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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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Bilder aus der englischen Kulturgeschichte

sscmriäa) ganz wacker und hält es für ansgemcicht, das; bei dem allerchrist-
lichsten König nnr Gott selber durch unmittelbares Eingreifen die Heilung
bewirkt, die also ein wirkliches und echtes Wunder sei.

In England erlebte die Gabe der Heilung unter den Stuarts ihre Blüte¬
zeit, verfiel aber im Laufe des siebzehnten Jahrhunderts unter dem Einflüsse
der zunehmenden Aufklärung und der innern politischen Wirren immer mehr
der Kritik. Daß und wie Jakob der Erste die Heilung übte, ist schon erwähnt
worden. Dieser schwachsinnige Fürst, der in einem Buche über Zauberei und
Hexenwcseu (vsömoiwIoN') den wüstesten Aberglauben vorgetragen hat, war
sicherlich selber von seiner Befähigung zu heilen überzeugt, die sich so gut in
die von dem Hause Stuart betonten Prärogative der königlichen Gewalt ein¬
gliederte. Aber auch bei den Schriftstellern seiner Zeit werden noch keine
zweifelnden Stimmen lant. Die Zahl der Bewerber wurde unter ihm so
groß, daß er durch einen Erlaß vom 25. März (dem damaligen Neujahrstnge)
1616 die Berührung im Sommer versagte. Es wird da derselbe Grund an¬
gesprochen haben wie bei dem Erlasse seines Enkels Karls des Zweiten vom
9. Januar 1683, der als Termine die Zeiten von Allerheiligen bis eine
Woche vor Weihnachten, von Neujahr bis zum 1. März und die stille Woche
festsetzte, weil die kühlere Hälfte des Jahres wegen der Gefahr der Ansteckung
bei dem so nahen Zutritt zu Seiner Majestät geheiligten Person (da hätte man
wirklich sagen können: Arzt, hilf dir selber!) die passendere Jahreszeit sei;
andre Zeiten werde Seine Majestät bestimmen. Daß sich diese Beschränkung
nicht durchführen ließ, zeigt eine Bekanntmachung in der ^oiuton (Z^feto,
datiert Whitehall, 8. Oktober 1684: "Se. Maj. hat allergnädigst geruht, die
Freitage für die Heilung zu bestimmen." Von Karl dem Ersten ist ein Er¬
laß bekannt, der, um den wiederholten Empfang des Goldes zu verhindern,
zum erstenmal bestimmt, daß niemand ohne Zeugnis seiner Heimatbehörde
kommen solle.

Die Zeiten des Bürgerkriegs und der Republik brachten es mit sich, daß
das Urteil über die "Gabe" von der politischen Stellung des Einzelnen ab¬
hängig wurde. Daß nach der Überzeugung der Rundköpfe, Puritaner und
Independenten, die sich nicht scheuten, Karl den Ersten aufs Schafott zu
bringen, die Berührung eines Königs nicht mehr Wirkung hatte als die eiues
gewöhnlichen Sterblichen, kann man sich denken. Um so eifriger hielten die
Royalisten den Glauben an die Wundergabe aufrecht. Während der Ver¬
bannung Karls des Zweiten mußte zunächst ein in das Blut des königlichen
Märtyrers getauchtes Taschentuch als Ersatz dienen. Später machte ein
schottischer Kaufmann, wie heutzutage die Unternehmer von Pilgerfahrten nach
Lourdes, ein Geschäft daraus, jedes Frühjahr Kranke von Schottland und
Newcastle nach Brüssel, Breda, Brügge, Antwerpen, oder wo sich der Ver¬
bannte gerade aufhielt, zu schaffen. Dieser soll auch Einheimische, so in
Brüssel zwei Töchter des Statthalters der spanischen Niederlande, Marquis
Carascenas, geheilt haben.

