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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Der Mönch von Weinfelven

andern Absicht, als dadurch das Vieh zu verwirren und zu erschrecken, und sich
also für die Nachstellungen der eifersüchtigen Frauen zu rächen. Da aber, nach
dem Satze der Ärzte, sublats. causa tollitur okkeetus, so proponiere ich den Herren,
inouIpiÜÄM unter guter Bewachung in die Ställe zu führen, damit sie wegnehme,
was sie hingelegt hat, und also den vermeintlichen Zauber banne.

Der Offizinl wechselte wieder bedeutsame Blicke mit den Inquisitoren.

Es mag geschehen, sagte er. Einer meiner Knechte soll sie begleiten. Vielleicht
heißt Ihr auch Euern Vogt angehn, denn wenn sich die Sache verhält, wie Ihr
sagt -- und wie ich gleich vermutet habe, setzte er hinzu --, so muß ich sie der
Anklage zaubrischer Künste gänzlich absolvieren, und dann gehört der Fall vor die
niedere Gerichtsbarkeit, die Euch als dem Burgmann zu Weinfelder zusteht.

Herr Gyllis rief den alten Niklas herbei und gebot ihm, die rote nett durchs
Dorf zu führen, damit sie durch Beseitigung des Unrath aus den Krippen den
Ställen den Frieden und den Kühen und den Ziegen die Ruhe wiedergebe. Der
Alte schickte sich an, den Befehl auszuführen, ließ sich aber nur widerwillig die
Begleitung des trierischen Knechts gefallen.

Drunten im Hofe des Burghauses hatten sich während der Verhandlung so
ziemlich alle Dorfbewohner eingefunden. Als die Angeklagte jetzt erschien und mit
trotzigem Lachen zwischen ihren beiden Wächter" dahinschritt, folgte ihr die ganze
Vanernschaft, die Männer schweigend, die Weiber unter lauten Schmähungen. So
zog die seltsame Prozession von Stall zu Stall; weil aber das, was die rote nett
vor aller Augen tat -- und mit dem gewünschten Erfolge tat --. so jedes
zaubrischer und höllischen Beigeschmacks entbehrte, so fühlten sich mich die Zu¬
schauer mehr und mehr von dem auf ihren Gemütern lastenden Bann erlöst. Das
Schelten der Weiber verstummte; eine nach der andern schlich kleinlaut nach Hanse,
während die Männer, unter denen die Übeltäterin mehr als einen guten Freund
hatte, den Schabernack zu belachen begannen und die nett gleichsam im Triumphe
zum Burghause zurückgeleiteten.

Niklas und der Rotwamsige sagten aus, daß inoulxaw den. Befehle der
Herren mit Fleiß und sonder Widersetzlichkeit nachgekommen sei, worauf das Vieh
von seiner Naserei abgelassen und sich, wiewohl mit einigem Zaudern, der Krippe
genähert, alsdann aber mit gutem Mut und sichtbarer Lust von dem frisch-
geschütteten Futter gefressen habe. Bei dieser Kunde verklärten sich die Gesichter
der vier Zeuginnen. Diese wurden entlassen und beim Austritt aus dem Hause
von den Männern, ausgenommen ihre eignen, mit lautem Gespött begrüßt.

Der Offizial wechselte mit den Inquisitoren einige Worte und verkündete so-
dann das Urteil.

Da es klärlich erwiesen sei, sagte er, daß sich me-ulMa, bei ihrem leichtfertigen
und gänzlich unchristlichen Treiben keinerlei zaubrischer Mittel, viel weniger teuf¬
lischer Beihilfe bedient, auch sich des Umgangs mit dem Teufel enthalten habe, so
müsse er sie der Anklage der Hexerei ledig sprechen. Er vermahne sie aber ernst¬
lich, von ihrem frevelhaften Tun abzustehn, auch sich eines frommen und sittsamen
Wandels zu befleißigen, und überantworte sie hiermit der Gewalt des Herrn
Gyllis zur weitern Aburteilung und Bestrafung. selbigem, als dem Herrn zu
Weinfelder, lege er aber auf, die Kosten des Verfahrens, worüber der Notarius
eine rstionsm aufstellen werde, von den Anklägern einzutreiben und an die erz¬
bischöfliche Kanzlei abzuführen.

Damit war das Malefizgericht zu Ende, und die Kommissare verließen das
Burghaus. Herr Gyllis brachte sie bis zum Hoftor und verabschiedete sie mit
kühlem Gruß. Als er unter den dort noch immer versammelten Bauern die
Männer der vier Zeuginneu erkannte, rief er sie zu sich und erklärte ihnen, sie
hätten nach des Gerichts Spruch als ihrer Weiber Vormünder die Kosten des
Prozesses zu tragen, was ihnen wohl zu gönnen und gewißlich eine eindringliche
Lehre sei, in künftigen Fällen ihre Sache nicht vor den Trierischen Stuhl, sondern
vielmehr vor ihn, als ihren Herrn, zu bringen. Weil er aber wohl wisse, daß sie


Der Mönch von Weinfelven

andern Absicht, als dadurch das Vieh zu verwirren und zu erschrecken, und sich
also für die Nachstellungen der eifersüchtigen Frauen zu rächen. Da aber, nach
dem Satze der Ärzte, sublats. causa tollitur okkeetus, so proponiere ich den Herren,
inouIpiÜÄM unter guter Bewachung in die Ställe zu führen, damit sie wegnehme,
was sie hingelegt hat, und also den vermeintlichen Zauber banne.

