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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr.

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Der Hamburger Handel

überseeisch tätig gewesen und hat seine Verbindungen mit nach Hamburg
gebracht. Manchmal ist er auch Angestellter des überseeischen Hauses, für das
er einkauft, gewesen. Es kommt aber auch ziemlich häufig vor, daß sich der
vermögende Seniorpartner eines überseeischen Hauses in Hamburg während
einiger Monate des Jahres aufhält oder sich hier zur Ruhe setzt, um von hier
aus den Einkauf für seine Firma zu besorgen. Bei diesen alten "Überseern" ist
Hamburg ein sehr beliebter Wohnsitz, weil sich hier viele ehemalige Geschäfts¬
freunde zusammenfinden und der Ton und die Anschauungsweise der Bevölkerung
sie an ihre frühere Umgebung erinnert.

Oft geben die Überseer ihren Hamburger Geschäftsfreunden Waren zum
Verkauf entweder in Konsignation oder in Kommission. Während der Ham¬
burger bei der Zusendung von Waren als Remissen diese zu einem festen Preise
an Zahlungsstelle für seine Exportgüter annimmt, wird bei der Übernahme von
Konsignationen und Kommissionswaren der Preis nicht festgesetzt und die Ware
zur Verfügung des Überseers gestellt, wenn sie unverkäuflich ist. Der Ham¬
burger Kaufmann bemüht sich nun, für diese Waren einen möglichst hohen
Verkaufspreis zu erlangen, und erhält, wenn er Kommissionär ist, seine Provision,
gewöhnlich ein Prozent, von dem Verkaufe. Handelt es sich dagegen um Kon¬
signationen, so vereinbart er mit dem Überseer einen bestimmten Verkaufspreis
und macht sich mit dem Überschuß, den er bei Abstoßung der Ware erhält,
bezahlt. Bei den Abrechnungen stellen sich jedoch häufig Differenzen ein, wenn
der Konsignateur den von ihm vorher vereinbarten Preis beim Verkaufe nicht
erhalten kann, und deshalb ist das Kommissionsgeschäft beim Hamburger Kauf¬
mann beliebter. Nach englischem Vorbilde hat sich im Hamburger Einfuhrhandel
das Warenkommissivnsgeschäft zu großer Bedeutung entwickelt und steht mit
dem hier eigentümlichen Bankgeschäft im engsten Zusammenhang, da dem Über¬
seer meist daran liegt, sofort Geld zu erhalten. Infolgedessen gibt der Ham¬
burger Kaufmann auf Konsignationen und Kommissionswaren gewöhnlich Vorschuß
mit 50 bis 66^/^ Prozent des als möglich angenommenen Verkaufspreises und
berechnet sich dafür sechs Prozent Zinsen. Dieses Jmportkommissionsgeschäft er¬
streckt sich auf alle in großen Mengen eingeführten Produkte, wie Kaffee, Ge¬
treide, Baumwolle, Futtermittel, Früchte, Salpeter, Häute und andre Artikel,
die der Jmporthandel wegen ihrer leichtern Bearbeitung spezialisiert hat. Waren-
kommissionsgeschüfte werden von den zahlreichen Hamburger Privatbankiers und
von den Kaufleuten gemacht, die ein allgemeines Ex- und Importgeschäft
größern Umfangs betreiben und über mehr Kapital verfügen, als für ihren
eignen Geschäftsbetrieb nötig ist.

Es liegt in der Natur der Sache, daß der Überseer dem Jmportkommissions¬
geschäft aus dem Wege geht, wenn er seine Waren sofort gegen bar verkaufen
kann. In den Geschäftszweigen, in denen sich viel Kapital angehäuft hat, ist
das Jmportkommissionsgeschäft bedeutend zurückgegangen und an dessen Stelle
der sogenannte Generalvertrieb oder das Agenturgeschäft für feste Rechnung
getreten. Diese Art des Geschäfts ist wohl zu unterscheiden von dem Agentur-
und Kommissionsgeschäft, das der binnenländische Vertreter macht, der den
Verkehr des Fabrikanten mit Grossisten und Detaillisten vermittelt. Dieser
Agent erhält von seinen Vertretungen oft Kommissivnslager ohne Anzahlung


