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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Vor Krieg und das Völkerrecht

seemächtigere Feind einfach den ganzen Handel zerstören wollen und darum
jede Ladung weggenommen, die für den Feind bestimmt war oder schien.
Das offne Meer war dem Neutralen im sechzehnten und im siebzehnten Jahr¬
hundert zu Kriegszeiten wie ein von Räubern erfüllter Wald. Recht gab es
uicht, am wenigsten gegen Seemächte wie Spanien, Holland, England, Frank¬
reich. Allmählich erst ging diese Restriktion über auf die bloße Kriegskonter¬
bande. Diese wurde aber anfänglich ganz eng gefaßt und begriff nur Waffen,
Pulver, Blei, Schwefel und dergleichen. Aber nach Ort und Gelegenheit
wurde doch auch andres darunter verstanden. Eine bedeutsame Erweiterung
des Begriffs erlaubte sich Frankreich 1885 im Kriege mit China; es erklärte
plötzlich Reis für Kriegskonterbande. Dagegen trat aber England kräftig auf.
Es protestierte dagegen, daß der Kriegführende ohne Rücksicht auf die Wohl-
begründeten Rechte der Neutralen zu entscheiden habe, was Kriegskonterbande
sei und was nicht, Speziell im gegebnen Falle sei die Wegnahme von
neutralen Rcisladungen unvereinbar mit der Pariser Deklaration, und Eng¬
land werde eine entgegengesetzte priscngerichtliche Entscheidung als nichtig be¬
handeln. Frankreich war klug genug, keine englischen Schiffe aufbringen zu
lassen. Deutschland aber aus Gefälligkeit gegen den damaligen leitenden Minister
Jules Ferry trat der französischen Auffassung bei. Und dann geschah das
Unerwartete, daß England, uneingedenk seines Protestes gegen Frankreich, im
südafrikanischen Kriege Mehl für Kriegskonterbande erklärte. Das ließen
sich die Neutralen mit gewissen Einschränkungen gefallen. Die Vereinigten
Staaten machten für die Rechtmäßigkeit der Wegnahme zur Bedingung, daß
das Mehl für die feindlichen Streitkräfte bestimmt sei. Es kam aber aus der
ganzen Sache nicht viel heraus. Sie blieb wieder unausgetragen.

Im gegenwärtigen Kriege hat sich Japan erlaubt, den Begriff der
Kriegskonterbande abermals zu erweitern. Es hat am 12. Februar dieses
Jahres erklärt, es werde als solche ansehein Waffen, Munition, Sprengstoffe,
Blei, Salpeter, Schwefel sowie Materialien für deren Herstellung, Zement,
Uniformen und Ausrüstungsgcgenstünde sür Militär und Marine, Panzer¬
platten, Maschinen für Bau und Ausrüstung von Schiffen sowie alle andern
für Kriegszwecke verwendbaren Güter, falls sie feindliches Gebiet passieren
oder dort oder bei feindlichen Truppen- oder Flottcuteilen ankommen, ferner
Lebensmittel, Futter, Pferdegeschirr, Wagen, Holz, Kohlen, Münzen, un-
gemünztes Gold und Silber, Materialien für Telegraphen, Telephon- und
Eisenbahnbauten, falls sie nach feindlichen Plätzen unterwegs sind sowie zu
Kriegszwecken Verwendung finden können. Unverkennbarer Schiffsbedarf bleibt
ausgenommen. Auch das haben sich die Neutralen gefallen lassen, wobei für
England wohl maßgebend gewesen ist, daß es Japan mit seinen wärmsten
Sympathien begleitet. Der Transport von Lebensmitteln ist also der Willkür
japanischer Kriegsschiffe preisgegeben. -- Praktische Handlungen von Belang
sind aber aus diesem Programm noch nicht hervorgegangen.

