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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr.

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die weder dem polnischen Namen noch ihrem Amte Ehre machten und den
Stand der Bildung des Gymnasiums herabsetzten. Wie sich die edeln Polen
über diese doch sicher sehr ehrenrühriger Beschuldigungen ausgeglichen haben,
ist nicht bekannt geworden, von gerichtlichen Verhandlungen darüber hat man
nichts gehört. Jedenfalls ist es Tatsache, daß, als die Not am größten war,
der Einfluß des Polenklubs die Übernahme des polnischen Gymnasiums durch
den Staat durchzusetzen wußte. Dadurch hat Ostschlesien sein polnisches
Gymnasium und wird es auch nicht wieder los.

Es sind hier noch einige Erläuterungen über die gesetzliche und die politische
Lage einzuschieben. Nach der seit Ende der sechziger Jahre geltenden liberalen
Schulgesetzgebung ist es eigentlich jedermann, namentlich Korporationen, er¬
laubt, Schulanstnlten zu gründen, die den gesetzlichen Bestimmungen ent¬
sprechen. Weisen solche Schulen geordnete Unterrichtsverhültnisse auf, und
genügen die Erfolge den Anforderungen des Staates, so kann ihnen das
Öffentlichkeitsrecht zuerkannt werden. Auf dieser an sich ganz vernünftigen
Grundlage hat sich nun eine ganz eigentümliche Schulpolitik ausgebildet.
Die Stadtgemeinden oder andre Korporationen, die solche Schulen gegründet
haben, kommen häufig, nachdem der erste Feuereifer vorüber ist, und mit der
zunehmenden Anzahl der Jahrgänge und der Klassen die Kosten in rascher
Steigerung wachsen, zu der Erkenntnis, daß sie sich über ihre Kräfte ein¬
gelassen haben. Dann suchen sie um staatliche Unterstützung nach, die in den
meisten Fällen gewährt wird, schließlich bitten sie um Übernahme der Anstalt
durch den Staat, was auch in der Regel geschieht, wobei diese mit den
Schulgebäuden von der staatlichen Schulverwaltung übernommen wird, während
den Korporationen gewöhnlich die Pflicht der Erhaltung des Gebäudes auf¬
erlegt wird. Dagegen ist eigentlich auch nichts einzuwenden, es liegt aber an
den heutigen innern Verhältnissen Österreichs, daß solche Unterstützungen und
Verstaatlichungen mit der nationalen Brille angesehen und mit dem üblichen
Geschrei über Begünstigung begrüßt und bekämpft werden. An dieser Stelle
lst der Hinweis am Platze, daß sich diese Ursache nationaler Erbitterung gar
acht hätte ausbilden können, wenn man sich nicht von dem Bachschen
Grundsatz abgewandt und in gemischtsprachigen Provinzen die Mittelschulen
zweisprachig gelassen hätte. Es hätte dann auch an einem Anlaß zur Grün¬
dung des polnischen Gymnasiums in Teschen gefehlt. Diese Anstalt hat nun
ganz den eben geschilderten Entwicklungsgang durchgemacht. Das Öffentlich¬
keitsrecht wurde bald erworben, denn die entscheidenden Jahre fielen in die
Zeit der Ministerien Baden und Thun, unter denen es einem Lcmdesschul-
inspektor sicher nicht zur Empfehlung gereicht hätte, wenn sein Bericht un¬
günstig ausgefallen wäre, auch hat man sich sicher während dieser Zeit in der
Anstalt tüchtig angestrengt. Nachdem das Öffentlichkeitsrecht erlangt war,
fiel die staatliche Unterstützung und schließlich die Übernahme durch deu Staat
unter dem Drängen des einflußreichen Polenklubs nicht mehr schwer. Dieser
zählt ja nur einige sechzig Mitglieder, da er aber immer festgeschlossen und
auch regierungsfreundlich auftritt, so vermag er mehr auszurichten, als die
dreimal stärkern deutschen Abgeordneten, die in eine Reihe verschieden starker