Aber auch die entschiednen Anhänger der Stuarts sind nun nicht mehr
alle unbedingte Verfechter der Gabe. Während Peter Hehlin (1600 bis 1662),


Bilder aus der englischen Kulturgeschichte

sscmriäa) ganz wacker und hält es für ansgemcicht, das; bei dem allerchrist-
lichsten König nnr Gott selber durch unmittelbares Eingreifen die Heilung
bewirkt, die also ein wirkliches und echtes Wunder sei.

In England erlebte die Gabe der Heilung unter den Stuarts ihre Blüte¬
zeit, verfiel aber im Laufe des siebzehnten Jahrhunderts unter dem Einflüsse
der zunehmenden Aufklärung und der innern politischen Wirren immer mehr
der Kritik. Daß und wie Jakob der Erste die Heilung übte, ist schon erwähnt
worden. Dieser schwachsinnige Fürst, der in einem Buche über Zauberei und
Hexenwcseu (vsömoiwIoN') den wüstesten Aberglauben vorgetragen hat, war
sicherlich selber von seiner Befähigung zu heilen überzeugt, die sich so gut in
die von dem Hause Stuart betonten Prärogative der königlichen Gewalt ein¬
gliederte. Aber auch bei den Schriftstellern seiner Zeit werden noch keine
zweifelnden Stimmen lant. Die Zahl der Bewerber wurde unter ihm so
groß, daß er durch einen Erlaß vom 25. März (dem damaligen Neujahrstnge)
1616 die Berührung im Sommer versagte. Es wird da derselbe Grund an¬
gesprochen haben wie bei dem Erlasse seines Enkels Karls des Zweiten vom
9. Januar 1683, der als Termine die Zeiten von Allerheiligen bis eine
Woche vor Weihnachten, von Neujahr bis zum 1. März und die stille Woche
festsetzte, weil die kühlere Hälfte des Jahres wegen der Gefahr der Ansteckung
bei dem so nahen Zutritt zu Seiner Majestät geheiligten Person (da hätte man
wirklich sagen können: Arzt, hilf dir selber!) die passendere Jahreszeit sei;
andre Zeiten werde Seine Majestät bestimmen. Daß sich diese Beschränkung
nicht durchführen ließ, zeigt eine Bekanntmachung in der ^oiuton (Z^feto,
datiert Whitehall, 8. Oktober 1684: „Se. Maj. hat allergnädigst geruht, die
Freitage für die Heilung zu bestimmen." Von Karl dem Ersten ist ein Er¬
laß bekannt, der, um den wiederholten Empfang des Goldes zu verhindern,
zum erstenmal bestimmt, daß niemand ohne Zeugnis seiner Heimatbehörde
kommen solle.

Die Zeiten des Bürgerkriegs und der Republik brachten es mit sich, daß
das Urteil über die „Gabe" von der politischen Stellung des Einzelnen ab¬
hängig wurde. Daß nach der Überzeugung der Rundköpfe, Puritaner und
Independenten, die sich nicht scheuten, Karl den Ersten aufs Schafott zu
bringen, die Berührung eines Königs nicht mehr Wirkung hatte als die eiues
gewöhnlichen Sterblichen, kann man sich denken. Um so eifriger hielten die
Royalisten den Glauben an die Wundergabe aufrecht. Während der Ver¬
bannung Karls des Zweiten mußte zunächst ein in das Blut des königlichen
Märtyrers getauchtes Taschentuch als Ersatz dienen. Später machte ein
schottischer Kaufmann, wie heutzutage die Unternehmer von Pilgerfahrten nach
Lourdes, ein Geschäft daraus, jedes Frühjahr Kranke von Schottland und
Newcastle nach Brüssel, Breda, Brügge, Antwerpen, oder wo sich der Ver¬
bannte gerade aufhielt, zu schaffen. Dieser soll auch Einheimische, so in
Brüssel zwei Töchter des Statthalters der spanischen Niederlande, Marquis
Carascenas, geheilt haben.

