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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Reinhold Rosers "Friedrich der Große

Haares, von der rechten Art des Gehens, Sprechens und Lachens. Dadurch
mußte es zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn kommen, und wir sehen aus
Kosers Darstellung gut, wie sie von Jahr zu Jahr wuchs, zumal da die Mutter
ganz anders als der Vater auf den Prinzen einwirkte. Auch im Jünglings¬
alter hörten scharfe und noch dazu in der Öffentlichkeit geäußerte Vorwürfe
nicht auf, die den Prinzen kränken und erbittern mußten. Der König schalt
ihn vor der Dienerschaft, vor den Offizieren seines Regiments, vor den
Generalen, schließlich, wie er sagt, vor "allen Leuten." Auch an Züchtigungen
fehlte es nicht. Obwohl der Kronprinz schon im achtzehnten Jahre stand, schlug
ihn der König und riß ihn an den Haaren, ja er setzte einst einer solchen Mi߬
handlung das böse Wort hinzu, wäre er von seinen? Vater so behandelt worden,
so hätte er sich tot geschossen; aber Friedrich achte nichts, er lasse sich alles
gefallen.

Was die Folge war, ist bekannt. Der Prinz versuchte im Sommer 1730,
bei Gelegenheit einer gemeinschaftlichen Reise an die süddeutschen Höfe, seinem
Vater zu entfliehn. Diese Vorgänge sowie die Verhandlungen des vom König
eingesetzten Kriegsgerichts, das über den Prinzen und seine Mitwisser urteilen
sollte, sind vielfach von der Überlieferung entstellt worden. Bei Koser haben
wir einen genauen Bericht auf Grundlage der Akten. Die Fabel, die sich noch
bei Carlyle findet, daß das Kriegsgericht den Prinzen zum Tode verurteilt
habe, war allerdings schon durch die Veröffentlichung der Protokolle im Jahre
1861 widerlegt worden. Das Kriegsgericht bezeichnete den Gegenstand der
gegen den Kronprinzen erhobnen Anklage als Staats- und Familiensache und
erklärte sich demnach für inkompetent, darüber zu urteilen. Aus Kosers Dar¬
stellung aber sehen wir noch, daß auch der König nicht -- wie man so oft
liest -- ernstlich daran dachte, dem Prinzen das Leben zu nehmen, wenn er
auch im Zorn einmal ein solches Wort fallen ließ. Aber die Ausschließung
von der Thronfolge nahm er allerdings längere Zeit als Strafe für seinen
Sohn, den "Deserteur," in Aussicht, "dieweil er sich der Succession unfähig
gemacht hätte durch Brechung seiner Ehre." Erst als der Kronprinz Beweise
aufrichtiger Neue gegeben hatte, gewährte der König Pardon, und so hatte
am 19. November 1730 die Haft des Prinzen nach mehr als dreimonatiger
Dauer ein Ende.

Für Friedrich folgte nun eine Lehrzeit von fünfviertel Jahren bei der
Kammer in Küstrin, wo er den Kleinbetrieb der Verwaltung kennen, freilich
noch nicht recht schätzen und lieben lernte. Nur der Handelspolitik, mit der
er damals auch bekannt gemacht wurde, brachte er lebhaftes Interesse entgegen.
Im Frühling 1732 machte der Vater ihn zum Obersten eines Infanterie¬
regiments zu Ruppin. Um dieselbe Zeit wurde des Prinzen Gehorsam gegen
seinen Vater auf die höchste Probe gestellt. Gern hätte er nach seiner Mutter
Wunsch eine englische Prinzessin geheiratet. Aber der König wählte für ihn
aus politischen Gründen, nämlich aus Rücksicht gegen Österreich, die Prinzessin
Elisabeth Christine von Bevem als Braut. "Die Prinzessin -- so schrieb er
seinem Sohne -- ist nicht häßlich, auch nicht schön; sie ist ein gottesfürchtiges
Mensch, und das ist alles und comportabel sowohl mit Euch als mit den


