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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Aaiscrwürde und liaisermacht

fassung zu einer Sammlung von praktischen Unmöglichkeiten gemacht, aber
der Kaiser war doch für seine Machtvollkommenheiten auf eine reiche Fülle
eigner Gerechtsame angewiesen, nicht wie in unsrer heutigen Verfassung auf
das Übergewicht des Königs von Preußen. Die Verfassung von 1849 setzte
dem Kaiser eine Zivilliste aus, sie band ihn wegen der Kriegserklärung nicht
an einen Bundesrat, den die damalige Verfassung gar nicht kannte, sie über¬
trug dem Kaiser, nicht dem Vuudesrat, die Auflösung des Volkshauses,
"überhaupt hat der Kaiser die Regierungsgewalt in allen Angelegenheiten des
Reiches nach Maßgabe der Reichsverfassung." Den deutschen Regierungen
stand nicht das Recht zu, ständige Gesandte zu empfangen oder solche zu
halten, ihre Rechte zu Verträgen mit andern Regierungen waren beschränkt
und von der Zustimmung der Reichsgewalt abhängig gemacht. Im Heer- und
im Postwesen gab es keine Ausnahmen und keine Reservatrechte, dagegen ist
das heutige Heerwesen, weil an das preußische angegliedert, weit präziser und
praktischer geordnet, sogar weit einheitlicher. Die Reichsverfassung von 1849
machte ans dein Kaiser einen wirklichen, selbständigen Monarchen, die von
1867 und von 1871 nur einen xrimus moi' Mre-s, der "im Namen des Reichs"
gebietet. Dafür kam freilich diese zustande, die erste nicht.

Die heutige Verfassung beruht in ihren ersten Grundlagen auf den Bnndnis-
anträgen, die Preußen im Juni 1866 an die deutschen Fürsten richtete. Nur
auf den Norddeutschen Bund beschränkt, hätte sie ja viel straffer ausfallen und
das Oberhaupt noch höher stellen können. Aber Bismarck hatte von Anfang an
die spätere Ausdehnung auf Süddeutschland im Auge. Bekanntlich entstammt
der erste Verfassungsentwurf in der Hauptsache seinem Diktat. In Keudells
Buch "Fürst und Fürstin Bismarck" ist eine Anzahl von Diktaten aus der
Zeit des Aufenthalts in Puttbus und in Karlsburg im Herbst 1866 wieder¬
gegeben, Bemerkungen und Gedanken über einzelne Bestimmungen. Die während
seiner Abwesenheit in Berlin ausgearbeiteten Entwürfe fanden Bismarcks Beifall
nicht, um so mehr die von den Fachmiuisterien gelieferten sehr gründlichen Vor¬
arbeiten. Er diktierte am 30. Oktober 1866: "Sie (die Entwürfe) sind zu
zentralistisch, bundesstaatlich für den dereinstigen Beitritt der Süddeutschen.
Man wird sich in der Form mehr an den Staatenbund halten müssen, diesem
aber praktisch die Natur des Bundesstaates geben mit elastischen, unscheinbaren,
aber weitgreifenden Ausdrücken. Als Zentralbehörde wird daher nicht ein
Ministerium, sondern ein Bundestag fungieren, bei dem wir, wie ich glaube,
gute Geschäfte machen, wenn wir uns zunächst an das Kuriensystem des alten
Bundes anlehnen." Keudell erzählt nun: "Zum 15. Dezember -- am 1. De¬
zember hatte Bismarck die Geschäfte wieder übernommen -- waren die Bevoll¬
mächtigten der norddeutschen Staaten zur Beratung über den Verfassungsent-
wurf nach Berlin geladen worden, am 13. Dezember Morgens aber gab es
einen solchen noch nicht. Erst im Laufe des Tages begann Bismarck einzelne
Abschnitte zu diktieren, für andre gab er Anweisung zur Ausarbeitung. Bucher,
der das Diktat stenographiert hatte, brachte in der Nacht vom 13. zum 14.
den Verfassungsentwurf mit Einschaltung der vorhandnen Vorarbeiten zustande,
am 14. Nachmittags erfolgte die Genehmigung des Entwurfs im preußischen


