn man in der Zahlung einer Steuer
ein Äquivalent für die Wehrpflicht schaffe. „Wer nicht dient, zahlt." Dieses
Wort werde sich geltend machen, und man werde folgern, „wer zahlt, dient
nicht." Es werde sich im Volke der Gedanke einbürgern, die Steuerleistung
mit der persönlichen Leistung kongruent zu halten. Diese Anschauung ist gewiß
übertrieben. Erstens ist die Steuer nirgends so hoch bemessen, daß man im
Ernste vou einem Äquivalent reden könnte. Die Theorie und die Praxis sind
auch völlig darüber einig, daß der Steuerbetrag nicht etwa so hoch bemessen
werden solle, daß er das Blutopfer, wie man zu sagen liebt, das der Soldat
dem Staate bringt, die körperlichen Strapazen, den Zwang, den die strenge
Disziplin dem Manne auferlegt usw., voll ersetzen könnte. Was man treffen
will, ist nur ein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Beschränkt man die Steuer
auf diesen wirtschaftlichen Ausgleich, dann, so sagen die Freunde der Wehrsteuer,
kann eine Verminderung des großen idealen Wertes der allgemeinen Wehrpflicht,
eine Verkleinerung im Volksbewußtsein nicht befürchtet werden.

Wir treten diesen Ausführungen im wesentlichen bei. Davon, daß der
Wert, die Bedeutung der allgemeinen Dienstpflicht durch eine Wehrsteuer ernst¬
lich gefährdet werde, kaun in der Tat nicht die Rede sein. Ihr Kern bleibt
unbedingt trotz einer solchen Steuer sortbestehn. Aber daß ihre ideale Seite
eine gewisse Abschwächung erfahren wird, darüber wird man sich doch nicht
täuschen dürfen. Treitschke führte im Reichstag das Beispiel eines wohl¬
habenden jungen Kaufmanns an, der der Ersatzrcserve zweiter Klasse überwiesen,
nach dem Gesetzentwurf von 1881 einen Zuschlag von 500 Mark zur Ein¬
kommensteuer neben einem Kopfgeld von 4 Mark zu zahlen haben würde.
„Der Mann, fährt Treitschke fort, würde nach zwölf Jahren zweifellos sagen:
Ich habe mit meinen 6000 Mark nur meine Dienstpflicht erkauft, und alle
seine Nachbarn würden ebenso denken." Alle wohl nicht, aber ein großer Teil
gewiß. Treitschke hat nicht ganz ohne Berechtigung darauf hingewiesen, daß
unsre großen Armeeorganisatoren Boyen, Scharnhorst und Roon nicht auf den
Gedanken gekommen sind, ihre Organisationen mit eiuer Wehrsteuer zu ver¬
knüpfen, weil sie nach seiner Meinung die Idee der allgemeinen Wehrpflicht
offenbar viel zu hoch hielten, als daß nur der Schatten eines Ersatzes durch
Geld möglich wäre. Der dialektisch gewandte Reichsschatzsekretär von Scholz
sand allerdings sogleich eine Antwort und Erklärung. Er sagte: „Die Organi¬
satoren der Armee waren keine Organisatoren des Steuerwesens, sie haben
nichts damit zu tun gehabt, und es wäre ein ziemlich wunderbares Unter-



*) Siehe aber unten Frankreich und Österreich, wo Novellen nötig wurden.
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[0735] Die Wehrstener Aus der Tntsache, daß sich eine Wehrsteuer heute in einer großen Zahl der europäischen Staaten findet, und daß die vorhandnen — von den be¬ sondern Verhältnissen Württembergs und Bayerns abgesehen — bisher nicht aufgehoben worden sind,*) daß man ferner in Deutschland sowie in Italien ernste Versuche gemacht hatte, die Steuer einzuführen, kann man schon entnehmen, daß sich die Berechtigung der Steuer in mancher Richtung begründen läßt. Da steht zunächst im Vordergrund der ethische Grund. Die Gegner der Wehrstener, wie vor allem Treitschke, betonen, daß der Charakter der allge¬ meinen Wehrpflicht entwertet werde, wenn man in der Zahlung einer Steuer ein Äquivalent für die Wehrpflicht schaffe. „Wer nicht dient, zahlt." Dieses Wort werde sich geltend machen, und man werde folgern, „wer zahlt, dient nicht." Es werde sich im Volke der Gedanke einbürgern, die Steuerleistung mit der persönlichen Leistung kongruent zu halten. Diese Anschauung ist gewiß übertrieben. Erstens ist die Steuer nirgends so hoch bemessen, daß man im Ernste vou einem Äquivalent reden könnte. Die Theorie und die Praxis sind auch völlig darüber einig, daß der Steuerbetrag nicht etwa so hoch bemessen werden solle, daß er das Blutopfer, wie man zu sagen liebt, das der Soldat dem Staate bringt, die körperlichen Strapazen, den Zwang, den die strenge Disziplin dem Manne auferlegt usw., voll ersetzen könnte. Was man treffen will, ist nur ein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Beschränkt man die Steuer auf diesen wirtschaftlichen Ausgleich, dann, so sagen die Freunde der Wehrsteuer, kann eine Verminderung des großen idealen Wertes der allgemeinen Wehrpflicht, eine Verkleinerung im Volksbewußtsein nicht befürchtet werden. Wir treten diesen Ausführungen im wesentlichen bei. Davon, daß der Wert, die Bedeutung der allgemeinen Dienstpflicht durch eine Wehrsteuer ernst¬ lich gefährdet werde, kaun in der Tat nicht die Rede sein. Ihr Kern bleibt unbedingt trotz einer solchen Steuer sortbestehn. Aber daß ihre ideale Seite eine gewisse Abschwächung erfahren wird, darüber wird man sich doch nicht täuschen dürfen. Treitschke führte im Reichstag das Beispiel eines wohl¬ habenden jungen Kaufmanns an, der der Ersatzrcserve zweiter Klasse überwiesen, nach dem Gesetzentwurf von 1881 einen Zuschlag von 500 Mark zur Ein¬ kommensteuer neben einem Kopfgeld von 4 Mark zu zahlen haben würde. „Der Mann, fährt Treitschke fort, würde nach zwölf Jahren zweifellos sagen: Ich habe mit meinen 6000 Mark nur meine Dienstpflicht erkauft, und alle seine Nachbarn würden ebenso denken." Alle wohl nicht, aber ein großer Teil gewiß. Treitschke hat nicht ganz ohne Berechtigung darauf hingewiesen, daß unsre großen Armeeorganisatoren Boyen, Scharnhorst und Roon nicht auf den Gedanken gekommen sind, ihre Organisationen mit eiuer Wehrsteuer zu ver¬ knüpfen, weil sie nach seiner Meinung die Idee der allgemeinen Wehrpflicht offenbar viel zu hoch hielten, als daß nur der Schatten eines Ersatzes durch Geld möglich wäre. Der dialektisch gewandte Reichsschatzsekretär von Scholz sand allerdings sogleich eine Antwort und Erklärung. Er sagte: „Die Organi¬ satoren der Armee waren keine Organisatoren des Steuerwesens, sie haben nichts damit zu tun gehabt, und es wäre ein ziemlich wunderbares Unter- *) Siehe aber unten Frankreich und Österreich, wo Novellen nötig wurden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/735>, abgerufen am 25.07.2024.