Reinhold Rosers „Friedrich der Große

Haares, von der rechten Art des Gehens, Sprechens und Lachens. Dadurch
mußte es zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn kommen, und wir sehen aus
Kosers Darstellung gut, wie sie von Jahr zu Jahr wuchs, zumal da die Mutter
ganz anders als der Vater auf den Prinzen einwirkte. Auch im Jünglings¬
alter hörten scharfe und noch dazu in der Öffentlichkeit geäußerte Vorwürfe
nicht auf, die den Prinzen kränken und erbittern mußten. Der König schalt
ihn vor der Dienerschaft, vor den Offizieren seines Regiments, vor den
Generalen, schließlich, wie er sagt, vor „allen Leuten." Auch an Züchtigungen
fehlte es nicht. Obwohl der Kronprinz schon im achtzehnten Jahre stand, schlug
ihn der König und riß ihn an den Haaren, ja er setzte einst einer solchen Mi߬
handlung das böse Wort hinzu, wäre er von seinen? Vater so behandelt worden,
so hätte er sich tot geschossen; aber Friedrich achte nichts, er lasse sich alles
gefallen.

Was die Folge war, ist bekannt. Der Prinz versuchte im Sommer 1730,
bei Gelegenheit einer gemeinschaftlichen Reise an die süddeutschen Höfe, seinem
Vater zu entfliehn. Diese Vorgänge sowie die Verhandlungen des vom König
eingesetzten Kriegsgerichts, das über den Prinzen und seine Mitwisser urteilen
sollte, sind vielfach von der Überlieferung entstellt worden. Bei Koser haben
wir einen genauen Bericht auf Grundlage der Akten. Die Fabel, die sich noch
bei Carlyle findet, daß das Kriegsgericht den Prinzen zum Tode verurteilt
habe, war allerdings schon durch die Veröffentlichung der Protokolle im Jahre
1861 widerlegt worden. Das Kriegsgericht bezeichnete den Gegenstand der
gegen den Kronprinzen erhobnen Anklage als Staats- und Familiensache und
erklärte sich demnach für inkompetent, darüber zu urteilen. Aus Kosers Dar¬
stellung aber sehen wir noch, daß auch der König nicht — wie man so oft
liest — ernstlich daran dachte, dem Prinzen das Leben zu nehmen, wenn er
auch im Zorn einmal ein solches Wort fallen ließ. Aber die Ausschließung
von der Thronfolge nahm er allerdings längere Zeit als Strafe für seinen
Sohn, den „Deserteur," in Aussicht, „dieweil er sich der Succession unfähig
gemacht hätte durch Brechung seiner Ehre." Erst als der Kronprinz Beweise
aufrichtiger Neue gegeben hatte, gewährte der König Pardon, und so hatte
am 19. November 1730 die Haft des Prinzen nach mehr als dreimonatiger
Dauer ein Ende.

Für Friedrich folgte nun eine Lehrzeit von fünfviertel Jahren bei der
Kammer in Küstrin, wo er den Kleinbetrieb der Verwaltung kennen, freilich
noch nicht recht schätzen und lieben lernte. Nur der Handelspolitik, mit der
er damals auch bekannt gemacht wurde, brachte er lebhaftes Interesse entgegen.
Im Frühling 1732 machte der Vater ihn zum Obersten eines Infanterie¬
regiments zu Ruppin. Um dieselbe Zeit wurde des Prinzen Gehorsam gegen
seinen Vater auf die höchste Probe gestellt. Gern hätte er nach seiner Mutter
Wunsch eine englische Prinzessin geheiratet. Aber der König wählte für ihn
aus politischen Gründen, nämlich aus Rücksicht gegen Österreich, die Prinzessin
Elisabeth Christine von Bevem als Braut. „Die Prinzessin — so schrieb er
seinem Sohne — ist nicht häßlich, auch nicht schön; sie ist ein gottesfürchtiges
Mensch, und das ist alles und comportabel sowohl mit Euch als mit den


