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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Wanderungen in der Niederlausitz

Wann der slawische Markt Ludim in eine deutsche Stadtgemeinde umgewandelt
und befestigt, wann das feste Schloß ans dem rechten Spreeufer erbaut worden ist,
von dem noch heute der trotzige viereckige Bergfried übrig ist, das alles entzieht
sich unsrer Kenntnis. Die Urkunden ergeben nur, daß der Ort im dreizehnten
Jahrhundert Eigentum der Grafen von Brehna, dann des Klosters Dobrilugk war
und 1329 an den askanischcn Herzog Rudolf von Sachsen, später an die Wettiner
überging. Damit rückte Lübben in die Reihe der landesherrlichen Städte auf. Ein
Menschenalter danach (1361) wird die Hauptkirche der Stadt dem Archidicikoncit
Lausitz des Meißner Bistums zugeeignet: seitdem ist der Propst von Lübben zu¬
gleich der Offizinl des Bistums Meißen für die gesamte Niederlausitz; später ent¬
stand aus der Propstei das evangelische Konsistorium. Bei der häufigen Abwesen¬
heit der Landesherren ließen sich diese durch Landvögte vertreten. Die Landvögte
residierten zunächst nicht in einer bestimmten Stadt, sondern wechselten meist unter
den landesherrlichen Städten ab. So war ueben Luckau, Sommerfeld u. a. schon
in älterer Zeit auch Lübben manchmal, später unter habsburgischen Regiment
(seit 1527) regelmäßig der Sitz des Landvogts.

Die Bürgerschaft Lübbens tritt etwas später als die von Guben, Kottbus und
Kalau geschichtlich hervor; wir haben von ihr kaum eine Kunde, die über das
Stadtbuch von 1384 zurückreicht. Sie besteht aus Deutschen; die früher in Lübben
ansässigen Slawen werden in die Vorstädte verwiesen und leben hier als Fischer
und als Händler in einer besondern Gemeinde "ans dem Kietze" oder als Leine¬
weber oder in Zeidlergenossenschaften geordnet; sie unterscheiden sich in ihren
Rechten nicht sehr von der slawischen Landbevölkerung: denn auch diese Vorstadt-
zeidler geben dem Schloßhauptmann einen jährliche" Houigzins, die Houiggulde
genannt, die als Last auf bestimmten Grundstücken haftet. Bürger kann nur werden,
wer von ehelicher, freier und ehrlicher (d. i. deutscher) Geburt ist, außerdem muß
er eine Gebühr dafür zahlen: "Wer eyn burger wil werden, heißt es im alten
Stadtbuche, der sal sich mit dem rath vortragen nach gnaden und darnach man
reich is." Im Jahre 1430 bekennt der Rat, daß sich Paul Schuster, der aus
einem Zeidlergute in Groß-Luboltz gebürtig war und sich zu der Lubrasse (Lieberose)
niederlassen wollte, beim Landvögte von der Honiggulde losgekauft habe. Sonst
hätten ihn die Bürger zu Lieberose nicht aufnehmen dürfen. Und noch 1542 be¬
freite der Landvogt Graf Schlick den Georgen Borg samt Sohn und Sohnes¬
kindern von der Honighaltergenossenschaft zu Klein-Luboltz, "daß sie stattlicher und
besser an ein Handwerk gefördert werden und ihre Nahrung suchen könnten."
Die Bürgerschaft zerfiel wieder in die sozial verschieden gestellten Groß- und Klein¬
erben. Im Jahre 1426 bestand Lübben --- abgesehen von den Vorstädten
aus 231 mit Häusern angesessenen Bürgern und 60 Einliegern (ivlzmilimiö). Bel
Unruhen im Lande oder bei einem Wechsel der Landesherrschaft ist das Haupt¬
augenmerk der Bürger darauf gerichtet, daß die Stadt nicht durch einen Hand¬
streich dem Adel anheimfalle. Deshalb werden 1437 (beim Aussterben der Luxem¬
burger) Mauern und Tore ausgebessert, zwei neue Büchsen und das nötige Pulver,
außerdem aber auch uoch zwanzig Schock neue Pfeile für die Gilde der Armbrust¬
schützen angeschafft, bezahlte Wächter begehn Tag und Nacht die Mauern und tue
Wehrgänge.

Seit die Niederlausitz mit der Krone Böhmen 1527 an den habsburgisclM
Ferdinand gekommen war, wird Lübben wegen seiner zentralen Lage mehr und
mehr der regelmäßige Sitz der Landvögte und der fast alljährlich berufnen Land¬
tage. Türkennot und die dagegen zu bewilligenden Gelder und Reisigen sind fort¬
während das Thema der Lübbencr Verhandlungen. Stärker als die dann und
wann hervortretenden absolutistischen Gelüste der Habsburger erwies sich t"e
ständische Verwaltung der Lausitz; sie war eine sehr schwerfällige Maschinerie, se^r
und groß im Versagen, aber sie kannte auch die Kräfte der Landschaft genauer vis
jede moderne Bureaukratie und hatte am Schutze der Bauern und der Kleinbürger