Ein weiteres großes Übel, das mit dieser Unbestimmtheit znsamincnhüngt,
ist, daß der Kriegführende nicht in der Anwendung seiner Ukase örtlich be¬
schränkt ist. Der ganze Begriff der Kriegskonterbande hat nur dann einen
Sinn, wenn der Feind, dem das Material zugeführt werden soll, in der Nähe


Vor Krieg und das Völkerrecht

seemächtigere Feind einfach den ganzen Handel zerstören wollen und darum
jede Ladung weggenommen, die für den Feind bestimmt war oder schien.
Das offne Meer war dem Neutralen im sechzehnten und im siebzehnten Jahr¬
hundert zu Kriegszeiten wie ein von Räubern erfüllter Wald. Recht gab es
uicht, am wenigsten gegen Seemächte wie Spanien, Holland, England, Frank¬
reich. Allmählich erst ging diese Restriktion über auf die bloße Kriegskonter¬
bande. Diese wurde aber anfänglich ganz eng gefaßt und begriff nur Waffen,
Pulver, Blei, Schwefel und dergleichen. Aber nach Ort und Gelegenheit
wurde doch auch andres darunter verstanden. Eine bedeutsame Erweiterung
des Begriffs erlaubte sich Frankreich 1885 im Kriege mit China; es erklärte
plötzlich Reis für Kriegskonterbande. Dagegen trat aber England kräftig auf.
Es protestierte dagegen, daß der Kriegführende ohne Rücksicht auf die Wohl-
begründeten Rechte der Neutralen zu entscheiden habe, was Kriegskonterbande
sei und was nicht, Speziell im gegebnen Falle sei die Wegnahme von
neutralen Rcisladungen unvereinbar mit der Pariser Deklaration, und Eng¬
land werde eine entgegengesetzte priscngerichtliche Entscheidung als nichtig be¬
handeln. Frankreich war klug genug, keine englischen Schiffe aufbringen zu
lassen. Deutschland aber aus Gefälligkeit gegen den damaligen leitenden Minister
Jules Ferry trat der französischen Auffassung bei. Und dann geschah das
Unerwartete, daß England, uneingedenk seines Protestes gegen Frankreich, im
südafrikanischen Kriege Mehl für Kriegskonterbande erklärte. Das ließen
sich die Neutralen mit gewissen Einschränkungen gefallen. Die Vereinigten
Staaten machten für die Rechtmäßigkeit der Wegnahme zur Bedingung, daß
das Mehl für die feindlichen Streitkräfte bestimmt sei. Es kam aber aus der
ganzen Sache nicht viel heraus. Sie blieb wieder unausgetragen.

Im gegenwärtigen Kriege hat sich Japan erlaubt, den Begriff der
Kriegskonterbande abermals zu erweitern. Es hat am 12. Februar dieses
Jahres erklärt, es werde als solche ansehein Waffen, Munition, Sprengstoffe,
Blei, Salpeter, Schwefel sowie Materialien für deren Herstellung, Zement,
Uniformen und Ausrüstungsgcgenstünde sür Militär und Marine, Panzer¬
platten, Maschinen für Bau und Ausrüstung von Schiffen sowie alle andern
für Kriegszwecke verwendbaren Güter, falls sie feindliches Gebiet passieren
oder dort oder bei feindlichen Truppen- oder Flottcuteilen ankommen, ferner
Lebensmittel, Futter, Pferdegeschirr, Wagen, Holz, Kohlen, Münzen, un-
gemünztes Gold und Silber, Materialien für Telegraphen, Telephon- und
Eisenbahnbauten, falls sie nach feindlichen Plätzen unterwegs sind sowie zu
Kriegszwecken Verwendung finden können. Unverkennbarer Schiffsbedarf bleibt
ausgenommen. Auch das haben sich die Neutralen gefallen lassen, wobei für
England wohl maßgebend gewesen ist, daß es Japan mit seinen wärmsten
Sympathien begleitet. Der Transport von Lebensmitteln ist also der Willkür
japanischer Kriegsschiffe preisgegeben. — Praktische Handlungen von Belang
sind aber aus diesem Programm noch nicht hervorgegangen.

Ein weiteres großes Übel, das mit dieser Unbestimmtheit znsamincnhüngt,
ist, daß der Kriegführende nicht in der Anwendung seiner Ukase örtlich be¬
schränkt ist. Der ganze Begriff der Kriegskonterbande hat nur dann einen
Sinn, wenn der Feind, dem das Material zugeführt werden soll, in der Nähe


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/440>, abgerufen am 30.06.2024.