Der Hamburger Handel

überseeisch tätig gewesen und hat seine Verbindungen mit nach Hamburg
gebracht. Manchmal ist er auch Angestellter des überseeischen Hauses, für das
er einkauft, gewesen. Es kommt aber auch ziemlich häufig vor, daß sich der
vermögende Seniorpartner eines überseeischen Hauses in Hamburg während
einiger Monate des Jahres aufhält oder sich hier zur Ruhe setzt, um von hier
aus den Einkauf für seine Firma zu besorgen. Bei diesen alten „Überseern" ist
Hamburg ein sehr beliebter Wohnsitz, weil sich hier viele ehemalige Geschäfts¬
freunde zusammenfinden und der Ton und die Anschauungsweise der Bevölkerung
sie an ihre frühere Umgebung erinnert.

Oft geben die Überseer ihren Hamburger Geschäftsfreunden Waren zum
Verkauf entweder in Konsignation oder in Kommission. Während der Ham¬
burger bei der Zusendung von Waren als Remissen diese zu einem festen Preise
an Zahlungsstelle für seine Exportgüter annimmt, wird bei der Übernahme von
Konsignationen und Kommissionswaren der Preis nicht festgesetzt und die Ware
zur Verfügung des Überseers gestellt, wenn sie unverkäuflich ist. Der Ham¬
burger Kaufmann bemüht sich nun, für diese Waren einen möglichst hohen
Verkaufspreis zu erlangen, und erhält, wenn er Kommissionär ist, seine Provision,
gewöhnlich ein Prozent, von dem Verkaufe. Handelt es sich dagegen um Kon¬
signationen, so vereinbart er mit dem Überseer einen bestimmten Verkaufspreis
und macht sich mit dem Überschuß, den er bei Abstoßung der Ware erhält,
bezahlt. Bei den Abrechnungen stellen sich jedoch häufig Differenzen ein, wenn
der Konsignateur den von ihm vorher vereinbarten Preis beim Verkaufe nicht
erhalten kann, und deshalb ist das Kommissionsgeschäft beim Hamburger Kauf¬
mann beliebter. Nach englischem Vorbilde hat sich im Hamburger Einfuhrhandel
das Warenkommissivnsgeschäft zu großer Bedeutung entwickelt und steht mit
dem hier eigentümlichen Bankgeschäft im engsten Zusammenhang, da dem Über¬
seer meist daran liegt, sofort Geld zu erhalten. Infolgedessen gibt der Ham¬
burger Kaufmann auf Konsignationen und Kommissionswaren gewöhnlich Vorschuß
mit 50 bis 66^/^ Prozent des als möglich angenommenen Verkaufspreises und
berechnet sich dafür sechs Prozent Zinsen. Dieses Jmportkommissionsgeschäft er¬
streckt sich auf alle in großen Mengen eingeführten Produkte, wie Kaffee, Ge¬
treide, Baumwolle, Futtermittel, Früchte, Salpeter, Häute und andre Artikel,
die der Jmporthandel wegen ihrer leichtern Bearbeitung spezialisiert hat. Waren-
kommissionsgeschüfte werden von den zahlreichen Hamburger Privatbankiers und
von den Kaufleuten gemacht, die ein allgemeines Ex- und Importgeschäft
größern Umfangs betreiben und über mehr Kapital verfügen, als für ihren
eignen Geschäftsbetrieb nötig ist.

Es liegt in der Natur der Sache, daß der Überseer dem Jmportkommissions¬
geschäft aus dem Wege geht, wenn er seine Waren sofort gegen bar verkaufen
kann. In den Geschäftszweigen, in denen sich viel Kapital angehäuft hat, ist
das Jmportkommissionsgeschäft bedeutend zurückgegangen und an dessen Stelle
der sogenannte Generalvertrieb oder das Agenturgeschäft für feste Rechnung
getreten. Diese Art des Geschäfts ist wohl zu unterscheiden von dem Agentur-
und Kommissionsgeschäft, das der binnenländische Vertreter macht, der den
Verkehr des Fabrikanten mit Grossisten und Detaillisten vermittelt. Dieser
Agent erhält von seinen Vertretungen oft Kommissivnslager ohne Anzahlung