Aaiscrwürde und liaisermacht

fassung zu einer Sammlung von praktischen Unmöglichkeiten gemacht, aber
der Kaiser war doch für seine Machtvollkommenheiten auf eine reiche Fülle
eigner Gerechtsame angewiesen, nicht wie in unsrer heutigen Verfassung auf
das Übergewicht des Königs von Preußen. Die Verfassung von 1849 setzte
dem Kaiser eine Zivilliste aus, sie band ihn wegen der Kriegserklärung nicht
an einen Bundesrat, den die damalige Verfassung gar nicht kannte, sie über¬
trug dem Kaiser, nicht dem Vuudesrat, die Auflösung des Volkshauses,
„überhaupt hat der Kaiser die Regierungsgewalt in allen Angelegenheiten des
Reiches nach Maßgabe der Reichsverfassung." Den deutschen Regierungen
stand nicht das Recht zu, ständige Gesandte zu empfangen oder solche zu
halten, ihre Rechte zu Verträgen mit andern Regierungen waren beschränkt
und von der Zustimmung der Reichsgewalt abhängig gemacht. Im Heer- und
im Postwesen gab es keine Ausnahmen und keine Reservatrechte, dagegen ist
das heutige Heerwesen, weil an das preußische angegliedert, weit präziser und
praktischer geordnet, sogar weit einheitlicher. Die Reichsverfassung von 1849
machte ans dein Kaiser einen wirklichen, selbständigen Monarchen, die von
1867 und von 1871 nur einen xrimus moi' Mre-s, der „im Namen des Reichs"
gebietet. Dafür kam freilich diese zustande, die erste nicht.

Die heutige Verfassung beruht in ihren ersten Grundlagen auf den Bnndnis-
anträgen, die Preußen im Juni 1866 an die deutschen Fürsten richtete. Nur
auf den Norddeutschen Bund beschränkt, hätte sie ja viel straffer ausfallen und
das Oberhaupt noch höher stellen können. Aber Bismarck hatte von Anfang an
die spätere Ausdehnung auf Süddeutschland im Auge. Bekanntlich entstammt
der erste Verfassungsentwurf in der Hauptsache seinem Diktat. In Keudells
Buch „Fürst und Fürstin Bismarck" ist eine Anzahl von Diktaten aus der
Zeit des Aufenthalts in Puttbus und in Karlsburg im Herbst 1866 wieder¬
gegeben, Bemerkungen und Gedanken über einzelne Bestimmungen. Die während
seiner Abwesenheit in Berlin ausgearbeiteten Entwürfe fanden Bismarcks Beifall
nicht, um so mehr die von den Fachmiuisterien gelieferten sehr gründlichen Vor¬
arbeiten. Er diktierte am 30. Oktober 1866: „Sie (die Entwürfe) sind zu
zentralistisch, bundesstaatlich für den dereinstigen Beitritt der Süddeutschen.
Man wird sich in der Form mehr an den Staatenbund halten müssen, diesem
aber praktisch die Natur des Bundesstaates geben mit elastischen, unscheinbaren,
aber weitgreifenden Ausdrücken. Als Zentralbehörde wird daher nicht ein
Ministerium, sondern ein Bundestag fungieren, bei dem wir, wie ich glaube,
gute Geschäfte machen, wenn wir uns zunächst an das Kuriensystem des alten
Bundes anlehnen." Keudell erzählt nun: „Zum 15. Dezember — am 1. De¬
zember hatte Bismarck die Geschäfte wieder übernommen — waren die Bevoll¬
mächtigten der norddeutschen Staaten zur Beratung über den Verfassungsent-
wurf nach Berlin geladen worden, am 13. Dezember Morgens aber gab es
einen solchen noch nicht. Erst im Laufe des Tages begann Bismarck einzelne
Abschnitte zu diktieren, für andre gab er Anweisung zur Ausarbeitung. Bucher,
der das Diktat stenographiert hatte, brachte in der Nacht vom 13. zum 14.
den Verfassungsentwurf mit Einschaltung der vorhandnen Vorarbeiten zustande,
am 14. Nachmittags erfolgte die Genehmigung des Entwurfs im preußischen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/72>, abgerufen am 05.07.2024.