Der Offizinl wechselte wieder bedeutsame Blicke mit den Inquisitoren.

Es mag geschehen, sagte er. Einer meiner Knechte soll sie begleiten. Vielleicht
heißt Ihr auch Euern Vogt angehn, denn wenn sich die Sache verhält, wie Ihr
sagt — und wie ich gleich vermutet habe, setzte er hinzu —, so muß ich sie der
Anklage zaubrischer Künste gänzlich absolvieren, und dann gehört der Fall vor die
niedere Gerichtsbarkeit, die Euch als dem Burgmann zu Weinfelder zusteht.

Herr Gyllis rief den alten Niklas herbei und gebot ihm, die rote nett durchs
Dorf zu führen, damit sie durch Beseitigung des Unrath aus den Krippen den
Ställen den Frieden und den Kühen und den Ziegen die Ruhe wiedergebe. Der
Alte schickte sich an, den Befehl auszuführen, ließ sich aber nur widerwillig die
Begleitung des trierischen Knechts gefallen.

Drunten im Hofe des Burghauses hatten sich während der Verhandlung so
ziemlich alle Dorfbewohner eingefunden. Als die Angeklagte jetzt erschien und mit
trotzigem Lachen zwischen ihren beiden Wächter» dahinschritt, folgte ihr die ganze
Vanernschaft, die Männer schweigend, die Weiber unter lauten Schmähungen. So
zog die seltsame Prozession von Stall zu Stall; weil aber das, was die rote nett
vor aller Augen tat — und mit dem gewünschten Erfolge tat —. so jedes
zaubrischer und höllischen Beigeschmacks entbehrte, so fühlten sich mich die Zu¬
schauer mehr und mehr von dem auf ihren Gemütern lastenden Bann erlöst. Das
Schelten der Weiber verstummte; eine nach der andern schlich kleinlaut nach Hanse,
während die Männer, unter denen die Übeltäterin mehr als einen guten Freund
hatte, den Schabernack zu belachen begannen und die nett gleichsam im Triumphe
zum Burghause zurückgeleiteten.

Niklas und der Rotwamsige sagten aus, daß inoulxaw den. Befehle der
Herren mit Fleiß und sonder Widersetzlichkeit nachgekommen sei, worauf das Vieh
von seiner Naserei abgelassen und sich, wiewohl mit einigem Zaudern, der Krippe
genähert, alsdann aber mit gutem Mut und sichtbarer Lust von dem frisch-
geschütteten Futter gefressen habe. Bei dieser Kunde verklärten sich die Gesichter
der vier Zeuginnen. Diese wurden entlassen und beim Austritt aus dem Hause
von den Männern, ausgenommen ihre eignen, mit lautem Gespött begrüßt.

Der Offizial wechselte mit den Inquisitoren einige Worte und verkündete so-
dann das Urteil.

Da es klärlich erwiesen sei, sagte er, daß sich me-ulMa, bei ihrem leichtfertigen
und gänzlich unchristlichen Treiben keinerlei zaubrischer Mittel, viel weniger teuf¬
lischer Beihilfe bedient, auch sich des Umgangs mit dem Teufel enthalten habe, so
müsse er sie der Anklage der Hexerei ledig sprechen. Er vermahne sie aber ernst¬
lich, von ihrem frevelhaften Tun abzustehn, auch sich eines frommen und sittsamen
Wandels zu befleißigen, und überantworte sie hiermit der Gewalt des Herrn
Gyllis zur weitern Aburteilung und Bestrafung. selbigem, als dem Herrn zu
Weinfelder, lege er aber auf, die Kosten des Verfahrens, worüber der Notarius
eine rstionsm aufstellen werde, von den Anklägern einzutreiben und an die erz¬
bischöfliche Kanzlei abzuführen.