Wanderungen in der Niederlausitz

Wann der slawische Markt Ludim in eine deutsche Stadtgemeinde umgewandelt
und befestigt, wann das feste Schloß ans dem rechten Spreeufer erbaut worden ist,
von dem noch heute der trotzige viereckige Bergfried übrig ist, das alles entzieht
sich unsrer Kenntnis. Die Urkunden ergeben nur, daß der Ort im dreizehnten
Jahrhundert Eigentum der Grafen von Brehna, dann des Klosters Dobrilugk war
und 1329 an den askanischcn Herzog Rudolf von Sachsen, später an die Wettiner
überging. Damit rückte Lübben in die Reihe der landesherrlichen Städte auf. Ein
Menschenalter danach (1361) wird die Hauptkirche der Stadt dem Archidicikoncit
Lausitz des Meißner Bistums zugeeignet: seitdem ist der Propst von Lübben zu¬
gleich der Offizinl des Bistums Meißen für die gesamte Niederlausitz; später ent¬
stand aus der Propstei das evangelische Konsistorium. Bei der häufigen Abwesen¬
heit der Landesherren ließen sich diese durch Landvögte vertreten. Die Landvögte
residierten zunächst nicht in einer bestimmten Stadt, sondern wechselten meist unter
den landesherrlichen Städten ab. So war ueben Luckau, Sommerfeld u. a. schon
in älterer Zeit auch Lübben manchmal, später unter habsburgischen Regiment
(seit 1527) regelmäßig der Sitz des Landvogts.

Die Bürgerschaft Lübbens tritt etwas später als die von Guben, Kottbus und
Kalau geschichtlich hervor; wir haben von ihr kaum eine Kunde, die über das
Stadtbuch von 1384 zurückreicht. Sie besteht aus Deutschen; die früher in Lübben
ansässigen Slawen werden in die Vorstädte verwiesen und leben hier als Fischer
und als Händler in einer besondern Gemeinde „ans dem Kietze" oder als Leine¬
weber oder in Zeidlergenossenschaften geordnet; sie unterscheiden sich in ihren
Rechten nicht sehr von der slawischen Landbevölkerung: denn auch diese Vorstadt-
zeidler geben dem Schloßhauptmann einen jährliche» Houigzins, die Houiggulde
genannt, die als Last auf bestimmten Grundstücken haftet. Bürger kann nur werden,
wer von ehelicher, freier und ehrlicher (d. i. deutscher) Geburt ist, außerdem muß
er eine Gebühr dafür zahlen: „Wer eyn burger wil werden, heißt es im alten
Stadtbuche, der sal sich mit dem rath vortragen nach gnaden und darnach man
reich is." Im Jahre 1430 bekennt der Rat, daß sich Paul Schuster, der aus
einem Zeidlergute in Groß-Luboltz gebürtig war und sich zu der Lubrasse (Lieberose)
niederlassen wollte, beim Landvögte von der Honiggulde losgekauft habe. Sonst
hätten ihn die Bürger zu Lieberose nicht aufnehmen dürfen. Und noch 1542 be¬
freite der Landvogt Graf Schlick den Georgen Borg samt Sohn und Sohnes¬
kindern von der Honighaltergenossenschaft zu Klein-Luboltz, „daß sie stattlicher und
besser an ein Handwerk gefördert werden und ihre Nahrung suchen könnten."
Die Bürgerschaft zerfiel wieder in die sozial verschieden gestellten Groß- und Klein¬
erben. Im Jahre 1426 bestand Lübben -— abgesehen von den Vorstädten
aus 231 mit Häusern angesessenen Bürgern und 60 Einliegern (ivlzmilimiö). Bel
Unruhen im Lande oder bei einem Wechsel der Landesherrschaft ist das Haupt¬
augenmerk der Bürger darauf gerichtet, daß die Stadt nicht durch einen Hand¬
streich dem Adel anheimfalle. Deshalb werden 1437 (beim Aussterben der Luxem¬
burger) Mauern und Tore ausgebessert, zwei neue Büchsen und das nötige Pulver,
außerdem aber auch uoch zwanzig Schock neue Pfeile für die Gilde der Armbrust¬
schützen angeschafft, bezahlte Wächter begehn Tag und Nacht die Mauern und tue
Wehrgänge.

Seit die Niederlausitz mit der Krone Böhmen 1527 an den habsburgisclM
Ferdinand gekommen war, wird Lübben wegen seiner zentralen Lage mehr und
mehr der regelmäßige Sitz der Landvögte und der fast alljährlich berufnen Land¬
tage. Türkennot und die dagegen zu bewilligenden Gelder und Reisigen sind fort¬
während das Thema der Lübbencr Verhandlungen. Stärker als die dann und
wann hervortretenden absolutistischen Gelüste der Habsburger erwies sich t»e
ständische Verwaltung der Lausitz; sie war eine sehr schwerfällige Maschinerie, se^r
und groß im Versagen, aber sie kannte auch die Kräfte der Landschaft genauer vis
jede moderne Bureaukratie und hatte am Schutze der Bauern und der Kleinbürger