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[0338] Reinhold Rosers „Friedrich der Große Haares, von der rechten Art des Gehens, Sprechens und Lachens. Dadurch mußte es zur Entfremdung zwischen Vater und Sohn kommen, und wir sehen aus Kosers Darstellung gut, wie sie von Jahr zu Jahr wuchs, zumal da die Mutter ganz anders als der Vater auf den Prinzen einwirkte. Auch im Jünglings¬ alter hörten scharfe und noch dazu in der Öffentlichkeit geäußerte Vorwürfe nicht auf, die den Prinzen kränken und erbittern mußten. Der König schalt ihn vor der Dienerschaft, vor den Offizieren seines Regiments, vor den Generalen, schließlich, wie er sagt, vor „allen Leuten." Auch an Züchtigungen fehlte es nicht. Obwohl der Kronprinz schon im achtzehnten Jahre stand, schlug ihn der König und riß ihn an den Haaren, ja er setzte einst einer solchen Mi߬ handlung das böse Wort hinzu, wäre er von seinen? Vater so behandelt worden, so hätte er sich tot geschossen; aber Friedrich achte nichts, er lasse sich alles gefallen. Was die Folge war, ist bekannt. Der Prinz versuchte im Sommer 1730, bei Gelegenheit einer gemeinschaftlichen Reise an die süddeutschen Höfe, seinem Vater zu entfliehn. Diese Vorgänge sowie die Verhandlungen des vom König eingesetzten Kriegsgerichts, das über den Prinzen und seine Mitwisser urteilen sollte, sind vielfach von der Überlieferung entstellt worden. Bei Koser haben wir einen genauen Bericht auf Grundlage der Akten. Die Fabel, die sich noch bei Carlyle findet, daß das Kriegsgericht den Prinzen zum Tode verurteilt habe, war allerdings schon durch die Veröffentlichung der Protokolle im Jahre 1861 widerlegt worden. Das Kriegsgericht bezeichnete den Gegenstand der gegen den Kronprinzen erhobnen Anklage als Staats- und Familiensache und erklärte sich demnach für inkompetent, darüber zu urteilen. Aus Kosers Dar¬ stellung aber sehen wir noch, daß auch der König nicht — wie man so oft liest — ernstlich daran dachte, dem Prinzen das Leben zu nehmen, wenn er auch im Zorn einmal ein solches Wort fallen ließ. Aber die Ausschließung von der Thronfolge nahm er allerdings längere Zeit als Strafe für seinen Sohn, den „Deserteur," in Aussicht, „dieweil er sich der Succession unfähig gemacht hätte durch Brechung seiner Ehre." Erst als der Kronprinz Beweise aufrichtiger Neue gegeben hatte, gewährte der König Pardon, und so hatte am 19. November 1730 die Haft des Prinzen nach mehr als dreimonatiger Dauer ein Ende. Für Friedrich folgte nun eine Lehrzeit von fünfviertel Jahren bei der Kammer in Küstrin, wo er den Kleinbetrieb der Verwaltung kennen, freilich noch nicht recht schätzen und lieben lernte. Nur der Handelspolitik, mit der er damals auch bekannt gemacht wurde, brachte er lebhaftes Interesse entgegen. Im Frühling 1732 machte der Vater ihn zum Obersten eines Infanterie¬ regiments zu Ruppin. Um dieselbe Zeit wurde des Prinzen Gehorsam gegen seinen Vater auf die höchste Probe gestellt. Gern hätte er nach seiner Mutter Wunsch eine englische Prinzessin geheiratet. Aber der König wählte für ihn aus politischen Gründen, nämlich aus Rücksicht gegen Österreich, die Prinzessin Elisabeth Christine von Bevem als Braut. „Die Prinzessin — so schrieb er seinem Sohne — ist nicht häßlich, auch nicht schön; sie ist ein gottesfürchtiges Mensch, und das ist alles und comportabel sowohl mit Euch als mit den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/338>, abgerufen am 04.07.2024.