Aber auch die entschiednen Anhänger der Stuarts sind nun nicht mehr
alle unbedingte Verfechter der Gabe. Während Peter Hehlin (1600 bis 1662),


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[0720] Bilder aus der englischen Kulturgeschichte sscmriäa) ganz wacker und hält es für ansgemcicht, das; bei dem allerchrist- lichsten König nnr Gott selber durch unmittelbares Eingreifen die Heilung bewirkt, die also ein wirkliches und echtes Wunder sei. In England erlebte die Gabe der Heilung unter den Stuarts ihre Blüte¬ zeit, verfiel aber im Laufe des siebzehnten Jahrhunderts unter dem Einflüsse der zunehmenden Aufklärung und der innern politischen Wirren immer mehr der Kritik. Daß und wie Jakob der Erste die Heilung übte, ist schon erwähnt worden. Dieser schwachsinnige Fürst, der in einem Buche über Zauberei und Hexenwcseu (vsömoiwIoN') den wüstesten Aberglauben vorgetragen hat, war sicherlich selber von seiner Befähigung zu heilen überzeugt, die sich so gut in die von dem Hause Stuart betonten Prärogative der königlichen Gewalt ein¬ gliederte. Aber auch bei den Schriftstellern seiner Zeit werden noch keine zweifelnden Stimmen lant. Die Zahl der Bewerber wurde unter ihm so groß, daß er durch einen Erlaß vom 25. März (dem damaligen Neujahrstnge) 1616 die Berührung im Sommer versagte. Es wird da derselbe Grund an¬ gesprochen haben wie bei dem Erlasse seines Enkels Karls des Zweiten vom 9. Januar 1683, der als Termine die Zeiten von Allerheiligen bis eine Woche vor Weihnachten, von Neujahr bis zum 1. März und die stille Woche festsetzte, weil die kühlere Hälfte des Jahres wegen der Gefahr der Ansteckung bei dem so nahen Zutritt zu Seiner Majestät geheiligten Person (da hätte man wirklich sagen können: Arzt, hilf dir selber!) die passendere Jahreszeit sei; andre Zeiten werde Seine Majestät bestimmen. Daß sich diese Beschränkung nicht durchführen ließ, zeigt eine Bekanntmachung in der ^oiuton (Z^feto, datiert Whitehall, 8. Oktober 1684: „Se. Maj. hat allergnädigst geruht, die Freitage für die Heilung zu bestimmen." Von Karl dem Ersten ist ein Er¬ laß bekannt, der, um den wiederholten Empfang des Goldes zu verhindern, zum erstenmal bestimmt, daß niemand ohne Zeugnis seiner Heimatbehörde kommen solle. Die Zeiten des Bürgerkriegs und der Republik brachten es mit sich, daß das Urteil über die „Gabe" von der politischen Stellung des Einzelnen ab¬ hängig wurde. Daß nach der Überzeugung der Rundköpfe, Puritaner und Independenten, die sich nicht scheuten, Karl den Ersten aufs Schafott zu bringen, die Berührung eines Königs nicht mehr Wirkung hatte als die eiues gewöhnlichen Sterblichen, kann man sich denken. Um so eifriger hielten die Royalisten den Glauben an die Wundergabe aufrecht. Während der Ver¬ bannung Karls des Zweiten mußte zunächst ein in das Blut des königlichen Märtyrers getauchtes Taschentuch als Ersatz dienen. Später machte ein schottischer Kaufmann, wie heutzutage die Unternehmer von Pilgerfahrten nach Lourdes, ein Geschäft daraus, jedes Frühjahr Kranke von Schottland und Newcastle nach Brüssel, Breda, Brügge, Antwerpen, oder wo sich der Ver¬ bannte gerade aufhielt, zu schaffen. Dieser soll auch Einheimische, so in Brüssel zwei Töchter des Statthalters der spanischen Niederlande, Marquis Carascenas, geheilt haben. Aber auch die entschiednen Anhänger der Stuarts sind nun nicht mehr alle unbedingte Verfechter der Gabe. Während Peter Hehlin (1600 bis 1662),

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/720>, abgerufen am 01.10.2024.