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[0710] Wanderungen in der Niederlausitz Wann der slawische Markt Ludim in eine deutsche Stadtgemeinde umgewandelt und befestigt, wann das feste Schloß ans dem rechten Spreeufer erbaut worden ist, von dem noch heute der trotzige viereckige Bergfried übrig ist, das alles entzieht sich unsrer Kenntnis. Die Urkunden ergeben nur, daß der Ort im dreizehnten Jahrhundert Eigentum der Grafen von Brehna, dann des Klosters Dobrilugk war und 1329 an den askanischcn Herzog Rudolf von Sachsen, später an die Wettiner überging. Damit rückte Lübben in die Reihe der landesherrlichen Städte auf. Ein Menschenalter danach (1361) wird die Hauptkirche der Stadt dem Archidicikoncit Lausitz des Meißner Bistums zugeeignet: seitdem ist der Propst von Lübben zu¬ gleich der Offizinl des Bistums Meißen für die gesamte Niederlausitz; später ent¬ stand aus der Propstei das evangelische Konsistorium. Bei der häufigen Abwesen¬ heit der Landesherren ließen sich diese durch Landvögte vertreten. Die Landvögte residierten zunächst nicht in einer bestimmten Stadt, sondern wechselten meist unter den landesherrlichen Städten ab. So war ueben Luckau, Sommerfeld u. a. schon in älterer Zeit auch Lübben manchmal, später unter habsburgischen Regiment (seit 1527) regelmäßig der Sitz des Landvogts. Die Bürgerschaft Lübbens tritt etwas später als die von Guben, Kottbus und Kalau geschichtlich hervor; wir haben von ihr kaum eine Kunde, die über das Stadtbuch von 1384 zurückreicht. Sie besteht aus Deutschen; die früher in Lübben ansässigen Slawen werden in die Vorstädte verwiesen und leben hier als Fischer und als Händler in einer besondern Gemeinde „ans dem Kietze" oder als Leine¬ weber oder in Zeidlergenossenschaften geordnet; sie unterscheiden sich in ihren Rechten nicht sehr von der slawischen Landbevölkerung: denn auch diese Vorstadt- zeidler geben dem Schloßhauptmann einen jährliche» Houigzins, die Houiggulde genannt, die als Last auf bestimmten Grundstücken haftet. Bürger kann nur werden, wer von ehelicher, freier und ehrlicher (d. i. deutscher) Geburt ist, außerdem muß er eine Gebühr dafür zahlen: „Wer eyn burger wil werden, heißt es im alten Stadtbuche, der sal sich mit dem rath vortragen nach gnaden und darnach man reich is." Im Jahre 1430 bekennt der Rat, daß sich Paul Schuster, der aus einem Zeidlergute in Groß-Luboltz gebürtig war und sich zu der Lubrasse (Lieberose) niederlassen wollte, beim Landvögte von der Honiggulde losgekauft habe. Sonst hätten ihn die Bürger zu Lieberose nicht aufnehmen dürfen. Und noch 1542 be¬ freite der Landvogt Graf Schlick den Georgen Borg samt Sohn und Sohnes¬ kindern von der Honighaltergenossenschaft zu Klein-Luboltz, „daß sie stattlicher und besser an ein Handwerk gefördert werden und ihre Nahrung suchen könnten." Die Bürgerschaft zerfiel wieder in die sozial verschieden gestellten Groß- und Klein¬ erben. Im Jahre 1426 bestand Lübben -— abgesehen von den Vorstädten aus 231 mit Häusern angesessenen Bürgern und 60 Einliegern (ivlzmilimiö). Bel Unruhen im Lande oder bei einem Wechsel der Landesherrschaft ist das Haupt¬ augenmerk der Bürger darauf gerichtet, daß die Stadt nicht durch einen Hand¬ streich dem Adel anheimfalle. Deshalb werden 1437 (beim Aussterben der Luxem¬ burger) Mauern und Tore ausgebessert, zwei neue Büchsen und das nötige Pulver, außerdem aber auch uoch zwanzig Schock neue Pfeile für die Gilde der Armbrust¬ schützen angeschafft, bezahlte Wächter begehn Tag und Nacht die Mauern und tue Wehrgänge. Seit die Niederlausitz mit der Krone Böhmen 1527 an den habsburgisclM Ferdinand gekommen war, wird Lübben wegen seiner zentralen Lage mehr und mehr der regelmäßige Sitz der Landvögte und der fast alljährlich berufnen Land¬ tage. Türkennot und die dagegen zu bewilligenden Gelder und Reisigen sind fort¬ während das Thema der Lübbencr Verhandlungen. Stärker als die dann und wann hervortretenden absolutistischen Gelüste der Habsburger erwies sich t»e ständische Verwaltung der Lausitz; sie war eine sehr schwerfällige Maschinerie, se^r und groß im Versagen, aber sie kannte auch die Kräfte der Landschaft genauer vis jede moderne Bureaukratie und hatte am Schutze der Bauern und der Kleinbürger

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/710>, abgerufen am 04.07.2024.