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[0018] Der Hamburger Handel überseeisch tätig gewesen und hat seine Verbindungen mit nach Hamburg gebracht. Manchmal ist er auch Angestellter des überseeischen Hauses, für das er einkauft, gewesen. Es kommt aber auch ziemlich häufig vor, daß sich der vermögende Seniorpartner eines überseeischen Hauses in Hamburg während einiger Monate des Jahres aufhält oder sich hier zur Ruhe setzt, um von hier aus den Einkauf für seine Firma zu besorgen. Bei diesen alten „Überseern" ist Hamburg ein sehr beliebter Wohnsitz, weil sich hier viele ehemalige Geschäfts¬ freunde zusammenfinden und der Ton und die Anschauungsweise der Bevölkerung sie an ihre frühere Umgebung erinnert. Oft geben die Überseer ihren Hamburger Geschäftsfreunden Waren zum Verkauf entweder in Konsignation oder in Kommission. Während der Ham¬ burger bei der Zusendung von Waren als Remissen diese zu einem festen Preise an Zahlungsstelle für seine Exportgüter annimmt, wird bei der Übernahme von Konsignationen und Kommissionswaren der Preis nicht festgesetzt und die Ware zur Verfügung des Überseers gestellt, wenn sie unverkäuflich ist. Der Ham¬ burger Kaufmann bemüht sich nun, für diese Waren einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erlangen, und erhält, wenn er Kommissionär ist, seine Provision, gewöhnlich ein Prozent, von dem Verkaufe. Handelt es sich dagegen um Kon¬ signationen, so vereinbart er mit dem Überseer einen bestimmten Verkaufspreis und macht sich mit dem Überschuß, den er bei Abstoßung der Ware erhält, bezahlt. Bei den Abrechnungen stellen sich jedoch häufig Differenzen ein, wenn der Konsignateur den von ihm vorher vereinbarten Preis beim Verkaufe nicht erhalten kann, und deshalb ist das Kommissionsgeschäft beim Hamburger Kauf¬ mann beliebter. Nach englischem Vorbilde hat sich im Hamburger Einfuhrhandel das Warenkommissivnsgeschäft zu großer Bedeutung entwickelt und steht mit dem hier eigentümlichen Bankgeschäft im engsten Zusammenhang, da dem Über¬ seer meist daran liegt, sofort Geld zu erhalten. Infolgedessen gibt der Ham¬ burger Kaufmann auf Konsignationen und Kommissionswaren gewöhnlich Vorschuß mit 50 bis 66^/^ Prozent des als möglich angenommenen Verkaufspreises und berechnet sich dafür sechs Prozent Zinsen. Dieses Jmportkommissionsgeschäft er¬ streckt sich auf alle in großen Mengen eingeführten Produkte, wie Kaffee, Ge¬ treide, Baumwolle, Futtermittel, Früchte, Salpeter, Häute und andre Artikel, die der Jmporthandel wegen ihrer leichtern Bearbeitung spezialisiert hat. Waren- kommissionsgeschüfte werden von den zahlreichen Hamburger Privatbankiers und von den Kaufleuten gemacht, die ein allgemeines Ex- und Importgeschäft größern Umfangs betreiben und über mehr Kapital verfügen, als für ihren eignen Geschäftsbetrieb nötig ist. Es liegt in der Natur der Sache, daß der Überseer dem Jmportkommissions¬ geschäft aus dem Wege geht, wenn er seine Waren sofort gegen bar verkaufen kann. In den Geschäftszweigen, in denen sich viel Kapital angehäuft hat, ist das Jmportkommissionsgeschäft bedeutend zurückgegangen und an dessen Stelle der sogenannte Generalvertrieb oder das Agenturgeschäft für feste Rechnung getreten. Diese Art des Geschäfts ist wohl zu unterscheiden von dem Agentur- und Kommissionsgeschäft, das der binnenländische Vertreter macht, der den Verkehr des Fabrikanten mit Grossisten und Detaillisten vermittelt. Dieser Agent erhält von seinen Vertretungen oft Kommissivnslager ohne Anzahlung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_293618/18>, abgerufen am 25.07.2024.