Damit war das Malefizgericht zu Ende, und die Kommissare verließen das
Burghaus. Herr Gyllis brachte sie bis zum Hoftor und verabschiedete sie mit
kühlem Gruß. Als er unter den dort noch immer versammelten Bauern die
Männer der vier Zeuginneu erkannte, rief er sie zu sich und erklärte ihnen, sie
hätten nach des Gerichts Spruch als ihrer Weiber Vormünder die Kosten des
Prozesses zu tragen, was ihnen wohl zu gönnen und gewißlich eine eindringliche
Lehre sei, in künftigen Fällen ihre Sache nicht vor den Trierischen Stuhl, sondern
vielmehr vor ihn, als ihren Herrn, zu bringen. Weil er aber wohl wisse, daß sie


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[0304] Der Mönch von Weinfelven andern Absicht, als dadurch das Vieh zu verwirren und zu erschrecken, und sich also für die Nachstellungen der eifersüchtigen Frauen zu rächen. Da aber, nach dem Satze der Ärzte, sublats. causa tollitur okkeetus, so proponiere ich den Herren, inouIpiÜÄM unter guter Bewachung in die Ställe zu führen, damit sie wegnehme, was sie hingelegt hat, und also den vermeintlichen Zauber banne. Der Offizinl wechselte wieder bedeutsame Blicke mit den Inquisitoren. Es mag geschehen, sagte er. Einer meiner Knechte soll sie begleiten. Vielleicht heißt Ihr auch Euern Vogt angehn, denn wenn sich die Sache verhält, wie Ihr sagt — und wie ich gleich vermutet habe, setzte er hinzu —, so muß ich sie der Anklage zaubrischer Künste gänzlich absolvieren, und dann gehört der Fall vor die niedere Gerichtsbarkeit, die Euch als dem Burgmann zu Weinfelder zusteht. Herr Gyllis rief den alten Niklas herbei und gebot ihm, die rote nett durchs Dorf zu führen, damit sie durch Beseitigung des Unrath aus den Krippen den Ställen den Frieden und den Kühen und den Ziegen die Ruhe wiedergebe. Der Alte schickte sich an, den Befehl auszuführen, ließ sich aber nur widerwillig die Begleitung des trierischen Knechts gefallen. Drunten im Hofe des Burghauses hatten sich während der Verhandlung so ziemlich alle Dorfbewohner eingefunden. Als die Angeklagte jetzt erschien und mit trotzigem Lachen zwischen ihren beiden Wächter» dahinschritt, folgte ihr die ganze Vanernschaft, die Männer schweigend, die Weiber unter lauten Schmähungen. So zog die seltsame Prozession von Stall zu Stall; weil aber das, was die rote nett vor aller Augen tat — und mit dem gewünschten Erfolge tat —. so jedes zaubrischer und höllischen Beigeschmacks entbehrte, so fühlten sich mich die Zu¬ schauer mehr und mehr von dem auf ihren Gemütern lastenden Bann erlöst. Das Schelten der Weiber verstummte; eine nach der andern schlich kleinlaut nach Hanse, während die Männer, unter denen die Übeltäterin mehr als einen guten Freund hatte, den Schabernack zu belachen begannen und die nett gleichsam im Triumphe zum Burghause zurückgeleiteten. Niklas und der Rotwamsige sagten aus, daß inoulxaw den. Befehle der Herren mit Fleiß und sonder Widersetzlichkeit nachgekommen sei, worauf das Vieh von seiner Naserei abgelassen und sich, wiewohl mit einigem Zaudern, der Krippe genähert, alsdann aber mit gutem Mut und sichtbarer Lust von dem frisch- geschütteten Futter gefressen habe. Bei dieser Kunde verklärten sich die Gesichter der vier Zeuginnen. Diese wurden entlassen und beim Austritt aus dem Hause von den Männern, ausgenommen ihre eignen, mit lautem Gespött begrüßt. Der Offizial wechselte mit den Inquisitoren einige Worte und verkündete so- dann das Urteil. Da es klärlich erwiesen sei, sagte er, daß sich me-ulMa, bei ihrem leichtfertigen und gänzlich unchristlichen Treiben keinerlei zaubrischer Mittel, viel weniger teuf¬ lischer Beihilfe bedient, auch sich des Umgangs mit dem Teufel enthalten habe, so müsse er sie der Anklage der Hexerei ledig sprechen. Er vermahne sie aber ernst¬ lich, von ihrem frevelhaften Tun abzustehn, auch sich eines frommen und sittsamen Wandels zu befleißigen, und überantworte sie hiermit der Gewalt des Herrn Gyllis zur weitern Aburteilung und Bestrafung. selbigem, als dem Herrn zu Weinfelder, lege er aber auf, die Kosten des Verfahrens, worüber der Notarius eine rstionsm aufstellen werde, von den Anklägern einzutreiben und an die erz¬ bischöfliche Kanzlei abzuführen. Damit war das Malefizgericht zu Ende, und die Kommissare verließen das Burghaus. Herr Gyllis brachte sie bis zum Hoftor und verabschiedete sie mit kühlem Gruß. Als er unter den dort noch immer versammelten Bauern die Männer der vier Zeuginneu erkannte, rief er sie zu sich und erklärte ihnen, sie hätten nach des Gerichts Spruch als ihrer Weiber Vormünder die Kosten des Prozesses zu tragen, was ihnen wohl zu gönnen und gewißlich eine eindringliche Lehre sei, in künftigen Fällen ihre Sache nicht vor den Trierischen Stuhl, sondern vielmehr vor ihn, als ihren Herrn, zu bringen. Weil er aber wohl wisse, daß sie

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/304>, abgerufen am 30.06.2024.