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die weder dem polnischen Namen noch ihrem Amte Ehre machten und den
Stand der Bildung des Gymnasiums herabsetzten. Wie sich die edeln Polen
über diese doch sicher sehr ehrenrühriger Beschuldigungen ausgeglichen haben,
ist nicht bekannt geworden, von gerichtlichen Verhandlungen darüber hat man
nichts gehört. Jedenfalls ist es Tatsache, daß, als die Not am größten war,
der Einfluß des Polenklubs die Übernahme des polnischen Gymnasiums durch
den Staat durchzusetzen wußte. Dadurch hat Ostschlesien sein polnisches
Gymnasium und wird es auch nicht wieder los.

Es sind hier noch einige Erläuterungen über die gesetzliche und die politische
Lage einzuschieben. Nach der seit Ende der sechziger Jahre geltenden liberalen
Schulgesetzgebung ist es eigentlich jedermann, namentlich Korporationen, er¬
laubt, Schulanstnlten zu gründen, die den gesetzlichen Bestimmungen ent¬
sprechen. Weisen solche Schulen geordnete Unterrichtsverhültnisse auf, und
genügen die Erfolge den Anforderungen des Staates, so kann ihnen das
Öffentlichkeitsrecht zuerkannt werden. Auf dieser an sich ganz vernünftigen
Grundlage hat sich nun eine ganz eigentümliche Schulpolitik ausgebildet.
Die Stadtgemeinden oder andre Korporationen, die solche Schulen gegründet
haben, kommen häufig, nachdem der erste Feuereifer vorüber ist, und mit der
zunehmenden Anzahl der Jahrgänge und der Klassen die Kosten in rascher
Steigerung wachsen, zu der Erkenntnis, daß sie sich über ihre Kräfte ein¬
gelassen haben. Dann suchen sie um staatliche Unterstützung nach, die in den
meisten Fällen gewährt wird, schließlich bitten sie um Übernahme der Anstalt
durch den Staat, was auch in der Regel geschieht, wobei diese mit den
Schulgebäuden von der staatlichen Schulverwaltung übernommen wird, während
den Korporationen gewöhnlich die Pflicht der Erhaltung des Gebäudes auf¬
erlegt wird. Dagegen ist eigentlich auch nichts einzuwenden, es liegt aber an
den heutigen innern Verhältnissen Österreichs, daß solche Unterstützungen und
Verstaatlichungen mit der nationalen Brille angesehen und mit dem üblichen
Geschrei über Begünstigung begrüßt und bekämpft werden. An dieser Stelle
lst der Hinweis am Platze, daß sich diese Ursache nationaler Erbitterung gar
acht hätte ausbilden können, wenn man sich nicht von dem Bachschen
Grundsatz abgewandt und in gemischtsprachigen Provinzen die Mittelschulen
zweisprachig gelassen hätte. Es hätte dann auch an einem Anlaß zur Grün¬
dung des polnischen Gymnasiums in Teschen gefehlt. Diese Anstalt hat nun
ganz den eben geschilderten Entwicklungsgang durchgemacht. Das Öffentlich¬
keitsrecht wurde bald erworben, denn die entscheidenden Jahre fielen in die
Zeit der Ministerien Baden und Thun, unter denen es einem Lcmdesschul-
inspektor sicher nicht zur Empfehlung gereicht hätte, wenn sein Bericht un¬
günstig ausgefallen wäre, auch hat man sich sicher während dieser Zeit in der
Anstalt tüchtig angestrengt. Nachdem das Öffentlichkeitsrecht erlangt war,
fiel die staatliche Unterstützung und schließlich die Übernahme durch deu Staat
unter dem Drängen des einflußreichen Polenklubs nicht mehr schwer. Dieser
zählt ja nur einige sechzig Mitglieder, da er aber immer festgeschlossen und
auch regierungsfreundlich auftritt, so vermag er mehr auszurichten, als die
dreimal stärkern deutschen Abgeordneten, die in eine Reihe verschieden starker


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[0463] Teschen die weder dem polnischen Namen noch ihrem Amte Ehre machten und den Stand der Bildung des Gymnasiums herabsetzten. Wie sich die edeln Polen über diese doch sicher sehr ehrenrühriger Beschuldigungen ausgeglichen haben, ist nicht bekannt geworden, von gerichtlichen Verhandlungen darüber hat man nichts gehört. Jedenfalls ist es Tatsache, daß, als die Not am größten war, der Einfluß des Polenklubs die Übernahme des polnischen Gymnasiums durch den Staat durchzusetzen wußte. Dadurch hat Ostschlesien sein polnisches Gymnasium und wird es auch nicht wieder los. Es sind hier noch einige Erläuterungen über die gesetzliche und die politische Lage einzuschieben. Nach der seit Ende der sechziger Jahre geltenden liberalen Schulgesetzgebung ist es eigentlich jedermann, namentlich Korporationen, er¬ laubt, Schulanstnlten zu gründen, die den gesetzlichen Bestimmungen ent¬ sprechen. Weisen solche Schulen geordnete Unterrichtsverhültnisse auf, und genügen die Erfolge den Anforderungen des Staates, so kann ihnen das Öffentlichkeitsrecht zuerkannt werden. Auf dieser an sich ganz vernünftigen Grundlage hat sich nun eine ganz eigentümliche Schulpolitik ausgebildet. Die Stadtgemeinden oder andre Korporationen, die solche Schulen gegründet haben, kommen häufig, nachdem der erste Feuereifer vorüber ist, und mit der zunehmenden Anzahl der Jahrgänge und der Klassen die Kosten in rascher Steigerung wachsen, zu der Erkenntnis, daß sie sich über ihre Kräfte ein¬ gelassen haben. Dann suchen sie um staatliche Unterstützung nach, die in den meisten Fällen gewährt wird, schließlich bitten sie um Übernahme der Anstalt durch den Staat, was auch in der Regel geschieht, wobei diese mit den Schulgebäuden von der staatlichen Schulverwaltung übernommen wird, während den Korporationen gewöhnlich die Pflicht der Erhaltung des Gebäudes auf¬ erlegt wird. Dagegen ist eigentlich auch nichts einzuwenden, es liegt aber an den heutigen innern Verhältnissen Österreichs, daß solche Unterstützungen und Verstaatlichungen mit der nationalen Brille angesehen und mit dem üblichen Geschrei über Begünstigung begrüßt und bekämpft werden. An dieser Stelle lst der Hinweis am Platze, daß sich diese Ursache nationaler Erbitterung gar acht hätte ausbilden können, wenn man sich nicht von dem Bachschen Grundsatz abgewandt und in gemischtsprachigen Provinzen die Mittelschulen zweisprachig gelassen hätte. Es hätte dann auch an einem Anlaß zur Grün¬ dung des polnischen Gymnasiums in Teschen gefehlt. Diese Anstalt hat nun ganz den eben geschilderten Entwicklungsgang durchgemacht. Das Öffentlich¬ keitsrecht wurde bald erworben, denn die entscheidenden Jahre fielen in die Zeit der Ministerien Baden und Thun, unter denen es einem Lcmdesschul- inspektor sicher nicht zur Empfehlung gereicht hätte, wenn sein Bericht un¬ günstig ausgefallen wäre, auch hat man sich sicher während dieser Zeit in der Anstalt tüchtig angestrengt. Nachdem das Öffentlichkeitsrecht erlangt war, fiel die staatliche Unterstützung und schließlich die Übernahme durch deu Staat unter dem Drängen des einflußreichen Polenklubs nicht mehr schwer. Dieser zählt ja nur einige sechzig Mitglieder, da er aber immer festgeschlossen und auch regierungsfreundlich auftritt, so vermag er mehr auszurichten, als die dreimal stärkern deutschen Abgeordneten, die in eine Reihe verschieden starker

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_292796/463>, abgerufen am 22.07.2024.